Böse Überraschung bei Renteneintritt

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Uschi Ritter

Ausschluss aus der gesetzlichen Krankenversicherung der RentnerInnen nach SGB V § 5

Am 9.7.2014 wurde mir von der Deutschen Rentenversicherung Bund die beantragte Rente für langjährige Versicherte ab 1.7.2014 bewilligt. Laut Mitteilung der Techniker Krankenkasse, bei der ich seit Wiedereintritt in die Berufstätigkeit am 1.5.1995 gesetzlich krankenversichert bin, erfülle ich nicht die Voraussetzungen für die KvdR (gesetzliche Krankenversicherung der Rentner), weil ich von 1985 bis 1995 wegen Erziehung eines Kindes mit meinem Mann familienversichert war. Da mein Mann Beamter war, natürlich über die Beihilfe (70%) und zusätzliche private KV (für die Absicherung der restlichen 30%). Die Inanspruchnahme dieser Familienversicherung war die wirtschaftlich sinnvollste Versicherung, die mir auch durch die Gesetzeslage vorgeschrieben war.

Die kostenlose Weiterversicherung von Müttern und Kindern durch die Elternzeit bei der gesetzlichen KV der Mutter, wie es sie heute gibt, gab es damals noch nicht.

Aufgrund einer gesetzlichen Änderung im SGB V § 5 wurden die Voraussetzungen für Rentner in der KvdR dahingehend verändert, dass nur die RentnerInnen in der gesetzlichen KV pflichtversichert werden, die in der 2. Hälfte der Rahmenfrist (Erwerbstätigkeit) mindestens 90% pflichtversichert waren. Zur Rahmenfrist zählen auch Zeiten, in denen keine Beschäftigung ausgeübt wurde oder Anspruch auf Familienversicherung bestanden hat. Dies wird in meinem Fall aber nun nicht in die Berechnung der 9/10 Pflichtzeiten aus der 2. Hälfte des Berufslebens einbezogen.

Die 21 Jahre meiner Berufstätigkeit vor der Erziehungszeit, in denen ich immer sozialversicherungspflichtig war, fallen komplett unter den Tisch.

Wegen der vorher beschriebenen gesetzlichen Änderung, die ja erst nach Beginn meiner Erziehungszeit 1984 Gesetz wurde, muss ich mich als Rentnerin entweder freiwillig bei meiner jetzigen gesetzlichen Krankenkasse oder privat krankenversichern (Eintrittsalter 64 Jahre!!!) und das, obwohl ich insgesamt 39 Jahre gesetzlich pflichtversichert war.

Freiwillige KV bei der gesetzlichen KK bedeutet: Nicht nur meine Rente, sondern auch alle evtl. weiteren Einnahmen (z. B. die halbe Pension meines Mannes) werden zu meinem Einkommen gerechnet und sind somit beitragspflichtig. Das bedeutet zur Zeit Mehrkosten in Höhe von 171,15 €.

Private KV bedeutet: Bei einem Eintrittsalter von 64 Jahren (bei Wiedereintritt in den Beruf mit 45 Jahren hatte ich nicht die Wahl der privaten KV) und entsprechend dadurch höherem Risiko für die Versicherung würde der Beitrag pro Monat zirka 300 € betragen (bei nur 30 %-iger Kostenübernahme). Diese Variante entfällt für mich mit großer Wahrscheinlichkeit, da bereits zwei private Krankenversicherungen abgelehnt haben, mich zu versichern, weil für sie das Risiko bei meinem Eintrittsalter wohl zu groß ist.

Fazit: Nachdem in meiner Generation überwiegend die Frauen Elternzeit in Anspruch genommen haben, für die es 1984 auch noch kein Elterngeld wie heute gab, werden diese Frauen nicht nur mit der geringeren Rente bestraft, sondern haben wie in meinem Fall auch noch eine höhere finanzielle Belastung bei der Krankenversicherung (Mehrkosten freiwillige KV zirka 172 €).

Betroffen sind überwiegend Frauen von Lehrern, Soldaten und anderen Beamten. Das ist meiner Meinung nach eine eindeutige Benachteiligung von Frauen und widerspricht dem Gleichberechtigungsgrundsatz.

Ich halte diese Regelung auch im Sinne der Verfassung für äußerst bedenklich.

Kritik übe ich vor allem auch an der mangelhaften Information seitens der Deutschen Rentenversicherung. Diese Behörde verfügt über alle Informationen zu Beschäftigungszeiten der gesetzlich Versicherten. Es wäre wünschenswert gewesen, bereits während der Erziehungszeit und sofort nach Inkrafttreten der Gesetze von dieser entsprechend informiert zu werden. Nun habe ich erst jetzt, also bei Renteneintritt, davon erfahren und habe nicht mehr die Möglichkeit, die Nachteile (evtl. durch früheren Wiedereintritt in den Beruf oder Bestandssicherung bei der privaten KV) zu vermeiden.

Diesen Sachverhalt habe ich verschiedenen Abgeordneten und an das Bundesgesundheitsministerium geschickt und um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  • Sind Ihnen als gewähltem Mitglied des Bundestages und VertreterInnen der Bürgerinnen und Bürger diese Gesetze bekannt? Wie ist Ihre Meinung dazu?
  • Halten Sie die Anwendung dieses Gesetzes in meinem konkreten Fall (39 Jahre Pflichtversicherte) für richtig?
  • Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen für mich, damit diese Gesetze in meinem konkreten Fall nicht zum Tragen kommen?

Mir geht es vor allem darum, dass sich bei mir noch andere Betroffene melden, um gemeinsam Rechtsmittel gegen diese gesetzlichen Regelungen einzulegen.

Uschi Ritter, Schongau
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352 Kommentare

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    • Ellen Meyer auf 7. Dezember 2014 bei 12:09

    Sehr geehrte Frau Ritter,
    auch ich bin in gleicher Situation. Ich habe insgesamt 39,5 Jahre in die gesetzliche Krankenkasse gezahlt und komme nicht in die KVdR, da ich meine Kinder mit 33 und 35 Jahren bekommen habe und dadurch wegen Kindererziehungszeit nicht die 9/10tel Regelung erfülle. Ich war von 1987 bis 1991 über meinen Ehemann (Beamter) versichert. Ich hatte mich vorher sogar bei der BfA und meiner damaligen GKV erkundigt,ob mir dadurch später Nachteile entstehen würden, was verneint wurde. Auch bei mir kam dann die böse Überraschung, egal ob in der GKV oder PKV – ich musste zwischen 40 und 50 % meiner Rente für die KV zahlen. Ich habe dagegen geklagt, beim Sozialgericht 2004. Die Richterin lehnte die Klage ab, meinte aber in ihrer mündlichen Begründung, ich sei nur ein Einzelfall und dafür könnte der Staat keine Extra-Gesetze machen. Danach habe ich ohne Erfolg bis zum Sozialgericht geklagt (bis 2009) ohne Erfolg. Dann habe ich eine private Eingabe beim Bundesverfassungsgericht gemacht, dort meinte man, die Klage beim Bundessozialgericht sei noch nicht ausgeklagt und verwies mich dahin zurück. Da mein damaliger Rechtsanwalt mir keine Chancen einräumte, gab ich entnervt auf und bin heute durch Beihilfe und PKV zu über 45 % meiner Rente versichert, was mich natürlich immer wieder ärgert. – Vor dem Petitionsausschuss wurde mein Fall schon zweimal verhandelt – ich habe dann nach einiger Zeit ans Bundesministerium für Gesundheit geschrieben und nachgefragt, mir wurde geantwortet, dass keine Änderungen vorgesehen sind (Min. Bahr).
    Meiner Ansicht nach wäre die einzige Lösung eine Bürgerversicherung, aber dagegen sind die Lobbyisten von PKVs, Ärzten und u. a. gut verdienende Beamte. Ich hatte Hoffnung, dass sich etwas mit der großen Koalition ändern würde, aber die Idee von der Bürgerversicherung verschwand in der Schublade, auf meine Anfrage an Herrn Prof. Lauterbach bekam ich keine Antwort. Ich hatte auch schon Kontakt mit dem VdK, Frau RA Verspohl (?), der das Problem auch bekannt ist und die auf eine politische Änderung hofft.
    So ist die Lage – ich wünsche Ihnen viel Erfolg. Über eine Antwort würde ich mich freuen. E. Meyer

      • Ritter, Uschi auf 8. Dezember 2014 bei 15:11

      Sehr geehrte Frau Meyer,

      danke dass Sie sich auf meinen Artikel im OHA noch gemeldet haben.

      Mein derzeitiger Stand ist, dass ich mich für den Verbleib in der gesetzliche KV vorerst entschlossen habe.
      Gegen den Bescheid habe ich bei meiner Krankenkasse Widerspruch eingelegt, über den aber noch nicht entschieden ist.

      Ich habe mich außerdem von 2 Rechtsanwälten beraten lassen, eine davon ist Fachanwältin für Sozialrecht, hat mir auch keine Hoffnung gemacht. Aber zumindest in dem Punkt, dass die Anrechnung der Pension meines Mannes zu meinem Einkommen nicht Rechtens ist, sieht sie eine Chance, den Prozeß zu gewinnen.

      Außerdem habe ich an div. Abgeordnete der Bundestages geschrieben, u.a. auch an Prof. Lauterbach, der mich damit vertröstet hat, dass er zu einem laufenden Verfahren keine Stellungnahme abgeben kann/will.
      Vom Büro unseres SPD-Bundestagsabgeordneten aus unserem Wahlkreis bekomme ich auch Unterstützung. Hier wurde mir auch eine Petition angeraten.

      Vielleicht könnten wir ja mal telefonisch Kontakt aufnehmen, da ich zumindest bei uns in Schongau noch von einigen Frauen weis, die das auch betrifft.

      Viele Grüße

      Uschi Ritter

        • Hannelore Weißgerber auf 1. April 2015 bei 13:10

        Liebe Frau Ritter
        auch mich ereilte die böse Nachricht von meiner Krankenkasse, daß sie mich nicht gesetl. versichern würde. Der Gesetzgeber verlangt es so, war die Begründung. Mir fehlten 8 Monate!!!!!!!! Meine gesamte Arbeitszeit betrug 35 Jahre. Da wir zwei Kinder haben, mein Mann Beamter war, und ich für die Kinder dasein wollte, habe ich eine “Auszeit” von 10 Jahren gehabt, in der ich dann bei meinem Mann mitversichert war. Es wäre alles nicht so schlimm gewesen, wenn ich von irgendeiner Stelle über den Zustand nach Beendigung meiner beruflichen Tätigkeit informiert gewesen wäre. Das war nicht der Fall!!!!!
        Und das könnte ja vielleicht ein “Knackpunkt” sein.?
        Meine Krankenversicherung bzw. eine Sachbearbeiterin war dann so freundlich, und hat mir den Vorschlag gemacht, weitere 8 Monate zu arbeiten. Nun finden sie mal einen Arbeitgeber, der sie für 8 Monate nach Renteneintritt einstellt!!!!!!! Also alles auf Null. Rentenantrag zurück, Arbeitgeber suchen, alles wieder anmelden etc. ein Umstand sondergleichen.Aber ich hatte Glück und fand einen Arbeitgeber, der mich für 8 Monate übernahm.

        Ich finde, das ganze hat System vonseiten der Krankenkassen. Die Nichtinformation ist die Ungerechtigkeit und
        das Anrechnen des Verdienstes von Ehemann. Viel Erfolg und herzliche Grüße aus der Hansestadt Hamburg Hannelore Weißgerber

          • Ritter, Uschi auf 22. Mai 2015 bei 19:59

          Hallo, Frau Weißgerber,

          danke, dass Sie sich gemeldet haben. Ich bin leider erst jetzt dazugekommen, alle Zuschriften zu kommentieren.
          Zwischenzeitlich melden sich immer wieder Frauen, die schon von der 9/10-Regelung betroffen sind oder in nächster Zeit davon betroffen sein werden.
          In meinem Fall habe ich Anfang des Jahres Klage beim Sozialgericht München eingereicht, bisher aber leider noch keine Rückmeldung oder Entscheidung bekommen. Laut Auskunft meiner Rechtsanwältin (FA für Sozialrecht) kann das auch dauern.
          Aber ich mache, auch mit Unterstützung der hiesen AsF-Gruppe, das Thema weiter öffentlich. Denn das ist ja wohl noch nicht so groß passiert. In unserem Kreis gibt es im Herbst eine Info-Veranstaltung mit einer Referentin der Deutschen Rentenversicherung, wo u.a. auch die 9/10-Regelung öffentlich diskutiert werden soll.
          Ich werde mich wieder bei Ihnen melden, sobald ich auch weiß, was mit dieser Petition von Frau Koslowski ist.

          Viele Grüße aus Schongau
          Uschi Ritter

        • Sabine Husmann auf 5. Juli 2017 bei 14:27

        Hier ist mein Brief an Martin Schulz vom. 04. Juli 2017

        Wer heute noch Politikern Vertrauen schenkt, lebt verkehrt !

        Sehr geehrter Herr Schulz,

        soziale Gerechtigkeit im Kampf gegen übermächtige
        Krankenversicherungslobbyisten?

        Ich habe durch persönliche Betroffenheit eine Zeitbombe auch für
        zukünftige Generationen entdeckt, die im Verborgenen ihr Unwesen treibt,
        um am Tag des Renteneintrittes mit gewaltiger Wucht zu detonieren:
        Die unbekannte 9/10 Regelung, klingt harmlos, ist aber extrem
        existenzvernichtend und wird von CDU – SPD Politikern in ihrer
        gefährlichen Dimension vermutlich gar nicht verstanden.

        Dazu mein Schreiben an verschiedene Rentnerforen und alle Parteizugehörige:

        Wenn der Lobbyist das Gesetz strickt…

        als zukünftige frisch gebackene Rentnerin fiel mir die soziale
        Schieflage der “gesetzlichen” 9/10 Regelung in der zweiten
        Lebensarbeitszeitregelung auf.

        Ich will Sie auf die erpresserisch wirkende Vorgehensweise der
        Versicherungsträger hinweisen, die eine fiktive
        Mindestbemessungsgrenze einsetzen und den sozialen Frieden massiv
        gefährden.

        Die 9/10 Regelung trägt eindeutig die Handschrift von
        Versicherungsmathematikern (…) Diese Regelung erfüllt, wer in der
        zweiten Hälfte seines Erwerbslebens mindestens 90 Prozent in der
        gesetzlichen Krankenversicherung versichert war.

        Es geht im Mittel um ca. 2 ½ mögliche Fehljahre, die extrem schnell
        erreicht werden. Davon sind nach Recherche im Internet ca. 514.000
        Personen betroffen. Alles SPD Wähler, hoffe ich !

        Generell kann davon ausgegangen werden, daß die Verwaltung der
        BRD-Regierung in dieser Sache von selbst nicht tätig geworden wäre, eine
        Regelung zu beschließen. Der Vorteil liegt eindeutig bei den
        Versicherungsträgern, und somit darf davon ausgegangen werden, daß die
        9/10 Regelung eindeutig die Handschrift von Lobbyisten trägt.
        Es geht darum, daß sich die Rentnerinnen und Rentner nicht kampflos
        ihrem Schicksal ergeben sollten, sondern aktiv werden und die
        SPD-Politiker in die Pflicht nehmen. Der soziale Frieden ist empfindlich
        gestört. Da hilft die neue Regelung ab dem 01.08.2017 wenig, wenn für
        jedes Kind 3 Jahre unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes “wohlwollend”
        angerechnet werden. Die Regelung hat weiterhin eine soziale Schieflage
        und ist sozial ungerecht

        Wer zum Beispiel maximal 5 Jahre in der Privatversicherung war, ist der
        ges. Krankenversicherung nicht zur Last gefallen. Dann entfallen die
        Beiträge der ersten Lebensarbeitszeit komplett. Was ist mit diesen hohen
        Summen der Beitragszahler geschehen? Es widerspricht den Denkgesetzen
        und findet keine soziale Erklärung.

        Als gefühlte Erpressung durch die Versicherungsgeber kann die
        Beitragsbemessungsgrenze gesehen werden, wenn die Rente der Rentnerin
        oder des Rentners unter dieser liegt. Stehen den rentenberechtigten
        Menschen weniger als derzeit 991,- Euro zu, wird dennoch auf diese ca.
        991,- Euro der freiwillige Beitragssatz erhoben. Die Betroffenen zahlen
        für einen Betrag, der ihnen gar nicht zur Verfügung steht und werden mit
        dem Hinweis auf die 9/10 Regel abgewimmelt. Der bereits geschilderte
        Vorteil liegt gänzlich bei den Versicherungen, denen offensichtlich die
        Einnahmen wichtiger sind als soziale Gerechtigkeit.

        Ich fasse zusammen: Eine mehrheitlich aus CDU und SPD gebildete
        Regierung ist gut für das Geschäft, aber nicht für diejenigen, die durch
        ihrer Hände Arbeit dem Volk dienlich waren.

        Sabine Husmann

    • Anneli Fuchs auf 16. Dezember 2014 bei 21:17

    Hallo, Frau Richter, und alle anderen betroffenen Frauen, die mit einem Beamten verheiratet sind. Auch ich habe meine Erwerbsarbeit für 3,5 Jahre wegen der Kinder unterbrochen und war während dieser Zeit in der Beihilfe meines Mannes. Wegen der 9/10-Regelung kann auch ich nicht als Rentnerin pflichtversichert sein. Dagegen kämpfe ich nun schon seit 8 Jahren! Zur Zeit erwarte ich “mein Urteil” vom Landessozialgericht Hannover. Also, auf der einen Seite setze ich mich mit der Politik, der Krankenkasse, der Gesetzeslage auseinander, auf der anderen Seite verweigere ich den Krankenkassenbeitrag, der nicht von meiner Rente sondern von unserem Familieneinkommen berechnet wird. Ich lasse es mir nicht gefallen, als Anhängsel meines “Beamten-Ehemannes” betrachtet zu werden. Viele solidarische Grüße! Anneli Fuchs

      • Barbara Glasl auf 9. Juli 2015 bei 15:34

      Hallo Frau Fuchs,

      habe gerade meine Rente bewilligt bekommen und erfahren, dass ich nicht pflichtversichert werde, sondern ich mich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern muß, da mein Mann Beamter ist. Nach zahlreichen Internetrecherchen bin ich auf diesen Blog gestossen und ihn mit großes Interesse gelesen. U.a. auch, dass Sie wegen dieser Sache klagen – liegt dieses Urteil bereits vor?
      Besten Dank für Ihre Antwort

      Mit freundlichen Grüssen
      Barbara Glasl

        • Anneli Fuchs auf 15. Juli 2015 bei 20:28

        Hallo Frau Glasl,

        Ich habe meine Tochter nebst Enkel in Schweden besucht. Nun bin ich wieder in Deutschland und kann Ihnen antworten. Ich habe mittlerweile den “Rechtsweg ausgeschöpft”. Alle Urteile ( Sozialgericht, Landessozialgericht, Bundessozialgericht) waren negativ. Am 06.06.2015 habe ich Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Das Aktenzeichen ist 1 BvR 1307/15. Wenn Sie mehr wissen sollen, meine E-Mail-Adresse ist: schnuckel64@gmx.de

        Ich hoffe, Sie werden sich melden. Ich setze mich sehr dafür ein, dass viele Frauen den Rechtsweg beschreiten. Es ist eine bodenlose Dreistigkeit, dass wir Frauen als Rentnerinnen mit einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV dafür bestraft werden, weil wir einen Beamten geheiratet haben und wegen der Kinder unsere Erwerbsarbeit eine gewisse Zeit aufgegeben haben.

        Mit freundlichen Grüßen
        Anneli Fuchs (Tel 0511-5332057)

    • Doris Sehl auf 28. Februar 2015 bei 18:19

    Sehr geehrte, liebe Frau Ritter und alle anderen betroffenen Frauen,
    auch ich gehöre zum Kreis derjenigen, die von dieser fragwürdigen und ungerechten Regelung betroffen sind. Vergangene Woche war ich bei der Rentenberatung und dort hat man mir eröffnet, dass ich die 9/10-Regelung nicht erfülle. Ich kann nichts mehr daran ändern, da die Zeit bis zum meinem Renteneintritt (sind allerdings noch ein paar Jahre) nicht mehr ausreicht, um das auszugleichen; es sei denn, ich arbeite bis zu meinem 70. Lebensjahr. Der nächste Schock kam dann beim Anruf bei der Krankenkasse, als mir eröffnet wurde, dass die Hälfte der Pension meines Mannes zur Errechnung des Krankenkassenbeitrages angerechnet wird. Das ist doch das Allerletzte! Ich habe meinen Mann, der Soldat war, überall hin begleitet. Sogar einmal ins Ausland, wo ich auch nicht arbeiten konnte. Für die Erziehung meiner beiden Kinder bin ich daheim geblieben und arbeite jetzt seit 12 Jahren wieder. Davor war ich lange Jahre in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Bestimmt geht es anderen Frauen von Beamten auch so, dass sie, wenn sie sich um die Kinder kümmern und nicht arbeiten können, in die private KV gezwungen werden. Also, was können wir tun? Ich werde mal die Bundestagsabgeordnete in unserem Wahlkreis anschreiben und vielleicht ist es gut, wenn der Herr Professor Lauterbach weiterhin Post wegen dieses Problems bekommt. Ich denke, dass nur steter Tropfen den Stein höhlt und man immer wieder auf diesen Sachverhalt aufmerksam machen muss.
    Herzliche Grüße an alle Betroffenen
    Doris Sehl

      • Ritter, Uschi auf 26. März 2015 bei 00:55

      Hallo, liebe Frau Sehl,

      danke, dass Sie sich auf meinen Artikel gemeldet haben.
      Ich habe mittlerweile schon einige Rückmeldungen, u.a. auch von einer Frau aus Bielefeld, die unser Thema genau wie ich öffentlich bekannt macht. Sie hat bereits 60 weitere Frauen, hat bereits eine Petition an den Bundestag geschickt, die ich in den nächsten Tagen auch machen werde.

      Prof. Lauterbach hatte bereits im Herbst von mir Post bekommen, wie auch Frau Nahles und Frau Schwesig.
      Herr Lauterbach hat keine Stellung dazu bezogen, weil ich in meinem Schreiben erwähnt habe, dass ich gegen den Beitragsbescheid der Krankenkasse Widerspruch eingelegt habe. Frau Nahles hat mich an Frau Schwesig verwiesen.
      Ich werde in unserem Landkreis unterstützt von der Kreis-AsF, die zu dem Thema eine Info-Veranstaltung machen wird.

      Vielleicht können Sie mir mal per e-mail mitteilen, wo ich Sie evtl. telefonisch erreichen kann.

      Viele Grüße aus Bayern

      Uschi Ritter
      Schongau

    • Andrea W. auf 25. März 2015 bei 11:30

    Auch ich werde betroffen sein, wie viele andere “Beamtenfrauen” auch.
    Allerdings wissen eben viele Frauen nichts von dieser ungleichen Behandlung.
    Ich werde abgestraft: 1. weil ich mich um unsere Kinder gekümmert habe (damals gab es nur ein minimales Kindergeld, keine Krippenplätze und Elterngeld!). 2. weil ich mit einem Beamten verheiratet bin.
    Ich werde auf den Beruf meines Mannes reduziert. Frauen, die mit Arbeitern und Angestellten verheiratet sind, haben keinerlei Nachteile, da sie in der 2. Hälfte Ihres Berufslebens u.a. während der Familienzeiten kostenfrei bei der GKV familienversichert waren, wir mussten uns zusätzlich privat versichern und das war nicht kostenfrei.
    3. die Pension meines Mannes (die ich ja nicht erarbeitet habe) mir dann auch noch zu 50% als Einkommen bei der Berechnung meiner Krankenkassenbeiträge angerechnet wird.
    Hinzu kommt, dass uns niemand informiert hat, als 1989 diese Regelung eingeführt wurde. Ich hätte mich ja ab dem Zeitpunkt auch bei der GVK freiwillig versichern können.

    Der einzige Weg ist, dass man an die Öffentlichkeit geht, damit die Frauen, die ebenfalls betroffen sind und betroffen sein werden, sich solidarisieren können und dadurch auch auf die Politiker mehr Einfluss nehmen können. So werden von den Politikern die Einzelkämpferinnen einfach nur abgeschmettert, ohne dass man sich darum bemüht.

    Vielleicht sollte man einen “Internetaufruf” über die Sozialnetzwerke (Facebook etc). starten, um Betroffene darauf aufmerksam zu machen?

    Nach Artikel 3 des Grundgesetzes sollten wir doch vor dem Gesetz alle gleich sein, oder? Hier wird m.E. aber dagegen verstoßen, denn die Familienzeiten werden unterschiedlich interpretiert. Vielleicht kann man da ansetzen.
    Frau Eva Koslowski aus Bielefeld hat in verschiedenen Fachzeitungen (für Beamte) und der VdK Zeitung im März 2015 auf diese Ungerechtigkeit aufmerksam gemacht. Bislang hat sie 60 Rückmeldungen erhalten. Das sind allerdings noch viel zu wenige. z.T. ist es so, dass die Frauen 250 Euro Rente bekommen und 360 Euro Krankenkassenbeiträge bezahlen müssen.
    Daher plädiere ich dafür noch mehr über das Internet zu “werben” und Fachverbände (Beamte) sich mit dem Thema auseinander setzen. Einzelklagen u.ä. haben m.M. wenig Sinn. Wir müssen uns als Frauen vernetzen und gemeinsam gegen diese Ungerechtigkeit angehen.

      • Ritter, Uschi auf 26. März 2015 bei 00:46

      Hallo, Andrea W.

      danke für Ihre Rückmeldung. Frau Koslowski hat sich bereits bei mir telefonisch gemeldet und mir über die bereits angelaufenen Petitionen berichtet.

      Vielleicht könnten Sie mir per e-mail eine kurze Nachricht hinterlassen, wann und wo ich Sie evtl. telefonisch erreichen kann.

      Vielen Dank und viele Grüße

      Uschi Ritter
      Schongau

    • Holger Westermann auf 27. März 2015 bei 15:22

    Hallo Frau Ritter,

    in einem Artikel der “komba gewerkschaft hamburg” vom März 2015 beschreibt Eva Koslowski den identischen Sachverhalt und sucht MitstreiterInnen. Sollte allgemein das Interesse an einem Kontakt bestehen, gebe ich die Adress- Daten gerne weiter, wenn ich eine Mail an das Postfach HerbertWestermann@web.de erhalte.

    Mit freundlichen Grüßen
    H. Westermann

      • Ritter, Uschi auf 5. April 2015 bei 15:51

      Sehr geehrter Herr Westermann,

      Frau Koslowski hat sich bereits tel. mit mir in Verbindung gesetzt und mir u.a. von der derzeit laufenden Petition berichtet.
      Auch bin ich noch mit einigen anderen Frauen in Kontakt und wir werden in jedem Fall nicht locker lassen.
      Vor allem ist es wichtig, dass die vielen Frauen, die bisher noch nichts davon wissen, dass sie in ihrer künftigen Rente nicht gesetzlich bzw.nur freiwillig bei der gesetzlichen KV versichert sein können, rechtzeitig darüber informiert werden.
      Bei uns im Landkreis wird es noch im Frühjahr eine Infoveranstaltung zum Thema geben.

      Vielen Dank und viele Grüße

      Uschi Ritter
      86956 Schongau
      Tel. 08861 93918

    • Jotz-Wacker, Karin auf 3. April 2015 bei 14:29

    Guten Tag,

    bei meiner Recherche im Internet bin ich über den Artikel „Lücke in Krankenversicherung belastete viele Frauen“ aus der VdK-Zeitung – Ausgabe April 2014 gestolpert. Dieser Artikel hat mich angesprochen. Ich teile das Schicksal vieler Frauen.

    Aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit als Verwaltungsbeamtin war ich 30 Jahre lang Mitglied in einer privaten Krankenversicherung. Um mich vollends der Erziehung meiner beiden Kinder und der Betreuung meiner Familie widmen zu können, bat ich im Mai 1993 um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.

    Aus familiären Gründen habe ich sodann im August 1998 eine versicherungspflichtige Beschäftigung im öffentlichen Dienst aufgenommen und kündigte mein Versicherungsverhältnis mit der PKV, da zu diesem Zeitpunkt eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis unwiderruflich ausgeschlossen wurde und der Schutz über eine PKV nicht mehr benötigt wurde.

    Im April 2008 habe ich mit meinem Arbeitgeber Altersteilzeit vereinbart. Nachdem mir in 2011 ein Grad der Behinderung zuerkannt wurde, kann ich bereits mit 63 Jahren und 7 Monaten abschlagsfrei Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen. Der Altersteilzeitvertrag musste dementsprechend geändert werden. Infolgedessen endet das Altersteilzeitarbeitsverhältnis mit Ablauf des 31.01.2017 und ich werde wohl zum 01.02.1017 Rente beantragen.
    .
    Auf meine Anfrage hin, wurde von der GKV schriftlich mitgeteilt, bei vorgenanntem Rentenbeginn sei die KVdR-Vorversicherungszeit nicht erfüllt. Die Differenz zum 9/10 Zeitraum beträgt 2 Jahre, 10 Monate, 5 Tage. Folglich kommt für mich nur eine freiwillige Versicherung bei der GKV oder eine private Krankenversicherung in Betracht.

