Ackergifte rechtswidrig zugelassen

Neue Ackergifte, die erhebliche negative Auswirkungen auf biologische Vielfalt und Insektenwelt haben, ohne Einverständnis des Bundesumweltamtes genehmigt

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Genehmigungen für 18 Ackergifte erteilt, ohne dass das dafür notwendige Einverständnis des Umweltbundesamts vorlag. Darunter ist auch ein Mittel mit dem hoch bienengefährlichen Wirkstoff Cyantraniliprol. Das Bundesumweltministerium, dem das Umweltbundesamt zugeordnet ist, hält die Zulassungen für rechtswidrig.

Mit Cyantraniliprol kann damit in Deutschland ein weiteres für Bienen, Hummeln und Schmetterlinge hochgefährliches Insektengift eingesetzt werden. Kurz zuvor hatten bereits Mittel mit den neuen Wirkstoffen Sulfoxaflor und Flupyradifuron Zulassungen erhalten. Die drei Insektengifte gelten als Ersatz für die Neonicotinoide, die wegen ihrer hohen Risiken für Bienen und andere Insekten vergangenes Jahr im Freiland verboten wurden. Ein weiteres cyantraniliprolhaltiges Insektizid wurde mit dem Einverständnis des Umweltbundesamts für den Einsatz auf Zierpflanzen in Gewächshäusern genehmigt.

Foto: Sigi Müller

Inzwischen hat sich das Umweltbundesamt (UBA) selbst zur Zulassung der Ackergifte geäußert und diese ebenfalls als rechtswidrig bezeichnet. Außerdem hat das UBA laut Berichten der Tageszeitung TAZ das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) dazu aufgefordert, die unrechtmäßig erteilten Genehmigungen zurückzunehmen. Das BVL hatte die Zulassungen für die 18 Pestizide, die alle „erhebliche negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, insbesondere auf die Insektenwelt“ haben, durchgewinkt, ohne die vom Umweltbundesamt verlangten Umweltauflagen zu berücksichtigen. Eine Reaktion des BVL steht bisher noch aus.

In Deutschland ist das BVL zuständig für die Genehmigung von Pestiziden. Diese Zulassung kann das BVL jedoch nur erteilen, wenn das Umweltbundesamt sein Einverständnis dafür gibt. Lediglich bereits bestehende Genehmigungen kann das BVL im Alleingang aus bestimmten Gründen verlängern, wie es erst vor Kurzem mit mehreren glyphosathaltigen Ackergiften geschehen ist. Außerdem kann das BVL sogenannte Notfall-Zulassungen erteilen, ohne dass die anderen Behörden eingebunden werden.

Quelle: Umweltinstitut München (15. März 2019)

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