Tiere töten und essen – ist das vernünftig?

Laut Tierschutzgesetz dürfen Tiere nur aus »vernünftigem Grund« getötet werden. Zuwiderhandlung kann mit Gefängnis bestraft werden. Aber ist der Fleischverzehr um des Genusses willen ein »vernünftiger Grund«? Streng genommen nicht, meint der Veganer V. C. Herz. Erfreulicherweise zeigt sich gerade bei jüngeren Menschen derzeit ein Trend zum Mitgefühl mit Tieren. Ein Grund: Entsetzliche Schlachthof-Videos und einleuchtende Argumente zu Fleischkonsum und vegetarischer Ernährung verbreiten sich in Windeseile über Internet und soziale Medien. V. C. Herzs ernste und unerbittlich logische, satirische Betrachtung ist ein Zeugnis für dieses wachsende Bewusstsein.

Bei jüngeren Menschen zeigt sich derzeit ein Trend zum Mitgefühl mit Tieren

Der Wohnungsmarkt könnte sich künftig wieder deutlicher entspannen. Während die Mietpreise über die letzten Jahre immer weiter anstiegen, droht jetzt eine gegenteilige Entwicklung. Denn es steht ein drastischer Mietermangel bevor. Mehr als 90 Prozent der deutschen Bevölkerung könnte künftig auf Kosten des Steuerzahlers leben. Allerdings nicht in ihrer bisherigen Wohnung, sondern in der sich aktuell noch in Entwicklung befindlichen Massengefängnishaltung.

Grund dafür ist das Tierschutzgesetz. Es regelt mitunter die Haltung von Wirbeltieren. Dummerweise wurde beim Entwurf des Gesetzes nicht bedacht, dass es sich beim Menschen ebenfalls um ein Wirbeltier handelt. Diese Tatsache könnte es künftig der Regierung erlauben, die Haltung von Menschen auf engstem Raum zu praktizieren. Menschen mit einem Gewicht von unter 100 kg könnten dann künftig auf einer Fläche von nur 0.75 m² untergebracht werden, wenn man die vergleichbaren Regelungen für Schweine heranzieht. Allerdings muss man relativieren, dass auch ein Teil der Menschen in Biohaltung untergebracht werden würde, was einer Wohnfläche von großzügigeren 1.5 m² entsprechen würde.

Aber damit es überhaupt so weit kommen kann, muss der Staat zuerst in den Besitz der entsprechenden Menschen kommen. Dies kann lediglich durch eine Verurteilung aufgrund einer begangenen Straftat erfolgen, da ansonsten die Freiheitsrechte des Menschen rechtswidrig eingeschränkt werden würden. Doch wie macht man 90 Prozent der deutschen Bevölkerung zu Straftätern?

Hier kommt wieder das Tierschutzgesetz ins Spiel: §1 TierSchG. Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Ein ehrenwertes Ziel. Nur leider ist der Bundesregierung bei der Formulierung des Gesetzes ein fataler Fehler unterlaufen: Anstatt nur irgendeinen Grund zu verlangen, fordert das Gesetz einen »vernünftigen Grund«, was mehr als 90 Prozent der deutschen Bevölkerung in Kürze hinter Gitter bringen könnte. Betroffen wären sämtliche Fleischkonsumenten in Deutschland.

Um die Problematik zu verstehen, muss man sich tiefer mit dem Begriff »vernünftiger Grund« auseinandersetzen. Der Begriff wird in Gesetzeskommentaren wie folgt definiert:

„Ein vernünftiger Grund liegt vor, wenn er als triftig, einsichtig und von einem schutzwürdigen Interesse getragen anzuerkennen ist und wenn er unter den konkreten Umständen schwerer wiegt als das Interesse des Tieres an seiner Unversehrtheit und an seinem Wohlbefinden.“ (Lorz, Albert, Metzger, Ernst: Tierschutzgesetz – Kommentar, München, 6. Auflage 2008, § 1 Rn. 62.)

So stellt sich die Frage, ob die Tötung eines Tieres für den menschlichen Verzehr einen vernünftigen Grund darstellt. Vernünftig gemäß obiger Definition wäre es, wenn es für die menschliche Existenz zwingend erforderlich wäre. Doch hier machen unzählige Veganer und Vegetarier in Deutschland dem deutschen Fleischkonsumenten einen Strich durch die Rechnung: Denn die Veganer und Vegetarier sterben einfach nicht. Vielmehr leben diese, wie unzählige Studien zeigen, gesünder und länger als ihre fleisch­essenden Mitbürger. Krebs, Diabetes, Adipositas und Herzkrankheiten treten bei diesen deutlich seltener auf.