    Wie ich dem oben erwähnten Artikel entnehmen kann, sieht der Sozialverband VdK wegen dieser Benachteiligung die Politik in der Pflicht, gegenzusteuern.

    Hier stellt sich mir die Frage: Hat der Sozialverband VdK diesbezüglich schon Schritte unternommen?

    Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen!

    Freundliche Grüße aus Fürth/Bay.
    Karin Jotz-Wacker

      • Ritter, Uschi auf 5. April 2015 bei 13:51

      Sehr geehrte Frau Jotz-Wacker,

      vielen Dank, dass Sie sich auch jetzt noch auf meinem Artikel im OHA “Zeitung aus dem Pfaffenwinkel” melden.
      Mittlerweile habe ich schon zu einigen Frauen auch telefonischen Kontakt, u.a. auch zu einer Frau Koslowski, die derzeit auch eine Petition gestartet hat, über die im Juni im Deutschen Bundestag entschieden werden soll. Es wäre also wichtig, dass noch möglichst viele Frauen diese Petition unterzeichnen.

      Vielleicht können Sie sich bei mir auch einmal tel. melden unter 08861 93918.

      Vielen Dank und viele Grüße

      Uschi Ritter
      Schongau

    • Kiosz auf 21. April 2015 bei 00:38

    Hallo

    Ich stehe vor dem gleichen Problem. Habe vier Kinder groß gezogen und war in der Zeit bei meinem Beamten-Mann mitversichert- was anderes hätten wir uns auch kaum leisten können. In Rente gehen lohnt sich für mich nicht ( bin 65) weil Rente geringer als PKV oder freiwillige Versicherung. Habe Ministerin Schwesig den Fall per Mail geschildert- null Reaktion!!
    Gruß Margret aus Kiel

    • Ursula Rößner auf 14. Mai 2015 bei 22:59

    Hallo,

    ich befinde mich in der gleichen Situation. Habe von meiner AOK in Würzburg aufgrund des Artikels in der VDK-Zeitung meine Pflichtversicherungszeit ausrechnen lassen. Mir fehlt 1 Jahr.

    Wie kann ich die Petition von Frau Koslowski unterstützen?

    Grüße von Ulla aus Würzburg

      • Ritter, Uschi auf 8. Juli 2015 bei 16:40

      Hallo, Frau Rößner,

      ich habe am 10.6. eine Petition an den Deutschen Bundestag geschickt, der Eingang wurde mir von dort bestätigt unter der Nr. Pet 2-18-15-8273-000559/0069.

      Es wäre gut, wenn Sie selbst auch noch eine Petition schreiben würden und mir eine e-mail uschi.ritter.schongau@web.de schicken könnten. Dann würde ich Ihnen meine und auch die Petition von Frau Koslowski zusenden. Hier auch noch meine Tel-Nr. 08861 93918.

      Viele Grüße

      Uschi Ritter

    • Mews-Auer auf 15. Mai 2015 bei 14:38

    Hallo,
    ich stehe vor dem gleichen Problem. Derzeit bin ich schon Rentnerin. Da ich aber noch zusätzlich in einem Midijob arbeite und an die gesetzliche Kk Beiträge zahle, bin ich gesetzlich versichert. Das ändert sich aber, wenn ich aufhöre zu arbeiten. Nach Auskunft der Kk zählt die Zeit nach Rentenerhalt nicht mehr zu den 9/10 hinzu.
    Ich würde auch gern eine entsprechende Petition unterstützen.
    Außerdem verstehe ich den Sinn dieser Regelung nicht.
    Gruß Brigitte aus Rosenheim

    • Andrea Berghofer auf 19. Mai 2015 bei 12:01

    Hallo,
    auch ich bin eine Beamtenfrau und teile vorraussichtlich in gut 20 Jahren das Schicksal mit Ihnen allen. Gerne würde ich die Petition unterstützen und über Ergebnisse informiert werden. Kann ich bitte den link zugeschickt bekommen?
    Gruß, Andrea aus Erfurt

    • Dagmar Faupel auf 21. Mai 2015 bei 22:40

    Einen Gruß an alle Betroffenen auch ich zähle dazu stehe schon lange mit Frau Koslowski in Verbindung habe mich auch bei dem Sender Sat 1 gemeldet bis jetzt noch keine Rückmeldung . Ich bin auch der Meinung das wir durch mehr Öffenlichkeitsarbeit auf uns aufmerksam machen müssen damit unsere Politiker endlich gegen diese Unrechtbehandlung gegenüber uns Beamtenfrauen etwas unternehmen. Gruß Dagmar aus Radevormwald

    • Ritter, Uschi auf 22. Mai 2015 bei 19:47

    Hallo, Frau Faupel,

    schön, dass sich sich gemeldet haben. Mit Frau Koslowski bin ich auch in Verbindung, habe aber leider die von ihr angesprochene Petition noch nicht gefunden.
    Sie hatte mir gesagt, dass angeblich im Juni über eine laufende Petition zur 9/10 Regelung entschieden würde. Dies konnte mir vom hiesigen Wahlkreisbüro des SPD-Bundestagsabgeordneten Klaus Bartel aber nicht bestätigt werden. Ein sehr kompetenter Mitarbeiter dieses Büros konnte mir aber zwei Petitionen zu diesem Thema benennen (einmal Nr. 47973 eingereicht 17.12.2013, und die 2. Nr. 48277 eingereicht 2.1.2014). Bei beiden waren angeblich nur ca. 50 Unterstützer, so dass sich dann der Petitionsausschuß nicht wirklich ausgiebig damit befasst.
    Die in diesen beiden Petitionen angegebenen Begründungen sind meines Erachtens auch nicht ausreichend.

    Ich werde in den nächsten Tagen versuchen, nochmal Kontakt zu Frau Koslowski aufzunehmen.
    Bei uns im Wahlkreis habe ich mit der AsF eine Info-Veranstaltung zum Thema Frauen und Rente forciert, die im Herbst stattfindet mit einer Referentin der Deutschen Rentenversicherung. In dieser Veranstaltung soll dann natürlich diese 9/10-Regelung öffentlich diskutiert werden. Ich hoffe, dass dann auch genügend Frauen daran teilnehmen und die Presse entsprechend berichtet.
    Gerne können Sie mich auch telefonisch erreichen unter 08861 93918 und eine Nachricht hinterlassen, falls ich nicht zu Hause bin. Oder mir eine e-mail zukommen lassen. uschi.ritter.schongau@web.de
    In meinem konkreten Fall läuft seit Anfang Januar die Klage beim Münchner Sozialgericht.

    Viele Grüße aus Schongau

    Uschi Ritter

    • Barbara Müller auf 8. Juli 2015 bei 13:10

    Bin mit 64 Jahren in Rente gegangen. Arbeitete seite meinem 15. Lebensjahr 3 Jahre Babypause.
    Muß mich in der DAK freiweillig versichern aufgrund dieser bescheuerten Regelung. Die letzten
    25 Jahre war ich in der DAK pflichtversichert. Nachdem mein Mann freiwillig versichert ist, soll ich
    nun von 50 % seines Einkommens Beiträge bezahlen. Was soll dieser Unsinn ? Dadurch wird
    meine Rente erheblich geschmälert.
    Gruss Barbar Müller

      • Doris Best auf 3. April 2019 bei 08:24

      Auch stehe vor dem gleichen Problem und möchte eine Petition einlegen. Mein Mann Postbeamter,3 Jahre Kind erzogen, dann Minijob und seit 4 Jahren Halbtagsstelle. Mir hatte die Post noch geraten, 20,- Euro Ruhebeitrag zu zahlen, damit ich später bei meinem Mann wieder mitversichert bin. Aber wie ich das lese, ,wird auch der Beitrag zur PKV dementsprechend hoch sein, wenn ich irgendwann in Rente gehen werde.

      Viele Grüße

      Doris Best
      bestdoris@arcor.de

    • Ritter, Uschi auf 8. Juli 2015 bei 16:10

    Hallo, Frau Müller,

    es haben sich zwischenzeitlich viele betroffene Frauen gemeldet, u.a. Frau Koslowski, die auch eine erneute Petition gestartet hat.
    Auf deren Empfehlung habe ich am10.6.2015 ebenfalls eine Petition an den Petitionsausschuß des Deutschen
    Bundestages geschickt, die jetzt unter der Nr. Pet 2-18-15-8273-000559/0069 bearbeitet wird. Doe Bestätigung habe ich am 15.6. 2015 von dort erhalten.

    Vielleicht können Sie sich ja auch einmal telefonisch bei mir melden 08861 93918.

    Viele Grüße aus Schongau

    Ursula Ritter
    Joseph-Haydn-Str. 97
    86956 Schongau

    • Eva-Maria auf 21. Juli 2015 bei 15:45

    Hallo, Frau Ritter,

    auch ich bin eine Ex- Beamtenfrau und werde voraussichtlich in gut 6 Jahren das Schicksal mit Ihnen allen teilen.

    Ich habe heute erst über diese 9/10 Regelung erfahren und frage mich nun ersthaft was habe ich falsch gemacht.
    Im Jahr meiner Hochzeit 1979 war es üblich zu Hause zu bleiben und seine Kinder zu erziehen.
    Also bestand nun mein Fehler darin – einen Beamten zu heiraten?

    Gerne würde ich die Petition unterstützen und über Ergebnisse informiert werden.

    Nur zusammen wird man stark 🙂

    Grüße aus Duisburg

    Eva-Maria Stieler

    E.Stieler@t-online.de

    • Anita Scheffczyk auf 22. Juli 2015 bei 17:00

    An alle Betroffenen und indirekt betroffenen Beamtenfrauen/Männer!
    Warum sind” nur” Beamtenfrauen die Betrogenen. Warum nicht auch alle Anderen ,welche nie selbst eingezahlt haben, nie wirklich arbeiten mussten, immer über ihre Männer versichert waren??
    Was haben wir nur für abgehobene Volksvertreter/innen, die dieses Thema an die Seite kehren?
    Was kümmert sie das dumme Frauenvolk von den “Minibeamten”?
    Diese jungen Abgeordneten, die meistens schon mit dem besagten goldenen Löffel im Mund geboren wurden, haben keinen Schimmer und es interessiert sie auch nicht, wie diese Frauen vor 40- 45 Jahren ihre “Beamtenfamilien” mit den Minigehältern ihrer Männer,- ohne “staatliche, kommunale oder familiäre Hilfen, in ordentliche Bahnen gelenkt haben. Sie waren nur auf sich allein gestellt. Nicht Jeder kann auf reiche Eltern oder Großeltern,Tanten oder Onkel zurückgreifen und so auf irgend eine Unterstützung hoffen. Es macht mich- auch als nicht betroffene-, so wütend, wie man diese Frauen nun im Rentenalter behandelt und vor die Wand laufen lässt. Sogar der einstmals von mir sehr geschätzte Herr Prof. Lauterbach, aus dem “sogenannten” sozialen Bereich unserer Regierung, spielt die drei Affen. Nichts sehen, nichts sagen und nichts hören.
    Anstatt diese Frauen anzuhören, nachzudenken und zu merken: “Hoppla” , mit der 9/10tel Regelung ist uns ein dicker Fehler unterlaufen, ist etwas schief gelaufen, dass muss geändert werden? Fehlanzeige!!!! Man hört gar nicht hin, es sind ja nur “wenige”.!! Aber ich sage allen Kommunal-Landes-und Regierungspolitikern, es werden immer mehr und ich werde mit diesen Damen für Gerechtigkeit in dieser Sache kämpfen. Selbst wenn euch das nicht gefällt, es werden wieder Wahlen kommen. Wer letztendlich siegt, ist egal, Politiker erzählen ihren Wählern gern Gute -Nacht -Geschichten. Es gibt sogar Leute, die daran glauben.
    Aber alle, die nun so tun, als ob sie das nichts angeht, –glaubt nur, Frauen sind stark. Und die Frauen, die damals alles ohne Tagesmütter, Ganztags-Kitas, Elterngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, usw, usw. Teilzeit Jobs, 450 € Jobs oder von zuhause aus arbeiten zu können. All das gab es damals nicht. Diese Frauen sind keine Feiglinge, sie werden sich wehren. Und ich werde mich für alle Betroffenen mit einbringen.

    • Eva Rabl auf 29. Juli 2015 bei 10:24

    Grüß Gott,
    ab 1.9.2015 werde ich auch zu dem erlauchten Kreis der Frauen gehören, die wegen Nichterfüllung der 9/10
    Regelung nicht zu den Pflichtversichterten in der Rente zählen.
    Ich habe 7 Jahre wegen des Auslandsschuldienstes meines verbeamteten Mannes nicht gearbeitet und mich
    bei meinem Mann mit privat versichert. Von diesen 7 Jahren entfallen ca. 5 Jahre in meine zweite Arbeitshälfte
    und somit erfülle ich die 9/10 Regelung nicht.
    Da ich bereits viele Informationen eingeholt habe, scheint es bislang keine Möglichkeit zu geben, dass ich
    wenigsten nur die freiwillige Pflichtversicherung bezahlen muss und nicht auch noch die Pension meines Mannes
    für den Kassenbeitrag heran gezogen wird, was bedeuten würde, dass ich bei einer Rente von ca. 900€ statt
    ca. 70€ dann 360 € bezahlen müsste. Ich finde das, neben der Benachteiligung bei der Einkommenssteuer, wenn
    einer Beamter und der andere Angestellter ist, eine nicht akzeptable Ungerechtigkeit im Gesetz.
    Kann ich mich bei Ihrer Petition noch mit einklicken? Oder gibt es inzwischen noch andere Wege, dass diese
    Ungleichbehandlung doch noch gekippt wird? Über eine Nachricht bzw. weitere Infos würde ich mich sehr freuen.
    Mit herzlichen Grüßen, eine weitere Ungleichbehandelte auf Grund dieses Gesetzes,
    Eva Rabl

      • Anneli Fuchs auf 29. Juli 2015 bei 17:32

      Hallo, Frau Rabl,

      ich bin seit dem 1.9.2006 Rentnerin und über die 9/10-Regelung so wütend, dass ich nun schon 9 Jahre dagegen ankämpfe. Widerspruch gegen die Krankenkasse, Sozialgericht, Landessozialgericht, Bundes- Sozialgericht: Immer wieder wird die gesetzliche Regelung ( § 5, Abs. 1, Ziffer 11 SGB V) wiederholt, d.h. ich habe die 9/10 in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens nicht mit GKV-Zeiten belegt. Ansonsten bin ich selber schuld, weil ich nicht die Beihilfe über meinen Beamtenehemann verschmäht habe und nicht die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV gewählt habe. Kein Wort darüber, dass ich eine zeitlange überhaupt nicht erwerbs- tätig war, wer sollte denn die freiwillige GKV-Mitgliedschaft bezahlen, in dem SG-Urteil steht sogar, dass ja mein Beamtenehemann die freiwillige GKK-Mitgliedschaft hätte wählen können, damit ich dann während der Kinderbetreuungszeit mit Hilfe der § 10 SGB Familienversicherung die 9/10-Belegung hätte erreichen können!

      In unserer Demokratie beschließt der Bundestag die Gesetze, darum ist eine Petition an den Deutschen Bundestag schon wichtig. Aber man bedenke: Diese 9/10-Regelung hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 15.3.2000 dem Bundestag vorgeschrieben und damit den Bundestagsabgeordneten ihre Unfähigkeit bescheinigt. Von dieser Seite wird keine Änderung und damit eine Besserung für uns Beamten- Ehefrauen kommen. Grundsätzlich finde ich die 9/10-Regelung schon in Ordnung, wer unter der Beitragsbe- messungsgrenze verdient ist besonders schutzbedürftig bei Krankheit und damit zur Pflichtversicherung gezwungen/verpflichtet. Diese Schutzbedürftigkeit setzt sich besonders im Rentenalter fort.

      Ich habe in meinen Klageschriften auch angeführt, dass ich mit Hilfe der Zeiten/persönliche Rentenpunkte
      für die Kindererziehung (Mütterrente) eine durchgängige Pflichtversicherungszeit in meinem Erwerbsleben erreicht habe. Ohne Erfolg, die gesetzliche Krankenkasse hat während der Kindererziehung keine Beiträge von mir bzw. von meinem Ehemann erhalten, darum darf ich jetzt als Rentnerin freiwilliges Mitglied sein. Und in meinen Gerichtsurteilen steht dann, dass es keine unbillige Härte sei bzw. zumutbar, dass ich einen Beitrag von ca. 350,00 € bei einer Rente von ca. 850,00 € leisten kann.

      Ich finde, wir sollten alle den Rechtsweg beschreiten! In der 1. und 2. Instanz herrscht kein Anwaltszwang, dabei muss es um den Wortlaut des § 5, Abs. 1, Ziffer 11 gehen, d.h. ist man als Rentnerin pflichtversichert oder freiwillig versichert und um die Frage, ob die Anrechnung von Ehegatteneinkommen bei Rentnerinnen nach den “Selbstzahler-Richtlinien” rechtens ist. Die DRV-Rente ist “kein bzw. geringes Einkommen” sondern sie steht als Ersatz für das Erwerbseinkommen. Als wir erwerbstätig waren, wurde unser Einkommen zur Beitragsberechnung herangezogen und nicht noch das Einkommen des Beamten-Ehemannes.

      Ich habe den Eindruck, dass wir von der Bundesregierung (die ja den Krankenkassen Anweisungen geben) überhaupt nicht wahr genommen werden. Beamte habe ein eigenes, streng von der Sozialversicherung abgegrenztes System der Beamtenversorgung. Und die Ehefrau samt Kinder sind in der Beihilfe versorgt.
      Es wäre überhaupt kein Problem, die Familienversicherung nach § 10 SGB V mit der “Familienzeit” der
      Ehefrau eines Beamten rechtlich gleichzustellen, wenn es um die 9/10-Regelung geht.

      Oh je, jetzt habe ich mir mal wieder den Ärger von der Seele geschrieben! Vielleicht hat es Ihnen ein wenig weiter geholfen. Sie können mich auch gern anrufen und mailen. Nummern und Adresse stehen oben.

      Viele solidarische Grüße
      Anneli Fuchs

        • Rabl Eva auf 6. August 2015 bei 21:02

        Sehr geehrte Frau Fuchs,
        haben Sie ganz herzlichen Dank für Ihren ausführlichen Beitrag. Sie haben bezüglich 9/10 Regelung und Beamtenehefrau ja schon einige Versuche gestartet, um, wie auch ich meine, diese Benachteiligung in der GVK
        als Rentnerin abzuwenden.
        Wiederholt habe ich bei meiner Krankenkasse, der Barmer, interveniert, aber dort bekomme ich immer die
        gleiche Antwort: so ist halt die Gesetzeslage. Auch bei der Rechtsberatung meines Arbeitgebers, der Diözese
        Regensburg, machte man mir wenig Hoffnung. Ich sollte halt versuchen mit meinen 63 Jahren noch in die
        Private Krankenversicherung meines Ehemannes zu kommen. Das prüfe ich z.Z. Allerdings werden die dortigen
        Beiträge, auch wenn ich mich nur zu 30% versichern müsste nicht deutlich unter denen der GVK liegen.
        Da ich ja deutlich unter 18 000€ Jahreseinkommen als Rentnerin haben werde, bin ich beihilfefähig für die restlichen
        70%.
        Hätte ich 1997 von der GVK erfahren, dass für mich die 9/10 Regelung gelten wird, hätte ich wenigstens eine
        Anwartschaft in der PVK gemacht. Die GVK wusste ja von diesem Gesetz, hält sich aber wohl aus Eigennutz
        da mit Informationen zurück.
        Nochmals vielen Dank für Ihre Informationen.
        Mit herzlich/schmerzlichen Grüßen
        Eva Rabl

      • Ritter, Uschi auf 2. August 2015 bei 16:55

      Hallo, Frau Rabl,

      schön dass Frau Fuchs auch gleich einen Kommentar abgegeben hat und ich hoffe, dass wir uns nun doch mehr Gehör verschaffen. Zumindest habe ich gerade den Eindruck, dass sich immer mehr Frauen melden.

      Frau Koslowski aus Bielefeld hat vor ca. 2 Wochen noch eine Unterschriftenaktion gestartet, die Liste habe ich etwas verändert und werde sie nun per e-mail an möglichst viele Frauen verschicken.

      Bei mir läuft immer noch die Klage in 1.Instanz vor dem Bayer. Sozialgericht. Ich habe gegen meinen Beitragsbescheid der TK Widerspruch eingelegt und dann Anfang dieses Jahres Klage erhoben.

      Weiterhin habe ich eine Petition (wie auch weitere ca. 100 Frauen) an den Deutschen Bundestag geschickt, bisher aber nur den Eingang bestätigt bekommen am 10.6.2015 Nr. Pet 2-18-15-8273-000559/0069. Möglicherweise kann man auf der Bundestagsseite die einzelnen Petitionen dort verfolgen. Aber in Berlin ist denke ich erstmal Sommerpause, Frau Merkel ist ja in Urlaub. Die anderen Ministerinnen, die unser Problem interessieren sollte, haben sich elegant aus der Affäre gezogen.
      Vielleicht können Sie mir mal per e-mail antworten uschi.ritter.schongau@web.de.
      Dann kann ich Ihnen die Petition und die Unterschriftenliste zukommen lassen.

      Viele Grüße aus Bayern

      Uschi Ritter
      86956 Schongau
      08861 93918

        • Moosburger Heidi auf 8. August 2015 bei 18:26

        Hallo Fr. Ritter, auch ich bin von diese 9/10 Regelung betroffen und würde gerne die Petition unterschreiben.
        Bekomme jetzt rückwirkend ab Juli 2014 eine Erwerbsunfähigkeitsrente und muß mich nun freiwillig versichern da ich 4 Jahre in den USA gelebt habe. Habe zwar schon 45 Jahre voll gearbeitet und hätte im August 2016 in die Regelaltersrente gehen können. Warum erhöht sich jetzt die Zeit zu der Altersrente auf 12. 2018? Das und sovieles andere verstehe ich, trotz mehrmaligen Anfragen bei der Rentenstelle, nicht.
        Muß nun mit dauernden Abzügen und den hohen Beitrag zur KV leben, das ist wirklich ernüchternd. Ich bin gerne dazu bereit bei dieser Initiative mit zu wirken, in der Hoffnung auf einen Änderung dieser Situation.
        Mit freundlichen Grüßen
        Heidi Moosburger

    • Georg Drobniecki auf 7. August 2015 bei 16:47

    Hallo liebe betroffene Frauen, auch mich als Mann betrift diese 90/10-Regelung. Ich habe ein Einzahlungsleben von 41 Jahren hinter mir. Davon war ich 20 Jahre selbständig. Hier habe ich für meine Angestellten alle gesetzlichen Beiträge auch für mich selbst eingezahlt. Während dieser Zeit bin ich leider auf die Überredungskunst von privaten Rentenversicherer und privater Krankenkassen-Versicherer ( alles Verbrecher) hereingefallen. So war ich 15 Jahre privat Renten-Versichert und 5 Jahre privat Kranken-Versichert. Nach meiner Scheidung ( nach 22 Ehejahren) ging so wie oft auch bei anderen, meine Firma in Insolvenz. Hier fielen erst einmal die 15 Jahre Renten-Versicherung raus. Aus der verbleibenden Zeit soll ich errechnet nun ca. 385,00€ Rente erhalten. Davon kann keiner leben. Weil mir nun 5 Jahre gesetzliche Krankenkassen-Versicherung fehlt, soll ich mich nun auch freiwillig versichern. Diese Versicherung hat mir mitgeteilt, dass aus Bemessung 900,00€, daraus dann 15% berechnet werden wird. Auch das Einkommen meiner Frau wird herangezogen. Danach bleibt von meiner Rente nichts mehr übrig. Ich bin dann absolut völlig von meiner Frau abhängig. Also heimst sich die Krankenkasse meine Rente ein!!
    Diese Reglung ist völlig strikt daneben.
    Bitte liebe Frau, auch an andere Betroffenen denken. Es ist ein globales Problem. Vielleicht habe ich mal hier einen weitern Blickwinkel eröffnet.

    Viele Grüße Georg Drobniecki Quersteig 1 aus 18196 Dummerstorf. mail-Adresse georg.drobniecki@t-online.de.
    An Aktionen würde ich mich auch beteiligen.

    • Ritter auf 11. August 2015 bei 13:15

    Am 15.März 2000 hat das Bundesverfassungsgericht per Beschluß festgestellt, dass die 9/10 Regelung über den Zugang zur Krankenversicherung der Rentner verfassungswidrig ist.
    Warum wird dann diese Regelung nicht geändert ?? Kann oder muß man das verstehen ??

    H. Ritter

      • Rabl Eva auf 11. August 2015 bei 14:39

      Könnten Sie mir bitte genauer erklären, was dieser Beschluss bedeutet, bzw. was ist nun verfassungswidrig?
      Dass Rentner, die unter die 9/10 Regelung fallen nicht pflichtversichert werden dürfen oder dass die
      oft sehr hohe freiwillige Versicherung in der GKV verfassungswidrig ist?
      Wenn bei den “9/10 Rentnern” nicht alle Familieneinkommen für die Höhe der GKV mitanrechnet würden,
      ließe sich, dank des Zuschusses der Rentenversicherung, die freiwillige GKV einigermaßen akzeptieren.
      Der Skandal ist doch, dass bei Beamtenehepaaren, alle Einkommen gerechnet werden, wohingegen bei denen,
      die nicht unter die 9/10 Regelung fallen, sämtliche Einkünfte z.B. aus Vermietung, Verpachtung, Photovoltaik, usw.
      nicht angerechnet werden und der Beitragssatz nur die Häfte ist.
      Eine mir bekannte Arztehefrau, die vom Mann auf 450€ Basis angestellt war, zahlt bei einem Drittel meiner künftigen
      Rente 34€ GKV, ich werde ich in der GKV das 10,5 fache bezahlen müssen.
      Mit freundlichen Grüßen
      Eva Rabl

    • Ritter auf 11. August 2015 bei 19:18

    Bitte lesen sie unter http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilung/DE/2000/bvg00-101.html selber nach, es ist dort alles erläutert.

    • Hans-Peter Fuchs auf 13. August 2015 bei 11:26

    Ich, der beamtete Ehemann von Anneli Fuchs,möchte mich hiermit meinerseits zu den Frechheiten der Krankenkassen äußern:

    Weil Anneli 1987 wegen ´Familie/Kinder` ihr Jura-Studium abbrach und dadurch aus der gesetzlichen Studenten-Pflicht-Kranken-Versicherung ausschied wirft man ihr heute vor, dass sie sich anschließend nicht in der teuren freiwilligen Krankenversicherung der GKV (der KV der Reichen, deren Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt und die deshalb nicht pflichtversichert sein dürfen) weiterversichert hat, sondern sich über ihren beamteten Ehemann als berücksichtigungsfähige Ehefrau in dessen beitragsfreie Beihilfe einbeziehen ließ: Wohlgemerkt: Anneli hatte damals keinerlei eigene Einkünfte und ihr Ehemann, also ich, hätte dann ihre hohen freiwilligen KV-Beiträge (ohne Arbeitgeberbeitragsanteil!) von meinem Alleinverdiener-Einkommen zahlen sollen – das war angesichts meines damaligen niedrigen Beamtengehaltes unvertretbar, weil unbezahlbar. So ist es durchaus verständlich, dass ich Anneli einfach in mein beitragsfreies Beamtenalimentationssystem (also in dieses Sondersystem ´Beihilfe`) einbezogen hatte – das war mein gutes Recht und kostete mich vor allem nichts zusätzlich (70 % Krankheitskosten-Erstattungen / bei zwei Kindern – waren damit beitragsfrei abgesichert; dass ich für die noch fehlenden 30 % Restkostenabdeckung auf meine Kosten bei meiner Debeka als Versicherungsnehmer einen PKV-Vertrag über sie als versicherte Person abschloss ist dabei unbeachtlich – dazu war ich rechtlich auch nicht verpflichtet gewesen)! Da ich ja Beamter war und nicht der GKV angehören durfte, war Anneli in dieser Zeit auch nicht über ihren Ehemann in der GKV familienversichert – was später bei den Zeiten für die 9/10tel-Regelung auch mitgezählt hätte.

