Die StrABS ist weg – kommt jetzt die StrEBS zum Zuge?

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Bernhard Maier

Persönliche Angriffe wegen StrABS-Abschaffung – Wie geht es weiter?

Alle Gemeinderäte sind in erster Linie dem Grundgesetz (GG) verpflichtet, das in Art. 3 und 14 eine Gleichbehandlung, Vertrauensschutz und Bestandsgarantie für Eigentum garantiert, die gegen eine StrABS sprechen. Das GG ist verpflichtende Gesetzgebung.

Jetzt nach der StrABS-Abschaffung schweigen die Befürworter. Zu Beginn der Forderung der LINKEN Oberland kam Kritik aus allen Fraktionen des Peitinger Gemeinderats, begleitet von persönlichen Angriffen sowie unsachlichen, zynischen Beiträgen.

  • Wer ideologisch ist: „Mit diesem Kommentar (Anm. zu einem Urteil aus Koblenz) sind Sie in meinen Augen endgültig ein typisches Mitglied der Linken im Westen Deutschlands. Vor solchen ideologisch agierenden Menschen kann man nur Angst haben.“ Salzmann, SPD
  • Provokant mit Wissenslücken: „Es hat mich gefreut, gerade von Ihrer Partei/Gruppierung einen Hinweis zur Meinungsvielfalt und zum Demokratieverständnis zu bekommen, ist sie es doch, die als Nachfolgeorganisation der SED in der Tradition der Meinungsvielfalt und der Demokratie tief verwurzelt ist.“ … „Ich werde deshalb auch weiterhin für die derzeit, bis zu einer jederzeit durch den Gesetzgeber möglichen Änderung, für die Beibehaltung der Strabs und gegen Ihren Antrag stimmen.“ Merk, CSU
  • Amtsdeutsch: „Werden Beiträge (Anm: Straßenausbaubeiträge) erhoben, verlangt der Grundsatz der abgabenrechtlichen Belastungsgleichheit nach Art. 3 Abs. 1 GG, dass die Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des konkret zurechenbaren Vorteils vorgenommen wird, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll.“ Kort, Verwaltung
  • Wahrheit gepachtet: „Auf Ihre inkompetenten Belehrungen aus dem hohlen Bauch heraus kann ich gerne verzichten, denn Sie schaffen es nie, vernünftige Argumente zu bringen, sondern drehen permanent irgendwelche Entscheidungen in irgendwelchen Orten so hin, dass sie für Sie die gerade genehme Wahrheit darstellen …“ Ostenrieder, CSU
  • Verwaltung schonen: „An dieser Stelle möchte ich Sie aber nun noch bitten, darüber nachzudenken, ob es wirklich im Sinne der Allgemeinheit ist, unsere Hauptverwaltung derart zu beanspruchen, nur um Ihnen zu erklären, dass ihre abstrusen Argumentationen der Sache nicht dienlich sind.“ Bernhard Huber, BVP-Gemeinderat (inzwischen verstorben)

In den Schongauer Nachrichten vom 11.12.2014: »Asam kein Strabs Freund« – Ob Herr Asam mit seinen vielen Pöstchen, die er in einem regionalen Zweimonatsblatt aufgezählt hat, wusste, wovon er spricht?![1]

Aus all diesen Aussagen kann man folgern, dass sich durch vorauseilendem Gehorsam, Schweigen und Nichtwissen, nichts bewegen lässt – also auch kein Gesetz zu ändern ist!

Kommt jetzt noch die Enteignung durch Beiträge für uralte Straßen mit Ersterschließungs-Satzungen?

Abschließend stellen wir fest, dass die StrABS-Befürworter Tatsachen auf den Kopf gestellt und wir den Bürgern aufgezeigt haben, wer die Bevölkerung faktisch kalt enteignet hat. Es war die CSU mit dem KAG! Und jetzt gibt sie den Gemeinden noch bis 2021 Zeit, die Straßenausbaubeiträge durch konstruierte Ersterschließungsbeiträge mit der StrEBS abzukassieren.

Bernhard Maier,
Mitinitiator zur StrABS-Abschaffung in Peiting

 

Quellenangaben / Hinweise


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  1. Die vielen Aufgaben des Herrn Asam: ab 1984 Gemeinderat, seit 1996 hauptamtlicher Bürgermeister, seit 1986 Kreisrat Weilheim-Schongau, seit 1998 Bezirksrat Oberbayern, ab 2013 Bezirkstags-Vizepräsident, seit 2004 AWO-Mitglied in WM-SOG, Aufsichtsrat in folgenden Organisationen: Deutsches Heim, kbo-Kliniken Ingolstadt, Raiba Pfaffenwinkel, Krankenhaus GmbH WM-SOG, Donaumoos Freilichtmuseum, Holzknechtmuseum Ruhpolding.
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