Soziale Pflicht für alle?

Maier Bernhard

Maier Bernhard

»Doktor Unsinn zu G.« hob Wehrpflicht »vorübergehend« auf

Ein Herr zu Guttenberg hatte 2010 den »genialen« Einfall, die Wehrpflicht wegen Sparmaßnahmen in Deutschland „vorübergehend“ aufzuheben. Die Konsequenzen überdachte er offensichtlich nicht:

  • es gibt zu wenig Bewerbungen für Zeit- und Berufssoldaten;
  • es gibt zu wenig Meldungen für den Bundesfreiwilligendienst (BufDi) als Ersatz für die bisherigen Zivildienstleistenden (die statt der Wehrpflicht soziale Dienste ausführten);
  • das Bundesfamilienministerium (CDU) will jetzt die Wohlfahrtsverbände zwingen, nur Freiwillig-Soziale-Jahr-Stellen zu fördern, wenn für drei solcher Stellen zwei BufDi-Plätze geschaffen werden;
  • vermutlich kommen die Werbung und die Gehälter teurer als der beabsichtigte Einspar-Effekt;
  • es wird erst im Oktober 2011 entschieden, welche Bundeswehr-Standorte geschlossen werden.

Dabei ist es begrüßenswert, dass die CSU-Schongau im Juni 2011 an den bayerischen Ministerpräsidenten Seehofer (CSU) und den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung appellierten, sich für den Erhalt der FJS-Kaserne in Altenstadt einzusetzen – leider zu spät. Es nützt auch nichts, wenn die CSU-Schongau eine Umstrukturierung der Bundeswehr für dringend erforderlich hält – aus welchen Gründen auch immer. Was die »heimliche« Einführung einer Berufsarmee bedeuten kann, ist in den deutschen Geschichtsbüchern nachzulesen.[1]

Meines Erachtens wäre es konsequent gewesen, im Grundgesetz die Wehrpflicht aufzuheben und eine allgemeine (9-monatige) Dienstpflicht (Wehr- oder Sozialdienst) für alle einzuführen, um Gerechtigkeit herzustellen und die soziale Verantwortung vieler Jugendlicher zu stärken.

Im Übrigen sollte bei der Bundeswehr-Reform beachtet werden, dass Auslandseinsätze unserer Soldaten, z. B. in Afghanistan, nicht im Grundgesetz verankert sind. Es ist kein Spannungs- oder Verteidigungsfall nach GG-Artikeln 80, 87 und 115 ausgerufen worden.

 

Quellenangaben / Hinweise


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  1. Die Autonomie bei der Auswahl des Personals und die Ansicht, dem Staat und nicht der Staatsform zu dienen, machten die Armee in der »Weimarer Republik« zum schwer kontrollierbaren »Staat im Staate«.
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