    1987 galt für die spätere gesetzliche Rentnerkrankenpflichtversicherung die sog. Halbdeckung; d.h. als Rentner wurde man in der GKV Pflichtmitglied, wenn man die Hälfte seines ganzen Berufslebens in der GKV krankenversichert gewesen war – das hätte Anneli später zum Zeitpunkt ihres Renteneintritts locker erfüllt gehabt, da sie ja – bis auf diese knapp 3 Jahre – immer gearbeitet hatte und GKV-Pflichtmitglied gewesen ist. Erst 1988 wurde diese Halbdeckung durch Gesetzesänderung beseitigt und die 9/10tel-Regelung eingeführt; dh. man kam nur noch in die Krankenversicherung der Rentner, wenn man in der zweiten Hälfte seines Berufslebens zu 90 % der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angehört hatte – da fehlen Anneli die knapp drei Jahre, die sie über mich beihilfeberücksichtigungsfähig gewesen ist und damit im Sondersystem ´Beamte` einbezogen war. Nun hätte Anneli 1987 schon hellseherische Fähigkeiten haben müssen, um zum Zeitpunkt ihres Ausscheidend aus der GKV (Studentenversicherung) erkennen zu können, dass die Halbdeckung 1988 durch die 9/10tel-Regelung ersetzt würde und dass ihr dadurch diese Jahre für die Erfüllung der Voraussetzungen zur Rentner-KV (KVdR) fehlen werden, weil sie sich damals nicht in der GKV (ohne eigenes Einkommen!) freiwillig weiterversichert hatte. Auch hätte ihr eine damals für uns unbezahlbare freiwillige Mitgliedschaft in der GKV ohnehin nichts genützt, denn 1992 (als sie schon längst wieder gearbeitet hatte und pflichtversichert in der GKV war) wurden die gesetzlichen Grundlagen rückwirkend, also ´ex tunc` erneut geändert, indem die KVdR nur noch den Versicherten offenstand, welche die 9/10tel-Regelung erfüllen, wenn diese der gesetzlichen Pflicht-KV angehört hatten (freiwillig Versicherte wurden dadurch von der KVdR absichtlich ausgeschlossen). Erst im Jahr 2000 entschied dann das Bundesverfassungsgericht, dass der Ausschluss der freiwillig GKV-Versicherten rechtswidrig war und auch dieser Personenkreis (einschließlich ihrer familienversicherten Ehefrauen) wurde in die Zeitenberechnung (9/10tel-Regelung) zur Erfüllung der Voraussetzungen für die KVdR einbezogen. Es ist also eine Unverschämtheit Anneli vorzuwerfen, sie hätte sich ja damals freiwillig KV-versichern können / müssen, um die eingetretenen Fehlzeiten in ´der Beihilfe`zu vermeiden und auch diese Zeiten dann als freiwillig GKV-Versicherte in die 9/10tel-Regelung einzubeziehen – wie gesagt, dazu hätten wir damals angesichts der noch geltenden Halbdeckung hellseherische Fähigkeiten haben müssen! Ich kann sehr gut verstehen, warum Anneli so sauer ist und unverdrossen weiterkämpft!!!

    Mit bestem Gruß!
    Ihr solidarischer
    Hans-Peter Fuchs (69)
    Diplomverwaltungswirt (FH)
    Regierungsoberamtsrat (a.D.)

    • Hammel,Veronika auf 13. August 2015 bei 18:38

    Auch ich bin von diese 9/10 Regelung betroffen und würde gerne die Petition unterschreiben.
    bin seit 2011 in Rente und freiwillig gesetzlich versichert. Durch die Familienzeit fehlen mir in der sogenannten “Zweiten Lebensarbeitszeit” neun Monate der Vorversicherungszei. Da mein Mann privat versichert war, durfte ich mich während der Familienzeit ebenfalls privat versichern.Ich selbst war die letzten 15 Jahre meines Arbeitslebens gesetzlich krankenversichert.
    Vor Rentenantritt haben mir Arbeitgeber, Rentenanstalt und meine Krankenkasse versichert, dass ich auch als Rentnerin weiterhin gesetzlich krankenversichert sein werde. Auf die 9/10 Regelung hat niemand verwiesen.
    Wäre für mich durchaus machbar und auch von meinem Arbeitgeber aus, möglich gewesen, stundenreduziert weiter zu arbeiten.
    Habe bei openPetition -Kindererziehungszeiten als Vorversicherungszeiten für Rentenkrankenversicherung (KVdR) anerkennen!-unterschrieben.
    War heute beim Sozialverband VdK in Landshut, da ich durch meine Recherchen im Internet den Eindruck gewonnen habe, dass die einzelnen Petitionen einen zu geringen Umfang haben.
    Hatte gehofft, dass evtl. eine Arbeitsgruppe des VdK die Gruppen zusammenführen kann. Ist leider nicht machbar.
    Die Mitarbeiterin des VdK hat mir keinerlei Hoffnung auf eine Änderung der Situation machen können.
    Ich möchte jedoch noch nicht resignieren.
    Habe in meinem eigenen Fall einen Rechtsanwalt eingeschaltet und Widerspruch bei meiner Krankenkasse eingelegt.
    Der Widerspruchsausschuss hat heute die Klage zurückgewiesen. Werde nun klagen.

    Liebe Grüße
    Veronika Hammel

      • Ritter, Uschi auf 19. August 2015 bei 11:26

      Hallo, Frau Hammel

      Frau Koslowski hat zwischenzeitlich ca. 700 Unterschriften gesammelt und wirde diese Listen ebenfalls an den Petitionsausschuss schicken. Eine andere Frau, die ebenfalls mit Frau Koswlowski in Kontakt steht, hat weitere 300 gesammelt. Bei mir kommen nicht allzuviele dazu, ich werde aber meine Liste in jedem Fall Anfang nächster Woche ebenfalls noch an den Petitionsausschuss schicken.

      Vielleicht können Sie sich per e-mail bei mir melden uschi.ritter.schongau@web.de oder Tel. 08861 93918. Dann würde ich Ihnen auch die Unterschriftsliste zuschicken.

      Gruß
      Uschi Ritter
      Schongau

    • Brigitte auf 17. August 2015 bei 21:16

    Hallo,
    werde auch von dieser 9/10 Regelung betroffen sein. Habe meine eigene Petition per Brief an den Petitionsauschuss des Deutschen Bundestages, 11011 Berlin geschickt. Das kann jede/r machen. Ich hoffe, dass viele Betroffene diesen Weg gehen. Wer weis – vielleicht hilft viel(e) ja viel.

    Viele Grüße

    Brigitte

    • schmitt auf 19. August 2015 bei 16:42

    Sehr geehrte Frau Richter,

    ich habe die bisherigen Kommentare mit Erstaunen über die Tatenlosigkeit der politisch Verantwortlichen
    in dieser Frage zur Kenntnis genommen. Ich selbst bin Pensionär seit 2012, meine Frau arbeitet noch in Teilzeit und wird in wenigen Jahren mit dieser unsäglichen 9/10 Regelung der KV konfrontiert werden.
    Sie muss als Rentnerin sich dann freiwillig krankenversichern und wird vom Beitrag her etwa 40% ihrer
    zu erwartenden Altersbezüge allein für die KV aufwenden müssen, da auch meine Pension( die nicht sehr
    üppig ausgestattet ist ) zur Hälfte anzurechnen ist. Da wird sie und werden wir beide bestraft für Kindererziehung ( 3 Söhne ) und den erst spät möglichen Wiedereintritt meiner Frau ins berufliche Teilzeitleben. Erst jetzt war sie gesetzlich krankenversichert, vorher bei mir privatversichert. Ihr fehlen nur wenige Jahre zur Erfüllung dieser ominösen 9/10 Regelung, die aber praktisch unerreichbar bleiben, da sie über das 70. Lebensjahr hinaus tätig sein müsste, um diesen Konditionen Genüge zu leisten.
    Meine und unsere Erwartung an die Politik ist ganz einfach , dass die Ungleichbehandlung der Ehefrauen aufgehoben wird, die durch Kindererziehung einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft geleistet haben und durch die willkürlich festgelegte 9/10 Regelung der freiwilligen KV ausgeliefert werden.
    Hier muss in Kürze eine Änderung erfolgen in Richtung einer hälftigen Regelung – denn sonst wird das Rentenbudget, das hart erarbeitet wurde, für diesen Personenkreis auf Niedrigstniveau reduziert, allein durch die exorbitant hohen Beiträge an die KV!

    Viele Grüße und Hoffnung für alle Betroffenen

    Werner Schmitt ( ein mitleidender Pensionär )

    • schmitt auf 20. August 2015 bei 13:41

    Sehr geehrte Frau Ritter,

    versehentlich habe ich Ihren Namen bei der Anrede verwechselt ( sorry! ). Ein Nachtrag noch zu meiner vorherigen mail: Meine Frau war schon in der 1. Hälfte Ihres Erwerbslebens viele Jahre gesetzlich Kv pflichtversichert und einige Jahre bei mir prvat krankenversichert , in der 2. Hälfte 8 Jahre privat versichert
    ( in dieser Zeit durch Minijob nur rentenversichert, gesetzl. KV nicht möglich ) und seit ca. 13 Jahren gesetzlich pflichtversichert .
    Wie schon dargestellt, fehlen meiner Frau bis zum voraussichtlichen Renteneintritt im Jahre 2020
    ca. 3 Jahre zur Erfüllung der 9/10 Regelung in der KVdR.
    Gerne würden wir uns bei der Unterschriftenliste eintragen, deswegen wäre es nett, wenn Sie uns diese
    in Kürze an unsere Mailadresse zusenden würden. Vielen Dank!

    Mit freundl. Grüßen

    W. Schmitt u. R. Schmitt

    • Gardill Petra auf 22. August 2015 bei 11:17

    Sehr geehrte Frau Ritter,

    ich würde mich gerne mit in die Unterschriftenliste eintragen, weil ich nächstes Jahr von der 9/10 Regelung in der KVdR betroffen sein werde. Vielen Dank, dass Sie sich dem Thema angenommen haben.
    Viele Grüße aus Fürth
    Petra Gardill

    • Eva Koslowski auf 27. August 2015 bei 23:00

    Habe gestern 1239 Unterschriften auf den Weg gebracht.Nachzügler kommen noch nach und werden noch geschickt.Liebe Grüße ,Eva

      • Ghanie-Hankner, Renate auf 19. September 2015 bei 00:46

      Liebe Eva,
      leider bin ich erst heute auf diese Seite gestoßen.
      Ich würde mich als Betroffene gern an dieser Unterschriftenaktion beteiligen. Ist dies noch möglich und wie?
      Liebe Grüße
      Renate

      • Licha Reinhard auf 2. Februar 2016 bei 01:50

      Liebe Frau Koslowski,
      von der 9/10 Regelung habe ich heute erst bei Renten-Antragstellung erfahren und bin somit auch betroffen.
      Daher würde ich mich, falls es noch nicht zu spät ist, gerne an der Unterschriftenaktion beteiligen.
      Liebe Grüße
      Licha

      • Elvira Seligmann auf 21. Januar 2017 bei 20:21

      Hello Frau Koslowski,
      da auch ich eine Betroffene bin, allerdings als Handwerker-Ehefrau und würde Sie gerne unterstützen, sowie weitere Informationen erhalten; siehe meinen Beitrag. Mit Frau Fuchs habe ich schon Kontakt.
      Vielleicht können Sie mich in Ihren Verteiler aufnehmen und ggfs. mit Tipps weiterhelfen.
      Für eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
      Liebe Grüße
      Elvira Seligmann
      meine e-mail-adresse ist: elvira@elektrotechnik-muenchen.com

    • Pollmeier,Dorothea auf 29. August 2015 bei 00:37

    auch ich bin betroffen.habe nachgewiesene 41jahre Arbeit im Krankenhaus auf dem Buckel,nachdienste,Wochenenden,kein Weihnachten,Ostern usw.bin auf einen Versicherungsmakler herein gefallen und habe mich 4 Jahre In der Pkw versichert.ich idiot,mein Mann ist kein Beamter! Ich möchte unbedingt auch unterschreiben …ich bin so wütend daß ich nicht mehr schlafen kann!!

      • Ritter, Uschi auf 6. September 2015 bei 16:25

      Hallo, Frau Pollmeier,

      könnten Sie mir bitte per e-mail schreiben uschi.ritter.schongau@web.de.
      Dann würde ich Ihnen die Unterschriftenliste zukommen lassen.
      Wie sie in einem Kommentar ja lesen konnten, hat Frau Koslowski ja schon über 1200 Unterschriften auf den Weg zum Petitionsausschuss gebracht.
      Ich werde weiter sammeln, habe selbst 1 Liste an den Petitionsausschuß geschickt und den Erhalt von dort schon bestätigt bekommen.

      Viele Grüße
      Uschi Ritter

    • Irmgard Thoms auf 31. August 2015 bei 18:23

    Hallo Frau Ritter und alle anderen Betroffenen,
    die sich bisher Ihrer Veröffentlichung angeschlossen haben. Erst jetzt habe ich die Seite mit den Mails der
    betroffenen ‘Beamten-Frauen’ gefunden und mit großem Interesse gelesen. auch ich gehöre zu den benachteiligten Frauen und muß mich nach 27 Jahren Beitragspflicht freiwillig krankenversichern.
    Ich habe ebenfalls erst bei Rentenantragstellung von der 9/10 Regelung erfahren ohne Information
    über die Hinzurechnung des Verdienstes/Pension meines Mannes. Diese Ungleichbehandlung kann
    einfach nicht akzeptiert werden. Mir bleibt von meiner erworbenen Rente nur ein Restbetrag von ca.
    180,00 €.
    Wäre es evtl. eine Option, sich an einenöffentlich-rechtlichen oder auch privaten TV-Sender mit dieser
    Problematik zu wenden, um noch mehr Öffentlichkeit zu bekommen?!
    Einer Petition würde ich mich ebenfalls anschließen so das noch möglich ist.
    Mit Grüßen aus Herzberg am Harz Irmgard Thoms

      • Ritter, Uschi auf 6. September 2015 bei 16:31

      Hallo, Frau Thoms,

      die Idee mit dem TV-Sender ist gut. Sie müssten natürlich aufpassen, dass die Journalisten auch wirklich objektiv berichten. Frau Koslowski aus Bielefeld hatte das schon gemacht, war aber dann anschließend sehr frustiert, weil der Reporter die Problematik nicht wirklich kapiert hatte und entsprechend schlecht lief die Sendung.
      Vielleicht schreiben sie mir per e-mail uschi.ritter.schongau@web. Dann würde ich Ihnen eine Unterschriftsliste und auch meine Petition zukommen lassen. Es ist durchaus sinnvoll, dass noch weitere Betroffene eigene Petitionen einreichen. Nach meiner aktuellen Info ist mit einer Empfehlung meiner Petitionen erst im Frühjahr 2016 zurechnen.
      Jede Art von Öffentlichkeitsarbeit ist also durchaus hilfreich und sinnvoll.

      Gruß
      Uschi Ritter

    • bea auf 5. September 2015 bei 20:49

    Hallo!
    Ich bin auch irgendwie betroffen.
    Ich bin seit 2011 EU-Rentnerin mit 40, alleinstehend zum Glück zumindest freiwillig in der gesetzlichen KK, aber der erhöhte Beitrag bei meiner Minirente von nicht mal 700 Euro (genauen Betrag weiß ich nicht, da ich noch den um 1/4 gekürzten Rentenbetrag bekomme, obwohl seit dem 31.6. ohne Midijob).

    Ich habe mich für die Zeit meines Referendariats und wie für Beamte, wenn auch nur auf Zeit vorgesehen privat versichert. Damals ca. 2007, ging ich damit kein Risiko ein, im Falle des Falles, bei Nichtbestehen und Bezug von Sozialhilfe wäre ich wieder in die gesetzliche KK gekommen. Dann gab es aber eine Gesetzesänderung.

    Als feststand, dass ich über 6 Monate hinaus dienstunfähig sein würde und ich vor die Tür gesetzt wurde und Hartz4 beantragen durfte, kam ich in den Sozialtarif der privaten KK, die nicht mal die Behandlung meiner Erkrankung abdeckte.
    Also war ich zum Zeitpunkt der Rente privat versichert und auch zu lange – ich habe das Abitur auf dem 2. Bildungsweg gemacht und nur durch die Erwerbstätigkeit vor dem Studium überhaupt eine EU-Rente bekommen.

    So versuchte ich, sobald ich irgendwie einigermaßen hergestellt war, zu arbeiten.
    Ich konnte auf 450 Euro arbeiten und konnte recht schnell die Stunden erhöhen, um wieder versicherungspflichtig versichert zu sein.
    Dann gab es gleich wieder Probleme in Richtung Überprüfung der EU, der Job war aber nur befristet, ich konnte die Rente nicht gefährden, wieder 450 Euro.
    Mindestlohn, plötzlich waren dem Chef die 450-Euro Kräfte unlieb – statt 6 Euro 8,50 Euro bedeuteten 4 Wochenstunden weniger. Also gehen oder bei gleicher Stundenzahl versicherungspflichtig weiterarbeiten.
    Im Sommer 2015 dann das Aus- nach 4 mal 6 Monatszeitverträgen hätte mir ein Festvertrag zugestanden, was aufgrund des besseren Kündigungsschutzes (bin Schwerbehindert mit 70 grad) verweigert wurde.

    Jetzt hab ich eben den Bescheid über die Beitragssätze zur freiwilligen Krankenversicherung bekommen, da ich mich ab Juli wieder selbst versichern muss und ärgere mich über den Mindestbeitragssatz, wodurch ich einiges mehr berappen muss (ca. 50-80 Euro, wie gesagt die Rentenkasse braucht etwas bis man wieder die ungekürzte Rente auszahlt)) und hab mal gegoogelt und bin auf die Beiträge hier gestoßen.

    Ich müsste mir das Geld dann wieder über Wohngeld und oder Grundsicherung zurückholen.
    Ich habe es aber noch nicht gewagt wieder eine eigene Wohnung zu mieten (da würde mir der Arsch gerade finanziell förmlich auf Grundeis gehen wegen der Rentenkasse) und wohne bei meinen Eltern. Ich könnte das Geld aber gut gebrauchen um meinen fünfstelligen Bafögschuldenberg abzutragen.

    Aber ich bin eigentlich schon recht froh zumindest wieder gesetzlich versichert zu sein, dass meine Erkrankung therapiert wird und ich nicht ständig Sorgen haben zu muss beim Arztbesuch, Zahnarzt oder Medikamenten auf hohen Kosten sitzen gelassen zu werden, wie es bei dem Sozialtarif der privaten Kassen Gang und Gäbe ist.

    Aber gut zu wissen, dass sich der Sozialverband zumindest teilweise dafür einsetzt, meine zuständige Beraterin ließ mehr oder minder durchblicken – selbst schuld, wenn man das Solidarsystem gesetzliche Krankenversicherung verlässt, hat man sich später nicht zu beschweren.

    • Schröder, Rita auf 8. Oktober 2015 bei 18:11

    Eine Gesetzeslücke, die geschiedene Beamtenfrauen im Alter zu Sozialfällen werden lässt.

    Hier ist der Gesetzgeber dringend gefordert, diesen Missstand zu beseitigen.
    Auch die Medien sollten dieses Thema mehr aufgreifen, um die Politiker hierfür wachzurütteln.

    Welche Milch-Mädchen-Rechnung hier gehandhabt wird, führe man sich so vor Augen:
    Der Staat gibt in diesen Fällen mehr Geld für ausgleichende Sozialhilfe, Wohngeld, etc. aus, weil sich diese Frauen, die PKV im Alter nicht leisten können. Dies macht ein mehrfaches von dem aus, als würde er den Beihilfeanspruch nach der Scheidung weitergewähren oder diese Frauen zurück in die gesetzliche Krankenversicherung lassen.

    Auch ich bin von diesem Thema betroffen.

    Es sind wohl mehr Frauen, als man annimmt. Ein Großteil lässt sich aus Angst vor dieser sozialen Situation gar nicht erst scheiden, sondern hat schon resigniert – also eine hohe Dunkelziffer.

    Um diese soziale Ungerechtigkeit zu beseitigen, müssen sich noch mehr Betroffene an die Öffentlichkeit wenden.

    • Ritter, Uschi auf 13. Oktober 2015 bei 16:41

    Hallo, Frau Schröder,

    schön, dass sie sich noch gemeldet haben. Wie sie ja schon aus diversen Kommentaren ersehen konnten, sind zwischenzeitlich einige Hunderte Petitionen an den Ausschuss geschickt worden. Weiterhin wurden von vielen Frauen zusätzlich Unterschriften zur Unterstützung der Petitionen gesammelt und nach Berlin geschickt.

    Ich werde Ihnen meine Petition und eine Unterschriftsliste per e-mail zukommen lassen.

    Gruß
    Uschi Ritter

    • Gkoehn@t-online.de auf 26. Oktober 2015 bei 20:46

    Hallo Frau Ritter,
    sollten Sie mir die Petition mit Unterschriftenliste schon geschickt haben, würde ich Sie bitten, dies noch einmal zuzusenden, damit ich mich noch einbringen kann.
    Ich hatte Probleme mit meinem E-mail- account und habe dadurch manche e-mails nicht bekommen.
    Vielen Dank .
    Gruß
    Rita Schröder

    • Margret Feger auf 29. Oktober 2015 bei 20:50

    Hallo,
    auch ich (seit 01.10.2015 in Rente) falle unter die 9/10 Regelung. Mich ärgert besonders, dass ich auf einen Teil der Pension meines Mannes Krankenversicherungsbeiträge zahlen muss. Meine gesamte Zusatzversorungsrente geht für die Krankenkasse drauf.
    Bitte schicken Sie mir die Petition mit Unterschriftenliste, ich werde mich noch einbringen.
    Vielen Dank
    Margret Feger

    • Irma Stephan auf 4. November 2015 bei 14:32

    Sehr geehrte Frau Richter,

    mit viel Interesse lese ich die eingegangenen Kommentare zu diesem heiklen Thema.
    Ich bin seit dem 01.01.2012 in der Altersrente für Frauen. Ein Artikel des VdK in einer Zeitschrift vom Juli
    2015 “Vorsicht, Rentenfalle!” mit einer Beispielrechnung machte mich neugierig. Ich beantragte bei der KKH
    die damalige Berechnung der Rahmenfrist und Versicherungszeiten vor dem Rentenantrag und siehe da, es fehlten mir tatsächlich nur 78 Tage zur Erfüllung der Vorversicherungszeit.

    Dagegen legte ich am 11.8.2015 bei meiner Krankenkasse Einspruch ein, mit der Begründung:
    Am 06.04.2015 informierte ich die Sevicemitarbeiterin der KKH Regensburg über meinen beabsichtigten
    Renteneintritt. Sie eröffnete mir, das ich die Vorversicherungszeit nicht erfülle (Ehemann Beamter und
    privatversichert, 2 Kinder erzogen). Es würde sich daran auch nichts mehr ändern, da die Zeit bis zu meinem
    Renteneintrtt nicht mehr ausreicht, um das auszugleichen.
    Am13.09.2011 informierte ich abermals die Servicemitarbeiterin über mein Vorhaben. sie erklärte, es hat
    sich seit dem Gespräch vom April an der Berechnung nichts geändert und ich mich daher freiwillig weiter
    versichern muss. Leider habe ich mir damals keine schriftliche Berechnung geben lassen, um die Angaben
    der Aussage zu prüfen.
    Es ist beschämend, wenn eine Sercivemitarbeiterin mir keinen Hinweis (oder Absicht ??) auf die fehlenden
    78 Tage (bei mehr als 47 Jahren Rahmenfrist) gibt, denn es war noch kein Antrag auf Altersrente gestellt
    und das Arbeitsverhältnis bestand noch.

    Antwort der KKH vom 22.09.2015:
    “Für die von Ihnen angesprochene Beratung in unserem Servicezentrum Regensburg bedeutet dieses, dass
    selbst wenn die Auusagen so gegeben worden sind, es zu deren Wirksamwerden einer schriftlichen
    Bestätigung bedurft hätte. Wir bedauern, dass wir Ihnen hier nicht weiterhelfen können.”
    Soweit zu dieser Vorgeschichte.

    Am 22.10.2015 bekam ich die einkommensabhängige Beitragsbemessung zum 01.07.2015.
    Dagegen legte ich bei meiner Krankenkasse Widerspruch ein mit der Begründung:
    Die Einbeziehung der Hälfte des zur Verfügung stehenden Familien-Einkommens meines Mannes bei der
    Berechnung. Er ist Pensionär und somit Mitglied bei einer privaten Krankenversicherung. Er zahlt einen nicht
    unerheblichen Beitrag zu seiner eigenen Krankenversorgung. Mit der Einbeziehung bei der Bemessung
    subventioniert er die Kassen der KKH, ohne je einen Anspruch auf Leistung oder Ähnliches zu haben.

    Antwort KKH vom 27.10.2015:
    Die Beitragsbemessung für Mitglieder deren Ehegatten nicht einer Krankenkasse angehören ist
    im § 2 Abs. 4 Satz 1+2 der Beitragsverfahrensgrundsätze (??) geregelt.

    So ist meine momentane Lage. Es wird doch in diesem Rechtsstaat Fachanwälte, Fachverbände oder
    Richter geben, die sich mit dieser Problematik befassen. Ich möchte Ihre Initiative voll unterstützen, damit
    andere Frauen, die ebenfalls betroffen sind oder betroffen sein werden, auf diesem Wege zu informieren.
    Einer Petition mit Unterschriftenliste würde ich mich ebenfalls gerne anschließen.

    Viele Grüße
    Irma Stephan

    • Ernst Siebrecht auf 8. November 2015 bei 16:07

    Hallo,

    auch ich als Mann (22.11.1952) habe am 20.10.2015 Antrag auf Rente wegen voller Erberbsminderung gestellt.
    Letze Woche bekam ich das Schreiben meiner KK das ich die 9/10 Regelung nicht erfülle.
    M. E. liegt es daran, das ich 1969 bis 1970 eine Lehre angefangen, dann aber abgebrochen habe (anschl. Schulausbildung bis zum Abitur 1975). Rechtig ins Berufsleben bin ich am 01.04.1976 getreten. Wenn das die KK auch so sehen würde, wäre das mit den 9/10 vom Tisch.

    Ich weiß nicht, ob sich ein Widerspruch lohnt.

    Gruß
    Ernst Siebrecht

    PS.: Bez. der Petition und/oder Klage bin ich mit von der Partie.

    • Irma Stephan auf 9. November 2015 bei 18:12

    Hallo Frau Ritter,
    leider habe ich in meinem Kommentar vom 04.November 2015 Ihren Familiennamen falsch geschrieben. Ich biite um Entschuldigung.

    Viele Grüße
    Irma Stephan

    • Ernst Siebrecht auf 9. November 2015 bei 19:02

    Nachtrag zu meinem Post vom 08.11.15 16:07

    Ich habe mal nachgerechnet. Selbst wenn ich bis zum Beginn meiner Regelaltersrente weiter in der GKV wäre,
    würde ich die 9/10 Regelung um 50 Tage verfehlen.

    Das kann es doch nicht sen !!!!!!

    Auf die Barikaden. Wo kann man sich beteiligen ?

    Danke

    Gruß

    Ernst Siebrecht

      • Anneli Fuchs auf 10. November 2015 bei 19:48

      Hallo, Herr Siebrecht,
      wie waren Sie denn versichert, als Sie in der Schule waren und das Abitur gemacht haben? Doch nicht
      etwa bei Ihrem “Beamten”-Vater in der Beihilfe? Wenn ja, dann willkommen im Club! Die Krankenkasse zählt nur die Zeiten in der GKV, so steht es im Gesetz (§ 5, Abs. 1, Ziffer 11 SGB V). Wenn Sie während dieser nachgeholten Schulzeit über Ihre Eltern familienversichert nach § 10 SGB V waren, dann muss diese
      Zeit für die 9/10-Regelung mitgezählt werden.
      Viele Grüße
      Anneli Fuchs

    • Anneli Fuchs auf 10. November 2015 bei 22:10

    Hallo, Herr Siebrecht, Entschuldigung, ich war wohl zu kurz angebunden. Dabei will ich Ihnen Mut machen, Widerspruch bei Ihrer Krankenkasse einzulegen. Es geht doch darum, ob Ihre persönliche Rahmenfrist z.B. am 1.4.1969 oder am 1.4.1976 beginnt. Das sind immerhin 7 Jahre, damit verschiebt sich auf die 2. Hälfte Ihres Erwerbslebens, in der Sie zu 90 % GKV-Mitglied gewesen sein mussten. Während der abgebrochenen Lehre waren Sie sicherlich pflichtversichert und sind in den “Schoß der Familie” zurückgekehrt. Da kann
    man nicht sagen, dass Sie Ihr Erwerbsleben nur unterbrochen haben, so wie wir Beamtenehefrauen wegen Kindererziehungszeiten. Sie haben mit der Lehre einen Versuch für das Erwerbsleben gestartet. Das Schutzrecht auf Pflichtversicherung in der KK ist so wichtig, dass die pingelige Festlegung des Beginns
    Ihres Erwerbslebens auf den 1.4.1969 wie ein Unrecht erscheint und Ihr Recht auf Pflichtversicherung abhanden kommt. Sie müßten aber überprüfen, ob der Beginn des Erwerbslebens z.B. 1.4.1969 oder 1.4.1976 von entscheidender Bedeutung ist.
    Ich persönlich bin sehr daran interessiert, diesen verflixten Begriff “persönliche Rahmenfrist” als das zu entlarven was es ist, nämlich eine semantische Verschleierung der Krankenkassen für den ziemlich klaren Gesetzestext des § 5, Abs. 1, Ziffer. Dort ist die Rede von “der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit”. Meiner Meinung nach sind das Zeiten der Erwerbsarbeit, Punkt aus! Das daraus der Begriff Rahmenfrist gemacht wurde, ist nur der Möglichkeit des § 10 Familienversicherung geschuldet. Das sind Zeiten, die ausdrücklich ohne Erwerbstätigkeit zählen für die 9/10-Regelung. Wenn Sie noch Hilfe brauchen, meine Telefonnummer ist 0511-5332057 oder meine E-Mail-Adresse schnuckel64@gmx.de

    • Ernst Siebrecht auf 11. November 2015 bei 10:34

    Hallo Frau Fuchs,

    genauso wie Sie es berschrieben haben war es damals. Ich war natürlich während der Schulausbildung bei meinem noch lebender Vater (Fernmeldeobramstrat a.D.) Famielienversichert.

