ÖDP-Kreisverband sieht 5 G-Ausbau kritisch

Eine Vielzahl von Studien verweisen auf gesundheits- und umweltgefährdende Einflüsse

Nun ist auch in unserem Landkreis mit dem flächendeckenden 5G-Ausbau begonnen worden. Laut Aussage von Telekom-Pressesprecher Jodl wird bis Ende August der Landkreisbereich weitgehend mit 5G-Technologie bestückt sein.[1]

Auch wenn ein Leben ohne Mobilfunk nicht mehr vorstellbar ist, sieht der ÖDP-Kreisverband Weilheim-Schongau diese Entwicklung kritisch. Denn die Vorgehensweise bei der mobilfunktechnischen Aufrüstung ignoriert das staatliche Vorsorgeprinzip, Stichpunkt »Risikovorsorge«, wie es u. a. das Umweltbundesamt fordert.[2] Eine „Technikfolgenabschätzung“, wie sie bei anderen neuen Technologien durchgeführt wird, ist für 5 G seltsamerweise nicht vorgesehen.[3]

Auch wenn die Mobilfunktechnologie schon lange genutzt wird, ergeben sich durch die konstante Impulsstrahlung bei 5 G neue Auswirkungen, für die es bisher keine Langzeiterfahrungen gibt.

Wesentlich gesundheits- und umweltverträglichere moderne Technologien wie z. B. LiFi werden nicht gefördert. Effektive Maßnahmen zur Strahlungsreduzierung, wie z. B. den Betrieb eines gemeinsamen Netzes, statt eigenständiger Netze und Dienste der einzelnen Mobilfunkbetreiber sind nicht angedacht.

Eine Vielzahl von Studien verweisen auf gesundheits- und umweltgefährdende Einflüsse durch die 5 G-Mobilfunktechnologie. Unter anderem wurde im Januar 2020 in der Bayerischen Staatszeitung über die Forschungsergebnisse der Pall-Studie berichtet, die weitreichende Angriffe auf wichtige Körpersysteme (Gesundheit, Fortpflanzung) unter dem Einfluss elektromagnetischer Felder, wie bei 5 G, belegen.[4]

Der dabei gern aufgeführte Hinweis, dass sich die Belastung weit unterhalb der staatlichen Grenzwerte befindet, ist wenig beruhigend. Denn die Grenzwerte sind um ein Vielfaches zu hoch angesetzt. Z. B. ist die von Baubiologen empfohlene Maximalbelastung durch elektromagnetische Felder am Schlafplatz bei 10 Mikrowatt/m² angegeben. Der offizielle Grenzwert in Deutschland liegt dagegen bei 10 Millionen Mikrowatt/m²! So sind die Grenzwerte beispielsweise in der Region Brüssel, in Polen, Russland und der Schweiz jeweils 90 % niedriger als bei uns, trotzdem funktioniert der Mobilfunk einwandfrei! Die Grenzwerte beruhen auf Empfehlungen von ICNIRP, einem Verein industrienaher Wissenschaftler, und betrachten nur den thermischen (= Wärme) Einfluss auf den Menschen – nicht den Einfluss der elektromagnetischen Felder auf die Zellen von Lebewesen.[5]

Der Pressesprecher von Vodafone freut sich in den Ausführungen in der Heimatzeitung darüber, dass die 5 G-Frequenz sehr gut durch die Wände in die Wohnungen geht.[6] Doch wem nützt das? Für die Internetnutzung im privaten Bereich ist der derzeitige Standard schon sehr gut. 5 G ist möglicherweise für die Industrie und Wirtschaft vorteilhaft, doch dazu muss diese Technologie nicht flächendeckend in die Wohnungen – ob gewollt oder nicht – eindringen. Zumindest nicht zum vermeintlichen Wohle der Bürger.

Uns ist bewusst, dass der Ausbau des 5 G-Mobilfunks staatlich gefordert wird und die Interventionsmöglichkeiten von kommunaler Seite gering sind. Auf bereits bestehenden Masten nehmen die Mobilfunkanbieter gesetzlich legal die entsprechenden Veränderungen vor.

Doch diese Standorte allein reichen für eine flächendeckende Abdeckung nicht, da die Wirkungsweise der 5 G-Mobilfunktechnologie ein Mehrfaches an Funkzellen erfordert. Die Mobilfunkanbieter sind daher zur Errichtung von weiteren Sendern auf kommunale und private Flächen angewiesen. Deshalb wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Mitnutzung bestehenden „Mobiliars“, wie z. B. Blumenkübel, Straßenpfosten, Verkehrsschilder u. a. zum Verstecken von Funksendern empfohlen.[7]

Einige Kommunen haben sich aus gutem Grund bereits verpflichtet, keine kommunalen Grundstücke dafür anzubieten z. B. Peißenberg, Murnau, Hohenpeißenberg.[8]