Es scheint also klar: Niemand muss Fleisch essen. Es zeigt sich das Gegenteil: Wer Fleisch isst, handelt unvernünftig. Denn er schadet der eigenen Gesundheit und reduziert seine Lebenserwartung. Er handelt entsprechend ähnlich einem Raucher. Nur mit dem Unterschied, dass (zumindest) die meisten Raucher sich darüber bewusst sind, dass sie unvernünftig handeln. Sie rauchen aber trotzdem, mit der Begründung, dass es ihnen schmeckt.

Und das ist der treffende Einwand des deutschen Fleischkonsumenten: Fleisch schmeckt! Und auf dieses kulinarische Geschmackserlebnis will man nicht verzichten – es würde die Lebensqualität massiv beeinträchtigen. Die Deutschen lieben Fleisch: 56 Millionen Schweine, 3,8 Millionen Rinder, 1 Million Schafe und 9.000 Pferde (die Dunkelziffer ist womöglich höher!), 584 Millionen Hühner, 25 Millionen Enten, 1 Million Gänse und 44 Millionen Truthühner werden jährlich in Deutschland geschlachtet (Stand 2009).

Für Fische liegen keine konkreten Zahlen vor, da diese nur in Tonnen gemessen werden. 274.000 Tonnen Fisch kommen aus deutscher Produktion, zusätzlich importieren die Deutschen weitere 2 Millionen Tonnen Fisch pro Jahr. Umgerechnet entspricht das in etwa einem Konsum von mehr als 10 Milliarden Fischen.

Der Geschmack muss offenbar einzigartig sein. Entsprechend gehört es auch für die meisten Deutschen auf den täglichen Speiseplan. Ironisch, dass knapp 90 Prozent der deutschen Bevölkerung nichts merken würden, wenn man ihnen das Fleisch wegnehmen würde. In einem Experiment wurde in der Mensa der Uni Bochum das Rindergulasch heimlich durch Sojagulasch ersetzt. 88 Prozent konnten keinerlei Unterschied zu echtem Rindergulasch feststellen. So einzigartig scheint der Geschmack dann doch nicht zu sein.

Hinzu kommt das Problem der Umweltverschmutzung. Der durch die Nutztierhaltung verursachte CO2-Ausstoß ist höher als der des kompletten Transportsektors. Für das Klima entspricht ein Kilogramm Rindfleisch einer Autofahrt von mehr als 200 Kilometern.

Wir halten fest: Der Verzehr von Fleisch birgt massive Nachteile für die Gesundheit, Fleisch kann problemlos durch andere pflanzliche Nahrungsmittel ersetzt werden, und Fleisch führt zu einer massiven Umweltverschmutzung.

Ein vernünftiger Grund für den Konsum von Fleisch liegt entsprechend nicht vor, und 90 Prozent der deutschen Bevölkerung verstoßen demnach gegen das Tierschutzgesetz.

Na ja, ist ja nur das Tierschutzgesetz, könnte man meinen. §17 TierSchG besagt:

„Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet.“

Nun könnte der Einwand aufkommen, dass die Tötung durch den Schlachter erfolgt. Aber dieser macht das nicht aus Lust und Laune, sondern im Auftrag der Konsumenten. Im Strafgesetzbuch ist dies wie folgt geregelt.

§26 StGB: „Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.”

Bislang wurde noch kein Fall vor Gericht verhandelt. Problematisch wäre jedenfalls die Auswahl eines Richters, da ein nicht vegetarischer Richter sich unter Umständen selbst strafbar gemacht hätte und deshalb als befangen abgelehnt werden müsste. Es wird bereits mit Hochdruck an der Entwicklung eines Fleisch-Schnelltests gearbeitet, mit welchem festgestellt werden kann, ob die getestete Person innerhalb der Verjährungsfrist Fleisch konsumiert hat. Damit könnten Täter zielsicher identifiziert werden.

Ein Problem stellt sich allerdings noch bezüglich der modernen Massengefängnishaltung, weshalb für Vermieter vorerst Entwarnung gegeben werden kann: Man geht davon aus, dass sämtliche Anklagen (ähnlich wie bei Urheberrechtsverletzungen) fallen gelassen werden – aus mangelndem öffentlichem Interesse.

V. C. Herz
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