Eine halbe Milliarde Steuergelder für die Kirchen!

Wie ein Verfassungsauftrag einfach nicht umgesetzt wird

Der Verfassungsauftrag, die Zahlungen an Kirchen einzustellen, stammt aus der Weimarer Republik. Der historische Hintergrund: Anfang des 19. Jahrhunderts wurden die Kirchen jährlich mit pauschalierten Summen wegen früherer Enteignungen entschädigt. Die Weimarer Republik verfügte, diese Zahlungen einzustellen. Doch der inzwischen mehr als neunzig Jahre alte Auftrag wurde nie erfüllt. Also erhalten die Kirchen – neben der Kirchensteuer! – zusätzlich immer noch per annum knapp eine halbe Milliarde Euro, die laut Verfassungsauftrag nicht gezahlt werden dürfte.

Der unbedarfte Bürger staunt, wenn er erfährt, dass ein Verfassungsauftrag nicht umgesetzt, eine immense Summe aus Steuergeldern bezahlt und von der Bundesregierung »kein Handlungsbedarf« angezeigt wird.
Auch so mancher Parlamentarier kam ins Grübeln, als im Februar 2013 im Bundestag darüber debattiert wurde. Dieter Wiefelspütz (SPD): „Ich habe eigentlich immer geglaubt, ich kenne unser Grundgesetz ganz gut. Ich musste mich aber eines Besseren belehren lassen. (…) Ich stellte fest, dass wir seit 1919 einen Verfassungsauftrag haben, der nicht erfüllt wird.“

„Das Thema der unrechtmäßigen Millionenzahlungen an die Kirchen schafft es in keinen Dienst und in keine Zeitung.“

Roger Willemsen: »Das Hohe Haus«, Seite 121
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