    Ich habe (nachdem ich auf diese Seite gekommen bin) nachgerechnet, das wenn der Eintritt in das Berufsleben auf dem 01.03.1976 festgelegt würde, die 9/10 Regelung bei mit dann nicht greifen würde.

    Die Zeit vom 04.08.1969 bis 31.10.1970 mit Beiträgen von insgesamt “höllisch” hohen 1.600.– DM werden sich so gut wie nicht auf meine Rente auswirken, aber wenn die 9/10 Regelung greifen würde, schlüge das doch arg mehr zu buche,

    Ich versuche, Sie im Laufe des heutigen Tages anzurufen.

    Gruß
    Ernst Siebrecht

    • Ernst Siebrecht auf 11. November 2015 bei 19:56

    Hallo Frau Fuchs,

    Danke für das nette und informative Gespräch heute vormittag. Ich hoffe, Ihr Termin war nicht so “schmerzhaft”.

    Gruß

    Ernst Siebrecht

    • Monika Fischer auf 13. November 2015 bei 18:20

    Sehr geehrte Frau Ritter,
    ich werde auch von der 9/10 Regelung betroffen sein. Halte diese Regelung für eine große Ungerechtigkeit.
    Wie und wo kann man sich mit weiteren Betroffenen solidarisieren (Unterschriftenliste, Petition, ec. ) ??
    MfG Monika Fischer

    • Erbst Soebrecht auf 14. November 2015 bei 13:28

    Hallo Frau Fuchs.

    danke für den Tipp bez. Widerspruch.

    Nach nur 3 Tagen heute ein Brief von meiner KK:

    Sehr geehrter Herr
    nach Prüfung der Unterlagen, können wir Ihnen mitteilen, das uns ein Fehler bei der Prüfung der Vorversicherungszeiten unterlaufen ist.

    Sie haben die Vorversicherungszeit zur Krankenversicherung der Rentner erfüllt.
    Wie haben auch eine Korrekturmeldung an den Rentenversicherugsträger vorgenommen.

    Entschuldigen Sie das Versehen.

    Naja, das entschuldige ich natürlich,.

    Widerspcruch erfolgreich, also immer Widerspruch.
    Gruß
    Ernst Siebrecht

    • Ernst Siebrecht auf 14. November 2015 bei 13:36

    Hallo Frau Fuchs,

    Widerspruch erfolgreich. Lt. Schreiben der KK haben die einen Fehler gemacht. Ich erfülle nun die Vorraussetzungen für die KVDR.

    Man hat sich auch entschuldigt.

    Widerspruch lohnt (fast) immer.
    Gruß Erbst Siebrecht

    • Ermst Siebrecht auf 15. November 2015 bei 14:33

    Hallo Frau Fuchs,

    durch den Einspruch ist dann folgende Konstellation zum tragen gekommen:

    01.03.1976 bis 20.10.2015 = 2.Hälfte der Lebensarbeitszeit beginnt am 26.12.1995.

    Benötigte Zeit in der GKV 90% von 7238 = 6514, lt. KK erreichte Zeit = 6879.

    Passt also alles.

    Schönen Sonntag

    Ernst Siebrecht

    • Aigner auf 18. November 2015 bei 12:48

    Sehr geehrte Frau Uschi Ritter u. a. weitere Betroffene …
    vielen Dank für die ausführlichen Beschreibungen unserer Einzelfallsituation. Meine Frau ist seit Mai diesen Jahres (2015) in Rente. Der Sachbearbeiter unserer Krankenversicherung hatte uns vorher ausgerechnet, dass wir wegen der 9/10 Regelung ebenfalls nicht in die Krankenversicherung der Rentner übernommen werden können. Allerdings, so versicherte er uns, das wäre ja nicht so schlimm – zwar wird meiner Frau bei einer Rente von 620.-€ das Mindesteinkommen von ca. 950.-€ angesetzt – aber mehr als 140.-€ würde der Beitrag wohl nicht sein …
    Nachdem wir dann die Rente beantragt hatten kam das böse Erwachen, aufgrund der häftigen Beitragsanrechnung meines Beamtengehaltes müssen wir jetzt mehr als 50% der Rente für den Krankenversicherungsbeitrag bezahlen (333.-€).
    Bei uns ist es ebenfalls dadurch begründet, dass wir drei Kinder erzogen hatten, meine Frau in den Jahren, in denen ich als Berufsoldat auch im Ausland eingesetzt war, nicht durchgehend gesetzlich versichert sein konnte.
    Zusätzlich zu allen bereits beschriebenen Fällen kommt noch hinzu, dass der letzte Ausweg, sich einfach gar nicht zu versichern und die 30% Kosten als Restrisiko selbst zu tragen – durch ein Gesetz, welches ebenfalls für uns nachträglich eingeführt wurde, auch dieser Weg ist uns versperrt worden.
    Auch uns wurde versichert, dass wir ein Einzelfall wären und deshalb nicht mehr auf Änderung dieser Ungerechtigkeit hoffen könnten. Da fragen wir uns allerdings, wenn wir schon “Einzelfall” sind, dann kann es doch nicht so unmöglich sein, diese Einzelfälle noch einmal zu überdenken, den Kostenrahmen würde es sicherlich nicht sprengen.
    Wir bezahlen also gezwungenermaßen eine überhöhte Krankenversicherung, verschenken 70% Beihilfeanspruch, weil uns der Wiedereintritt in die PVK ebenfalls aus Kostengründen verschlossen ist – ist das der Dank dafür, dass wir als Beamte “verpflichtet” waren uns in den Jahren der Kindererziehung privat zu versichern?

    Gruß
    Albina und Erhard Aigner

    • Adelheid Lorenz auf 23. November 2015 bei 17:45

    Sehr geehrte Frau Ritter und alle Betroffenen,

    Dieses Gesetz gilt für Alle,die die 9/10 Regelungen nicht erreichen. Mein Mann war 16 Jahre bei mir
    mitversichert. Seit 01.07.15 ist er in Rente und die KV(Barmer) hat heute mitgeteilt, daß er nicht versichert wird.
    mein Mann mußte aus fam.Gründen nach Italien und ist ja in Italien versichert usw.Ich muß dazu sagen,daß jeder Bürger in Italien grundversichert ist ohne Beiträge zu bezahlen. Es kann aber nicht sein,mein Mann bezieht nur eine deutsche Rente und jetzt die ital. KV für ihn aufkommen soll.Dieses Gesetz wird bei den deutschen Kassen so angewendet wie es sich für sie lohnt.
    Ich glaube es gibt nur noch die eine Möglichkeit beim Europäischen Gericht Klage zuerheben.
    Mit freundlichem Gruß
    A.Lorenz

    • Eva Koslowski auf 2. Dezember 2015 bei 15:13

    Hallo Frau Ritter und Betroffene.
    Noch einmal meine Bitte an selber Betroffene.Eine Unterschrift auf eine Sammelpetition nur von Familienangehörigen.Bitte schreiben Sie als Betroffene eine Petition an den Petitionsausschuss.Nur dann wird die Petition beraten und entschieden.Das fällt unter Datenschutz und der Betroffene bekommt die Entscheidung mitgeteilt.ICH habe seit zwei Jahren versucht ein Netzwerk einzurichten und helfe gerne .Wir sind inzwischen über 200 Frauen die eine Petition eingereicht haben.
    Die Adresse vom Petitionsausschuss:
    An den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
    Platz der Republik 1
    11011Berlin
    Wenn noch Fragen sind ,meine Nr.0521/48326

      • Irma Stephan auf 10. Dezember 2015 bei 17:03

      Sehr geehrte Frau Koslowsik,
      da bis jetzt noch keine Antwort zu meinen Kommentar von Frau Ritter oder sonstigen Betroffen eingegangen ist, möchte ich mich auf diesen Weg an Sie wenden. Mein Mann und ich wollen die Aktion voll unterstützen und würden die Petition mit Unterschriftenliste ergänzen. Wie ich aus Ihrem Kommentar lesen konnte, sollen die Betroffenen einzeln eine Petition an den Petitionsausschuss schreiben?

      Mit freundlichen Grüßen.
      Irma Stephan

      • Joerg Schultze-Lutter auf 10. Dezember 2015 bei 20:35

      Hallo Frau Koslowski,

      vielen Dank fuer unser Gespraech am Montag der vergangenen Woche. Meine Petitionist in der vergangenen Woche per Post an den Petitionausschuss gesendet worden.

      Wie besprochen sind durch diese gesetzliche Regelung unter anderem auch saemtliche noch im Berufsleben stehende Buerger betroffen, die ueber ihren Arbeitgeber in der zweiten Haelfte ihres Erwerbslebens zu einem Auslandsaufenthalt verpflichtet und waehrend dieser Zeit moeglicherweise nicht in Deutschland direct gesetzlich versichert sind. Hier reichen bereits weniger als 2.5 Jahre aus, um “aus dem Raster” zu fallen. Dabei ist vollkommen irrelevant, ob man seine vorangegangene Versicherungszeit in der gesetzlichen KV versichert gewesen ist und dort bereits moeglicherweise die geforderte Zeit abgedeckt wurde. Allein dadurch sehe ich schon den Grundsatz der juristischen Freizuegigkeit verletzt. Proaktive Information seitens der Krankenkassen und des Rentenversicherungstraegers erfolgt selbstverstaendlich auch nicht.

      Schauen wir einmal, was die Antwort aus Berlin sein wird. Meine Mutter, die auch von dieser Regelung betroffen ist, wird auch betreffend einer eigenen Petition taetig werden.

      Beste Gruesse aus z.Zt. Cork/Irland,
      Joerg Schultze-Lutter

    • Hanna Meyer auf 2. Dezember 2015 bei 20:37

    Liebe Frau Ritter,

    auch ich bin seit jetzt 7 Jahren unfreiwillig freiwilliges Mitglied der Barmer Ersatzkasse, mein Mann Beamter, ich während der Kindererziehungszeit privat versichert, genau wie meine 3 Kinder auch. Dann habe ich am 15.8.89 wieder als Angestellte angefangen und bin zum 1.5.2008 in Rente gegangen. Mir fehlten nur ein paar Monate für die KVdR.

    Ich würde Sie bitten, mir die Petitionsliste per mail zuzusenden, und bedanke mich im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen
    Hanna Meyer

    • Jörg Schultze-Lutter auf 5. Dezember 2015 bei 17:09

    Guten Tag in die Runde,

    wie mit Frau Koslowski telefonisch Anfang dieser Woche besprochen versuche ich derzeit, das Thema über einen befreundeten Journalisten die überregionale Presse auf dieses Themas aufmerksam zu machen. Die Resonanz bundesweit agierender Medien ist leider sehr verhalten, da andere aktuelle Themen höhere Priorität zu haben scheinen. Aber ich bleibe am Ball.

    Zu meiner Motivation: Meine Mutter ist bereits aufgrund der Erziehungszeiten von dieser Regelung betroffen; meine Schwester wird es ebenfalls durch die Erziehungszeiten meiner Nichte sein. Bei mir sind es 2,5 Jahre beruflicher Auslandseinsatz als einfacher Angestellter. Wir drei haben alle immer brav in die (gesetzliche) KV eingezahlt und ich weiß mit Mitte 40 bereits, daß ich meinen Anspruch auf KVdR-Mitgliedschaft nicht werde erfüllen können. Tolle Perspektiven.

    Insbesondere bei einem Auslandseinsatz wissen viele derzeit noch Berufstätige nichts von ihrem späteren “Glück”. Auch wenn eine aktuelle Petition zu diesem Gesetz erfolglos geblieben ist (https://www.openpetition.de/petition/online/krankenversicherung-der-rentner-9-10-regelung-fuer-aufnahme-in-die-gesetzliche-krankenversicherung), glaube ich doch kaum, daß dieses Gesetz vor der europäischen Gerichtshof insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Freizügigkeit des Arbeitsmarktes Bestand haben wird.

    VG
    Jörg Schultze-Lutter

    • Adelheid Lorenz auf 9. Dezember 2015 bei 15:13

    Liebe Betroffene,

    möchte Ihnen kurz mitteilen, daß der Widerspruch von meinem Mann Erfolg hatte.
    Er hat die Vorversicherungszeit doch erfüllt..
    Die Krankenkasse hat noch mal alles überprüft und hat festgestellt,daß die 90%
    der zweiten Hälfte erreicht sind.
    Die Gesetze machen die Politiker und dort sollte man Petition einreichen.

    Auch bis zum Europäische Gericht gehen.

    Mit freundlichen Grüßen
    A.Lorenz

    • Eva Koslowski auf 14. Dezember 2015 bei 16:30

    Hallo Frau Stephan,bitte rufen Sie mich an. 0521/48326. Eva Koslowski

    • Joerg Schultze-Lutter auf 14. Dezember 2015 bei 19:39

    Frage an alle Betroffenen: ist Ihnen bekannt, ob sich aus dem u.a. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2000 zur Krankenversicherung der Rentner seitens des Gesetzgebers damals irgendwelche Aenderungen des SGB V § 5 ergeben haben? Ich interpretiere das Urteil so, dass dem Gesetzgeber eindeutige Handlungsanweisungen auferlegt worden sind. Der Link zum Urteil ist unten zu finden. Aufgrund einer letztinstanzlichen Entscheidung (in Deutschland) sollte nach meinem Verstaendnis und dem der Wikipedia auch eine Klage vor dem Europaeischen Gerichtshof fuer Menschenrechte moeglich sein (ich bin hier allerdings nur ein juristischer Laie).

    Urteil Bundesverfassungsgericht vom 27. Juli 2000: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2000/bvg00-101.html

    EU-Gerichtshof:
    Generelle Informationen – http://www.coe.int/en/web/portal/verfahren
    Klageformular – http://www.echr.coe.int/Documents/Application_Form_DEU.pdf
    Wikipedia – https://de.wikipedia.org/wiki/Europäischer_Gerichtshof_für_Menschenrechte

    Gruss aus Cork,
    JSL

      • Anneli Fuchs auf 15. Dezember 2015 bei 19:28

      Hallo, Herr Schultze-Lutter,

      lesen Sie doch einmal das KVdR-Rundschreiben, Stand 2.12.2014, besonders die Seiten 21, 26, und 28. Danach zählen Zeiten im Ausland, wie z.B. Irland, für die 9/10-Regelung.
      Wie sich die Bedingungen für die Rentner (§ 5, Abs.1, Ziffer 11) verändert haben, kann man sehr schön am Anfang des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 15.03.2000 nachlesen. Wir sind zwar juristische Laien aber wir können lesen. Ab 1988 wurde die Halbbelegung für die Rentnerkrankenkasse abgeschafft und die 9/10-Regelung eingeführt, 1992 wurde diese dann noch verschärft insoweit als nur noch Pflichtversicherungszeiten einschl. Familienversicherung § 10 SGB V zählten. Damit waren aber die freiwillig in der GKV Versicherten nicht einverstanden und haben geklagt. Das Bundesverfassungsgericht hat dann entschieden, dass freiwillig Versicherte ein etwas eingeschränktes Schutzbedürfnis hatten und diese Ungleichheit nicht so groß ist, dass sie auch ungleich behandelt werden müssen, sondern nach Art. 3 GG mit den Plichtversicherten gleichgestellt werden müssen. Schließlich haben sie mit ihren Beiträgen die Solidargemeinschaft Krankenkasse gestärkt.

      Zur Zeit beschäftige ich mich auch mit der Frage, Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) oder beim EuGH zu erheben. Das ist verdammt schwierig ohne einen Anwalt. Für ein Verfahren vor dem EGMR muss man den nationalen Rechtsweg ausgeschöpft haben. D.h. Verfahren vor dem Sozialgericht, Landessozialgericht, Bundessozialgericht, Bundesverfassungsgericht. Dann kann man eine
      Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland und dessen hoheitlichen Staatsakt, z.B. der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, richten, weil z.B. – wie in meinem Fall – die Europäische Menschenrechtskonvention, Art. 14 Diskriminierungsverbot (mittelbare Diskriminierung, weil Frauen Kinder kriegen) oder auch Art. 4, der Richtlinie 79/7/EWG vom 19.12.1978, wegen des “Zugangs zu den Systemen”
      verletzt wurden. Falls meine V erfassungsbeschwerde vom 6.6.2015, AZ 1 BvR 1307/15 negativ beschieden wird, habe ich 6 Monate Zeit für diese Beschwerde an das EGMR.

      Eine Klage vor dem 1. Gerichtshof des Europäischen Gerichtshofes ist noch komplizierter. Da bittet man eine Institution der Europäischen Union ein Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland zu führen.
      Sie kennen doch den Spruch, dass eine Krähe einer anderen Krähe kein Auge aushackt! Wie will man beweisen, dass das Sozialversicherungssystem der BRD so ungerecht ist, dass es schleunigst geändert werden muss? In unseren nationalen Gerichtsentscheidungen steht immer wieder, dass es für die Rentner keine soziale Härte ist, wenn sie nicht pflichtversichert sondern freiwillig in der GKV versichert sind.

      Sie haben sicherlich noch Fragen, dann rufen Sie mich an 0511-5332051 oder eine E-Mail ist nicht zu teuer. schnuckel64@gmx.de

      Mit solidarischen Grüßen
      Anneli Fuchs

        • Joerg Schultze-Lutter auf 16. Dezember 2015 bei 17:47

        Hallo Frau Fuchs,

        danke fuer Ihr Update und den Verweis auf die Informationsmaterialien. Dass eine Sozialversicherung innerhalb der EU keine Probleme betreffend der KVdR darstellt, habe ich bereits in Erfahrung bringen koennen.

        Ausserhalb der EU sieht es allerdings dann schon wieder vollkommen anders aus. Durch die Beschraenkung auf die zweite Lebenshaelfte werde ich im Rahmen meines geplanten laengerfristigen Auslandseinsatzes ausserhalb der EU nicht umhinkommen, fuer die kommenden 15-20 Jahre Anwartschaftskosten an die deutsche Krankenkasse abzutreten – in der Hoffnung, dass diese auch zum Rentenbeginn noch als Krankenkassen-Mitgliedschaft angerechnet werden. Dabei ist halt leider in meinem Falle irrelevant, dass ich bereits mein gesamtes vorheriges Arbeitsleben Beitraege an die GKV entrichtet habe und nie privat krankenversichert gewesen bin. Nun denn.

        Ich stimme Ihnen zu, dass eine Klage vor dem EU-Gerichtshof sehr/zu hohe Huerden aufweist und ohne anwaltliche Unterstuetzung wenig Chancen auf Erfolg hat. Hoffen wir mal, dass vielleicht kuenftig doch hier ein wenig Bewegung in die Angelegenheit kommt.

        Beste Gruesse aus Cork,
        Joerg Schultze-Lutter

    • Magdalena Plothe auf 20. Dezember 2015 bei 10:52

    Hallo Frau Ritter,
    auch ich zähle zu den betroffenen Frauen die unter der 9/10 Regelung fallen. Ich war vom 1.4.1966 bis April 1983 pflichtversichert, 3 Kinder erzogen und war in der Zeit von April 1983 bis 31.12.2001 privat versichert (Ehemann Beamter). Seit am 1.1.2002 bin ich wieder pflichtversichert bei der TK und gehe am 1.1.2016 in Rente. Am 11.11.2015 wurde mir der Rentenbescheid über Altersrente für langjährig Versicherte zu geschickt, Beginn am 1.1.2016. Nun habe ich vor zwei Tagen, von der TK die Nachricht erhalten, dass ich mich bei der TK als freiwilliges Mitglied weiterversichern muß und vorher keinerlei Informationen erhalten (Rentenberatungsgespräch im April 2014, Rentenantrag Oktober 2015). Auch ich möchte mich an der Unterschriftenaktion beteiligen.

    Mit freundlichen Grüssen
    Magdalena Plothe

    • Joerg Schultze-Lutter auf 21. Dezember 2015 bei 20:45

    Guten Abend in die Runde,

    ich habe heute die Eingangsbestätigung meiner Petition erhalten; die zugehörige Petitionsnummer ist die 2-18-15-820-027743. Schauen wir mal, ob meine doch eher ausführlich Petition beim zuständigen Ausschuß Gehör finden wird. Meine Hauptkritikpunkte betreffen die fehlende Informationspolitik der Krankenkassen und des Rentenversicherungsträgers sowie die rigide Fixierung auf die zweite Hälfte des Erwerbslebens, wobei ich auch den Punkt der Kindererziehungszeiten mit aufgenommen habe.

    Es lohnt sich somit in jedem Falle, wie u.a. von Frau Koslowski beschrieben direkt ein Schreiben an den Petitionsausschuß zu stellen und die Sachlage zu erläutern.

    Beste Grüße aus München,
    Jörg Schultze-Lutter

    • Anneli Fuchs auf 28. Dezember 2015 bei 22:34

    Hallo, Frau Kropp und an alle “Beamtenfrauen”, die in nächster Zeit in Rente gehen!

    Ich habe in unserem Telefongespräch am 28.12.2015 gar nicht von der Petition 0752/2008 an das Europäische Parlament berichtet. Die finnische Staatsbürgerin Anneli Manner bekam eine finnische und eine deutsche Rente und weigerte sich, eine freiwillige Mitgliedschaft bei der Techniker Krankenkasse zu beantragen, weil die ihr einfach zu teuer war. Daraufhin stritten sich die finnische und die deutsche Krankenkasse über die Formulare E 121 und E 107 mit dem Hintergrund von Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung. Sie war also gut 3 Jahre nicht kranken versichert! Ab dem 1.4.2007 wurde sie bei der TK nach § 5, Abs. 1, Ziffer 13, Buchstabe a) pflichtversichert: Pflichtversichert ist, wer keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hat und zuletzt gesetzlich kranken versichert war. Ich glaube, 3 Jahre lang muss man in Deutschland nicht warten. Aber es lohnt sich, als Rentner gegenüber der Krankenkasse standhaft zu bleiben und keinen Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft in der GKV zu unterschreiben.

    Mit solidarischen Grüßen
    Anneli Fuchs

    • Veronika Hammel auf 2. Januar 2016 bei 14:27

    Hallo Frau Ritter,
    Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
    18.11.2015 15:09 Uhr Pet 2-18-15-8273-003098 Krankenversicherung der Rentner
    

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.02.2015 abschließend beraten und

beschlossen:
    ….Danach werden sowohl Zeiten der Pflichtversicherung

als auch Zeiten einer freiwilligen Mitgliedschaft und Zeiten der Familienversicherung

über ein pflicht- oder freiwillig versichertes Mitglied berücksichtigt. Zeiten einer privaten

Krankenversicherung können hingegen auch weiterhin nicht als Vorversicherungszeit

für die GKV berücksichtigt werden.

    …Auf die Gründe, warum die Vorversicherungszeit im Einzelfall nicht erfüllt worden ist,

kann es dabei nach Aussage der Bundesregierung nicht ankommen.
    Andernfalls hätte eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen vorgesehen werden müssen.
    Dies hätte jedoch zu einer erheblichen Vergrößerung des Kreises versicherungspflichtiger

 Rentner geführt, sodass die erwerbstätigen Versicherten in noch stärkerem Maß als

heute schon zur Finanzierung der Leistungsausgaben für die versicherungspflichtigen

 Rentner herangezogen würden.

    …..Vor dem Hintergrund des Dargelegten empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition
    der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Gesundheit – als Material zu
    überweisen, soweit eine Verbesserung der Auskunfts- und Beratungsmodalitäten
    gefordert wird, und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Veronika Hammel

    • Monika Fischer auf 4. Januar 2016 bei 21:10

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    auch ich bin von der 9/10 Regelung betroffen. Wie kann man sich an der Petition beteiligen, wer ist
    Ansprechpartner, wenn man sich wehren will? Für Informationen wäre ich sehr dankbar: hj-fischer@web.de
    Mit freundlichem Gruß
    Monika Fischer

    • Anneli Fuchs auf 8. Januar 2016 bei 20:25

    Hallo, Frau Veronika Hammel,

    vielen Dank für Ihren Eintrag über den Beschluss des Deutschen Bundestages. Besonders “Auf die Gründe, warum die Vorversicherungszeit im Einzelfall nicht erfüllt worden ist, kann es dabei nach Aussage der Bundesregierung nicht ankommen” ist so ungeheuerlich, dass niemand so einfach zur Tagesordnung übergehen kann.

    Ich habe einen Beamten geheiratet, wir haben 2 Kinder groß gezogen und ich war 3,5 Jahre wegen der Kinder nicht erwerbstätig, eine Familienversicherung nach § 10 SGB V war mir gesetzlich nicht möglich. Das sind meine Gründe, das ist der Einzelfall, warum ich die Vorversicherungszeit nicht erfülle. Wenn es darauf nicht ankommt, dann bedeutet das: Der Staat muss seine Entscheidung nicht begründen. Wenn er entscheidet, dann ist immer die Gleichheit vor dem Gesetz gewahrt. Schließlich hat er entschieden, dass nur Mitgliedzeiten in der GKV einschließlich Familienversicherung nach § 10 SGB V zählen. Es kommt der Bundesregierung, dem Bundestag und dem Petitionsausschuss gar nicht in den Sinn, dass die 9/10-Regelung bei Beamtenehefrauen nicht mehr verfassungsgemäß ist. Das Schutzrecht auf Pflichtversicherung in der Krankenkasse wurde uns mit der Abschaffung der Halbbelegung 1988 genommen.

    Nach Art. 20, Abs. 1 GG ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Aber nicht von der Art, dass das Gesetz in seiner majestätischen Gleichheit den Reichen und Armen verbietet, zu betteln und nachts unter Brücken zu schlafen. Gleichheit vor dem Gesetz bedeutet nicht, dass nur Gleiches gleichbehandelt werden muss, hier also alle Mitglieder der GKV. Auch Ungleiches muss gleich behandelt werden, hier Mitgliedschaft nach § 10 SGB V und Beihilfe für die Ehefrau in der Beamtenversorgung, wenn die Ungleichbehandlung nicht wieder ein Verstoß gegen Art. 3 GG bedeutet.

    Ich finde es würdelos, wenn wir Rentnerinnen um unser Recht auf Pflichtversicherung in der Krankenkasse regelrecht betteln müssen. Oder – wie in meinem Fall – die GKV mit Hilfe der Deutschen Rentenversicherung meine Rente um die Hälfte kürzen will, damit das Recht der Krankenkasse auf den Beitrag für die freiwillige Mitgliedschaft durchgesetzt wird. Aber es gibt noch die 3. Staatsgewalt, die Justiz. Ich hoffe, dass viele, viele Frauen vor den Sozialgerichten ihr Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz einklagen werden.

    Mit solidarischen Grüßen
    Anneli Fuchs

      • Hammel auf 10. Januar 2016 bei 18:01

      Hallo Frau Fuchs und alle Betroffenen,

      habe bei facebook eine Gruppe zu diesem Thema gegründet.
      Titel: Ausschluss aus der gesetzliche Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

      Die Gruppe ist öffentlich. Benötige dringend Mitstreiter. Zur Gruppe gehört bis jetzt nur mein Sohn und seine Partnerin, die mich unterstützen.

      Ziel der Gruppe ist: Austausch und Hilfestellung von Betroffenen der 9/10-Regelung,
      Bekanntmachung und Info für zukünftige RentnerInnen vor Rentenantragstellung.

      Hätte ich von dieser 9/10-Regelung früher erfahren, wäre es mir ohne Probleme möglich gewesen, so lange weiter zu arbeiten bis die Vorversicherungszeiten erfüllt gewesen wären.

