GEZ-Beitragsservice (BS) – gleiche Firma, nur unverschämter

Seit 01.01.2013 treibt die Inkassofirma BS aus Köln die sogenannte Haushaltsabgabe für die Rundfunkanstalten ein.

Der BS presst den zahlenden Wohnungsinhabern, auch Geringverdiener sind betroffen, im Jahr zirka 8,1 Milliarden € ab. Hierbei tritt die nicht rechtsfähige (§ 1 BGB) Inkassofirma BS rotzfrech wie eine Behörde auf. Da der Betrag angeblich nicht ausreicht, soll die Haushaltsabgabe ab 2021 jährlich automatisch steigen. Rund 5 Millionen aufgeklärte Bürger verweigern die Zahlung der Haushaltsabgabe, welche eine nicht per Gesetz eingeführte Zwecksteuer ist, da alle Wohnungsinhaber bezahlen sollen, egal ob ein TV oder Radio vorhanden ist. Gewerbetreibende sollen sogar doppelt bezahlen.

Mit der Haushaltsabgabe wird vorrangig die feudale Versorgung (hohe Pensionen) der Mitarbeiter vom BR sichergestellt., z. B. die durchschnittliche Betriebsrente beim BR in Höhe von monatlich 1 600 €. Der Intendant vom BR Ulrich Wilhelm (vorher Regierungssprecher bei Kanzlerin Merkel) verdient monatlich 30 583 €.

Die Inkassofirma BS aus Köln versendet juristisch einschüchternde Schreiben, Bescheide/Mahnungen/Vollstreckungen, die jeglicher rechtlicher Grundlage entbehren. Fast alle Schreiben der Inkassofirma sind nicht unterschrieben § 126 BGB. Mit einer Unterschrift haftet der Unterzeichner für diesen geschriebenen Vorgang. Gläubiger kann nur der BR, niemals der BS sein.

Rundfunkanstalten sind keine Behörden mit hoheitlichen Aufgaben, sondern Unternehmen mit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27a UStG. (Siehe Impressum des BR: Unternehmen, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 129 523 494.) Eine Behörde muss in den Organismus der Staats­verwaltung eingegliedert sein. Es ist keine Beamtenstruktur sichtbar. Der BR hat Tochterunternehmen.

BR media ist für die Vermarktung der Sendezeiten des BR zuständig. Der BR ist gewerbsmäßig tätig, weil er Sendezeiten verkauft und über Sponsoring Gelder einnimmt. Was ein Unternehmen ist, steht in § 2 UStG. BEHÖRDEN in Bayern haben das Bayerische Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG).

Dem BR wird ausdrücklich die Anwendung des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz durch Art. 2, Abs. 1, Satz 2 untersagt: Das Gesetz gilt nicht für die »Anstalt des öffentlichen Rechts Bayerischer Rundfunk«.

Der BR kann deshalb keine rechtsgültigen Bescheide nach Art. 35 BayVwVfG erlassen. Das Verwaltungsvollstreckungsverfahren setzt voraus, dass Bescheide einer Behörde (Art. 1 BayVwVfG) zu vollstrecken sind. BR und BS sind keine Behörden! (Siehe Impressum dieser beiden Firmen!)

„Wenn Unrecht zu Recht wird,
wird Widerstand zur Pflicht.“

Bertolt Brecht

Verschlüsselte Sender mit Kartenzahlung wäre die ehrliche und saubere Lösung.

Max Fink, Peißenberg
max.poseidon@t-online.de

Wer sich erfolgreich gegen den Betrug wehren will, benötigt Informationen:
www. gez-boykott.de
Runde Tische – Bayern
Runder Tisch Peißenberg
oder unseren monatlichen Infostammtisch am letzten Donnerstag im Monat in Peißenberg, Gasthof Post, ab 19 Uhr besuchen.

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