Flugplatz Peiting Süd: Rechtsfreier Raum für das Freizeitvergnügen weniger Privilegierter auf Kosten von Mensch und Natur

Achtung! Leichtflugzeuge bei Langenried südlich von Peiting!

Achtung! Leichtflugzeuge bei Langenried südlich von Peiting! (Foto: Hans Schütz)

Trotz erheblicher Bedenken auf kommunaler Ebene genehmigt

Seit dem Jahr 2008 gibt es im Süden von Peiting einen Flugplatz für sogenannte Ultraleichtflugzeuge. Dieser Flugplatz wurde von einem Hobbyflieger beantragt und gegen den erklärten Willen der Marktgemeinde Peiting und des Landratsamtes Weilheim-Schongau vom zuständigen Luftamt Süd, das bei der Regierung von Oberbayern angesiedelt ist, genehmigt. Trotz erheblicher Bedenken auf kommunaler Ebene (Gemeinde Peiting, Gemeinde Steingaden und Landratsamt Weilheim-Schongau), trotz begründeter Einsprüche von Verbänden (Hegegemeinschaft Peiting, Bund Naturschutz, Jagd- und Naturschutzverein Schon­gau und Umgebung e. V., Umweltinitiative Pfaffenwinkel e. V.) und trotz der Einwendungen zahlreicher Bürgerinnen und Bürger wurde der Genehmigungsantrag positiv beschieden. Der Gemeinde Peiting, die den Klageweg gegen diese unverständliche Entscheidung beschreiten wollte, wurde erklärt, dass es sich bei entsprechenden Flugplätzen um privilegierte Vorhaben handle, die grundsätzlich genehmigungsfrei seien.

Im Genehmigungsbescheid stellt das Luftamt Süd zusammenfassend fest, alle raumordnerischen Erfordernisse, die Erfordernisse des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Städtebaus sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und auch der Schutz vor Fluglärm seien angemessen berücksichtigt worden. Es gäbe somit keine Gründe die Genehmigung zu versagen.

An zwei Beispielen soll hier aufgezeigt werden, wie sich die Situation sechs Jahre nach der Genehmigung darstellt:

In der öffentlichen Diskussion um diesen Flugplatz wurde 2008 auch versichert, dass es zu keinen Bautätigkeiten auf dem Gelände kommen werde, da der bereits vorhandene, zuvor landwirtschaftlich genutzte Stadel, genutzt werden könne. Und so findet sich im Genehmigungsbescheid auch auf Seite 11 folgender Satz: „Mit der Anlegung und dem Betrieb des UL-Sonderlandeplatzes sind weder Flächenversiegelungen noch die Errichtung baulicher Anlagen verbunden.“

Kioskähnlicher Flachbau – eine bauliche, angeblich genehmigungsfreie Veränderung

Kioskähnlicher Flachbau – eine bauliche, angeblich genehmigungsfreie Veränderung

Die Befürchtung, es werde zu einer zusätzlichen Lärmbelästigung im Weiler Kellershof und in der Gemeinde Peiting kommen, wurde vom Luftamt verneint, da Kellershof aufgrund der Lage der Start- und Landebahn nicht überflogen werde. Das Überfliegen der Gemeinde Peiting sollte dadurch vermieden werden, indem man im Genehmigungsbescheid (Seite 6) festlegte: „Das Überfliegen von Ortschaften ist zu vermeiden.“
Der oben erwähnte Stadel wurde in der Zwischenzeit zweimal verlängert. Doch damit an baulichen Veränderungen nicht genug: Seit diesem Jahr befindet sich auf dem Flugplatzgelände auch noch ein kioskähnlicher Flachbau. Obwohl bauliche Veränderungen dem Luftamt anzuzeigen sind, ist dies auf meine Nachfrage hin nicht erfolgt. Trotzdem erklärte das Luftamt Süd in einem Schreiben vom 10.11.2014 Folgendes:

„Am UL-Sonderlandeplatz Peiting ist die Lagebeziehung der Gebäudlichkeiten zur Start- und Landebahn nicht hindernisrelevant. Auch aus betrieblicher Sicht ergeben sich hieraus keine neuen luftrechtlichen Fragestellungen. Insofern sind die Wesensmerkmale einer relevanten Änderung der Flugplatzanlage in diesem Falle grundsätzlich nicht erfüllt. … Soweit es sich um eine dem Flugplatz dienende Anlage handelt, ist diese nach Art. 57 Abs. 3 BayBO ggf. verfahrensfrei.”

