Thema Gewalt gegen Frauen

Neue Erkenntnisse über kommunale Verantwortung

Gewalt gegen Frauen ist meistens unsichtbar und dass fast jeden Tag eine Frau in der Bundesrepublik durch ihren (Ex-) Partner ermordet wird ist nur die Spitze des Eisberges. So auch im Landkreis, wo es 2024 ebenfalls zu einen Femizid kam.

Gewalt gegen Frauen ist aber keine Privatangelegenheit, betonte die Sozialwissenschaftlerin Manuela Schon bei der Auftakt-Veranstaltung des Vereins Initiativkreis Frauenhaus Landsberg am 3. Juli 2025 im historischen Rathaus der Stadt Landsberg.

Manuela Schon

Schon ist Fachreferentin für die lokale Umsetzung der Istanbul-Konvention bei der Landeshauptstadt Wiesbaden.

Das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt ist durch seine Ratifikation nicht nur bindendes Völkerrecht, sondern rangiert auch in Deutschland – und damit auch im Landkreis Landsberg – auf dem Rang eines Bundesgesetzes. Danach ist jede Kommune verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Mit nur drei finanzierten Frauenhausplätzen, diese nicht im Landkreis, geringer Sichtbarkeit von Hilfeangeboten, wenig Präventions-Angeboten, scheint eine Nachbesserung notwendig. Der genaue Bedarf jedoch wurde bisher nicht untersucht.

Viele gute (menschliche) Gründe gäbe es für die verantwortlichen Kommunalpolitiker für eine aktive Umsetzung der Konvention; wenigstens jedoch die Aspekte der Wirtschaftlichkeit, Haftbarkeit und aktive Gestaltung, wie Schon erklärte.

Laut Schon entsteht allein durch häusliche Gewalt gegen Frauen für den Landkreis Landsberg ein volkswirtschaftlicher Schaden von ca. 5,6 Millionen im Jahr, für den gesamten Bereich der geschlechtsspezifischen Gewalt ein Vielfaches davon. Im Gegenzug würde durch eine Investition in Prävention von nur 1 € pro Bürgerin und Bürger (122.000 € im Jahr) der volkswirtschaftliche Schaden im Landkreis um 10,6 Millionen € im Jahr an direkten und indirekten Kosten gesenkt werden können.

Mit der Konvention hat die weibliche Bevölkerung einen einklagbaren Rechtsanspruch und der Staat eine Sorgfaltspflicht. Bei Nichtgewährung von Schutzmaßnahmen In Kenntnis der Gewaltsituation besteht persönliche Haftbarkeit der Behörden, bzw. der verantwortlichen Personen.

Hervorgehoben wurde von Schon die Tatsache, dass häusliche Gewalt nach der Istanbul Konvention eine Kindeswohlgefährdung darstellt. Dem Täter darf kein Sorgerecht mehr eingeräumt werden und dies umzusetzen sei dringende Aufgabe der zuständigen Behörden.

Als abschließende Empfehlung sprach sich Schon für die Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen aus. Nur so sei eine aktive Gestaltung der übertragenen Aufgaben möglich. Eine Koordinierungsstelle könne Bedarfe analysieren, bundesweite Best Practice Modelle identifizieren und zielgerichtete Maßnahmen ergreifen.

Damit könne der Landkreis gemeinsam mit einer engagierten Zivilgesellschaft zu einem sicheren und lebenswerten Ort für Frauen und Kinder gemacht werden, beendete Schon ihren Vortrag.

Der Verein Initiativkreis Frauenhaus Landsberg appellierte an die politischen Entscheidungsträger, die Umsetzung der staatlichen Verpflichtungen ernst zu nehmen und dem Schutz von Mädchen und Frauen vor Gewalt Priorität einzuräumen.

Presseerklärung Initiativkreis Frauenhaus Landsberg

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