      Möchte mich an dieser Stelle bei Frau Ritter, die dieses Forum gergründet hat, recht herzlich bedanken.
      Sie waren mir eine große Hilfe und Unterstützung. Dank auch an alle, die sich in diesem Forum zu Wort melden.

      Mein Dank gilt auch Frau Eva Kozlowski, Telf. 0521 48326, die gerne auch anderen von der 9/10-Regelung Betroffenen hilfreich zur Seite steht.
      Frau Kozlowski betreibt rege Öffentlichkeitsarbeit in den Medien und kann in diesem Bereich sicher auch noch Hilfe gebrauchen.

      Viele Grüße

      Veronika Hammel, Tel. 08709-510, v.i.hammel@gmx.de

    • Regina Heinrich auf 9. Januar 2016 bei 19:59

    Hallo an alle Beteiligten,

    auch ich werde in ca. 10,5 Jahren Betroffene sein. Habe in einem Leserbrief von der 9/10 Regelung erfahren.
    Ich habe 4 Kinder betreut und großgezogen und werde voraussichtlich 48,5 Jahre berufstätig sein und nur 9 Jahre privat versichert gewesen sein, da mein Ex-Ehemann Beamter ist. Ich war fast durchgängig berufstätig und habe auch während der Elternzeit geringfügig beschäftigt gearbeitet.. Während dieser Zeit habe ich auch freiwillige Beiträge von meinem Lohn in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt. An die Krankenkasse konnte ich das aber nicht.
    Ich werde noch heute nach Rücksprache mit Frau Koslowski eine Petition an den Petitionsausschuss senden.
    Viele Grüße
    Regina Heinrich

    • B. Kropp auf 16. Januar 2016 bei 13:05

    Hallo Frau Fuchs
    und an alle Betroffenen der 9/10 Regelung

    vielen Dank für das Telefonat vom 28.12. 2015.
    Melde mich erst jetzt, weil ich Ihrer Buchempfehlung – “Sozial Staats Dämmerung” von Jürgen Bochert – gefolgt bin und es gelesen habe. Dieses Buch zu lesen war eine unglaubliche Bereicherung! Es las sich für mich wie ein Kriminalroman, und ganz indirekt ist es ja auch ein Krimi.
    Um ein Plagiatsvergehen auszuschließen, weise ich ausdrücklich darauf hin, dass ich Dr. Jürgen Borchert zitiere. Auf der Seite 115 schreibt er, – Zitat: “Unerfindlich ist, weshalb sich die vielen Millionen Mütter, die durch das deutsche Rentensystem um die Früchte ihrer “Investitionen in das Humankapital” geprellt werden, diesen Verfassungskandal bieten lassen,….”
    Genauso betrachte ich unsere Situation. Es sollte doch egal sein, ob eine Krankenversicherung X,Y oder Beihilfe heißt. Wir Mütter haben doch durch unsere Kinder (Humankapital) mehr als genug zu diesem “sogenannten” Sozialstaat beigetragen. Ich finde, es ist ein brilliantes Meisterwerk des Gesetzgebers – unter Einbeziehung der Rentenversicherung und GKV – unsere Renten durch die “freiwillige” Krankenversicherung zu kürzen, und uns über diesen “Masterplan” bis zur Rentenantragstellung in Unkenntnis zu lassen Wären unsere Ehemänner Mitglieder in der GKV gewesen, dann wären wir Frauen einschließlich unserer Kinder für 0,00 Euro mitversichert. Wem haben wir geschadet? Wo liegt denn hier die Logik?

    Viele liebe Grüße
    B. Kropp

    • Horst Stephan auf 16. Januar 2016 bei 17:27

    Sehr geehrte Damen und Herren Betroffenen,

    an dieser Stelle möchte ich den Kommentar meiner Ehefrau vom 04.November als Betroffener Ehemann und Pensiomär ergänzen.
    Meiner Meinung nach ist das Problem der GKV-Spitzenverband. Er ist die zentrale Interessenvertretung der
    gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Er berät die Parlamente und Ministerien im Rahmen aktueller
    Gesetzgebungsverfahren und ist stimmberechtigtes Mitglied im Gemeinsamen Bundesausschuss. Er besteht aus insgesamt 52 Versicherten- und Arbeitgebervertretern der Mitgliedkassen. Die Aufsichtsbehörde ist das Bundesministerim für Gesundheit. Er empfahl die Übernahme der 9/10 Regelung und legte die Grundsätze zur Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze (Familien-Einkommen) dem Deutschen Bundestag vor.
    Das Einkommen dieser Damen und Herren liegt sicher oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und somit entfällt die 9/10 Regelung für den Ehegatten.
    Mich wundert es besonders, dass noch keiner vom Deutschen Beamtenbund, der Gewerkschaft Verdi, der
    VdK oder Fachanwälte zu diesem Ärgernis einen Kommentar abgegeben haben.
    Wer sollte sich also gegen diese Lobby erheben, der Deutsche Bundestag, der Petitionsausschuss oder
    die obersten Deutsche Richter?
    Ich habe die Antwort mit Begründung von einem Petenten und 149 Mitzeichnungen gelesen:
    “Der Deutsche Bundestag hat die Petition abschließend beraten und beschlossen, das Petitionverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte” Aus und Amen.
    Ich möchte mich bei Frau Ritter und Koslowski und den Anderen für ihre unermüdliche Arbeit um dieses
    Thema bedanken und hoffe, dass sich weitere Mitstreiter/innen an diesem Forum beteiligen.

    Viele Grüße
    Horst Stephan

    • Nicole Schöneborn auf 18. Januar 2016 bei 19:52

    Hallo, liebe Betroffene der 9/10regelung,
    auch ich gehöre zu diesem Personenkreis und habe im November letzten Jahres eine Petition an den Bundestag geschickt. Heute war ich bei Stephan Schwartze (Bundestagsabgeordneter der SPD) in der Bürgersprechstunde , um ihn um Unterstützung in unserer Angelegenheit zu bitten. Er versprach mir, den Sachverhalt zu prüfen, insbesondere wollte er sich darum kümmern, was es mit diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichtsvom 15.3.2000 auf sich hat, bei dem festgestellt wurde, dass die 9/10Regelung über den Zugang der Rentner zur KVdR verfassungswidrig ist. Sobald ich mehr weiß, melde ich mich wieder.
    Viele Grüße an alle! Jetzt bloß nicht aufgeben!

    Nicole Schöneborn

    • Nicole Schöneborn auf 21. Januar 2016 bei 11:42

    Hallo, liebe Betroffene,
    inzwischen habe ich in Erfahrung gebracht, was es mit diesem Urteil vom Bundesverfassungsgericht auf sich hat: Es betrifft nur den Personenkreis , der freiwillig versichert war. Früher galt ja die Halbbelegungals Zugangsvorraussetzung zur KvdR.(Frau Fuchs hat das in ihren Beiträgen weiter oben auch schon erklärt) Als diese 1993 abgeschafft wurde und dann nur noch die 2. Hälfte des Erwerbslebens zählte, wurde die freiwillige Mitgliedschaft nicht mit dazu gezählt, nur die Pflichtversicherung zählte. Diese Regelung wurde am 15.3.2000 vom Bundesverfassungsgericht gekippt. (Man kann das Urteil nachlesen, es sind 3 Seiten Juristendeutsch und ich bin da erst nicht alleine schlau draus geworden). Seitdem wird die freiwillige Mitgliedschaft mit dazu gezählt.

    In der Begründung heißt es, dass 1.Art.3 Abs. 1 GG gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln. Dadurch wird nicht jede Differenzierung, aber eine ungerechte Verschiedenbehandlung verboten.
    Meiner Meinung werden Ehefrauen von Beamten und Ehefrauen von Angestellten eindeutig verschieden behandelt, und das mit teilweise verheerenden Auswirkungen für die betroffenen Frauen. Allein in diesem Forum hier finden sich genügend Fallbeispiele dafür.
    Deshalb habe ich mich in meiner Petition auch auf das Grundgesetz berufen und geschrieben, das die 9/10 Regelung gegen den Artikel 3 des GG verstößt, nach welchem alle Menschen gleich zu behandeln sind. Die 9/10 Regelung beinhaltet eine massive Benachteiligung der Frauen von Beamten, weil ihre Erziehungszeiten unberücksichtigt bleiben.
    Wir sollten nicht aufhören zu kämpfen, auch wenn es politisch schlecht für uns aussieht. Wer noch keine Petition geschrieben hat, sollte dies schleunigst tun, damit die Politiker sehen, wie viele wir sind!
    Die Dunkelziffer geht doch bestimmt in die Tausende, ganz abgesehen von den Frauen, die noch gar nicht gemerkt haben, daß auch sie bei Beantragung ihrer Rente betroffen sein werden.
    Viele solidarische Grüße
    Nicole Schöneborn

    • Wollbrink, Hartwig auf 21. Januar 2016 bei 14:09

    Hi Frau Richter!

    Nicht nur den Frauen geht es so. Seit einiger Zeit habe ich versucht dagegen anzugehen. Petition in Berlin hat abgelehnt, Herr Schwarze hatte mich zu lange vertröstet und es steht da noch ein Termin den ich Telefonisch avisieren kann noch aus. Ist mir nach den vergangenen Vertröstungen zu banal.
    Was mir jetzt ins Haus flattert ist, das der Auffüllbetrag von 945€ auf 966€ erhöht wird. Angeblich durch den Gesetzgeber. Das kann ich nicht nachvollziehen. Dazu habe ich Frau Zimmermann Mdb angeschrieben aber noch keine Rückmeldung. Desweiteren die AKTE, WISO und den Verbraucherschutz.

    Allerdings sehe ich schon, nach alldem was Frau Koslowsky versucht hat, das wir Kleinen an die Wand gedrückt werden und uns machtlos dem beugen.
    Schön wäre eine Klagewelle die aufgerufen werden könne die wir über mehrer Instanzen durchhalten ohne damit Insolvens zu gehen.

    Viele Grüße und gerne eine Rückmeldung erwartend verbleibe ich
    Hartwig Wolbrink

    • Anneli Fuchs auf 22. Januar 2016 bei 13:20

    Hallo, Herr Wollbrink!

    Lassen Sie es sich nicht gefallen, an die Wand gedrückt zu werden! Ich sehe gute Chancen, das Sie erfolgreich den Klageweg beschreiten können. Klagen muss man immer als einzelne Person. Als freiwilliges Mitglied werden Sie jedes Jahr mehr Beitrag zahlen müssen, weil die Mindestbeitragsbemessungsgrenze von der jährlichen Erhöhung der Beitragsmessungsgrenze abhängt. (1/3 der monatlichen Bezugsgröße)
    Also, schreiben Sie einen Widerspruch gegen den neuen Beitragsbescheid mit der Begründung, dass für die Beitragsberechnung eines freiwillig Versicherten die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zugrunde zu legen ist nach § 240 SGB V. Und die Mindestbeitragsbemessungsgrenze kann nicht Ihre Leistungsfähigkeit sein.
    Ein 1961 geborene Kläger bekam eine Erwerbsunfähigkeitsrente, die weit unter der Mindestbeitragsgrenze lag.
    Er hat Recht bekommen, die beklagte Krankenkasse hat ihre Berufung zurückgenommen, darum gilt das Urteil des SG Chemnitz vom 12.09.2013, Az 10 KR 422/12.
    “Wenn Sie noch Fragen haben, ich berate Sie gern”, steht dieser Satz sinngemäß nicht immer unter unseren Beitragsbescheiden?
    Viele Grüße
    Anneli Fuchs
    Telefon 0511-5332057 oder schnuckel64@gmx.de

    • Hartwig Wollbrink auf 26. Januar 2016 bei 22:04

    Hallo Frau Fuchs!

    Bin Ihrem Rat gefolgt und Widerspruch bei der KK eingelegt. Warten wir mal was daraus wird.

    Zum Thema Sammelklage. Vor einiger Zeit hatte ich mit mehreren ein Anliegen das sich gegen die Banken richtet. Dort sollte auch jeder für sich klagen. Darauf haben wir eine Interessengemeinschaft ,mit einem kleinen Beitrag gegründet. Aus dieser Gemeinschaft war es möglich einen Anwalt für alle zu beauftragen der für uns gegen die Banken erfolgreich vor ging. Das hat geklappt. Nichts Anderes ist es mit den Unternehmen, die klagen auch nicht jeder für sich, sondern das wird vom Unternehmerverband erledigt. Im Forum wurde auch der VDK angesprochen, auch der Verbraucherschutz gehört in diese Bereiche, allerdings wollen die nur einzeln, bringt wohl mehr. Schauen wir mal auf die Gewerkschaften dort geht auch nicht der Einzelne zum Anwalt, hier ist es auch eine Gemeinschaft. Wenn wir mit den Mitstreitern von Frau Koslowsky uns nun zusammen tun, wären hier schon einige zusammen.
    Zum Auffüllbetrag gibt es einen Hinweis: Der Link dazu: http://www.rententips.de/rententips/lexikon/index.php?index=1140

    Viele Grüße
    Hartwig Wollbrink

    • Anneli Fuchs auf 27. Januar 2016 bei 13:28

    Hallo, Herr Wollbrink,

    toll, dass Sie Widerspruch eingelegt haben. Das gibt auch mir Auftrieb, weiter zu kämpfen.

    Übrigens Gewerkschaften: Von der Rechtsschutz GmbH (die beschäftigen sich mit der Rechtsvertretung aller in den DGB-Gewerkschaften organisierten Mitgliedern) habe ich keine Unterstützung bekommen, als es vor das Bundessozialgericht (Anwaltszwang) gehen sollte. Die Begründung: Ehefrauen in der Beihilfe und Ehefrauen in der Familienversicherung § 10 SGB V sind nicht gleich und dürfen deshalb ungleich behandelt werden, wenn es um die Anrechnung von Vorversicherungszeiten für die KVdR-Mitgliedschaft geht. Ich bin nach 48-jähriger Mitgliedschaft aus der Gewerkschaft ausgetreten.

    Sammelklage klingt zwar gut, aber die Probleme mit dem Beitragsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung sind so vielschichtig, wie soll man das in einer einzigen Klageschrift unterbringen? Da wäre es wirkungsvoller, wenn Sie das Ergebnis Ihres – hoffentlich erfolgreichen – Widerspruches öffentlich bekannt geben.

    Mit solidarischen Grüßen
    Anneli Fuchs

    • Marlies Böwing auf 27. Januar 2016 bei 14:45

    Liebe Frau Ritter und alle Betroffenen,

    Auch ich gehöre seid kurzem zu den betroffenen Frauen mit der 9/10 Regelung.
    Aus Krankheitsgründen bekomme ich Rente und muss mich bei der BEK freiwillig versichern.
    Bei mir ist es genauso wie bei allen…. ich war während der Zeit der Kindererziehung durch meinen Mann (Beamter) versichert und das schlimme daran ist, das die Hälfte seines Einkommens mit angerechnet wird zum Krankenkassenbeitrag. Auch mir fehlen ein paar Monate, um mich als Rentner bei der BEK versichern zu können, und NIEMAND von der Krankenkasse hat mich darüber aufgeklärt…. im Gegenteil, ich fühlte mich in der Zeit allein gelassen.
    Ich bin noch neu dabei und wäre über jede INFO dankbar. Auch bei der Unterschriften Aktion würde ich gern mitmachen und bei allen anderen Aktionen.
    Meine E-Mail Adresse:
    marlies-boewing@gmx.de
    Mit freundlichen Grüßen
    Marlies Böwing

    • Monika Thallinger auf 31. Januar 2016 bei 21:35

    Hallo Frau Ritter,
    auch ich gehöre zu den Betroffenen und habe schon im September 2015 an der Petition von Frau Koslowski teilgenommen. Außer der Mitteilung, das es weitergeleitet wurde, habe ich vom Petitionsausschuss nichts mehr gehört.
    Ich habe nur eine kleine Rente und muß nach der neuen Beitragsrechnung, vom Januar, meiner Krankenkasse nun 50,79 Prozent meiner Rente für Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen.
    Ich habe 1972 angefangen zu arbeiten und war bis zum 19.02.1986 in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Dann ist leider mein Mann ( Beamter) auf die Idee gekommen uns (meinen Sohn, mich und ihn) privat zu versichern. Es kamen noch 2 Kinder dazu und ich war noch bis 05.03.1995 privat versichert.
    Danach war ich bis 30.04.2003 pflichtversichert. Ab 01.05.2003 beziehe ich eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit und bin in diese 9/10 Regelung gefallen. Ich bin jetzt freiwilligversichert in einer gesetzlichen Kasse. Ich werde heuer 60 Jahre und war bis jetzt 50 Jahre Pflichtversichert. Nur anscheinend zur falschen Zeit.

    Meine Frage wäre, ob ich noch eine Chance habe ab der Altersrente noch in die Pflichtversicherung zu kommen. Oder wo ich mich dahingehend beraten lassen kann.

    Liebe Grüße Monika Thallinger

      • Helga Höfer auf 7. Februar 2016 bei 03:24

      Hallo Frau Thallinger,

      ich erhalte auch Erwerbsminderungsrente (auf Dauer) und bin von der 9/10 Regelung überrascht worden und nun Betroffene.
      Nach längerem Recherchieren habe ich erfreulicherweise folgende Information im
      Rundschreiben GR v. 02.12.2014 Krankenversicherung und Pflegeversicherung der Rentner zum 01.Januar 2015 gefunden:

      http://www.vdek.com/…/KVdR-Rundschreiben_Stand%2002.12.2014.pdf

      Hier finden Sie eine unfassende und aussagefähige Antwort auf Ihre Frage: (..Auszug aus dem KVdR-Rundschreiben), die Sie sicherlich freuen wird.

      3.6.1 Wechsel der Rentenart

      [1] Bei einem Wechsel von einer Rentenart zu einer anderen ist eine erneute Prüfung der Versicherungspflicht in der KVdR nicht vorzunehmen, wenn bereits Versicherungspflicht vorliegt. Dagegen ist eine erneute Prüfung der Versicherungspflicht erforderlich, wenn aufgrund des früheren Rentenantrags oder -bezugs Versicherungspflicht in der KVdR nicht bestand.
      [2] In den Fällen, in denen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Erziehungsrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze als Regelaltersrente gezahlt wird (§ 115 Absatz 3 Satz 1 SGB VI), gilt für die Bestimmung der Rahmenfrist als Tag der Rentenantragstellung der Beginn der Regelaltersrente.

      3.6.2 Antrag auf Weiterzahlung einer befristeten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

      [1] Ein Antrag auf Weiterzahlung einer befristeten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gilt als neuer Rentenantrag. Eine erneute Prüfung der Vorversicherungszeit ist jedoch nur dann erforderlich, wenn aufgrund des bisherigen Rentenbezugs Versicherungspflicht in der KVdR nicht bestand (vgl. A I 3.6.1).
      [2] Kommt es zur Zahlungseinstellung der befristeten Rente, ist vom Tag nach Ablauf der befristeten Rente – frühestens jedoch ab Antragstellung – ggf. zunächst eine Mitgliedschaft als Rentenantragsteller (§ 189 SGB V) durchzuführen. Wird dem Antrag auf Weiterzahlung entsprochen, sodass die Rente (rückschauend betrachtet) nicht entfallen ist, wird auch die bisherige KVdR (rückwirkend) fortgeführt, selbst wenn der Antrag auf Weiterzahlung erst nach Wegfall der befristeten Rente gestellt wurde. Sind die KVdR-Voraussetzungen erst aufgrund des Antrages auf Weiterzahlung der Rente erfüllt, beginnt die Versicherungspflicht in der KVdR frühestens mit dem Tag, an dem der Antrag auf Weiterzahlung gestellt wurde

      Gemäß Ihren Angaben erfüllen Sie bereits im Jahr 2016 die Vorversicherungszeit und somit die KVdR-Voraussetzungen. Falls Sie 2016 einen Antrag auf Weiterzahlung Ihrer Erwerbsminderungsrente stellen, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse auf und bitten um Überprüfung Ihrer Vorversicherungszeit und Wechsel in die KVdR.

      Liebe Grüße

      Helga Höfer

      • Ritter, Uschi auf 12. Februar 2016 bei 15:07

      Hallo, Frau Thallinger, hallo liebe Betroffene,

      ich bin wirklich froh, dass sich immer noch so viele Betroffene melden und sich auch mittlerweile vernetzt haben.
      Leider muss ich gestehen, dass ich in den letzten Wochen nicht ausreichend Zeit hatte, die e-mails zu beantworten. Deshalb nun hier noch eine Antwort bzw. ein Kommentar.

      Sollte ich es heute noch schaffen, würde ich an einige noch die ergänzende Begründung zu meiner Petition schicken.
      Ich habe heute vom Wahlkreisbüro Traunstein der SPD erfahren, dass meine Petition wohl in der nächsten Woche behandelt werden soll. Angeblich werde ich dann persönlich vom Petitionsausschuss über die Entscheidung informiert.

      Ich bin gespannt !

      Viele Grüße
      Uschi Ritter
      uschi.ritter.schongau@web.de

    • Eva Koslowski auf 3. Februar 2016 bei 18:13

    Hallo Herr Licha ,
    Bitte rufen Sie mich an.

    0521/48326

    • Monika Thallinger auf 11. Februar 2016 bei 22:08

    Hallo Frau Höfer,
    vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Erwerbsminderungsrente läuft noch bis September 2017 und im November gehe ich in Altersrente und dann wird neu berechnet. Das weiß ich mittlerweile. Was zwischen Septemper und November ist weiß ich noch nicht. Mache erst einen Termin zur Sprechstunde der Deutschen Rentenversicherung.
    LG Monika Thallinger

    • Chistiane auf 13. Februar 2016 bei 13:39

    Hallo Frau Ritter,

    auch Männer können betroffen sein. Wir hatten uns von einem Vericherungsverkäufer der DVAG dummschwätzen lassen.

    Der hat uns (mein Mann war da schon 58 Jahre alt) eine private Krankenversicherung aufgeschwatzt und wir Deppen sind da reingetappt.

    Mein Mann hat 49 Berufsjahre, davon war er 46 Jahre in der gesetzlichen Krankenkasse.

    Ich hatte es geschafft, dass mein Mann durch ein Teilzeitjahr mit enormen Gehaltsverzicht zurück in die gesetzliche Krankenkasse konnte. Er war ja nur 3 Jahre privat versichert und konnte, weil er unter die Beitragsbemessungsgrenze rutschte und noch keine 5 Jahre privat versichtert war in die gesetzliche Krankenkasse.

    Von der 9/10 Regelung wussten wir bis zum Rentenanrtrag nichts :-(!

    Ich habe unseren Bundestagsabgeordneten Gröhe und Nahles geschrieben und nachgefragt, ob das wirklich so gewollt ist.

    Ich hätte es niemals für möglich gehalten, dass man derart hart bestraft wird für einen Fehler, den man relativ schnell korrigiert hat.

    Schlimm ist auch, dass jetzt auch mein Einkommen zur Rentenberechnung herangezogen wird.

    Leistung lohnt sich – aber nicht für uns.

    LG
    Christiane

    • Thomas Lange auf 23. Februar 2016 bei 15:04

    Hallo Ihr lieben Frauen,
    auch Männern trifft diese Vorgehensweise der freiwilligen KVdR (Krankenversicherung für Rentner), mich zum Beispiel und bestimmt noch viele mehr mit ähnlicher Biografie.
    Mein Arbeitsleben ging von Sept. 1968 bis Febr. 2015 also 46 Jahre und 6 Monate, um in die gesetzliche KV (Pflichtversicherung der KVdR) zu kommen, muß ich 9/10 der zweiten Hälfte meines Arbeitslebens erfüllen, das wären 20 Jahre, 9 Monate und 4 Tage.
    Ich erreichte aber nur, durch eine kurze Selbständigkeit mit einer Privatversicherung (1992-1995), nur 19 Jahre, 10 Monate und 18 Tage, damit beträgt die Differenz zur Erfüllung der Vorversicherungszeit 10 Monate und 16 Tage.
    Natürlich hatte auch mich niemand vorher informiert, dass es soetwas gibt, weder die KV, noch die Rentenversicherung, sonst hätte ich sicherlich noch ausgehalten. Das Schlimme daran ist, dass ich mit 63 Jahren in den Ruhestand gegangen bin, weil ich die Jahre davor immer in irgend welchen Maßnahmen des Arbeitsamtes steckte, also schon Langzeitarbeitsloser war. Ich habe einen ordentlichen Beruf gelernt, studiert und in allen Maßnahmen in meinem Beruf gearbeitet, aber diese ständige Bevormundung, Erniedrigung und Nichtachtung zwangen mich in den vorzeitigen Ruhestand.
    Nun waren aber alle Anträge gestellt und ein zurück war nicht möglich. Natürlich habe ich überall meinen Widerspruch eingelegt, an das LaGeSo, das Gesundheitsministerium und an den Petitionsausschuß des Bundestages geschrieben, aber alles ohne Erfolg, da hat die KV-Lobby ordentlich in Zement gegossen.
    Die Fragen bleiben trotzdem:
    – wer denkt sich so etwas aus (9/10-tel der 2. Hälfte der Lebensarbeitszeit), warum nicht 15/16-tel?
    – warum der Zeitpunkt vom 1. Arbeitsantritt bis zur Antragsstellung der Rente, warum nicht Renteneintritt?
    – warum liegt die Mindestbemessungsgrundlage bei z.Zt. 968,33 €, und wer weniger hat, wie auch ich, dem wird die Rente einfach gekürzt?
    – warum erhöht sich die Mindestbemessungsgrundlage jährlich, wo doch immer mehr Rentner viel weniger als die 968,33 € im Monat haben?
    Vielleicht werden die verantwortlichen Politiker durch einen “Offenen Brief” mal wach und denken mal für das Volk.
    Ich wünsche allen viel Kraft und Durchhaltevermögen.

    • Anneli Fuchs auf 25. Februar 2016 bei 13:35

    Hallo Herr Lange,

    wie kommen Sie nur zu der optimistischen Auffassung, dass die Politiker mal für das Volk denken?
    Die Berechnung des Mindestbeitrages für die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV wird allmählich in eine finanzielle Katastrophe für uns Rentner enden. Die 968,33 € sind ein Drittel der monatlichen Bezugsgröße, die jährlich von der Bu-Regierung festgelegt wird. Daraus ergeben sich alle anderen Rechengrößen, z.B. die
    Beitragsbemessungsgrenze.

    Im Jahre 2012 betrug die durchschnittliche Altersrente für Frauen 554,00 € und für Männer 1.017,00 €,
    die neuen Rentner in diesem Jahr hatten durchschnittlich 532,00 € bzw. 899,00 €.
    Im Jahre 2012 wurde der Mindestbeitrag von 875,00 € berechnet. Es gab 16,77 Millionen Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung (KVdR) und 5,17 Millionen Rentner als freiwillig Versicherte.

    Fazit: Die Renten werden gesenkt, der Beitrag steigt erheblich, weil die Renten die jährliche Steigerung der monatlichen Bezugsgröße nicht mitmachen. Das kann man schon als “Rentenklau” bezeichnen!
    Und wer hat`s gemacht? Nein, nicht die Schweizer sondern unsere Regierung, unser Parlament, und das alles wird von der Justiz abgesegnet! Das sind trostlose Aussichten……..

    Viele Grüße
    Anneli Fuchs

    • Hartwig Wollbrink auf 25. Februar 2016 bei 17:26

    Hallo und einen guten Tag an alle Betroffenen!

    Für Intressierte!
    Heute am 25.02.16 erschien ein Bericht in der Neuen Westfälischen Zeitung mit der Überschrift
    “Streit um Beiträge zur Krankenkasse neu entflammt”.

    • Joerg Schultze-Lutter auf 14. März 2016 bei 00:05

    Guten Abend in die Runde,

    meine Petition ist heute mit negativem Bearbeitungsbescheid abgeschlossen worden. Der Bearbeiter des Anliegens bezieht sich dabei auf das Gutachten des entsprechenden Sozialausschusses und räumt einer weiteren Verfolgung meines Anliegens keine großen Chancen ein. Mir obliegt allerdings eine Widerspruchsfrist von sechs Wochen, die ich ggf. nach detaillierterer Prüfung des Schreibens wahrnehmen werde.

    Eine kurze Zusammenfassung meiner Punkte der Petition sowie die Antwort des Ausschusses versuche ich in dieser Woche hier auf dieser Webseite einzustellen – vielleicht hilft dies künftigen Petenten. Grundsätzlich hat man es sich aber auf den ersten Blick recht einfach gemacht; beispielsweise wurde auf meine Anmerkungen zum Versicherungsstatus von über den Partner versicherten Beamtenfrauen (wie etwa meiner Mutter) mit dem sicherlich hilfreichen Hinweis “man hätte sich ja in diesem Falle parallel freiwillig gesetzlich versichern können” beantwortet worden und “auch eine Anwartschaft in der GKV würde nicht so viel kosten”. Zu dumm nur, wenn der Grad der Informationspolitik zu diesem Thema seitens GKV und Rentenversicherungsträger sich um den Nullpunkt herum bewegt. Irgendwie fühlt man sich hier indirekt an die ersten Kapitel aus Douglas Adams’ berühmtesten Buch erinnert. Surreal ist jedenfalls noch untertrieben.

