»Elimination der Homöopathie aus der bayer. Weiterbildungsordnung«

Die Bayerische Landesärztekammer hat beim Bayerischen Ärztetag in Hof mit großer Mehrheit die Homöopathie als Zusatzbezeichnung aus ihrer neuen Weiterbildungsordnung gestrichen. Somit können Mitglieder künftig keine anerkannte Bestätigung über Homöopathie-Kenntnisse erwerben.

Der 1. Vorsitzende des Landesverbands Bayern im Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) Dr. med. Ulf Riker, Internist mit den Zusatzbezeichnungen Homöopathie und Naturheilverfahren, äußert sich dazu wie folgt:

„Die Ärztekammerentscheidung hat dreierlei zur Folge:

  1. Die Wahlmöglichkeit mündiger Bürgerinnen und Bürger im Krankheitsfall wird auf längere Sicht eingeschränkt, weil es irgendwann gar keine gut homöopathisch ausgebildeten Ärztinnen und Ärzte mehr gibt.
  2. Das Recht auf Selbstbestimmung im Krankheitsfall wird behindert, ohne dass Patienten je nach ihren eigenen Erfahrungen oder Wünschen gefragt worden wären.
  3. Viele Bürgerinnen und Bürger wenden sich der Homöopathie zu, weil die konventionelle Medizin auch an Grenzen stößt. Die ersatzlose Streichung einer bewährten Behandlungsalternative führt also schlimmstenfalls zu einem weiteren Vertrauensverlust in die sogenannte »Schulmedizin«.

Man darf also sehr wohl kritisch hinterfragen, wer hier eigentlich gewonnen und wer verloren hat. Ich persönlich plädiere unverändert für mehr gegenseitigen Respekt und für Toleranz und damit auch für eine Integrative Medizin unter Einschluss der Homöopathie, was am Ende allen Beteiligten nützt und für Patientinnen und Patienten größtmögliche Behandlungssicherheit und Effektivität bedeutet.“

Auf der Homepage des Verbandes ist folgende Erklärung zur Zusatzweiterbildung Homöopathie zu finden:

Homöopathie ist lehrbar, lernbar und prüfbar!

Von einigen Gegnern der Homöopathie wird vorgetragen, Homöopathie sei gar nicht prüfbar, der Erwerb einer Zusatzweiterbildung in diesem Bereich also gar nicht möglich, weil es sich ja nicht um »validierte Inhalte« handele. Dieses Schein-Argument offenbart seine Herkunft, nämlich in den Denkmustern einer Clique von sogenannten »Skeptikern«, die Wissenschaft auf Natur-Wissenschaft und ihre Paradigmen reduzieren. Vorgetragen wird das Argument von Personen, die sich ausschließlich theoretisch und weltanschaulich mit der Homöopathie beschäftigen, selbst aber weder über entsprechende fachliche Ausbildung und Qualifikation noch über eigene Erfahrung in der Anwendung am kranken Menschen verfügen.

Wird vom fehlenden »validierten Inhalt« der Homöopathie gesprochen, so ist damit gemeint, dass in homöopathischen Arzneien ab einer bestimmten Potenzhöhe keine Wirkmoleküle mehr nachweisbar seien. Mit derselben Logik könnte man zum Beispiel »argumentieren«, auch Theologie oder Psychologie ließen sich nicht prüfen, weil sich auch hier validierte Inhalte auf molekularer Ebene nicht finden lassen.

Homöopathie ist eine in sich geschlossene Therapieform, deren beobachtbare Voraussetzungen sowie Regeln ihrer Anwendung klar und eindeutig definiert sind. Ihre Wirkung setzt sich ohne Zweifel – und wie in jeder anderen medizinischen Disziplin auch! – aus einem Placebo-Anteil sowie einem Arzneianteil zusammen. Es wäre absolut unsinnig, eine anteilige Placebo-Wirkung zu negieren. Genau so unsinnig ist aber auch, die Arzneiwirkung zu leugnen. Letztere wird freilich nur bei korrekter Arzneiwahl erzielt, und das entsprechend qualifizierte Vorgehen bei der Arzneifindung und Auswahl setzt die Anwendung der Regeln voraus. Das praktische Verständnis der Methode und die Anwendung der Regeln lassen sich ebenso lehren und lernen wie bestimmte Techniken und Verfahren in anderen Bereichen der Medizin. Und was man lehren und lernen kann ist selbstverständlich auch prüfbar!

Eine Prüfung als Voraussetzung für die Zusatzbezeichnung Homöopathie hat nicht zum Ziel, die Arznei zu prüfen, sondern das Wissen um deren korrekte Anwendung. Darin unterscheidet sich die Homöopathie auch nicht von den Leitlinien der konventionellen Medizin: auch hier wird nicht Medikament A oder B geprüft, sondern die Kompetenz hinsichtlich ihrer Anwendung. Diese Hürde ist im Hinblick auf die Patientensicherheit sinnvoll und absolut notwendig.

Ein Übersicht über die 10 wichtigsten Gründe zum Erhalt der Zusatzbezeichnung Homöopathie lesen Sie unter:
www.homoeopathie-bayern.de/gruende-zum-erhalt-der-zusatzbezeichnung-homoeopathie/

(Quelle: DZVhÄ LV Bayern / www.homoeopathie-bayern.de)
Renate Müller, Schongau

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