Schließung des Krankenhauses Schongau verletzt Grundrechte

Politisches Versagen von Landrätin Andrea Jochner-Weiß, Gesundheitsministerin Judith Gerlach und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach

Ein schwarzer Tag für Oberbayern!

Die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern kritisiert die Schließung des Krankenhauses Schongau aufs Schärfste!1

Klaus Emmerich, Klinikvorstand im Ruhestand: „Wenn ab 01.03.2024 die Pforten des Krankenhauses Schongau geschlossen sind, steht 28.000 EinwohnerInnen kein Krankenhaus mehr mit klinischer Notaufnahme mehr binnen 30, teilweise sogar nicht mehr binnen 40 Fahrzeitminuten zur Verfügung. Dies kann bei eskalierenden Krankheitsverläufen oder traumatischen Verletzungen und entsprechend langen Transportzeiten zum nächstgelegenen Krankenhaus lebensentscheidend sein.“

Versagt haben …

  • Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, der den bundesdeutschen Krankenhäusern keine auskömmliche operative Vergütung zugesteht und zusieht, wie reihenweise Krankenhäuser schließen,
  • die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach, die keine aktive Krankenhausplanung vollzieht, um eine flächendeckende klinische Versorgung in Bayern sicher zu stellen,
  • Landrätin Andrea Jochner-Weiß, die ein Krankenhaus schließt, ohne beantworten zu können, wie PatientInnen mit lebensbedrohender Erkrankung bzw. Verletzung zukünftig zeitnah ein Krankenhaus erreichen können. Das ist der größte Skandal.

Hier verweisen wir darauf:

Allen Beteiligten muss bewusst sein, dass die Klinikschließung gravierende Einschränkungen mit erhöhten Risiken für die örtliche Bevölkerung mit sich bringt. Die Region rund um Schongau wird zur Gesundheitsregion zweiter Klasse.

Angesichts der zukünftigen langen Rettungswege verweist die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern auf folgende Zusammenhänge:
Der Landkreis Weilheim-Schongau ist nach Art. 51 Abs. 3 der bayerischen Landkreisordnung verpflichtet, „… die erforderlichen Krankenhäuser zu errichten und zu unterhalten …“, um damit das Grundrecht seiner EinwohnerInnen auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz sicher zu stellen.

Wir empfehlen allen Notärzten, dem Rettungsdienst, der Rettungsleitstelle und allen Rettungssanitätern dringend zu handeln (siehe Leserbrief vom 14. Februar).

Klaus Emmerich, Klinikvorstand i. R.

1 Merkur, Krankenhaus Schongau: Nächste Schritte zum Gesundheitszentrum

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