Zu Straßenausbaubeiträgen in Peiting: Wir werden enteignet

In vielen Gemeinden werden Hausbesitzer in Bayern enteignet – durch die Beteiligung an Straßenbaukosten der Gemeinden. Grundlage dafür sind Gesetze der CSU-Regierungen.

Peiting – Im Landkreis Weilheim-Schongau gibt es mindestens in der Hälfte der Gemeinden und Städte eine Straßenausbaubeitragssatzung, wonach für Herstellung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen finanzielle Beiträge bis zu 80 Prozent der anfallenden Kosten von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke gefordert werden können.

Diese Satzungen können aufgrund des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) Artikel 5 vom 4. April 1993 – zuletzt geändert am 22. Juli 2008 – erlassen werden. Des Weiteren ist das Bayerische Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) Artikel 47 anzuwenden. Die Satzung legt dann je nach Art der Baumaßnahme den Anteil der Gemeinde fest. Hier unterscheidet man nach Art der Fahrbahn – Anliegerstraßen: Gemeinde-Anteil (GA) 20 %; Haupterschließungsstraßen: GA 50 %, Hauptverkehrsstraßen: GA 70 %. Für diese Einstufung ist die Verkehrsbelastung maßgebend, die von der Gemeinde festgelegt wird. Für andere Baumaßnahmen – wie beispielsweise bei Rad- und Fußwegen – sind die Eigenbeteiligungen der Gemeinde anders geregelt.

Weitere Kriterien für die Finanzierung durch beitragspflichtige Anlieger sind die Art der Siedlungsgebiete und die Größe der Geschoßflächenzahl. Diese sind in der Baugenehmigung festgelegt.

Warum Straßenausbaubeiträge unsozial und gesetzwidrig sind:

  • Nach unseren Gesetzen gibt es einen Vertrauensschutz und eine Bestandsgarantie für Eigentum. Dadurch werden fundamentale, willkürliche Umbrüche des Vermögens ausgeschlossen – außer bei Missbrauch des Eigentums (Artikel 14, Absatz 1, Grundgesetz).
  • Die Satzung verstößt gegen das Gleichbehandlungsrecht nach Artikel 3 des Grundgesetzes, da andere Nutzer der Straße diese kostenlos benutzen dürfen.
  • Ein Grundstücksbesitzer oder Hauseigentümer muss im Regelfall bei Beginn der Bebauung einen Erschließungskostenbeitrag für Infrastrukturmaßnahmen (Straßen- und Wegebaumaßnahmen, Kanal-, Wasser- und Stromanschlussbeiträge) an die Gemeinde bezahlen.
  • Durch die Schlüsselzuweisungen der Landkreise und des Freistaats an die Gemeinden und durch andere Steuern (u. a. Einkommensteuer-Anteil) sollten die Reparaturkosten bereits abgedeckt sein.

Aus diesen Gründen fordern wir den Marktgemeinderat Peiting auf, die Ausbaubeitragssatzung (ABS) vom 2.7.2009 aufzuheben und außer Kraft zu setzen.

Falls aus Gründen der gemeindlichen Haushaltslage ein Beitrag für Verkehrsbaumaßnahmen nötig sein sollte, schlagen wir eine oder mehrere der folgenden Finanzierungs-Alternativen vor:

  • Eine Erhöhung der Gewerbesteuer von 310 auf 380 v. H. Die Gewerbesteuer kann auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Der Gewerbesteuer-Freibetrag liegt in der Regel bei 24.500 €.
  • Eine mäßige Anhebung der Grundsteuer A von 330 auf 340 v. H. und B von 350 auf 360 v. H. Dabei ist der Einheitswert vom Jahr 1914 maßgebend sowie die Gebäudenutzung.
  • Die Gemeinde gibt Großprojekte für den Straßen- und Wegebau auf, wie beispielsweise unnötige Kreisverkehrs- und Pflasterungsmaßnahmen in der »Ortsmitte«.
  • Eine Infrastrukturabgabe für alle Bürger, die der Bundestag beschließen müsste, der Steuern für den Straßenbau regelt.

In Peiting wurden bereits Anlieger der Ramsauer- und der Meierstraße zur Kasse gebeten, mit Beträgen von teilweise über 15.000 Euro. Derzeit sind vom Ausbau betroffen die Dammstraße und der Eiselenweg. Nach Zeitungsmeldungen sind demnächst Ausbaumaßnahmen an der Bahnhofstraße und am Uhrerskreuzweg vorgesehen.

Bis dahin ist zu hoffen, dass die Ausbausatzung aufgehoben ist und die Anlieger der Meier- und der Ramsauerstraße ihr Geld zurückbekommen.

Bernhard Maier, Peiting
Hans Hahn, Peiting

 

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Linke-OberlandIn Peiting hat jetzt DIE LINKE die Initiative ergriffen, um die Ausbaubeitragssatzung abzuschaffen. Wer dieses Anliegen unterstützt, kann sich in Unterschriftslisten eintragen!

 

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