Privatpersonen, die Anfragen von Mobilfunkgesellschaften bzw. deren Mastbaufirmen erhalten, sollten wissen, dass mit einem hohen Wertverlust ihrer Immobilie zu rechnen ist, wenn eine Mobilfunk-Installation an ihrem Objekt oder in unmittelbarer Nähe vorgenommen wurde.[9] Und: Mieter dürfen den Mietzins bis zu 20 % mindern, wenn sie sich durch eine nachträglich auf dem Dach ihres Hauses installierte Mobilfunkantenne beeinträchtigt fühlen (Urteil des Amtsgerichts München).[10] Eine subjektive Befürchtung reicht zwar noch nicht aus, um einen Mangel anzunehmen. Doch bereits jetzt weist eine Vielzahl von Ärzten und industrieunabhängigen Wissenschaftlern auf die Risiken durch Mobilfunkstrahlung hin, z. B. im Oktober 2019 in Stuttgart, als ein Offener Brief mit dem Titel »Ärzte waren vor 5 G-Mobilfunk« veröffentlicht wurde. Wird die Gesundheitsgefährdung durch 5 G anerkannt, sind Regressforderungen Tür und Tor geöffnet.

Außerdem wichtig zu wissen: Falls es zu einer Haftungsfrage durch die Mobilfunkstrahlung kommt, wird nicht die Telefongesellschaft belangt. Denn der Nutzungsvertrag wird zwischen dem Besitzer und der Sendemastbaugesellschaft geschlossen. Für die Telekom agiert dafür die Deutsche Funkturm GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung!).

Die Klagesummen für Gesundheits- und Vermögensschäden können unter Umständen vom Haus- oder Grundstücksbesitzer eingefordert werden. Große Rückversicherer wie die Schweizer Re lehnen eine Versicherung des Risikos von Strahlungs- und Folgeschäden ab.[11]

Auch bei anderen Stoffen wurde die Gefährlichkeit erst sehr spät zugegeben, z. B. Asbest, Nikotin, Contergan – mit fatalen Folgen. Wollen wir es bei 5 G wieder darauf ankommen lassen?

Als ökologisch ausgerichtete Partei halten wir auch den durch 5 G enorm zunehmenden Energie-Verbrauch, wie er u. a. in einer Studie des Energieversorgers EON vorausgesagt wird, für äußerst bedenklich.[12] Möglicherweise sinkt der Energieverbrauch pro übertragenem Datenvolumen sogar, doch der um ein mehrfaches erhöhte Bedarf an Sendezellen treibt den Energieverbrauch enorm in die Höhe.

Der ÖDP-Kreisverband ruft daher dazu auf, den 5 G-Ausbau nicht zu unterstützen, solange für diese Technologie die Unbedenklichkeit für Menschen, Tiere und Pflanzen nicht durch unabhängige und transparent durchgeführte, wissenschaftliche Langzeitforschung bewiesen ist.

ÖDP Kreisverband Weilheim-Schongau
Agnes Edenhofer (ÖDP-Kreisvorsitzende)
Rosi Hutter (Schriftführerin)
Irmi Staehler (Beisitzerin)


Quellenangaben / Hinweise
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  1. Weilheimer Tagblatt v. 18./19.07.2020 Seite 1

  2. www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/umweltrecht/umweltverfassungsrecht/vorsorgeprinzip
  3. Dr. Revermann, Projektleiter beim Büro für Technikfolgen-Abschätzung im Deutschen Bundestag
  4. www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/wirtschaft/detailansicht-wirtschaft/artikel/schlaflos-und-erschoepft.html#topPosition
  5. ICNIRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection): Guidelines for Limiting Exposure to Time – Varying Electric, Magnetic, and Electromagnetic Fields (up to 300 GHz), 1999, Deutsche Ausgabe S. 48

  6. Weilheimer Tagblatt v. 18./19.07.2020 Seite 1

  7. siehe Broschüre des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur »Mitnutzungspotenziale kommunaler Infrastrukturen für den Ausbau der nächsten Mobilfunkgeneration 5G«
  8. u. a. www.radio-oberland.de/nachrichten/gemeinderat-kein-5-g-in-peissenberg
  9. Pressemitteilung von Sachverständigenkanzlei Garthe & Kollegen vom 4.12.2010
  10. Urteil vom 27.3.98, Amtsgericht München, Aktenzeichen 432 C 7381/95
  11. Faltblatt „Wer haftet?- Informationen zu Mobilfunk-Anlagen für Haus- und Grundstücksbesitzer“, Bürgerinitiative Ammersee-Region 5G-frei
  12. www.eon.com/de/ueber-uns/presse/pressemitteilungen/2019/neue-studie-sieht-drastisch-erhoehten-energieverbrauch-von-rechenzentren-durch-neuen-mobilfunkstandard-5G.html
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