    Seitens der überregionalen Presse scheint leider auch kein Interesse an diesem Thema zu bestehen, was ich extrem bedauere. Ich bleibe hier aber weiterhin am Ball.

    Beste Grüße
    Jörg Schultze-Lutter

    • Karl Kallenbach auf 15. März 2016 bei 00:59

    Liebe Mitleidende,

    seit vergangener Woche darf ich mich auch zu Ihrem Kreis zählen. Ich bin 62 Jahre, seit 2002 Rentner wegen Erwerbsunfähigkeit und seit Rentenbeginn freiwillig in der GKV versichert, da ich während meines Arbeitslebens kurzzeitig selbständig und privatversichert war. Bisher zahlte ich ca. 170 € KV/PV und erhielt dazu den Zuschuss der Rentenversicherung. Nun hat meine Krankenkasse bemerkt, dass meine Ehefrau privatversichert ist (was ich auch regelmäßig wahrheitsgemäß gemeldet hatte). Letzten Samstag erhielt ich den Beitragsbescheid: mein Beitrag erhöht sich auf rund 365 € – und auf die Differenz zu meinem vorherigen Beitrag gibt es keinen Zschuss, und das alles, weil gemäß den Beitragsrichtlinien der GKV das Einkommen meiner Ehefrau zur Beitragsberechnung herangezogen wird. Ich empfinde es als Skandal, was man uns und unseren Eheleuten zumutet. Und man merkt es eben erst, wenn man selbst betroffen ist. Gibt es außer diesem Forum noch andere Möglichkeiten des Zusammenwirkens, um gegen diese Regelung anzugehen?

    Viele Grüße, Karl Kallenbach.

    • Joerg Schultze-Lutter auf 17. März 2016 bei 21:02

    Guten Abend in die Runde,

    ich bin gerade auf diesen Artikel gestoßen: http://stamm-fibich.de/1361/petition-beitritt-in-die-kvdr-erleichtern/. (vom Februar diesen Jahres). Vielleicht ein guter Ansatzpunkt für eine Kontaktaufnahme durch alle Betroffenen …? Zumindest scheint das grundlegende Problemdurch die Abgeordnete verstanden worden zu sein.

    Beste Grüße
    Jörg Schultze-Lutter

    • Anneli Fuchs auf 17. März 2016 bei 23:10

    Hallo Herr Joerg Schultze-Lutter,

    danke für den Link, habe ihn gelesen und bin der Meinung, dass Frau Stamm-Fibich das Problem mit uns Beamtenehefrauen NICHT verstanden hat. Die 9/10-Regelung kann eigentlich so bleiben wie sie ist. Mir ist es nämlich egal, ob ich als Rentnerin pflicht- oder freiwillig versichert bin. Ich will meinen Beitrag von MEINEM Einkommen bezahlen, so wie ich es während der Erwerbsarbeit auch getan habe. Aber mein Einkommen reicht der Krankenkasse nicht mehr.

    Rentner/innen OHNE privat versicherten Lebenspartner zahlen Beitrag von der Mindestbemessungsgrenze, z.Zt. 968,33 Euro, und der steigt jedes Jahr. Rentner/innen MIT privat versichertem Ehepartner zahlen Beitrag vom halben Familieneinkommen, begrenzt auf die halbe Beitragsbemessungsgrenze.

    Darum muss die 9/10-Regelung geändert werden; z.B. könnte man die Kindererziehungszeiten – wie sie auch Grundlage der sog. Mütterrente sind – aus der persönlichen Rahmenfrist herausrechnen!

    Die Beitragsbemessungsgrenze verschafft höher Verdienenden schon einen Vorteil, weil das Einkommen gekappt wird. Der Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte benachteiligt diese erheblich. Es ist einfach zynisch zu behaupten, wenn wir besser informiert gewesen wären, hätten wir die richtige Entscheidung getroffen und die Vorversicherungszeit für die KVdR erreichen können.

    Mit solidarischen Grüßen
    Anneli Fuchs

    • Monika u. Günther Peckruhn auf 20. März 2016 bei 15:02

    Hallo Frau Fuchs,

    seit einiger Zeit verfolgen wir (auch Betroffene) die Beiträge zu der nach unserer Meinung ungerechten 9/10-Regelung. Unseres Erachtens haben die Lobbyisten der Krankenversicherungen vor der Gesetzesänderung bei unseren “Volksvertretern” ganze Arbeit geleistet.
    Meine Ehefrau und ich sind auch der Meinung, dass Frau Stamm-Fibich das Problem nicht erkannt hat oder nicht verstehen will. Wie nicht anderes zu erwarten, kommt von der Politik der Spruch von Finanzierungsproblemen der Krankenversicherungen. Es ist natürlich einfach und schön, die Finanzierungsprobleme durch die Anrechnung von Einkommen der Ehepartner -die keinen Leistungsanspruch an die jeweilige Krankenversicherung haben- zu verkleinern.
    Auch die Aussage zur Bürgerversicherung ist nur ein schöner Vorwand um das Problem nicht wirklich anzugehen. Bei ein wenig politischem Willen wäre sicherlich eine Gesetzesänderung möglich.
    Ein klein wenig Gerechtigkeit könnte man schon dadurch erreichen, dass die Beiträge zur freiwilligen KVdR nur vom Einkommen des/der Versicherten erhoben werden.
    Darüber hinaus werden bei den freiwillig Versicherten ja auch noch evtl. Mieteinnahmen, Zinsen, Dividenden u.ä.
    sowie private Renten für die Beitragserhebung herangezogen.
    Ist eigentlich schon über die Petition von Frau Ritter entschieden worden? Vielleicht ist es möglich, den Inhalt der Entscheidung auszugsweise zu veröffentlichen. Für neue Petenten wäre es sicherlich hilfreich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Monika und Günther Peckruhn

    • Rena Krause auf 21. März 2016 bei 07:22

    Guten Morgen,

    durch Zufall stieß ich soeben auf dieses interessante Forum.

    Nach der Geburt unseres Sohnes hörte ich 1977 auf zu arbeiten, war Familienversichert. Ich arbeitete mit Unterbrechungen, war dann zwischenzeitlich immer wieder Familienversichert. In den Zeiten ohne Arbeit, begleitete ich meinen Mann auf Auslandseinsätzen, welche sich meist über 2 Jahre hinzogen. Da ich in diesen Zeiten nicht vermittelbar war, daher auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte, meldete ich mich nicht beim Arbeitsamt, ging wieder in die Familienversicherung. Ein grober Fehler! Gearbeitet habe ich 22 Jahre.

    Vor meinem 63. Lebensjahr nahm ich eine Rentenberatung in Anspruch. Die Rentenberaterin riet mir zur Frührente mit Abzügen! Von Fehlzeiten war niemals die Rede, es sei alles erfüllt hieß es. Ich hätte zu diesem Zeitpunkt noch reagieren können! Als dann die Rente bewilligt war, kam dann das böse Erwachen.

    Völlig ungerecht finde ich, dass die freiwillige KV nicht vom tatsächlichen Einkommen/Rente entrichtet werden muß!

    Die Petition von Frau Ritter wäre auch für mich von großem Interesse.

    Mit freundlichem Gruß aus Niedersachsen

    Rena Krause

    • Nicole Schöneborn auf 21. März 2016 bei 19:24

    Hallo Frau Krause,
    auch ich gehöre zum Kreis der Petenden.Wenn Sie Interesse haben, kann ich Ihnen meine Petition per Mail zusenden.Die Politiker sind sich zwar so gut wie einig, die 9/10 Regelung so zu belassen, aber wir sollten nicht aufgeben. Je mehr Betroffene sich melden, um so weniger kann man uns ignorieren!
    Nicole Schöneborn
    nic.schoeneborn@gmx.de

    • Kathrin Thimm auf 22. März 2016 bei 20:58

    Puhhhh, muss nun erstmal tief durchatmen, nachdem ich das hier gelesen habe….habe mit 28 angefangen zu arbeiten, wegen Kinder dann zwischenzeitlich aufgehört (Beihilfe+Debeka mit meinem Mann), dann wieder Teilzeit gearbeitet (gesetzlich versichert) und bin nun mit 45 Jahren und einer kleinen Selbstständigkeit (neben Haushalt und Kindern) wieder in der Beihilfe meines Mannes. Aber wenn ich das hier so lese, war das ein großer Fehler. Eine freiwillige, gesetzliche Versicherung hätte aber zunächst alle Einkünfte aus meiner selbstständigen Tätigkeit verschlungen, so dass ich dachte, das sei der richtige Weg.Wenn ich richtig rechne, dann bin ich allerdings so ganz knapp an der Grenze:

    67 (Rentenbeginn) – 28 (Arbeitsbeginn) = 39 Jahre
    39/2 = 19,5
    1.Hälfte Erwerbsleben: 28 bis 47,5 Jahre
    2. Hälfte Erwerbsleben: 47,5 bis 67 Jahre

    Da heißt, dass ich mir schleunigst wieder einen Job suchen muss, um zurück in die gesetzliche KV zu kommen, richtig?

    Macht es Sinn eine Anwartschaft in der privaten KV weiter zu bezahlen????

    Über Antworten freut sich,
    Kathrin Thimm

    • Anneli Fuchs auf 23. März 2016 bei 11:27

    Hallo, Frau Thimm,

    Sie haben sich Ihre Frage schon selbst beantwortet. Sie müssen schleunigst einen versicherungspflichtigen Job suchen, um als Rentnerin pflichtversichert sein zu können. Eine Anwartschaft für die private KK ist für die Vorversicherungszeit für die KVdR ohne Belang, es zählen nur Zeiten in der GKV!

    Die Antwort auf die Petitionen an den Deutschen Bundestag lautet sinngemäß: KK und Rentenversicherung sollen die Frauen beraten, wenn sie von der GKV in die private KK wechseln wollen, damit sie nicht bei Rentenbeginn eine Böse Überraschung erleben wollen. Als Sie in die Beihilfe Ihres Ehemannes gegangen sind und Sie sich so richtig ausführlich hätten beraten lassen, hätten Sie dann die freiwillige GKV-Mitgliedschaft beantragt und die Möglichkeit der Beihilfe nicht wahrgenommen? Die Bundestagsabgeordneten im Petitionsausschuss, wie z.B. Frau Stamm-Fibich, haben es einfach nicht auf dem Schirm, dass das Einkommen des privat versicherten Ehemannes auf jeden Fall den Frauen angerechnet wird, wenn sie freiwillig in der GKV versichert sind. Oder wollten Sie etwa, weil Sie ein hohes Einkommen hatten (über der Beitragsbemessungsgrenze) und versicherungsfrei geworden sind, nicht privat versichert sein sondern sich freiwillig in der GKV weiterversichern?

    Mit freundlichen Grüßen
    Anneli Fuchs

    • Nicole Schöneborn auf 23. März 2016 bei 16:56

    Hallo, alle zusammen,

    habe heute Post vom Deutschen Bundestag bekommen:
    Auf Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 18/7678) hat der Deutsche Bundestag das Petitionsverfahren beendet.
    Die 9/10 Regelung bleibt bestehen, wie sie ist. Auf Einzelschicksale kann keine Rücksicht genommen werden.
    Zitat:
    “Die Bundesregierung wies gegenüber dem Petitionsausschuss darauf hin, dass es mit den Grundsätzen der GVK nicht zu vereinbaren wäre, Zeiten einer privaten krankenversicherung , in denen keine Beiträge zur GVK gezahlt werden, als Vorversicherungszeiten für die beitragsgüünstige KVdR zu berücksichtigen. Die Beiträge zur KVdR decken nur etwa die Hälfte der Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Rentner. Daher müssen die aktiven Mitglieder der GVK mit ihren Beiträgen die KVdR mitfinanzieren, weshalb nur Personen, die zuvor eine ausreichend lange Zeit aktives Mitglied der GKV waren oder über ein aktives Mitglied familienversichert waren, Mitglied der KVdR werden können. Zugrunde gelegt wird dabei die 2. Hälfte des Erwerbslebens…….Auf die Gründe, warum die Vorversicherungszeit im Einzelfall nicht erfüllt worden ist, kann es dabei nach Aussage der Bundesregierung nicht ankommen. Andernfalls hätte eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen vorgesehen werden müssen. Dies hätte zu einer erheblichen Vergrößerung des Kreises versicherungspflichtiger Rentner geführt, so daß die erwerbstätigen Versicherten in noch stärkerem Maß als heute schon zur Finanzierung der Leistungsausgaben für die versicherungspflichtigen Rentner herangezogen würden. Nur durch eine ausreichend lange Mitfinanzierung der Solidarleistung zugunsten der älteren Versicherten wird daher letztlich ein Anrecht erworben, selbst im Alter trotz erheblicher Leistungsaufwendungen den beitragsgünstigen Versicherungsschutz in der KVdR zu erhalten”
    Alles klar, sie sind auf unser Geld als freiwillige Mitglieder angewiesen. Es wäre für sie zu teuer, zu viele Ausnahmen zuzulassen!
    Ich kann durchaus verstehen, dass eine ausreichend lange Mitfinanzierung nötig ist, um Leistung zu erhalten. Ich wehre mich nur gegen diese willkürliche Fixierung auf die 2. Hälfte des Erwerbslebens. Bis zum Erreichen meines Rentenalters im Jahr 2023 werden es 34 Jahre und 9 Monate sein, die ich in die GVK einbezahlt habe, da kommt schon eine ordentliche Beitragssumme zusammen. Hätte ich meine Familienpause 5 Jahre früher eingelegt, wäre alles klar und ich würde in die KVdR problemlos aufgenommen. Aber weil ich eine spätere Mutter bin, so erwischt mich die 9/10 Regelung, weil ich in der 2. Hälfte des Erwerbslebens nicht mehr genug Beitragsjahre erreichen kann. Mit ausreichend langer Mitfinanzierung hat das gar nichts zu tun, das ist reine Willkür!
    Jetzt, wo das Petitionsverfahren beendet ist, habe ich eine Frage:
    WAS KÖNNEN WIR JETZT NOCH TUN?
    Ist es jetzt noch sinnvoll, wenn noch mehr Betroffenen eine Petition einreichen?
    Habe ich die Möglichkeit, in meinem Fall Widerspruch einzulegen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Nicole Schöneborn

      • Joerg Schultze-Lutter auf 29. März 2016 bei 19:08

      Hallo Frau Schöneborn,

      ich habe im Rahmen meiner (abgelehnten) Petition u.a. auch dazu angeregt, die in meinen Augen willkürliche Beschränkung auf die zweite Lebenshälfte durch ein anderes System zu ersetzen und hier beispielsweise auf eine Mindestversicherungszeit z.B. bezogen auf das gesamte Versicherungsleben hinzuarbeiten. Die Antwort des Ministeriums war relativ eindeutig (Zitat folgt):

      “Die vom Petenten vorgeschlagene Einführung [….] einer Mindestversicherungszeit als Voraussetzung für eine Pflichtmitgliedschaft der KVdR, auf die sämtliche innerhalb eines Erwerbslebens in der GKV zurückgelegten Zeiten anzurechnen sind, würde zu einer deutlichen Erweiterung des Kreises der versicherungspflichtigen Rentner führen und kann aufgrund der damit verbundenen finanziellen Mehrbelastung der GKV nicht in Aussicht gestellt werden.”

      Vereinfacht gesagt: die Betroffenen sind zu teuer – Pech gehabt. Dieses Aussage zieht sich im übrigen durch die gesamte Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit.

      Immerhin gibt es zum Thema “Auskunfts-und Beratungspflichten” ein wenig Fortschritt zu verzeichnen, auch wenn ich den gewählten Ansatz eher als halbherzig bezeichnen möchte. Beschlossen ist zudem noch nichts, sondern es wird “geprüft” (Zitat folgt):

      “Hinsichtlich der Anregung des Petenten, die Information von Versicherten vor bzw. zum Zeitpunkt der Rentenantragsstellung im Hinblick auf die Voraussetzungen zur KVdR zu verbessern kann mitgeteilt werden, daß der Deutsche Bundestag das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit Beschluß vom 5. Februar 2015 (vgl. lfd. Nummer 8 der Sammelübersicht 18/145 – Drucksache 18/3845) aufgefordert hat, eine Verbesserung der Auskunfts- und Beratungsmodalitäten im Hinblick auf die Erfüllung der Vorversicherungszeit für die KVdR zu prüfen. Dem BMG ist es ein wichtiges Anliegen, daß die Versicherten der rentennahen Jahrgänge im Vorfeld der Rentenantragstellung eine geeignete Information im Hinblick auf die Vorversicherungszeiten in der KVdR erhalten und verstärkt auf die bestehenden Auskunfts- und Beratungsmöglichkeiten hingewiesen werden. Das BMG steht diesbezüglich mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen derzeit im Dialog, um eine verbesserte Information im Rahmen der Rentenantragstellung zu erreichen und wird dem Petitionsausschuß in Kürze über den Stand berichten.”

      Last but not least – ich habe über einen Freund mit guten Kontakten zur überregionalen Presse versucht, das Thema entsprechend zu lancieren – leider ohne Erfolg. Niemand scheint wirklich Interesse zu bekunden, dieses heiße Eisen anzufassen, was ich sehr bedauerlich finde. Seitens der Bundestagsabgeordneten Frau Stamm-Filbich gab es auf eine Anfrage meinerseits leider auch keinerlei Rückmeldung.

      Ich werde aber insbesondere für meine von dieser Regelung betroffenen Mutter weiterhin am Ball bleiben. Für mich selbst wird es zumindest nach aktueller Gesetzeslage auf eine mehrjährige GKV-Anwartschaft hinauslaufen, sofern ich durch meinem bevorstehenden beruflich bedingten Auslandsaufenthalt außerhalb der EU nicht eine spätere KVdR-Mitgliedschaft riskieren möchte (und das trotz knapp 30 Jahren Mitgliedschaft in der GKV).

      Beste Grüße,
      Jörg Schultze-Lutter

      • Hammel, Veronika auf 30. März 2016 bei 13:29

      Liebe Mitstreiter,
      habe einen Widerspruch an den Petitionsausschuss verfasst.
      Hier auch der Hinweis von Frau Fuchs, der sicher so korrekt ist, und meine Antwort.
      Bitte auch um Eure Einschätzung bzgl. facebook und Verbreitung der 9/10-Regelung.

      Hallo, Frau Hammel,

      es gibt da keine weitere Möglichkeit, gegen diese “klägliche” Antwort des Petitionsausschusses vorzugehen. Und wenn man genau hinsieht, ist diese Antwort auch nicht an uns persönlich gerichtet, sondern der Ausschuss berichtet an den Bundestag. Wir haben das Recht nach Art. 17 GG, Bittschriften und Beschwerden an die Volksvertretung zu richten, mehr aber auch nicht.
      Wenn wir “die Volksvertretung” verklagen wollen, dann muss das vor dem Bundesverfassungsgericht geschehen. Aber dazu muss man den Rechtsweg ausgeschöpft haben, das sind die sogenannten Fachgerichte, SG, LSG, BSG

      Eine ganze Reihe von Frauen haben schon – oder wollen es tun – eine Petition an das Europäische Parlament geschrieben. Ich hoffe, Sie haben meine Petition vom 5.2.2016 als Vorlage erhalten? Wenn nicht, dann melden Sie sich, ich maile sie Ihnen gern zu.

      Mit solidarischen Grüßen
      Anneli Fuchs

      Hallo Frau Fuchs,
      habe ich mir auch so gedacht. Werde nichts desto trotz einen Widerspruch, Beschwerde an den Petitionsausschuss senden.
      Habe mit Ihrer Zustimmung auch teilweise von Ihnen abgeschrieben. meine Klage liegt beim SG. Rechne auch hier mit einer Ablehnung.
      Werde weiterklagen.
      Mir ist es nach wie vor wichtig, Frauen über 9/10 Regelung zu informieren, ehe ein Rentenantrag gestellt wird.
      Meine Idee mit facebook war bis jetzt leider nicht erfolgreich. Vielleicht hat jemand noch eine bessere Idee. Oder es werden mehr Betroffene Mitglied in der Gruppe.

      Mit freundlichen Grüßen
      und vielen Dank für Ihre Antwort
      Veronika Hammel

        • Marianne Pelz auf 13. April 2016 bei 16:52

        Hallo Frau Hammel,

        ich konnte Ihre Gruppe in facebook nicht finden – ist sie noch aktiv?

        VG Marianne Pelz

          • Tatjana Konrad-Groß auf 17. November 2016 bei 21:26

          Hallo Frau Hammel,

          auch ich konnte Ihre Gruppe ncht finden.

          Lg Tatjana konrad-Groß

    • Ritter, Uschi auf 23. März 2016 bei 21:29

    Hallo, liebe Mitbetroffene,

    auch ich habe heute Nachricht vom Petitionsausschuss bekommen, hatte aber noch keine Zeit, die komplette Begründung zu lesen.
    Soviel kann ich aber dazu sagen, dass meine/unsere Begründung i.S. Gleichbehandlung der Elternzeiten
    keinerlei Berücksichtigung gefunden hat.
    Ich bin jetzt ca. 1 – 1 1/2 Wochen unterwegs und werde nach meiner Rückkehr eine weitere Petition nach Brüssel schicken in der Art, wie das Frau Anneli Fuchs am 5.2.2016 getan hat. Vielleicht sollten noch mehr Betroffene diesen Weg wählen.

    Gruß
    Uschi Ritter
    Schongau

    • Anneli Fuchs auf 24. März 2016 bei 15:01

    Hallo, Frau Schöneborn, und an alle Mitbetroffenen!

    WAS KÖNNEN WIR ALS NÄCHSTES TUN? Auf keinen Fall aufgeben sondern weiter kämpfen!

    Die Antwort des Petitionsausschusses beseitigt nicht die Ungerechtigkeit beim Zugang zur KVdR. Diese Pflicht zur Information heißt doch nicht anderes: Wenn ihr Beamtenehefrauen als Rentnerinnen in die KVdR kommen wollt, dann müsst ihr auf die Absicherung für den Krankheitsfall in der Beamtenversorgung eures Beamtenehemannes (Beihilfe und Restkostenversicherung) VERZICHTEN und die freiwillige GKV-Mitgliedschaft beantragen.

    Nur wenn wir uns gleichmachen mit Erwerbstätigen, die wegen hohen Einkommens (über der Beitragsbemessungsgrenze) nicht die private Krankenkasse sondern die freiwillige GKV-Mitgliedschaft wählen, werden wir nicht benachteiligt. Ich denke, dass man den Art. 3 GG – Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich – so nicht auslegen kann, nämlich: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, wenn sie sich vorher gleichgemacht haben.

    Darum müssen wir den Politkern weiter auf die Pelle rücken, mit Petitionen an den Deutschen Bundestag und an das Europäische Parlament in Brüssel. Nur wer nichts sagt wird auch nicht gehört. Sie, Frau Schöneborn, haben ja schon angeboten, Ihre Petition als Vorlage für eine eigene Petition an Interessierte zu mailen. Meine E-Mail-Adresse für die Europa-Petition ist schnuckel64@gmx.de. Ich stelle sie gern zur Verfügung. Sie wurde auch schon unter der Nr. 0226/2016 registriert.

    Und was die Finanzierung der auch so teuren Krankheitskosten der Rentner betrifft. Familienversicherung nach § 10 SGB V und Beihilfe im Versorgungssystem der Beamten werden durch Steuermittel finanziert. Wenn wir nun während der “Familienzeit” freiwillig versichert sein sollen oder aber auch als Rentnerinnen, in beiden Fällen bezahlen wir mit dem “fiktiven” Unterhaltsanspruch gegenüber unseren Ehemännern.

    Mit solidarischen Grüßen
    Anneli Fuchs

    • Eva Koslowski auf 31. März 2016 bei 14:43

    Hallo liebe Mitbetroffene,im Netz findet man unter der Weg der Petition die Möglichkeit des Widerspruchs.Die Begründungen des Petitionsausschusses treffen in keiner Weise auf uns zu.Darum müssen wir eine Widerspruch mit Begründung einreichen.Gleichzeitig eine Petition an das Europäische Parlament .

    • Andrea W. auf 31. März 2016 bei 15:07

    Ich möchte mich auch noch mal kurz melden.
    Auch ich habe die Mitteilung des Petitionsausschusses erhalten, dass die Empfehlung gegeben wird, Frauen und Männer im Vorfeld zu informieren. Dieses war auch eines der Anliegen meines Schreibens an den Petionsausschuss. Ich hatte es in meinem Schreiben verglichen mit Studenten, die über ihre Eltern ebenfalls privat versichert sind. Diese müssen vor Beginn des Studiums zur AOK und dort unterschreiben, dass sie wissen, mit welchen Konsequenzen sie zu rechnen haben, wenn sie älter als 25 Jahre sind und weiterhin in der privaten Versicherung der Eltern bleiben.
    Für die Betroffenen ist das natürlich ein Hohn, dass man erst jetzt !!! diese Empfehlung gibt. Wo ist da die Beratungspflicht? Jede Bank hat eine Beratungspflicht beim Abschluss von Sparmodellen etc. …
    Ich hatte in meinem Schreiben ebenfalls angeregt, sozusagen als 1. Schritt, dass man, da man ja “freiwillig” zwangsversichert ist und daher höhere Beiträge zu zahlen hat, den Rentnern nur die tatsächliche Rente als Bemessungsgrundlage anrechnet und nicht noch das Einkommen des Ehemannes. Bei Rentnerinnen, die durch ihren Mann in der GKV familienversichert waren und danach eine Zeit gearbeitet hatten, wird ja auch nicht das Einkommen des Mannes mit eingerechnet. Das hatte ich, wie gesagt als 1. Schritt vorgeschlagen, aber ich darauf wurde ja überhaupt nicht eingegangen. Vielleicht sollte man hier erst Mal ansetzen.

      • Anneli Fuchs auf 1. April 2016 bei 08:02

      Das ist ja unglaublich, was Sie hier schildern. Beratungspflicht für Studenten, der Staat/die Krankenkasse meint es wirklich gut mit uns. Als Student könnte man ja ein Praktikum gegen Entgelt leisten. Das gilt nach der 9/10-Regelung schon als Aufnahme einer Erwerbsarbeit und die persönliche Rahmenfrist beginnt zu laufen. Die 2. Hälfte des Erwerbslebens wird damit länger. Das bedeutet aber auch, dass das Studium als Erwerbsarbeit definiert wird, zwar ohne Erwerbseinkommen, aber die AOK will sich schon mal die Krankenkassenbeiträge der Studenten sichern.
      Gestern habe ich über die sog. Anwartschaftsversicherung bei der GKV gelesen. Diese Art von Pflichtversicherung gilt nur für Personen im Ausland, man hat dabei keinen Leistungsanspruch. Sie wird aber bei der persönlichen Rahmenfrist für die KVdR mitgezählt. Es wird dort empfohlen, auch für Neugeborene diese Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Berechnet wird diese Versicherung von 1/3 der monatlichen Bezugsgröße.
      Das ist doch kein Sozialstaat mehr, die “Armen” werden auf den letzten Cent ausgenommen und die “Reichen” werden geschont. Ich geh jetzt Kaffee trinken!
      Anneli Fuchs

    • Nicole Schöneborn auf 3. April 2016 bei 19:56

    Hallo, liebe Mitstreiter,

    ich habe unter folgendem Link eine Information gefunden:

    http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a02/grundsaetze/verfahrensgrundsaetze/260564

    Grundsatze des Petitionsausschusses . . .(Verfahrensgrundsätze)

    “7.10 Offensichtlich erfolglose Petitionen
    Ist der Ausschlussdienst der Auffassung, dass die Petition erfolglos blleiben wird, kann er dem Petenden die Gründe mit dem Hinweis mitteilen, dass das Petitionsverfahren abgescdhlossen werde, wenn er innerhalb von 6 Wochen keine Einwendungen erhebe. Äußert sich der Petent nicht, so nimmt der Ausschlussdienst die Petition in ein Verzeichnis von erledigten Petitionen auf.”

    Trifft dies auf uns zu? Ich werde auf jeden Fall innerhalb dieser Frist eine Einwendung schreiben, um nichts zu versäumen. Dieses Thema ist noch lange nicht erledigt und wir sollten uns nichts gefallen lassen. Wie Frau Koslowski schon schrieb, treffen die Begründungen für die Ablehnung unserer Petitionen in keiner Weise zu. Ich schicke auch diese Woche noch meine Petition an das Europaparlament ab.

