Mensch vor Auto

Unser Kurzurlaub im Schwarzwald zeigte uns einmal mehr, dass in Bayern die Uhren anders ticken – in diesem Fall zugunsten des motorisierten Verkehrs.

Es ist ja noch nicht lange her, dass die Marktgemeinde Peiting mehrere Tempo-30-Schilder auf Anordnung der Verkehrsbehörde des Landkreises Weilheim-Schongau wieder entfernen musste. „Auch der Vorschlag für einen Tempo 30-Bereich an der Bahnhofstraße zwischen Feuerwehr und Kreisel, den der Bürgermeister wegen des AWO-Seniorenzentrums bei der Verkehrsbehörde anregte, war laut Ostenrieder kein Erfolg beschieden. Wie in der Oberen Straße und der Poststraße hätte auch hier die vorhandene Fußgängerampel dagegen gesprochen. Die sei nämlich mit einer Tempo 30-Zone nicht vereinbar, so der Rathauschef.“ So heißt es im Merkur-Artikel zu diesem Vorgang.

Als Argument gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung wird die geltende Straßenverkehrsordnung angeführt. In Baden-Württemberg sollte ja eigentlich dieselbe Straßenverkehrsordnung gelten wie in Bayern. Aber dort sind wir in einer Vielzahl von Orten – kleinen wie großen – bereits kurz nach dem Ortsschild auf Tempo 30 hingewiesen worden, meist mit dem Zusatz »Lärmschutz«. Und, man höre und staune, die allermeisten Autofahrer hielten sich daran. Vielleicht haben auch die immer wieder deutlich sichtbarer stationären »Blitzer« dazu beigetragen.

Anfangs kam es mir auch wirklich ganz schön langsam vor, die komplette Ortsdurchfahrt bei Tempo 30 zurückzulegen, aber nach Kurzem stellte sich schon ein Gewohnheitseffekt ein. Dazu kommt noch, dass es sehr hilfreich ist, wenn man sich in einem Ort nicht auskennt und ohne Drängler hinter sich in Ruhe die richtige Abzweigung ausfindig machen kann.

Zur Geschwindigkeitsbegrenzung kamen auch noch jede Menge Zebrastreifen! Die sind ja bekanntlich insbesondere in unserem Landkreis Weilheim-Schongau gegenüber Polizei und Verkehrsbehörde kaum durchsetzbar – schon gar nicht bei einem Kreisverkehr.

Nun, jetzt könnte man sagen: In Baden-Württemberg regieren ja schon seit Längerem die GRÜNEN und deshalb ist das dort irgendwie möglich gemacht worden. Aber ich hab ja Altusried ganz vergessen zu erwähnen. Das war auf unserer Fahrt der erste Ort, bei dem direkt am Ortsschild ein Tempo-30-Schild mit dem Zusatz »Geänderte Richtgeschwindigkeit« stand. Und Altusried liegt ja – soweit ich weiß – immer noch in Bayern.

Ich fand Online dazu einen Artikel aus dem Jahr 2019, in dem von einem Versuch in Altusried die Rede ist. Dieser Versuch wurde offenbar als gelungen betrachtet und von der Verkehrsbehörde des Landkreises Oberallgäu die Beibehaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung genehmigt.

Renate Müller, Schongau

Über die Vorteile von Tempo 30 und die Aktion »Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten« habe ich bereits im Leitartikel März 2022 geschrieben.

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