Solarpark im Schongauer Norden

Die Träger öffentlicher Belange signalisieren Einverständnis – massive Kritik gegen das Solarfeld äußern Kreisheimatpfleger Schmidbauer und der Bauernverband Weilheim

Kreisheimatpfleger Schmidbauers Bedenken vom 20. April 2012: „Aus der Sicht der Kreisheimatpflege bestehen aus grundsätzlichen Erwägungen heraus erhebliche Bedenken gegen die vorgelegte Änderung des Flächennutzungsplanes und gegen den zu beurteilenden Bebauungsplan zur Errichtung einer großflächigen Anlage zur industriellen Produzierung von Solarstrom an der geplanten Stelle“, so beginnt der Text des Heimatpflegers. Des Weiteren kritisiert er „die überdimensionierte Größe des Modulfeldes mit 13,35 ha Gesamtbaufläche“. Das Solarfeld sei größer als die Fläche der gesamten Schongauer Altstadt. Im Abschnitt 1) geht es dann um „Landschaftsbild“, „Landschaftszergliederung“. Seiner Behauptung, dass hier knapp 10 Prozent des gesamten in Schongau verfügbaren Grünlandes der Landwirtschaft am Stück entzogen werde, wird im Behördenkommentar widersprochen: „Der durch die Anlage in Anspruch genommene Grund stellt … einen Anteil von weniger als 2 Prozent dar.“ Im Abschnitt 2) geht es nochmals um „die völlig überdimensionierte Größe der geplanten Stromerzeugungsanlage“. Im Oberland und weit darber hinaus sei „keine vergleichbar dimensionierte Solarstromfabrik bekannt“. Das „charakteristische Landschaftsbild“ werde tatsächlich „in erheblichem Ausmaß verändert“.

Die Anlage sei sehr wohl einsehbar, vor allem von der Anhöhe des Galgenbichls aus. Das Kreuz und die Ruhebänke werden erwähnt sowie der herrliche touristische Aussichtspunkt: „Nach Süden mit herrlichster Aussicht über das Schongauer Land bis hin zum Gebirge, nach Norden hin zu den Dörfern“, …

In seiner Zusammenfassung moniert der Kreisheimatpfleger wiederum die „erhebliche Veränderung des Landschaftscharakters“. Und weil ein merklicher Teil des vorhandenen genutzten Grünlandes der Landwirtschaft entzogen werde und dessen „Umwandlung in eine extensive, naturfremd gestaltete Industrielandschaft“ bevorstehe, „können sowohl die Änderung des Flächennutzungsplanes als auch der Bebauungsplan von der Kreisheimatpflege in diesem Ausmaß nicht hingenommen werden“.

 

Einwand des Bayerischen Bauernverbandes, Weilheim, Frau Eberl, vom 18. April 2012: Der Bayerische Bauernverband war als Träger öffentlicher Belange in diesem Verfahren zwar nicht einbezogen. Er erhebt aber trotzdem massive Einwände und Bedenken gegen die obige Planung. Frau Eberl vergisst aber nicht zu betonen: „Prinzipiell stehen wir den neuen Energien und einer angestrebten regionalen nachhaltigen Energieversorgung positiv und aufgeschlossen gegenüber.“ Bedauert wird, dass dafür zirka 13 ha beste Iandwirtschaftliche Nutzflächen aus der Bewirtschaftung genommen werden.

Frau Eberl geht dann ausführlicher noch auf die zugepachteten Flächen, den Pachtpreis und den Flächenverlust durch den Solarpark ein und sieht darin „eine Verschärfung der wirtschaftlichen Situation“. Zudem sollten Solarflächen „agrarökologisch“ aufgewertet werden, um neben der Stromerzeugung gleichzeitig den Lebensraum für die Pflanzen- und Tierwelt zu verbessern.

(Der Schongauer Stadtrat hat mit überwältigender Mehrheit für den Solarpark gestimmt!)

Sigi Müller
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