    Mit solidarischen Grüßen

    Nicole Schöneborn

      • Horst Stephan auf 7. April 2016 bei 13:03

      Hallo Frau Schönborn,
      heute habe ich meine Petition an den Deutschen Bundestag geschickt. Nochmals vielen Dank für Ihre Vorlage.
      Nun warte ich auf Nachricht vom Petitionsausschuss. Wenn gegen die Entscheidung Widerspruch eingelegt werden kann, dann sollte sie jede Betroffene unbedingt rechtzeitig nutzen. Der Widerspruch mit Begründung sollte aber juristisch formuliert sein. Wer macht oder kennt jemanden, der eine solche Vorlage erstellen möchte und in den Blog für alle Betroffene stellt?
      Nun mache ich mich an die Petition für das Europäische Parlament in Brüssel.
      Mit freudlichen Grüßen
      Irma Stephan

    • Marianne Pelz auf 8. April 2016 bei 11:43

    Hallo Alle,
    mich hat´s auch erwischt!!!!
    Gestern erhielt ich von der GKV einen Fragebogen zu meinem Einkommen.
    Völlig überrascht habe ich dort angerufen und gefragt, worum es gehe.
    Dabei fiel dann auf, dass die Krankenkasse versäumt hatte, mir eine Mitteilung zu schicken, dass ich nicht in die KVdR aufgenommen werden könne!!!!
    Klassischer Lebenslauf: geb. 1953, Lehre angefangen 1970, 1971 abgebrochen für Studium auf dem 2. Bildungsweg, 1976 abgeschlossen. 5 Jahre selbstständig (privat versichert), 1981 Familiengründung und bis 1999 Hausfrau und Mutter (privat versichert, da mein Mann auch privat versichert war). 2000 wieder ins “Erwerbsleben” eingetreten und bis 30.4. 2016 dabei. Ich hatte beim Rentenantrag zwar diese Regelung über die KVdR gelesen, jedoch den Begriff “Erwerbsleben” so verstanden, dass damit meine Tätigkeit ab 2000, also als ich wieder “selbst” Geld verdiente, gemeint sei. Da war ich für mich ja auf der “sicheren Seite”, da ich in dieser Zeit ausschließlich GKV versichert war.
    Weit gefehlt :-(.
    Jetzt soll ich also von allem, was ich mir in den letzten 15 Jahren an Privatrente, an Kapital/Eigentum von meinem krankenkassenpflichtigen Geld mühsam abgespart habe, nochmals KVBeiträge abführen!
    Bei meiner Recherche bin ich auch auf diesen Blog gestoßen.
    Könnt ihr mir sagen, was ich tun kann????
    Eine eigene Petition schreiben, mich irgendwo anschließen? (habe noch keine Erfahrung hiermit).
    Ich bin auch jederzeit bei einer Gruppenklage dabei!

    Herzliche Grüße
    Marianne Pelz aus Zwingenberg/Bergstraße
    m.pelz@gmx.de

    • Hammel, Veronika auf 13. April 2016 bei 13:29

    Habe heute Nachricht vom Petitionsausschuss auf meine Beschwerde, Widerspruch erhalten:

    Ihr Schreiben vom 30.03.2016 enthält keine neuen entscheidenden Gesichtspunkte. ( hat es enthalten, da die Antwort auf meine Petition am Sachverhalt weitgehends vorbei ging)

    …es besteht kein Anspruch auf erneute sachliche Prüfung und Beantwortung.

    Deshalb ist eine nochmalige Prüfung durch den Petitionsausschuss nicht vorgesehen.

    Das wars also??

    Liebe Grüße

    Veronika Hammel

    • Anneli Fuchs auf 13. April 2016 bei 16:57

    Das war’s also? Keineswegs!

    Erinnern wir uns, was wir mit unserer Bundestags-Petition erreichen wollten. Wir wollten einen Ausgleich für die Nachteile, die uns durch die Eheschließung mit einem Beamten entstanden sind. Wir waren berufstätig, haben unsere Kinder großgezogen und oft auch unsere Eltern bzw. Schwiegereltern gepflegt. Und während dieser Zeit hätten wir uns freiwillig in der GKV versichern müssen, wenn wir als Rentnerinnen pflichtversichert sein wollen.
    Sind wir selbst Schuld, weil wir lieber in die Beihilfe unseres Beamtenehemannes gegangen sind und nicht die freiwillige GKV “gewählt” haben, die ebenfalls von der Hälfte unseres Familieneinkommens berechnet worden wäre? Was macht es für einen Unterschied, ob nun die Ungerechtigkeit mit der freiwilligen Krankenversicherung während der “Familienzeit” geschieht oder während der Rentnerzeit?

    Wir müssen uns weiter einsetzen für eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse als Pflichtmitglied!
    “Der Pflichtversicherung liegt der Gedanke zugrunde, dass Personen mit niedrigen Einkünfte typischerweise eines Schutzes für den Fall der Krankheit bedürfen, der durch Zwang zur Eigenvorsorge erreicht werden soll.” (Zitat aus der Pressemitteilung Nr. 99/2000 des Bundesverfassungsgericht vom 24.07.2000) Und niedrige Einkünfte sind 0,00 € bis zur Beitragsbemessungsgrenze) Ehefrauen mit GKV-versicherten Ehemännern und Ehefrauen mit einem Beamtenehemann sind in der “Familienzeit” im gleichen Maße schutzbedürftig. Der Unterschied liegt in der Tatsache, dass die gesetzlichen Krankenkassen für die Beamtenehefrauen in der Beihilfe keine Beiträge bekommen. “Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln. Dadurch wird nicht jede Differenzierung, aber eine ungerechte Verschiedenbehandlung verboten.” (Zitat aus o.g. Presse- Mitteilung). Unser Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz kann nicht davon abhängen, wieviel Bundeszuschuss für die Familienversicherung an die GKV gezahlt werden.

    Ich sehe bessere Chancen für unsere Petition an das Europäische Parlament, weil dort Parlamentarier sitzen, die nicht so betriebsblind sind wir unsere Bundestagsabgeordneten.

    Mit solidarischen Grüßen
    Anneli Fuchs

    • Hammel,Veronika auf 14. April 2016 bei 10:45

    Danke Frau Fuchs, habe heute, an das Europäische Parlament in Brüssel ebenfalls eine Petition gesendet. Ihre Petition diente als Vorlage. Da ich nicht mit einem Beamten sondern mit einem privat versicherten Ehemann verheiratet bin, wurde die Petition entsprechend geändert.
    Meine Petition kann ebenfalls als Vorlage für eine eigene Petition an Interessierte genutzt werdem.
    Meine E-Mail-Adresse für die Europa-Petition oder für alle sonstigen Kontakte ist v.i.hammel@gmx.de.

    Versuche auch nach wie vor über eine öffentliche Gruppe auf facebook, auf die Sitation aufmerksam zu machen.

    Liebe Grüße an alle

    Veronika Hammel

    • Maria Faltin auf 14. April 2016 bei 19:01

    Maria Theresia F

    Liebe Leidensgenossinnen

    auch ich falle unter diese 9/10 Regelung. War von 1965 – 1986 gesetzlich versichert. Mein Mann wurde von der Bundeswehr nach Schleswig-Holstein versetzt. Arbeit zu finden unmöglich. Habe dann von 2003 -2015
    die Pflege meiner Mutter übernommen. 2012 wurde ich geschieden.
    Als ich jetzt meine Regelaltersrente beantragen wollte bin ich aus allen Wolken gefallen. Man hätte
    viel früher informiert werden müssen.

    Wir müßten uns alle zusammenschließen, und es über die Medien geschlossen öffentlich machen. Bin auf jeden Fall dabei. Es gibt doch Fernsehsender wie Frontal. Diese 9/10 Regelung muß abgesschafft werden
    sie ist vollkommen überholt.
    Auch in der Bild könnte man geschlossen einen Artikel veröffentlichen usw. Nur die Masse wird etwas bewegen. Man kann mich gerne kontakirtieren.ich helfe gerne mit. Lebe im Raum München.

    Viele Grüße an alle Leidensgenossen.

    • Maria Faltin auf 14. April 2016 bei 19:16

    Maria Faltin

    Sehr geehrte Frau Ritter,

    auch ich falle unter diese 9/10 Regelung. War von 1965 – 1986 gesetzlich versichert. Mein Mann wurde von der Bundeswehr nach Schleswig-Holstein versetzt. Arbeit zu finden unmöglich. Habe dann von 2003 -2015
    die Pflege eines Familienmitglieds übernommen.
    Als ich jetzt meine Regelaltersrente beantragen wollte bin ich aus allen Wolken gefallen. Man hätte
    viel früher informiert werden müssen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Maria Faltin

    • Nicole Schöneborn auf 14. April 2016 bei 20:46

    Hallo, liebe Mitbetroffene,
    auch ich habe heute das Antwortschreiben auf meinen Widerspruch erhalten.Es war mir eigentlich klar, dass ein Widerspruch nichts bringt, aber ich wollte nichts unversucht lassen .Zitat aus dem Schreiben:
    “Ihr Anliegen ist abschließend parlamentarisch behandelt worden. Den begründeten Beschluss des Deutschen Bundestags vom 17.3.2016 haben Sie mit dem Schreiben vom 21.3.2016 erhalten. Ihr Schreiben vom 5.4. enthält keine neuen, entscheidungserheblichen Gesichtspunkte.”
    Ja, den Beschluss habe ich in der Tat erhalten, aber die Begründung traf auf meinen Fall überhaupt nicht zu, und jetzt nochmal mit dieser unzureichenden Begründung zu kommen, zeugt von einer unglaublichen Arroganz.
    Damit wird ausgesagt: Leute, es ist halt so, findet euch damit ab, und wenn ihr dadurch in Altersarmut geratet, müsst ihr selbst sehen, wie ihr damit klarkommt.
    DAS DÜRFEN WIR UNS NICHT GEFALLEN LASSEN ! Ich habe letzte Woche eine Petition an den Europäischen Gerichtshof geschickt, aber noch keine Antwort erhalten.
    Ob das nicht auch ein Thema für eine politische Sendung wäre, z.B. Stern-TV, Spiegel-TV oder Frontal?
    Wie wird denn hier mit älteren Menschen umgegangen, die sich ein Leben lang gearbeitet haben?

    Mit solidarischen Grüßen

    Nicole Schöneborn

    nic.schoeneborn@gmx.de

    • Eva Koslowski auf 14. April 2016 bei 23:07

    Liebe Mitbetroffene,
    ich habe seit zwei Jahren versucht die politischen Magazine über unsere Situation zu informieren,habe Material über uns hingeschickt,,keine Antworten.Wenn es jetzt aber viele Betroffene versuchen ,wird vielleicht mal jemand aufmerksam.Die Tageszeitungen greifen das Thema jetzt noch mal auf,aber das ist leider nur regional.Von den vielen Frauen mit denen ich Kontakt habe ,sind auch mindestens schon Zehn Petitionen an das Europaparlament geschickt worden.Wir dürfen nicht aufgeben.
    Viele Grüße,Eva Koslowski

    • Marianne Pelz auf 18. April 2016 bei 21:48

    Petition ist weg – online. Ich werde sofort nach Veröffentlichung den link bekanntgeben und bitte um Verbreitung, damit möglichst viele “Mitzeichner”gezählt werden können.
    50.000 werden wir ja wohl leider nicht schaffen 🙁
    VG Marianne

    • Edeltraud Schauer auf 18. April 2016 bei 23:35

    Als brave deutsche Bürgerin und Mutter von 3 Kindern muss ich jetzt nach Eintritt in die Rente die Hälfte meiner Rente an die Krankenkasse zahlen (eine gesetzliche Regelung!), da ich während meiner Familienphase privat versichert war, was als junge Familie einfach die günstigere Alternative war. Nach Überprüfung durch das Bundesversicherungsamt stellte sich noch heraus, dass ich bei meiner Pflegeversicherung als „kinderlos“ geführt wurde und somit einen Beitragszuschlag von 0,25 % zu zahlen hatte. Achtung an alle in gleicher Situation! Denn ich musste bei einem Klassentreffen feststellen, dass ich nicht die einzige bin, die damit zu kämpfen hat. (Es ist ein Kampf und füllt bereits einen Ordner Schriftverkehr).

    Wenn ich nun lese, wie Milliarden Euro an Pflegediensten von russischen Anbietern vergeudet werden, frage ich mich, nach der Relation und der Sorgfaltspflicht der Krankenkassen.

    Werde ebenfalls eine EU-Petition einreichen und einen RA einschalten. Glaube allerdings, dass wir nur gemeinsam und in der Öffentlichkeit weiterkommen.

    • Maria Faltin auf 21. April 2016 bei 23:21

    Regelung über Zugang zur Krankenversicherung der Rentner verfassungswidrig

    Pressemitteilung Nr. 101/2000 vom 27. Juli 2000

    Beschluss vom 15. März 2000
    1 BvL 16/96, 1 BvL 17/96, 1 BvL 18/96, 1 BvL 18/97, 1 BvL 19/96, 1 BvL 20/96

    Ich bin nun keine Anwalt, aber könnte man nicht auf Grund dieses Urteils vom Verfassungsgericht bei der Rentenversicherungm die Bescheide zurückweisen. Dies würde doch wesentlich mehr Wirbel bringen alles alles andere.
    Es sollten alle Widerspruch einlegen auch die schon in Rente sind.
    Vielleicht kann man damit viel mehr bewegen. Nur so eine Idee von mir.

    Viele Grüße Maria Faltin

    • Maria Faltin auf 22. April 2016 bei 07:54

    Wer bei der GkV versichert ist bezahlt nur auf die Rentenansprüche Krankenversicherungsbeiträge.

    Wer freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, dem werden wenn er in Rente geht auf alle seine Einkommen, z B. Mieteinnahmen, Verpachtung usw. Krankenversicherungsbeiträge erhoben.

    Die 9/10 Regelung ist meines erachtens rechts- und sittenwidrig,.
    Millionen von Menschen sind iin unser Sozielsystem eingedrungen die noch nie eine Leistung erbracht haben.
    Die Menschen die durch Leistung Versicherungszeiten erworben haben werden mit der 9/10 Regelung aufs übelste ausgebeutet und für ihre Leistung damit bestraft obwohl vom Bundesverfassunggericht für verfassungwidrig erachtet. Ich fühle mich hier als Deutscher diskreminiert.

    Ich habe herausgefunden das die Aufsichtsbehörde der privaten Versicherer die Bafin ist, bei der man
    sich über die überzogenen Versicherungs Beiträge der privaten beschweren kann, womit jeder mittlerweile abgezockt wird. Man sollte bei der Bafin auch geschlossen vorgehen um auf die Misere
    aufmerksam zu machen. Die die GKV überprüft ist mir nicht bekannt.

    Da es mittlerweile in Deutschland keine Staatsgerichte mehr gibt sondern nur noch freiwilligen Gerichte
    und Richter nach § 830 mit ihrem Privatvermögen haften müssen, gibt es so gut wie nur noch vergleiche,
    Ausnahme hiervon sind die Arbeitsgerichte die noch von den Besatzern eingeführt würden.

    Dabei sollte man nicht vergessen Deutchland steht nach wie vor noch immer unter Basatzungsrecht.
    Eine andere Möglichkeit wäre somit auch noch sich geschlossen an unsere Besatzern, deren Anlaufstellen
    in Berlin sind zu wenden und sich dort zu beschweren.

    • Edeltraud Schauer auf 22. April 2016 bei 09:47

    Ich hab herausgefunden, dass das Bundesversicherungsamt die Beiträge der Krankenkasse überprüft, was auch geschehen ist. Nach 3 Monaten, dann die Benachrichtigung, dass eine gesetzliche Reglung bestehe. Allerdings wurde festgestellt, dass ich mit meiner Pflegeversicherung falsch eingestuft war. Wurde inzwischen von der Krankenkasse auch korrigiert. Aber die Beiträge sind noch weiter gestiegen.

    Ich weiß von einem älteren Ehepaar – früher selbständig, wahrscheinlich immer in der gesetzlichen Krankenkasse – das mind. 4000 € im Monat Mieteinnahmen hat – und von der Medikamentenzuzahlung befreit ist. Wo ist da die Gerechtigkeit? Ich muss jedes Jahr unseren Einkommenssteuerbescheid vorlegen. Aber Schuld hat der Gesetzgeber. Es ist einfach eine S….. gegenüber den Müttern, die ihre Kinder großgezogen haben.

    Wir müssen einen gemeinsamen Weg finden! Habe auch eine Zeitschrift “50plus” gebeten, sich des Themas anzunehmen, leider bisher keine Antwort. Über die politischen Magazine im Fernsehen wäre doch auch eine Möglichkeit. Habe ebenfalls eine EU-Petition verschickt, hoffe es hilft.

    • Edeltraud Schauer auf 22. April 2016 bei 11:23

    Habe gerade einen Anruf bekommen, dass mein Leserbrief in der Sonntagszeitung der Rheinpfalz veröffentlicht wird – wieder regional, aber ein Fortschritt.

    • Edeltraud Schauer auf 22. April 2016 bei 22:36

    Bei Kontaktaufnahme mit frontal 21:

    Noch ein wichtiger Hinweis: Der Gesetzgeber untersagt uns juristische Beratung und Hilfe in Steuer- und Rentenfragen.

    Dann Ist die Angelegenheit für uns doch schon gelaufen?

      • Maria Faltin auf 23. April 2016 bei 16:34

      Ich denke jeder einzelne von uns muß vor das Sozialgericht gehen, ist ja kostenlos und jeder soll sein
      eigenes Problem vorbringen und auf die 9/10 Regelung verweisen das diese 2000 vom Verfassunggericht
      für verfassungswidrig erklärt wurde. Das Sozialgericht muß dies dann überprüfen, wir werden dann sehen
      was dabei rauskommt.
      Abgesehen davon kann es wohl nicht sein, das wir nicht in die gesetzliche Krankenkasse dürfen, wenn
      man selbst viele Jahre im ersten Drittel in die Gesetzliche einbezahlt hat. Die Willkommensflüchtlinge
      aber ohne Leistung in diese Solidargemeinschaft aufgenommen werden. Ich fühle mich hier als Deutsche
      diskriminiert, da ich im 2 Drittel wegen Versetzung meines Mannes Bundeswehr nicht arbeiten konnte
      und ich im letzten Drittel meine Mutter 9 Jahre gepflegt habe.
      Auch bin ich dagegen das man uns gnädig in die freiwillige Gesetzliche Krankenversicherung abschiebt,
      um uns damit auszubeuten, den hier fallen auf Renten, Mieteinnahmen, Pacht usw. Krankenversicherungs
      beiträge an. In der Gesetzlichen ist dies nicht der Fall, hier werden Beiträge nur auf die Renten berechnet.

      Mittlerweile gehen viele Rentner ins Ausland, da es nur so möglich ist dieses menschenverachtende System zu verlassen. Dann kann man sich mit einer Auslandskrankenversicheung absichern.
      Sollte man in den Niederlanden oder Schweden wohnen ist man auch gesetzlich versichert.

      Wers nicht gemerkt hat, wir leben mittlerweile in einer Diktatur. Keine Meinungsfreiheit mehr, Bargeld soll
      abgeschaffft werden., Negativzinsen, man kann so gut wie nicht mehr fürs Alter vorsorgen, da kein Gewinn mehr erwirtschaftet wird.
      Wie Gabriel von der SPD gesagt hat, Merkel ist die Geschäftführerin einer GmbH. es gibt keinen Staat. Dies zeichnet sich doch ab wie wir Deutschen von der Politik behandelt werden und wie die Willkommensgäste behandelt werden.
      Wir sind das Pa c k so haben sich Politiker über uns Deutsche geäußert, aber unser Geld nehmen sie.

      Hier sind ganz andere Kräfte am Werk das uns die Politiker so behandeln. Hierüber kann man auf
      http://www.hartgeld.com nachlesen. Ich hoffe wir schaffen es irgendwie zusammen das wir unsere Interessen
      trotz der 9/10 Regelung gemeinsam durchsetzen können und dieses menschenverachtende Berechnungs-
      system endlich abgeschafft wird.
      Die andere Möglichkeit dieser Misere zu entfliehen ist darauf zu warten dass der Euro zusammenbricht,
      der mittlerweile nur noch am Tropf hängt. Dies verrät auch der Baltic Dry Index.
      Lange kanns nicht mehr dauern, man kann die Löcher nicht mehr stopfen.
      Schäuble hat mittlerweile vorgeschlagen das wir mit 70 in Rente gehen, die wissen alle das bald das
      ganze Sozialsystem zusammenbricht darum verhalten sich alle so ablehend uns gegenüber.

      Viele Grüße

    • Maria Faltin auf 22. April 2016 bei 22:50

    Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) fordert angesichts steigender Kosten für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge eine grundsätzliche Änderung des Aufnahmesystems. Unmittelbar vor der Ministerpräsidentenkonferenz zur Integration, sagte Söder der “Welt”: “Das Jugendhilferecht passt nicht. Nicht jeder minderjährige Flüchtling ist traumatisiert und braucht die besondere Betreuung der Jugendhilfe.”

    Die Regelsätze seien “zu hoch, die Versorgung kann auch kostengünstiger gestaltet werden. Es kann nicht sein, dass am Ende ein deutscher Rentner weniger vom Staat erhält als ein unbegleiteter Jugendlicher kostet.” Derzeit müssen die rund 70.000 Minderjährigen, die ohne Verwandte nach Deutschland kommen, in dem ursprünglich für Kinder aus verwahrlosten Familien konzipierten System der Jugendhilfe betreut werden. Je nach Bundesland belaufen sich die Kosten pro Platz und Jahr auf 40.000 bis 60.000 Euro.

    • Margareta Engel auf 24. April 2016 bei 09:01

    Hallo liebe Mitbetroffenen,

    ich bin Margareta Engel, fast 64 Jahre alt und habe geplant, Ende des Jahres in Rente zu gehen, genau 10 Monate vor dem eigentlichen Renteneintrittsalter. Meine Gründe hierfür resultieren aus einer familiären Situation mit meinem hochbetagten Vater und meinem von mir getrennt lebenden Ehemann, der sehr schwer erkrankt ist. Ich möchte mich diesen beiden Menschen, die mir sehr nahe sind, besonders widmen und für sie da sein. Auch wenn ich diese 10 Monate länger arbeiten würde, käme ich nicht auf die geforderte 9/10 – regelbedingte Arbeitszeit der zweiten Lebensarbeitshälfte.
    Ich habe die vorangegangenen Kommentare nicht komplett gelesen, da ich gerade erst auf diese Seite gestoßen bin, werde dies sicher aber noch intensiver nachholen.

    Mein Fall verhält sich ähnlich wie bei den meisten Betroffenen, man hat in den Jahren, bevor man sich zu einer Familiengründung entschloss, keine Gedanken über das Rentenalter und die damit verbundenen Gesetze und Regelungen gemacht. Niemand hat einen auf eine solche Entwicklung hingewiesen.

    Auch mein Ehemann ist Beamter gewesen, jetzt Pensionär. Um in den Genuss rentenkrankenversichert zu werden, müsste ich meine Arbeitszeit sogar um zwei Jahre verlängern, was absolut nicht möglich ist.

    Als meine beiden Töchter in Schule und Kinderwaren untergebracht waren, für die ich meine Berufstätigkeit aufgegeben hatte, um in den ersten Jahren für sie da sein zu können (es gab keine Kitas, Krippen, oder Großeltern, die sich hätten kümmern können), begann ich langsam ins Berufsleben zurückzufinden. Zunächst mit geringfügigem Verdienst, dann ab dem 01.10.1990 mit einer Festanstellung als Arzthelferin halbtags. Am ersten Weihnachtsfeiertag 1990 erlitt ich im Gottesdienst unserer Kirche eine Panikattacke mit allen Begleiterscheinungen, die mich fürchten ließen, dass ich sterben müsse. Die Diagnose “generalisierte Angsttörung” wurde gestellt und mein Leben lief ab diesem Tag in einer anderen Spur. Drei Jahre arbeitete ich unter einem sehr großen Druck bei dem Arzt und erhoffte mir in meiner Hilflosigkeit und Abhängigkeit tatsächliche Hilfe von meinem Chef, die ich in Form von Medikamten und dem Hinweis – auf professionelle Hilfe in Form einer Psychotherapie zu verzichten, das sie nichts bringen würde – bekam.
    Seine Hilfe sah so aus, dass er meinen Arbeitsvertrag kündigte und mir anbot, um mich besser zurückziehen zu können, nur stundenweise bei ihm zu arbeiten. Ich ging natürlich darauf ein, war ich doch in einer gewissen Weise abhängig von seinem “wohlgemeinten” Mitgefühl. Als ich mich mehr und mehr aus meinem Leben und Alltag zurückzog und die Panikattacken fast nicht auszuhalten waren, suchte ich mir 1993 selbst psychologische Hilfe. Ich kam in eine analytische Gruppe, die mir in zwei Jahren einen recht guten Halt gab und mir die Möglichkeit eröffnete, sehr langsam meinen Alltag wieder bewältigen zu können.

    Warum ich dies alles so ausführlich schreibe? Mein damaliger Arbeitgeber hatte mich in den Jahren von 1990 bis 1999 nicht einen einzigen Tag für arbeitsunfähig erachtet und als ich ihn bat, eine psychosomatische Kur für mich zu beantragen, ließ er sich nur nach langem Bitten darauf ein. 2001 bekam ich meine erste psychosomatische Reha genehmigt.

    In den Jahren 1990 bis 1996, in denen ich aufgrund meiner Erkrankung nur bedingt arbeiten konnte und daher nicht gesetzlich versichert gewesen bin, sind mir die Jahre, die ich so sehr gebraucht hätte, verloren gegangen.

    Ich werde nun versuchen herauszufinden, ob man heute aufgrund von Berichten und Arztunterlagen feststellen kann, dass ich in den Jahren ab 1990 überhaupt arbeitsfähig gewesen bin.

    Danke an alle, die meine Gechichte bis zum Ende gelesen haben. Vielleicht gibt es bei Euch jemanden, die oder der eine ähnliche Situation erlebt hat und würde mich auf eine Antwort sehr freuen.

    Liebe Grüße
    M.

    • Nicole Schöneborn auf 24. April 2016 bei 14:23

    Hallo Frau Faltin,

    dies hier ist ein seriöses Forum, in welchem wir die neuesten Entwicklungen zur 9/10 Regelung austauschen wollen, und zwar auf einer weitgehend sachlichen Ebene. Es ist nur allzu menschlich, auch mal seinen Ärger kund zu tun, aber bitte nicht au fDIESEM Stammtischniveau. Und vor allen Dingen möchte ich hier keine Argumente lesen, die ich eher der AfD oder den Verschwörungstheoretikern zuordnen würde!(Ich bin Ihrem Link vom hartgeld.com gefolgt und finde diese publikation nicht informativ, aber dafür sehr geschmacklos.

    Also, liebe MITSTREITER DER 9/10 REGELUNG, wenn wir mit unserem Netzwerk weiterhin ernst genommen werden wollen, sollten wir uns nicht auf eine solche Ebene herabziehen lassen!
    Und die Flüchtlinge benötigen trotz allem unsere Hilfe.!
    Wir können froh und dankbar sein, dass wir in einem Rechtsstaat leben (und nicht in einer Diktatur, wie Frau Faltin behauptet), mit einer freien Meinungsäußerung. Sonst wäre so ein Forum wie dieses auch überhaupt nicht möglich, das wäre längst blockiert worden.
    Die Flüchtlinge, die vor politischer Verfolgung geflohen sind, verdienen unseren Schutz, und den sollen sie auch bekommen. (Bei mir im Gospelchor singen übrigens auch zwei mit, das sind ganz feine Menschen)

    Wir haben unsere Petitionen nach Brüssel geschickt (und wer das noch nicht getan hat, beeilt sich am besten und schickt seine Petition bald ab). Ich bin zuversichtlich, dasswir früher oder später zu unserem Recht gelangen werden.

    Mit DEMOKRATISCHEN Grüßen

    Nicole Schöneborn

    • Maria Faltin auf 25. April 2016 bei 00:35

    Sehr geehrte Frau Schönborn,

    das Deutschland kein Rechtsstaat mehr ist wurde vom Internationalen Gerichtshof in Den Haag
    und auch vom Europäischen Gerichtshof bestätigt, ebenso das Deutschland kein Staat ist.

    Der europ. Gerichtshof für Menschenrechte.

    Dieser internationale Gerichtshof hat festgestellt, das die BRD kein effektiver Rechtstaat mehr ist (Az.: EGMR 75529/01 v. 08.06.2006).

    Der EUGH stellte ganz klar fest das die BRD das 3. deutsche Reich verwaltet und weiter fortfürt.
    Dieses Gericht stellte auch fest das die BRD kein Rechtsstaat ist.

    DEUTSCHLAND IST KEIN STAAT ! Der IGH in Den Haag bestätigt implizit die Staatssimulation BRiD
    Der Internationale Gerichtshof in Den Haag, 3. Februar 2012; Gerichtliche Immunitäten des Staates.

