Kein Bedarf für Kindergarten im ehemaligen Forstamt

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Keller Markus

Zur Stadtratssitzung am 25. Juni 2013

Braucht die Stadt einen Kindergarten in der Lechvorstadt? Diese Frage hatte die CSU im letzten Herbst aufgeworfen, als es darum ging, ob der Freistaat im ehemaligen Forstamt Asylbewerber unterbringen darf. Um zu verhindern, dass während der Prüfung dieser Frage Fakten geschaffen werden, hat der Stadtrat die Aufstellung eines Bebauungsplans und eine Veränderungssperre erlassen.

Nun hat die Stadt ausführlich ermittelt, ob ein Bedarf für einen zusätzlichen Kindergarten besteht, und das Ergebnis ist eindeutig: in absehbarer Zeit reichen die vorhandenen Kindergartenplätze völlig aus. Darüber hinaus besitzt die Stadt eigene Grundstücke in ausreichender Größe in der Lechvorstadt, auf der sie einen Kindergarten bauen könnte. Schon deshalb besteht kein Grund, auf die in Besitz des Freistaats befindlichen Grundstücke zurückzugreifen.

Diese Argumentation schien auch den meisten Stadträten plausibel, lediglich die CSU-Fraktion wollte die Bedarfsanalyse partout nicht akzeptieren. Eine Unterschriftensammlung für einen Kindergarten im ehemaligen Forstamt und eigene Zahlen, die die CSU in einer Befragung erhoben hat, sollten dies untermauern, konnten die restlichen Stadträte jedoch nicht überzeugen. Zu offensichtlich war das eigentliche Ansinnen, die Unterbringung von Asylbewerbern doch noch irgendwie zu verhindern oder hinauszuzögern, auch wenn das in der ganzen Sitzung nicht erwähnt wurde.

Nach dem auch noch ein eigens zur Sitzung geladener Anwalt verdeutlichte, dass die Stadt aus seiner Sicht nach den ermittelten Zahlen keinerlei Handhabe hat, mittels Bebauungsplan die Pläne des Freistaats weiterhin zu blockieren und im Falle weiterer Verzögerungen gar Schadenersatz seitens des Freistaats gefordert werden könnte, beschloss der Stadtrat gegen die Stimmen der CSU, die Aufstellung des Bebauungsplans zurückzunehmen. Die in logischer Konsequenz sinnlose Veränderungssperre wurde dann einstimmig aufgehoben.

Falls der Freistaat an seinem Vorhaben festhält und entsprechende Baupläne einreicht, darf man auf die weitere Diskussion gespannt sein.

 

 

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Am Rande notiert …

Wo soll das hinführen, Herr Stadtrat Bohrer?

Es sollte vielleicht nur ein Nadelstich gegen die CSU sein, die das Verfahren um das Forstamt gerne noch ein paar Monate in die Länge gezogen hätte: Stadtrat Bohrer wollte allen Ernstes vom anwesenden Anwalt wissen, ob die Stadträte persönlich haftbar gemacht werden können, wenn sie der Aufhebung des Bebauungsplans nicht zustimmen. Schon Bürgermeister Gerbl hatte früher bei der Diskussion um die Straßenausbausatzung den Aspekt der persönlichen Haftung von Ratsmitgliedern ins Spiel gebracht. Diese von Haftungsfragen geprägte Denkweise mag in der heutigen Zeit immer mehr um sich greifen, aber sie ist fatal und einer Demokratie nicht würdig: wenn nicht der politische Wille, sondern die Angst vor finanzieller Haftung die Politik bestimmt, können wir die Parlamente gleich abschaffen. Und es ist besonders traurig, wenn das von SPD-Mitgliedern ins Spiel gebracht wird, jener Partei mit langer demokratischer Tradition, deren Abgeordnete als Einzige der damals im Parlament vertretenen Parteien 1933 dem Ermächtigungsgesetz nicht zustimmten und damit sogar ihr Leben für die Demokratie riskierten.

Und ganz konkret für die Schongauer Kommunalpolitik wird dann bald kaum noch eine Partei genügend Bürger dazu motivieren können, sich ehrenamtlich politisch zu engagieren. Und die, die sich dann überhaupt noch trauen, müssen vor jeder heiklen Abstimmung erst mal zum Handy greifen und ihren Anwalt konsultieren.

Markus Keller

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