Informationsfreiheit in Bayern

Immer noch Unsicherheit, was das eigentlich ist

Trotz diverser Veranstaltungen und Aufklärungsarbeit durch die PIRATEN Weilheim-Schongau zum Thema Informationsfreiheit herrscht noch immer Unsicherheit darüber, was »das« eigentlich ist.

Auch der 1. Bürgermeister von Penzberg verwechselte auf der letzten Bürgerversammlung das dem Bürger durch eine Satzungsänderung der Stadt zugesicherte Recht auf die Einsichtnahme von Informationen leider noch immer mit der Arbeit eines Bürgerbüros. Zur Klarstellung: Die Informationsfreiheitssatzung ist kein Marketinginstrument und hat auch nichts mit Öffentlichkeitsarbeit zu tun. Bei der Informationsfreiheit geht es darum, dem Bürger unter Beachtung des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte Einsicht in Entscheidungshintergründe, Planungsberichte, Protokolle, Gutachten, Kostenkalkulationen usw. zu gewähren. Dinge, die den Steuerzahler und Bürger interessieren sollten, und auf deren Einsicht er in Bayern noch immer keinen landesweiten gesetzlichen Rechtsanspruch hat. Dabei gibt es seit dem 1. Januar 2006 das Informationsfreiheitsgesetz in Deutschland, das allerdings nicht verbindlich für die einzelnen Bundesländer ist. Daher setzt sich das »Bündnis Informationsfreiheit für Bayern«, dem unter anderem die PIRATEN, Mehr Demokratie e. V. und viele weitere Gruppierungen angehören, dafür ein, dass Kommunen sich selbst eine solche Satzung geben.

Weitere Informationen zur Informationsfreiheitssatzung können im Internet unter http://informationsfreiheit.org eingesehen werden.

Christian Ächter
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