Blick nach Peiting: Haushalt 2015 wird einstimmig verabschiedet

Renate Müller

Renate Müller

Unerwartet im Fokus stand diesmal die Verbesserung der Einnahmen

Bei der Gemeinderatssitzung am 27. Januar 2015 in Peiting wurde im Rahmen der Haushaltsverabschiedung für das Jahr 2015 der Gewerbesteuerhebesatz von 310 auf 380 angehoben. Damit fällt das seit Jahren in Schongau vorgebrachte Argument weg, dass Schongau hier keinen Alleingang machen dürfe. Der Marktgemeinderat Peiting hat mit einstimmigem Beschluss diese Erhöhung vorgenommen. In den Nachbargemeinden Burggen und Hohenfurch liegt der Hebesatz bereits seit mehreren Jahren bei 380. Schongau könnte nun also ohne große Bedenken nachziehen.

Eine äußerst interessante Bemerkung des Peitinger Kämmerers veranlasste mich zu einer telefonischen Nachfrage mit folgendem Ergebnis: Bei der Kreisumlage, Gewerbesteuerumlage und bei den Schlüsselzuweisungen wirkt sich die Erhöhung der Grundsteuer und des Gewerbesteuerhebesatzes nicht aus, da hierbei als Grundlage der Berechnung die Steuerkraftzahl herangezogen wird. Bei der Berechnung dieser Zahl wird nicht der tatsächliche Hebesatz verwendet, sondern ein sogenannter Nivellierungshebesatz. D. h. es müssen keine höheren Umlagen (an Kreis und Staat) gezahlt werden und man bekommt nicht weniger Schlüsselzuweisungen, wenn z. B. wie in Peiting der Gewerbesteuerhebesatz von 310 auf 380 erhöht wird.

Beispiel: Gewerbesteuereinnahmen 2 500 000 €: Hebesatz 310 x Nivellierungshebesatz 300 (in 2014) = 2 419 354,80 €. Bei einem Hebesatz von 380 erhöhen sich die Gewerbesteuereinnahmen. Sie betragen nun 3 064 516,10 €: Hebesatz 380 x Nivellierungshebesatz 300 = 2 419 343,80 €.

Daraus ergibt sich, dass alles, was oberhalb dieses Nivellierungshebesatzes eingenommen wird, bei der Gemeinde bleibt.

Renate Müller, Schongau
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