In einem Schreiben an das Luftamt Süd hatte ich neben den baulichen Veränderungen auch darauf hingewiesen, dass es entgegen der Auflage im Genehmigungsbescheid immer wieder zum Überfliegen der südlichen und südwestlichen Ortsteile von Peiting kommt. Zu diesem Hinweis wurde im Antwortschreiben der Behörde mit keinem Wort Stellung genommen.

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Hans Schütz

Hans Schütz

Kommentar von Hans Schütz

Das ist schon ein dicker Hund! Da hat man auf Betreiben des Hobbyfliegers Franz Josef Strauß vor vielen Jahren in Bayern ein Sonderrecht für Flugplätze eingeführt, und die zuständige Behörde nutzt auch heute noch keinerlei Spielraum, um diesen Anachronismus wenigstens ein bisschen abzumildern. Alles was für so einen Flugplatz notwendig ist, ist genehmigungsfrei. Und selbstverständlich ist auch unbesehen alles, was am Peitinger Flugplatz baulich geschieht, für den Flugbetrieb notwendig. Vielleicht errichtet der Betreiber demnächst auch noch genehmigungsfrei ein Restaurant und ein Hotel zur Erholung für die gestressten Freizeitpiloten?

Überhaupt nicht interessiert die Behörde das regelmäßige Überfliegen Peitinger Wohngebiete. Aber da hat man ja schon im Genehmigungsbescheid windelweich nur davon gesprochen, dass das Überfliegen zu vermeiden sei. Das geht halt nicht immer, ist sozusagen unvermeidlich, und die zusätzliche Lärmbelästigung an Wochenenden somit für die Bewohner des Ortes auch unvermeidlich. Bis München hört man es ja nicht!

Und nicht zuletzt: Wie sieht es hier eigentlich mit dem Prinzip der Subsidiarität aus. Warum darf man das, was vor Ort zu regeln ist, nicht vor Ort regeln, von denen, die nahe dran und somit direkt betroffen sind? Wo bleibt hier das hehre Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung, das in Sonntagsreden so gerne beschworen wird? Das Freizeitvergnügen einer kleinen aber staatlich privilegierten Minderheit, das noch dazu auf Kosten der Allgemeinheit, auf Kosten von Mensch und Natur, ausgeführt werden darf, scheint in Bayern immer noch schützenswerter zu sein als demokratische Grundprinzipien.

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1 Kommentar

  1. Bildband über den Lech mit Mundartgedicht von Hans Schütz
    Franz X. Bogner – Der Lech aus der Luft
    Franz X. Bogner – Der Lech aus der Luft

    Im Dachauer Bayerland Verlag ist soeben der Bildband „Der Lech aus der Luft – Porträt einer Flusslandschaft“ erschienen. Vom Tiroler Lech bis hin zur Mündung in die Donau finden sich hier faszinierende Luftaufnahmen des Lechs, die dem Betrachter oftmals ganz neue Perspektiven eröffnen. So stellt der Autor Professor Franz Xaver Bogner auch zutreffend fest, dass gute Luftbildfotografie mehr bietet als Google Earth.

    Aber auch im Begleittext erhält der Leser viele interessante Informationen über den Lebensraum entlang des Lechs, über die Geschichte, die Wirtschaft und die Umweltproblematik. Darüber hinaus findet sich auch das Mundartgedicht „Lechanklage“ des Peitinger Autors Hans Schütz, das laut Autor Bogner treffend die Problematik zwischen intensiver Naturnutzung und damit verbundener Naturzerstörung aufzeigt.

    Insgesamt ein gelungenes Buch, das sicher viele begeisterte Leser finden wird.

    Ich muss zugeben ein sehr schönes Hobby – die Luftbildfotographie!

    Zu diesem Bericht noch ein kleines Statement.

    Warum ist kein miteinander mit Mensch und Mensch und Natur möglich?

    Warum bekämpfen sich die Menschen gegenseitig? Ist es gut für die Umwelt, wenn der Mensch sich bekämpft und gegen alles ist?

    Da hier einige Dinge nicht ganz korrekt sind, bin ich jederzeit gerne bereit für fachliche Richtigstellung.

    Ich wünsche allen eine gesegnetes und ein friedliches neues Jahr 2015 und mögen alle Träume wahr werden.

    “Der Traum vom Fliegen war auch einmal ein Traum der Menschheit”

    Michael Adler

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