Anerkannter Schaden durch Handynutzung

Italienisches Arbeitsgericht in Brescia verurteilt Versicherung zur Zahlung einer Invalidenrente

Innocente Marcolini hat während seiner beruflichen Tätigkeit insgesamt 12 Jahre lang durchschnittlich 5 bis 6 Stunden sowohl mit einem Mobiltelefon als auch mit einem Schnurlostelefon telefoniert und zwar stets auf der linken Seite. Er litt daraufhin unter mit starken Schmerzen verbundenen Schädigungen am Auge, Ohr und Kiefer, es entwickelte sich ein Tumor am Trigeminusnerv. Die Folgen seiner Erkrankung führten zu einer Behinderung, die von Sachverständigen auf 80 Prozent geschätzt wird. Marcolinis Klage auf die Zahlung einer Invalidenrente durch die italienische staatliche Versicherung gegen Arbeitsunfälle (vergleichbar mit Berufsgenossenschaft in Deutschland) wurde in erster Instanz abgewiesen, worauf Herr Marcolini in Berufung ging und zu seinem Recht kam.

Das Gericht verwies in seiner Begründung auf das in fachlichen Publikationen dokumentierte Risiko für Hirntumore, insbesondere für Tumore der Gehörnerven (Neurinom am Nervus acusticus), bei einer Expositionsdauer von mehr als 10 Jahren. Die Gegenseite führte an, dass es nicht zulässig sei, Studien über Neurinome am Nervus acusticus auf Neurinome des Trigeminusnervs – wie in diesem Falle vorliegend – zu übertragen. Doch das Gericht wies diesen Einwand zurück und folgte hier der Erklärung des anwesenden Sachverständigen, dass beide Nerven sich in derselben genau definierten Körperregion befinden, die beim Handytelefonieren von dem dabei entstehenden elektromagnetischen Feld betroffen ist.

Die von der Gegenseite vorgelegte Entwarnungsstudie der WHO aus dem Jahr 2000 erschien dem Gericht als zu veraltet und zudem sei diese IARC–Studie von den Herstellern mitfinanziert worden, während die für das Anliegen des Berufungsklägers Marcolini zitierten Studien unabhängig seien.

Interessant erscheint noch folgender Aspekt: Der anwesende Sachverständige Dr. Grasso zeigte dem Gericht auf, dass der allgemein anerkannte Risikofaktor durch ionisierende Strahlung, z. B. der Überlebenden der Atomexplosionen in Hiroshima und Nagasaki für „alle Tumore“ 1,39 beträgt, was bedeutet, dass das durchschnittliche Krebsrisiko durch Ionenstrahlungen geringer sei als die Gefahr eines endokranialen Neurinoms durch Funkwellenbelastung. Denn dieses individuelle Risiko wurde von einem Sachverständigen errechnet und mit dem Wert 2,9 angegeben.

Das Gericht verurteilte die staatliche Versicherung gegen Arbeitsunfälle, dem Berufungskläger Herrn Marcolini die Rente für 80-prozentige Invalidität aufgrund einer Berufskrankheit auszubezahlen.

Werner Funk, Oberammergau
Print Friendly, PDF & Email

Schreibe einen Kommentar

Bitte bleiben Sie sachlich. Beiträge mit beleidigenden oder herabwürdigenden Inhalten oder Aufrufen zu Straftaten werden ebenso gelöscht wie solche, die keinen Bezug zum Thema haben. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht!

Es wird Ihr Vorname, Nachname und Wohnort veröffentlicht. Straße, E-Mail-Adresse und Website bleiben unveröffentlicht.