Glyphosat: Ein Fall für die Staatsanwaltschaft

Studien gegen die Wiederzulassung aussortiert

Eigentlich hätte ein Fachausschuss der Europäischen Union bereits Anfang März entscheiden sollen, ob Glyphosat, das weltweit am häufigsten eingesetzte Herbizid, weitere 15 Jahre in der EU zugelassen wird. Obwohl die WHO Glyphosat als »wahrscheinlich krebserzeugend beim Menschen« eingestuft hat, setzen sich auch deutsche Behörden für eine weitere Zulassung ein. Nun hat jedoch die österreichische Umweltschutz-Organisation Global 2000 Strafanzeigen gegen Hersteller und Zulassungsbehörden erstattet.

Im Wiederzulassungsverfahren für den »Unkrautvernichter« Glyphosat sind wichtige Studien offenbar systematisch aussortiert oder falsch interpretiert worden. Auf einer Pressekonferenz in Berlin am 21.04.2016 präsentierten mehrere Umweltorganisationen neue Belege, die nachweisen sollen, dass Studienergebnisse, die gegen eine Wiederzulassung von Glyphosat sprechen, einfach nicht berücksichtigt wurden. Ein Gutachten des Epidemiologen Prof. Dr. Eberhard Greiser zeigt, wie im Zulassungsantrag durch den Glyphosat-Hersteller Monsanto fast alle epidemiologischen Studien als  „fehlerhaft“ abqualifiziert wurden. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA haben offenbar diese Bewertung kritiklos von Monsanto übernommen, obwohl die unterstellten Mängel objektiv nicht vorhanden waren.

Der EU-Ausschuss wird voraussichtlich Mitte Mai entscheiden, ob Glyphosat eine erneute Zulassung bekommt. Sollten die strafrechtlichen Ermittlungen zeigen, dass Monsanto bei der Zulassung betrogen habe, könne die Zulassung wieder entzogen werden, sagt der Jurist Dr. Josef Unterweger, der die Anzeigen im Namen von Global 2000 erstattet hat.

Sigi Müller
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