Nach dem Sommerloch: Niederschrift soll ergänzt werden

Alternative Liste fordert inhaltliche Darstellung ihres Antrags

Bereits Mitte August hat die ALS-Fraktion im Schongauer Stadtrat ein Schreiben an Bürgermeister Falk Sluyterman gerichtet mit der Bitte, die Niederschrift über die Stadtratssitzung vom 1. Juli 2014 zu ergänzen bzw. zu korrigieren.
Die fünf Ratsmitglieder der ALS bemängeln, dass die vorgetragene inhaltliche Begründung des schriftlich vorgelegten Antrags zur Erhöhung der Gewerbesteuer von 340 auf 380 Punkte mit keiner Silbe erwähnt werde, während die Beiträge gegen eine Erhöhung ausführlich dargestellt würden. „Um Ausgewogenheit und Transparenz herzustellen, sollte doch in einer Niederschrift die inhaltliche Argumentation des Antragstellers zumindest in etwa gleicher Länge dargestellt werden wie die der Gegner. Dieses Gebot der Fairness ist hier in keiner Weise erfüllt“, heißt es im Schreiben der ALS.

In der Niederschrift steht Folgendes: „Die ALS-Fraktion im Schongauer Stadtrat stellt den Antrag, den Gewerbesteuer-Hebesatz von derzeit 340 auf 380 Prozentpunkte zu erhöhen. Sie ist der Meinung, dass dadurch mit jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von 340.000,- € zu rechnen ist.“

(Die von uns vorgetragene Begründung fehlt in der Niederschrift! Was folgt, ist eine längere Zusammenfassung aus den Beiträgen der Gegner einer Anhebung.)

„In der anschließenden Diskussion sind sich die anderen Fraktionen einig, dass lieber versucht werden soll, mehr Betriebe in Schongau anzusiedeln und damit die Gewerbesteuereinnahmen zu steigern, als eine pauschale Erhöhung des Hebesatzes.

Aus Sicht der Verwaltung und der anderen Fraktionen sollte der Antrag der ALS-Stadtratsfraktion zurückgestellt und im Vorfeld der Haushaltsberatungen 2015 diskutiert werden. Hierzu sollten jedoch vorher im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern der Gemeinden Peiting, Altenstadt und Hohenfurch Gespräche mit dem Ziel geführt werden, dass sich die Gemeinden auf einen einheitlichen Gewerbesteuerhebesatz einigen. Dies wäre im Sinne der Stärkung des Mittelzentrums Schongau – Peiting – Altenstadt sinnvoll.“

Um eine ausgewogene Darstellung zu ermöglichen, hat die ALS folgende Ergänzung vorgeschlagen:

„Die ALS-Fraktion weist in ihrem Antrag auf die seit Jahrzehnten stagnierenden Einnahmen aus der Gewerbesteuer hin. Die Stadt habe zwar durch Ausweisung neuer Gewerbegebiete – vor allem in den letzten 20 Jahren – gute Voraussetzungen für den Wirtschaftsstandort Schongau geschaffen, Zuwächse beim Gewerbesteuer-Aufkommen seien dadurch allerdings nicht erzielt worden. So lagen im Jahr 2013 die Einnahmen aus der Gewerbesteuer laut Rechnungsergebnis bei knapp 6 Millionen Euro. Dies entspreche in etwa auch dem Durchschnitt der letzten 5 bis 10 Jahre. Einnahmen in dieser Höhe habe die Stadt bereits im 10-Jahres-Durchschnitt der 1980er Jahre erzielt. Die durch mehrere Steuerreformen massiv entlasteten Kapitalgesellschaften sollten nach Auffassung der ALS wieder stärker zur Finanzierung kommunaler Aufgaben herangezogen werden. Ein Hebesatz von 380 Prozentpunkten schaffe wenigstens eine Annäherung der Belastung von Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften.“

Soweit der Vorschlag der ALS. Die Niederschrift enthält zudem noch eine Passage, die  schlichtweg falsch ist. Die „anderen Fraktionen“ waren sich einig, so die Behauptung. Richtig ist: sie waren sich nicht einig. Die fünf anwesenden Ratsmitglieder der SPD stimmten nämlich mehrheitlich für den Antrag der ALS. Die SPD-Ratsmitglieder Barbara Karg, Martin Schwarz, Peter Huber waren dafür, Dr. Friedrich Zeller und Stefan Konrad dagegen! Diese Passage sollte korrigiert werden. Sie entspricht nicht den Tatsachen.

Die gute Nachricht zum Schluss: Gerade noch rechtzeitig vor Redaktionsschluss haben wir, die Ratsmitglieder, eine ergänzte und korrigierte Fassung der Niederschrift in der hier dargestellten Form erhalten.

Sigi Müller, Stadtrat

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