Schongau: Gewerbesteuer – Tropenholz – Informationsfreiheit – Parkraum in der Altstadt …

Wie stark ist eigentlich die »Bindung an das Gemeinwohl«?

Kommunalpolitik im Spannungsfeld privater und gemeinnütziger Interessen

Als Mitglied des Stadtrats sollte man ja immer im Blick haben, was für die Allgemeinheit gut ist. Dazu gehört nicht unbedingt das Interesse großer Konzerne, möglichst wenig von ihren Gewinnen fürs Gemeinwohl abzugeben, zumal ja durch die Steuersenkungsmodelle in den letzten Jahrzehnten für Konzerne immer mehr und fürs Gemeinwohl immer weniger übrig bleibt. Auch wenn das meist heftigst bestritten wird, bleibt für Schongau die bittere Erkenntnis, dass vor 20 Jahren die Musikschule, das Museum, die Bücherei … von städtischen Einnahmen finanziert werden konnten, obwohl es damals den Schongauer Westen mit den »Holdings« noch gar nicht gab. Fazit: Trotz der ausgewiesenen großen Flächen für große Betriebe und die damit verbundene Schaffung der nötigen Infrastruktur sind die Einnahmen aus der Gewerbesteuer nicht gestiegen. Öffentliche Einrichtungen, die früher selbstverständlich in städtischer Hand waren und dem Gemeinwohl dienten, können heute nur noch ehrenamtlich oder gar nicht mehr betrieben werden.

 

Hier stichpunktartig noch einige Anmerkungen zu aktuellen Themen:

Hebesatzdiskussion zwischen Bürgermeister und Holdings

Die Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes von 340 auf 380, die der Stadtrat mit knapper Mehrheit beschlossen hat und im März-OHA bereits Thema war, lässt dem Bürgermeister offenbar keine Ruhe. Doch der Beschluss für das Haushaltsjahr 2016 ist gefasst. Die ALS sowie mehrere SPD-Ratsmitglieder sehen keinen Anlass mehr, permanent über die Sonderwünsche einiger Großbetriebe zu diskutieren.

Bänke aus Tropenholz

In der Fußgängerzone wird es Bänke aus Tropenholz geben. Dummerweise gibt es seit Juni 1990 einen einstimmig gefassten Beschluss des Stadtrats, „auf Geräte und Möbel zu verzichten, die aus Tropenholz gefertigt sind“. (Mehr dazu in nächsten OHA!)

Rechte einer Bürgerversammlung

In einer Bürgerversammlung geht es nicht unbedingt nur um Beschwerden und persönliche Anliegen. Es können auch Anträge eingereicht und Beschlüsse gefasst werden. Der Stadtrat muss sich dann innerhalb von drei Monaten mit den in der Versammlung vorgebrachten Anliegen und »Empfehlungen« befassen. GO Art. 18
So hätte die Versammlung im März beispielsweise auch beschließen können, dass der Stadtrat sich nochmal mit der »Informationsfreiheit« befassen muss – ein Thema, das auch für mich völlig unerwartet zur Sprache kam. Aber auf diese Möglichkeit, darüber abzustimmen, wurde in der Bürgerversammlung nicht hingewiesen.

Parkraum-Konzept für die Altstadt

Aufgrund der vom Stadtrat beschlossenen Fußgängerzone, die den Geschäftsleuten ab Sommer 2016 droht, wird es demnächst eine öffentliche Diskussion über das Parkraum-Konzept in der Altstadt geben. Mein Eindruck ist, dass es dabei vor allem darum gehen wird, wie man mit dem Auto am besten einen kostenfreien Stellplatz findet. Mit der Kostenfreiheit für Parkende im Schongauer Zentrum wurde übrigens schon vor zirka 30 Jahren geworben, als andere Städte bereits Geld fürs Parken verlangten. Dann dauerte es noch mehrere Jahre, bis auch in Schongau eine Parkraumbewirtschaftung beschlossen wurde.

Sigi Müller

 

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