Pressespiegel zum Kopftuch-Urteil

2015_04_KopftuchZur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Neuer Zündstoff für eine alte Debatte?

Ein pauschales Kopftuch-Verbot für Lehrerinnen ist nicht mit der Religionsfreiheit vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht am 13. Februar entschieden und den Klägerinnen, zwei deutschen Musliminnen aus Nordrhein-Westfalen, Recht gegeben. Das Gericht korrigiert damit sein Urteil von 2003, das den Ländern generelle Kopftuch-Verbote erlaubt hat.

Heinz Buschkowsky[1] sieht Kopftuch-Urteil als „Katastrophe“

Das Bundesverfassungsgericht stelle die Religionsfreiheit Einzelner über das staatliche Gebot wertneutralen Handelns. „Ich halte das für ein Zurückweichen, für die Preisgabe eines elementaren Bausteins unserer Gesellschaft“, sagt Buschkowsky (SPD). Das Urteil erschwere den Kampf gegen religiösen Fundamentalismus. Bundestagsabgeordnete von SPD, Grünen und Linkspartei begrüßen das Urteil. Für die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), ist damit die gesellschaftliche Diskussion jedoch keineswegs zu Ende. Der Richterspruch befeuere die Debatte darüber, „wie wir in einer pluralen Gesellschaft miteinander leben wollen“.

Quelle: www.welt.de

 

Kopftuch-Urteil sorgt in Bayern für Diskussionsstoff

Martin Neumeyer, CSU-Landtagsabgeordneter und Integrationsbeauftragter der bayerischen Staatsregierung, äußert sich skeptisch. „Hier wird ein Fass aufgemacht, an dem in den letzten Jahren aus guten Gründen nicht mehr gerührt worden war“, erklärt Neumeyer. Das Kopftuch sei in vielen Fällen Ausdruck nicht nur einer religiösen Überzeugung, sondern auch eines politischen Weltbildes, in dem die Scharia über staatlichen Gesetzen stehe.

Ulrike Gote, religionspolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, widerspricht: „Das Kopftuch ist nicht automatisch gleichzusetzen mit religiösem Fundamentalismus.“ Die Grünen-Politikerin begrüßt die Karlsruher Entscheidung als „positives Signal für die Religionsfreiheit in unserem Land“.

Quelle: Abendzeitung München

 

Bayern – christlich geprägtes Land

Dazu erklärt CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer: „Bayern ist und bleibt ein christlich geprägtes Land, daran lassen wir nicht rütteln. Wir werden uns das Urteil genau anschauen und in seinen Konsequenzen prüfen. In jedem Fall werden wir in Bayern alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen, damit das Christentum bei uns in Bayern privilegiert bleibt und weiterhin das prägende Wertefundament für unsere Gesellschaft ist.“

Quelle: www.csu.de/aktuell

 

Milli Görüş-Reaktion auf Urteil des Bundesverfassungsgerichts

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot ist leider nur eine mangelhafte Reparatur des Schadens aus 2003. Wir hätten uns von den Verfassungsrichtern ein noch klareres Votum für die Religionsfreiheit, für den Gleichheitsgrundsatz gewünscht. Im Detail ist das Urteil aber eine Lehrstunde an den Gesetzgeber”, so Bekir Altaş, kommissarischer Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüş. (…)

Quelle: www.islamiq.de

 

Kopftuch-Urteil ist Rolle rückwärts

Der Verband Bildung und Erziehung Baden-Württemberg (VBE) hat das sogenannte Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Freitag als „Rolle rückwärts“ bezeichnet. Für den VBE stehe außer Frage, dass Lehrkräfte in Deutschland der Neutralitätspflicht unterlägen und diese Pflicht nicht verletzt werden dürfe. „Der VBE setzt sich dafür ein, dass Schüler ohne jegliche Beeinflussung unterrichtet werden“, so der VBE-Landesvorsitzende Gerhard Brand am Montag in Stuttgart.

Quelle: www.welt.de

 

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW): „Urteil setzt Zeichen für Religionsfreiheit und erteilt Auftrag an die Politik“

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bezeichnet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum »Kopftuch-Verbot« in Schulen als „Zeichen für Religionsfreiheit und einen Auftrag an die Politik“. (…) „Die Politik ist gefordert, sich diesen Fragen zu stellen und schnell Lösungen zu entwickeln. Der Konflikt darf nicht in die Schulen verlagert werden“, so die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Freitag in Frankfurt a. M. Sie warnt davor, den so genannten »Kopftuchstreit« isoliert zu führen: „Die Auseinandersetzung um das Kopftuch ist auch eine Folge der Integrationspolitik in Deutschland, die viele Jahre diesen Namen nicht verdient hat.“

Quelle: www.gew.de

 

Siehe auch Kommentar zum »Kopftuch-Urteil« von Irmgard Schreiber-Buhl

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Quellenangaben / Hinweise


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  1. ehem. Bezirksbürgermeister von Berlin-Neukölln
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