Naturpark versus Nationalpark – wo sind die Unterschiede?

In der aktuellen Diskussion um einen dritten Bayerischen Nationalpark gab es unter anderem auch einen vom »Förderverein Nationalpark Ammergebirge e. V.« eingebrachten Gebietsvorschlag, der fachlich sicher zu den am besten geeigneten zählte, aber in der Region insbesondere seitens der Forstämter, der CSU-Lokalpolitiker und der Landwirtschaft heftig und oft auch mit unlauteren Mitteln bekämpft worden ist.

Parallel dazu liefen in der Region um Bad Kohlgrub, Bad Bayersoien und Oberammergau Bestrebungen dieses Gebiet als Naturpark auszuweisen. Hier engagierten sich die Kommunen, die Politik und zahlreiche Verbände mit Erfolg, sodass der Naturpark Ammergauer Alpen mittlerweile beschlossen ist.

Bayern hat somit einen Naturpark mehr. Die Ammergauer Alpen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen sind die 19. Region mit diesem Label. Einen höheren Schutzstatus bedeutet das trotz des verlockenden Namens nicht. Ziel ist es vielmehr, den Tourismus naturnah zu entwickeln.

Unterschiede zwischen Naturpark und Nationalpark

Naturparke dienen laut Umweltministerium der umweltverträglichen Erholung, dem natur- und umweltverträglichen Tourismus und einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen Landnutzung. Sie sind als vorbildliche Erholungslandschaften zu entwickeln und zu pflegen. Zugrundeliegende Idee ist: Schutz durch Nutzung. Ein solches Gebiet soll überwiegend als Landschafts- oder Naturschutzgebiet deklariert sein. Es soll sich vor allem für umweltverträgliche Erholungsformen eignen. Eine durch vielfältige Nutzungsformen geprägte Landschaft und ihre Arten- und Biotop-Vielfalt sollen durch den Naturpark erhalten, entwickelt oder wiederhergestellt werden. Das Ziel ist daher eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung. Weiterhin soll die Regionalentwicklung durch den Park gefördert werden. Und schließlich soll ein Träger da sein, der den Naturpark entsprechend des Naturschutz- und Erholungszwecks entwickelt.

Nationalparke heben sich deutlich von den Vorgaben für Naturparke ab: In Bayern gibt es zurzeit zwei Nationalparke: Berchtesgaden und Bayerischer Wald. Zu derartigen Schutzzonen schreibt das Umweltministerium: „Nationalparke sollen im überwiegenden Teil ihres Gebietes den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleisten. Zudem sollen sie der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung sowie dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen. Sie werden in der Regel in eine Kern-, eine Entwicklungs- und (zum Teil) eine Erholungszone untergliedert.“ Diese Parke haben laut Ministerium nicht den Zweck einer wirtschaftsbestimmten Nutzung. Zur Bildung und Erholung soll ein Nationalpark der Bevölkerung zugänglich gemacht werden, wobei in den Bestimmungen Lenkungsmaßnahmen und Regelungen zur Jagdausübung, des Wildbestands und der Fischerei erfasst sind.

Unterschiedliche Ziele zwischen Natur- und Nationalpark

1. Naturpark
Erhalt der bäuerlichen Kulturlandschaft – Förderung naturverträglicher Landnutzung – Nutzung als Erholungsraum – Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit – Örtliche Trägerorganisation

2. Nationalpark
Schutz der Dynamik von natürlichen und naturnahen Lebensgemeinschaften – Keine wirtschaftsbestimmte Nutzung, »Natur, Natur sein lassen« – Erholungsnutzung, soweit der Schutzzweck es zulässt – Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit, Forschung – Zuständigkeit des Landes

Fazit: Nationalpark ist eine Naturschutzkategorie, Naturpark nicht.

Nationalparke werden da eingerichtet, wo es eine national einmalige, noch großflächig erhaltene Naturlandschaft gibt (wie z. B. die Höhenlagen des Bayerischen Waldes oder die vorpommersche Boddenlandschaft). Das Kerngebiet des Nationalparks darf nicht mehr land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden und soll sich wieder zur Wildnis entwickeln.

Ein Naturpark dient vor allem dem Tourismus und der Tourismus-Vermarktung und nicht direkt dem Naturschutz. Innerhalb des Naturparks gibt es allerdings meist einige Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete, für die Schutzmaßnahmen gelten. In Landschaftsschutzgebieten darf z. B. nicht mehr ohne weiteres gebaut werden. Wenn dennoch eine Bebauung erfolgt, muss Ausgleich für den Landschaftsverlust geschaffen werden. Bei der Ausgestaltung und Entwicklung von Naturparken gibt es allerdings große Spielräume, die sehr unterschiedlich genutzt werden. Ein positives Beispiel ist der Naturpark Tiroler Lech in unserer Nachbarschaft. In vielen Fällen setzen sich aber die wirtschaftlichen Interessen gegen die des Natur- und Umweltschutzes durch.

Hans Schütz, Peiting
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