    Zu den Flüchtlingen möchte ich nicht näher eingehen, denn dies würde den Rahmen sprengen.
    Nur soviel, ich bin mitten im Geschehen und weiß was der Auslöser für diese Flüchtlingswelle ist
    und was damit bezweckt wird.

    Mit freundlichen Grüßen
    Maria Faltin

    • Edeltraud Schauer auf 25. April 2016 bei 12:28

    Wieder zum Thema zurück! War nun mit einem Anwalt in Kontakt – kostenlos gibt es gar nichts. Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe und keine Sozialbeihilfeantrag stellen kann, müsste ich den rechtlichen Schritt aus eigener Tasche zahlen – oder ist der Gang zum Bundesverfassungsgericht kostenlos? Denke, das wäre fast die einzige Möglichkeit, ein Gesetz zumindest überprüfen zu lassen.

    Ich fühle mich so ungerecht behandelt! Mein jüngstes Kind kam 1987 zur Welt, das Gesetz gibt es seit 1985. Wir haben unsere Kinder – die jetzigen Berufstätigen – erzogen und auf einiges verzichtet, da die Möglichkeiten damals nicht so gegeben waren, im Beruf zu bleiben. Deshalb haben wir uns auch nicht dem Sozialsystem entzogen, da wir ja gar nicht berufstätig waren und nichts verdient haben. Worauf ist diese Regelung – zumindest für die Mütter – begründet? Vor allen Dingen ist diese kaum bekannt, erst wenn man betroffen ist.

    Hab auch an Frau Nahles geschrieben, die sich ja der Rentner annehmen will. Mal gespannt auf die Reaktion. Auf politischer Ebene bin ich nur auf taube Ohren gestoßen. Aber auch die Medien machen dicht. Verweise auch immer auf dieses Forum, damit man sich einen Eindruck machen kann, wie viele betroffen sind und es nicht die Sache eines Einzelnen ist.

    Bitte an alle: Weiter dran bleiben und Informationen austauschen!

    Herzliche Grüße aus der Pfalz
    Edeltraud Schauer

    • Monika u. Günther Peckruhn auf 25. April 2016 bei 14:01

    Hallo alle Mitbetroffenen,

    wir sollten uns auf die eigentliche Sache fokussieren und nicht in politische oder geschichtliche Diskussionen ver-
    zetteln und aufreiben.
    Es geht hier allein um das Ziel, die Änderung oder Aufhebung der 9/10-Regelung zu erreichen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Monika und Günther Peckruhn

    • Edeltraud Schauer auf 25. April 2016 bei 17:45

    Aus einem Antwortschreiben nach einer Anfrage an das Bundesministeriums für Gesundheit: “Eine Erweiterung des Kreises der versicherungspflichtigen Rentner durch Verringerung der notwendigen Vorversicherungszeit kann auf Grund der damit verbundenen finanziellen Mehrbelastung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht in Aussicht gestellt werden” – Pech gehabt, ihre Schuld. So kann das doch nicht laufen.

    Habe auch die Pressemitteilung Nr. 101/2000 “Regelung über Zugang zur Krankenversicherung der Rentner verfassungswidrig”. In Absatz 1 verstößt die Handhabe geben Art. 3 Abs. 1 des GG. Die weiteren Erläuterungen kann ich als Normalfrau nicht nachvollziehen. Eine rechtliche Beratung ist also unerlässlich. Hat schon jemand hiermit Erfahrung.

    Herzliche Grüße
    Edeltraud Schauer

      • Joerg Schultze-Lutter auf 25. April 2016 bei 18:43

      Hallo Frau Schauer,

      indirekt finde ich die Antwort des BMG sogar ein wenig entlarvend, denn meine Petition wurde mit nahezu dem gleichen Textbaustein abgefrühstückt. Zu teuer, Pech gehabt – aber danke für Dein Geld, lieber Versicherter, denn das nehmen wir sehr sehr gerne. Mein persönlicher Eindruck: die zuständigen Ministerien spielen auf Zeit und vertrauen auf den natürlichen Lauf der Dinge – lies: daß die Betroffenen entweder resignieren oder ganz salopp gesagt einfach wegsterben. Ich bekomme tagtäglich einen Zorn, wenn ich sehe, wieviel Geld ihrer kargen Rente meine Mutter der Krankenkasse aufgrund dieser Regelung in den Rachen werfen muß.

      Um das Pferd nicht nur von einer Seite aufzuzäumen, habe ich in der letzten Woche Kontakt mit der Korrespondentin der NOZ (siehe Beitrag von Frau Pelz in diesem Forum, https://www.oha-zeitung.de/boese-ueberraschung-bei-renteneintritt/#comment-20687) aufgenommen und auf die Bedeutung dieser Regelung für noch Berufstätige hingewiesen, die sich beruflich außerhalb der EU aufhalten. Hintergrund: diese Zeiten zählen ohne eine mit der GKV abgeschlossene Anwartschaft als privat versichert und haben später somit den gleichen Effekt wie eine “echte” PKV-Mitgliedschaft; innerhalb Europas ist die gleiche Situation interessanterweise kein Problem. Eine Informationspflicht seitens Krankenkasse oder gar implizit durch den Rentenversicherungsträger zum Thema KVdR kann man ja in dieser Hinsicht ohne Gefahr als nichtexistent beschreiben. Ich habe mich einmal repräsentativ im international tätigen Kollegenkreis erkundigt, wer denn dort über die KVdR-Regelung informiert ist. Die Antwort zu können Sie sich sicherlich denken.

      Frau Messmann hat sich auf meine Anfrage hin gemeldet und will auch diese zusätzlichen Aspekte in einen Folgeartikel mit einfließen lassen. Sicherlich gab und gibt es hier das Gegenargument des BMG, man könne sich durch eine kostenpflichtige Anwartschaft vor diesem hausgemachten Problem schützen – aber dafür muß man sich als Versicherter erst einmal dieser Thematik überhaupt bewußt sein. Ohne die Auswirkungen der KVdR-Regelung auf meine Mutter miterlebt zu haben wäre ich in Vorbereitung auf meinen beruflichen Auslandsaufenthalt außerhalb der EU aus Unwissenheit vermutlich auch in genau das gleiche fallende Messer gelaufen.

      Schauen wir mal, ob dieser (zusätzliche) Ansatz auch etwas bringt. Sehr bedauerlich ist jedenfalls das komplette Desinteresse der überregionalen Medien zu diesem Thema.

      Beste Grüße aus z.Zt. Dublin,
      Jörg Schultze-Lutter

    • Anneli Fuchs auf 25. April 2016 bei 21:51

    Hallo, Frau Schauer
    und an alle interessierten Mitstreiter und Mitstreiterinnen gegen die 9/10-Regelung

    Ich will Ihnen kurz schildern, warum ich die 9/10-Regelung, so wie sie bei uns Frauen – die aus familiären Gründen ihre Erwerbsarbeit und damit i.d.R. ihre Pflichtversicherung aufgegeben haben – angewendet wird, verfassungswidrig ist im Sinne von “Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich”.

    Bei Rentenantritt wird von der KK geprüft, ob in der 2. Hälfte des Erwerbslebens ausreichend Zeiten in der GKV vorhanden sind. Das macht sie leider nur so, als ob eine Rechenaufgabe zu lösen wäre. In einer mündlichen Gerichtsverhandlung in der 1. Instanz habe ich es “gewagt” zu verlangen, dass meine Zeiten in der Beihilfe meines Beamtenehemannes mit den Zeiten nach § 10 SGB V (Familienversicherung) gleichgestellt werden, damit ich die 9/10-Regelung erfülle und als Rentnerin pflichtversichert sein kann. Die Antwort kam prompt: Was gleich zu behandeln ist, hat das BVerfG im Beschluss vom 15.3.2000 festgelegt. Daraufhin habe ich es nachgelesen: Das BVerfG hat entschieden, dass es mit Art. 3, Abs. 1 GG nicht vereinbar ist, wenn nur Pflicht- versicherungszeiten zählen, es müssen auch Zeiten der freiwilligen Mitgliedschaft angerechnet werden!
    Das BVerfG hat aber sehr genau gesagt, was unter einer freiwilligen Mitgliedschaft zu gelten hat, nämlich Beschäftigte wegen Überschreitens der Entgeltgrenze

    Insofern stellt die Behauptung der KK, Gerichte und Politiker, wir hätten uns freiwillig in der GKV weiter versichern können, wiederum eine Ungerechtigkeit dar. Warum müssen wir von unserem “fiktiven Unterhalt” gegenüber unseren Beamtenehemännern eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft bezahlen, obwohl der Ehemann einen Anspruch auf Beihilfe für sich und seine Familienangehörigen hat? Die Antwort: Weil es die gesetzlichen Krankenkassen stärkt!

    Wir waren nicht versicherungsfrei geworden, weil wir ein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze hatten und dann in die private Versicherung gegangen sind. Wir Ehefrauen haben unsere Erwerbsarbeit und damit unsere Pflichtversicherung aufgegeben; und einen Versicherungstatbestand für nicht erwerbstätige Beamtenehefrauen in § 5 SGB V gibt es nicht. Nur nicht erwerbstätige Ehefrauen von GKV-Mitgliedern können nach § 10 SGB V (Familienversicherung) ihre Pflichtmitgliedschaft fortsetzen und haben dann keine Probleme als Rentnerin.

    Voraussetzung für eine Verfassungsbeschwerde ist der Gang durch alle 3 Instanzen der Gerichte. Finanzielle Hürde ist das Bundessozialgericht, dort herrscht Anwaltszwang, vor dem BVerfG und dem EGMR in Straßburg dagegen nicht. Bevor man aber den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen kann muss man beim BVerfG erfolglos gewesen sein. Darum ist es so wichtig, vor den Gerichten zu klagen und auch Öffentlich- keitsarbeit zu leisten, sei es in den Medien oder mit einer Petition. Meine Verfassungsbeschwerde liegt seit dem 06.06.2015 beim BVerfG. Man muss sich halt in Geduld üben……..

    Mit solidarischen Grüßen
    Anneli Fuchs

    • Edeltraud Schauer auf 25. April 2016 bei 22:26

    Danke an Herrn Schultze-Lutter und Frau Anneli Fuchs für ihren Beistand. Es hilft sich in Geduld zu üben.

    Herzliche Grüße
    Edeltraud Schauer

    • Marianne Pelz auf 27. April 2016 bei 21:41

    Antwort zu meiner Petition (noch nicht online)…
    “Sehr geehrte Frau Pelz,
    zu Ihrem Anliegen liegen dem Petitionsausschuss bereits Zuschriften anderer Bürger und Bürgerinnen vor.
    Ermittlungen sind bereits eingeleitet worden. Ihre Ausführungen werden in diese Ermittlungen einbezogen und gemeinsam mit den anderen Petitionen beraten.
    Aufgrund der Empfehlung des Petitionsausschusses wird der Deutsche Bundestag zu diesen Petitionen einen Beschluss fassen, der Ihnen mitgeteilt wird.
    Bitte haben Sie Verständnis, dass in diesem Beschluss zu den Zuschriften vieler Bürgerinnen und Bürger nicht individuell auf Ihre Ausführungen eingegangen werden kann.”

    total aussagekräftig 🙁
    VG Marianne

      • Irma Stephan auf 28. April 2016 bei 17:27

      Hallo, Frau Pelz
      und alle anderen Mitstreiter,

      das ist doch schon ein kleiner Lichtblick in unserem Kampf gegen die 9/10 Regelung.
      Habe gestern meine Petition an das Europäischen Parlament in Brüssel nach einer Vorlage von Frau Fuchs geschickt. Nun warte ich auf eine Antwort.
      Alle vom Deutschen Bundestag abgelehnten Petenten sollten auch den Weg nach Brüssel mit einer Petition
      wählen. Noch eine Bitte, sachlich über unser Problem schreiben und weiter Informationen austauschen.
      Mit solidarischen Grüßen.
      Irma Stephan.

    • Marianne Pelz auf 28. April 2016 bei 18:27

    Heute noch ein zweiter Brief vom Petitionsausschuss mit der Aussage, dass meine Pet nicht veröffentlicht werden kann, da der Ausschuss in der laufenden Wahlperiode schon in einer im Wesentlichen Sachgleichen Angelegenheit bereits eine Entscheidung getroffen hätte und ich keine entscheidungserheblichen neuen Gesichtspunkte vorgetragen hätte……deshalb wird nun meine Petition als “Mehrfachpetition” zu der “Leitpetition” behandelt und es gibt sicherlich eine negative abschlägige Antwort……aber ich werde um Geduld gebeten…..
    Schade, dass keine Veröffentlichung stattgefunden hat, da hätten wir alle mitzeichnen können, um zu zeigen, wieviele Menschen davon betroffen sind.
    Also nix mit Lichtblick…. 🙁
    Viele Grüße
    Marianne

    • Edeltraud Schauer auf 28. April 2016 bei 20:14

    Sehr geehrte Frau Schauer,

    besten Dank für Ihren Themenvorschlag, den wir gerne an unsere Planung weiterleiten und prüfen.

    Sollten wir eine Möglichkeit zu einer Berichterstattung haben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Detailfragen zu besprechen. Sollten wir Ihren Themenvorschlag aus der Fülle der Zuschriften nicht aufgreifen können bzw. nicht anhand Ihres Beispiels erneut über das Thema berichten, bitten wir sehr um Verständnis. Bei der großen Anzahl von Anregungen, die wir täglich erhalten, können wir aus organisatorischen Gründen keine gesonderten Absagen verschicken.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute.

    Mit besten Grüßen

    i.A. für ML mona lisa

    Edeltraut Deiß

    Von: Edeltraud Schauer [mailto:edel-schauer@web.de]
    Gesendet: Samstag, 23. April 2016 18:52
    An: ZDF, Mona Lisa

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    da sie ein Frauenmagazin sind, wäre es vielleicht auch in Ihrem Interesse, einmal die oben beschriebene Angelegenheit näher in Augenschein zu nehmen. Wir sind Frauen in Rente und waren in unserer Familienphase nicht pflichtversichert, da wir uns um unsere Kinder gekümmert haben. Es war damals nicht so einfach ohne Großeltern weiter zu arbeiten. Die Kindergartenzeiten bewegten sich zwischen 9:00 Uhr und 11:30 und nachmittags von 14:00 bis 16:00 Uhr, da konnte man nicht berufstätig sein. Wir haben uns nicht dem Sozialsystem der Krankenkassen entzogen, da wir ja nicht berufstätig waren und entweder privat oder bei Beamten familienversichert waren. Nun müssen wir vom gesamten Einkommen Krankenkassenbeiträge bezahlen, bei mir ist dies die Hälfte meiner Rente.

    Haben schon alle politische Wege ausgeschöpft, Petitionen sogar bei der EU eingereicht, bisher ohne Erfolg. Nur durch die Öffentlichkeit können wir noch auf die ungerechte Behandlung aufmerksam machen. Was haben wir von der Mütterrente, wenn man so geschröpft wird. Wenn Sie noch mehr Informationen benötigen siehe auch http://www.oha-zeitung.de/boese-ueberraschung-bei-renteneintritt/

    Herzliche Grüße

    Edeltraud Schauer

    • Helga Fuchs auf 2. Mai 2016 bei 12:06

    Hallo in die Runde,
    auch ich bin eine Betroffene. War v. 1966 – 1978 und 1992 – 2008 gesetzl. krankenversichert und in der Zwischenzeit (Geburt unserer Kinder 1977 und 1981 bis zu meinem Eintritt ins Berufsleben 1992) bei meinem Mann (Lehrer) privat krankenversichert. Mit 60 Jahren habe ich meine Rente beantragt und die Mitteilung erhalten, dass mir nicht in die KVdR zusteht. Arbeite bis jetzt noch in einem Midijob und bin auf Grund dessen gesetzl. krankenversichert. Anschließend muss ich mich bei meiner Krankenkasse o. a. freiwillig versichern.
    Ich würde mich sehr gerne an Ihrer Aktion beteiligen und mitkämpfen gegen diese Ungerechtigkeit.

    LG. Helga Fuchs

    • Christa J. auf 2. Mai 2016 bei 15:57

    Auch ich bin eine Betroffene.
    Da ich mit einem Beamten verheiratet war.
    In der Zeit, da ich die Kinder aufgezogen habe, war ich mit meinem damaligen Mann privat versichert.
    Jetzt schrieb mir meine Krankenkasse, dass ich mich, wenn ich Rente bekomme, freiwillig versichern muss.
    Ich war viele Jahre bevor ich Kinder hatte gesetzlich versichert. Aber das interessiert niemand.
    Christa J.

    • Edeltraud Schauer auf 3. Mai 2016 bei 18:43

    Schön – oder auch nicht – dass wieder 2 Betroffene sich melden. Gerade wir Mütter, die jetzt in Rente sind oder gehen, haben d i e Kinder großgezogen, die das Solidarsystem nun stützen, oft haben sie gute Berufe und verdienen nicht schlecht und wir werden mit unserem gesamten Vermögen herangezogen, obwohl wir bestimmt keinen Reichtum ansammeln konnten. Wir müssen uns wehren und einen gemeinsamen Weg finden.

    Herzliche Grüße
    ‘Edeltraud Schauer

    • Sigrid Ruppert auf 10. Mai 2016 bei 17:10

    Sigrid Ruppert
    10.Mai 2016
    Ich bin eine ebenfalls Betroffene und teile das Schicksal wohl vieler. Wenn der Ehemann privat versichert ist , heißt das noch lange nicht, daß man Reichtümer angehäuft hat. Wenn das so wäre, wäre ich schon längst privat versichert. Das ist die Strafe, daß man nach der Kindererziehung noch gearbeitet hat und brav seine Beiträge bezahlt hat.
    Beim Einreichen des Rentenantrages wurde mir gesagt, ich könnte mich freiwillig versichern, weil mir Versicherungszeiten in der GKV fehlen, der Beitrag sei gleich hoch wie bei der Pflichtversicherung. Erst später erfährt man, daß man jede Art von Einkommen, auch die des Ehemanns berücksichtigen muss.
    Den Entscheidungsträgern schwebte sicher das sogenannte “Zahnarztgattinnenmodell” vor, das so in der Praxis wohl kaum existiert.
    Ich fühle mich als Mensch 2.Klasse nur weil mein Mann in der PKV ist und eine hohe Selbstbeteiligung hat. Er konnte nicht mehr in die GKV wechseln. Ich war früher im Schuldienst und er war durch mich Beihilfe fähig und noch Student. Ich habe 3 Kinder großgezogen, alle haben studiert, da blieb nichts, um ein Vermögen aufzubauen. Ja, ein Haus haben wir abbezahlt.

    Liebe Grüße
    Sigrid Ruppert

    • Edeltraud Schauer auf 14. Mai 2016 bei 15:26

    andrea-nahles@bundestag.de

    • Edeltraud Schauer auf 19. Mai 2016 bei 22:38

    Was ist mit all den betroffenen Frauen geworden? Haben sie sich mit ihrer Lage abgefunden oder hat jemand einen Vorschlag, wie man gegen diese ungerechte Behandlung vorgehen kann. Wäre froh, wenigstens wieder etwas zu lesen, das Hoffnung macht.

    Liebe Grüße an alle
    Edeltraud Schauer

    • Hammel, Veronika auf 20. Mai 2016 bei 14:08

    Möchte auf das Buch von Michael Opoczynski: Aussortiert und abkassiert – Altwerden in Deutschland hinweisen.
    Er deckt in seinem neuen, intensiv recherchierten Buch auf, was mit den »Alten« heute passiert.

    Herr Opoczynski hat auch einen Blog zur 9/10 -Regelung eingerichtet.
    Diskriminierung: die Opfer der „9/10-Regelung“.
    Oder: Krankenkassenbeiträge kann sich nicht mehr jeder leisten.
    Wäre hilfreich, wenn weitere Betroffene einen Kommentar zu diesem Thema schreiben.

    • Nicole Schöneborn auf 24. Mai 2016 bei 20:53

    Danke für diesen wertvollen Tipp, diesen Blog kannte ich noch nicht, und habe sofort einen ausführlichen Kommentar geschrieben. Auch ich bitte darum, dass möglichst viele sich dort zu Wort melden. Es wird uns immer wieder eingeredet, wir seien Einzelfälle, aber ich glaube das nicht. Es gibt mehr Betroffene, als man denkt. Wir müssen nur zusammenfinden.
    Mit solidarischen Grüßen
    Nicole Schöneborn

    • Erhard Untner auf 8. Juni 2016 bei 11:20

    semper idem! Die Prpolematik dreht sich doch immer um die 9/10 Regeleung, d.h. um die pflichtversicherten Jahre in der 2. Lebensarbeitshälfte.Ist die Zeitspanne der gesamten Lebensarfbeitszeit lang, reicht die Arbeitszeit in der 2. Hälfte nicht aus um die 9/10 Regellung zu erfüllen. Beispiel meiner Frau: Arbeitsbeginn mit 17, also bis zur Rente mit 65 sind es 48 Lebensarbeitsjahre. In der 2. Hälfte hat sie 21 Jahre gearbeitet, damit unterbietet sie die 9/10 Regelung um 0,6 Jahre: 48: 2 = 24, davon 9/10 = 21,6, Differenz zu 21 = 0,6. Also wegen 7 Monate wird eine freiwillige KV angeboten, hier 387 Eur pro Monat.
    Hätte meine Frau nur 44 Lebensarbeitsjahre, also wenn sie später angefangen hätte zu arbeiten, würde ihre Arbeitszeit in der 2.Lebensarbeitszeit ausreichen:44:2 = 22, davon 9/10 = 19,8.
    Fazit: Wer länger arbeitet im Leben wird bestraft!
    Was hat sich der Gesetzgeber wohbl dabei gedacht? Ich bin kein Fachman für derartige Zusammenhänge, kann aber noch logisch denken, oder ?
    Erhard Untner

    • Anneli Fuchs auf 9. Juni 2016 bei 21:12

    semper idem – jedem das gleiche – schön wär’s
    Der Gesetzgeber hat bei der 9/10-Regelung daran gedacht, die “Rosinenpicker” von der Krankenversicherung der Rentner fernzuhalten, weil die gesetzliche Krankenkasse finanziell geschützt werden muss. So einfach ist das und meiner Meinung nach auch sehr ungerecht. Nur dem das gleiche, wenn er gleich ist.
    Anneli Fuchs

    • Elvira Seligmann auf 10. Juni 2016 bei 11:39

    Hi Frau Ritter,

    auch ich bin betroffen, wie Sie.
    Anbei mein Schreiben an die SPD.

    Liebe Grüße
    Elvira Seligmann

    e-amil an Bundestagsabgerodnete Manuela Schwesig (SPD)

    Hello Frau Schwesig,
    Ich bitte um Ihre Stellungsnahme, warum ich nicht in die KVDR (9/10 Regelung) komme, obwohl ich ein Leben lang gearbeitet habe und seit 01.01.2016 in Rente bin, da ich von 1997-2004 mit meinem Mann nach Kanada ausgewandert war. Trotz Sozialversicherungsabkommen mit CA verweigert die DRV den Beitritt, da diese 7 Jahre bei mir nicht angerechnet werden.
    Laut Bescheid der DRV erhalte ich netto 478,35 Euro Rente (Brutto). Nun teilte mir die AOK mit, daß ich nicht in die KVdR kann und mich deshalb freiwillig in der AOK versichern muß. Der Beitrag würde sich auf ca. 270 Euro belaufen, da das Einkommen meines Mannes hinzugerechent wird, der als ewig-Selbstsändiger nur 228 Euro Rente bekommt, 400 Euro private KK zahlen muß und zudem noch 45.000 Euro Schulden für unser Haus abzuzahlen hat.
    Außerdem muß ich noch 10 Jahre öan 50.03 Euro monatlich an die AOK abführen für eine LV aus eine Direktversicherung, die eigentlich aus 1989 abgabenfrei sein sollte.
    Wenn diese gesetzlichen Regelungen für Altersrentner von einer demokratischen Volkspartei für Deutsche, die den heutigen Wohlstand erarbeitet haben, rechtens ist, obwohl für Asylanten Milliarden zur Verfügung stehen, dürfen Sie sich nicht wundern, wenn Ihnen die Wähler weglaufen.
    Was und wann plant die SPD in der Zukunft, um deutschen Rentnern ein würdiges Leben zu ermöglichen?
    Muß ich mich von meinem Mann, mit dem ich 45 Jahre verheiratet bin, scheiden lassen, um in die Grundsicherung zu fallen?
    Es wäre nett, eine verbindliche Antwort zu erhalten.
    Sofern Sie weitere Details benötigen, bitte ich um Mitteilung.
    Mit freundlichen Grüßen
    Elvira Seligmann
    23.05.2016

    • Edeltraud Schauer auf 11. Juni 2016 bei 02:25

    Hallo, Frau Seligmann

    genau diesen Rat, mich scheiden zu lassen nach über 40 Jahren, hat mir auch ein Vertreter der Krankenkasse gegeben. Ist doch toll – nachdem so viele junge Ehen geschieden werden. Habe auch an alle möglichen politischen Institutionen geschrieben und keine Antwort erhalten. Bitte teilen Sie dem Forum mit, wie Ihre Antwort lautete. Vielleicht hilft der Klageweg?

    Mitfühlende Grüße
    Edeltraud Schauer

    • Joerg Schultze-Lutter auf 11. Juni 2016 bei 23:13

    Hallo Frau Seligmann,

    Sie sind offensichtlich in das gleiche sprichwörtliche Messer gelaufen, was mich im Rahmen meiner Auslandspläne auch fast erwischt hätte. Laut der Aussage der DVKA (Deutsche verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland, http://www.dvka.de) ist die Sachlage vereinfacht dargestellt laut meines Verständnisses wie folgt:

    – Sozialversicherungsabkommen mit anderen Ländern finden im Bezug auf die KVdR keine Anrechnung. Grund:
    – Bei Wohnsitzwechsel ins Ausland wird durchaus die Krankenversicherung im Ausland registriert. Diese gilt aber -da keine *deutsche* gesetzliche KV- als privat versichert.
    – Ihre sieben Jahre in Kanada werden seitens der KVdR-Berechnung gleichbedeutend mit einer siebenjährigen deutschen PKV-Mitgliedschaft behandelt. Es ist dabei irrelevant, ob Sie in Kanada privat oder gesetzlich versichert gewesen sind.
    – Unter Berücksichtigung der KVdR-Beschränkungen auf die zweite Lebenshälfte reichen Ihnen in dieser ca. 2,3 Jahre im Ausland, um nicht in die KVdR aufgenommen zu werden – und das unabhängig davon, ob man sein ganzes restliches Leben gesetzlich versichert gewesen ist oder nicht.

    Sofern man sich dieser Situation bewußt ist und noch *vor* dem Schritt der Auswanderung steht, hilft zumindest nach aktueller Gesetzeslage, rechtzeitig eine Anwartschaftsversicherung bei der jeweiligen GKV abzuschliessen. Diese liegt je nach Familienstand, Anzahl der Kinder usw. bei ca. 50-60 EUR/Monat. Mit dieser Anwartschaftsversicherung haben Sie zwar keinen Leistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse, allerdings zählen Sie unter dem Gesichtspunkt der KVdR weiterhin als gesetzlich versichert und kommen somit zur Rente als KVdR-Mitglied unter den aktuellen gesetzlichen Regelungen in Betracht. Salopp gesagt zahlen Sie zweimal Krankenkassenbeiträge – Ihren KK-Beitrag im Ausland und den in Deutschland. Soviel zum Wert des Sozialversicherungsabkommens.

    Diese Information kommt in Ihrem Falle aber für Sie leider zu spät. Ich würde Ihnen raten, Ihren Fall der DVKA zu schildern (Kontaktdaten siehe oben). Die Inanspruchnahme dieser Beratung ist kostenlos und vielleicht haben die dortigen Mitarbeiter noch eine Idee, wie Sie doch in die KVdR mit aufgenommen werden können. Viel Hoffnung kann ich Ihnen aber mit diesem Versuch nicht machen. Die gesetzlichen Regelungen sind recht restriktive und meiner Meinung nach bewußt irreführend.

    Sie haben übrigens dahingehend Glück, daß Sie vor Rentenbeginn noch ein paar Jahre in Deutschland versichert waren. Warum? Wenn Sie es nicht gewesen wären, hätten Sie im Fall der Fälle noch nicht einmal Zugriff auf die Leistungen der Pflegeversicherung gehabt (SGB XI § 33 (Soziale Pflegeversicherung; Leistungsvoraussetzungen)) – und das trotz jahrzehntelanger Beitragszahlung. Selbstverständlich werden Sie zu diesem Thema auch nicht von offizieller Stelle informiert. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

    Was mir übrigens noch keine staatliche Stelle hat beantworten können ist die Frage, wie die KVdR das Arbeitsende berechnet, wenn man eben seine Arbeitszeit bis zur Rente im Ausland verbringt und erst dann nach Deutschland zurückwechselt. Zählt dann das Arbeitsende im Ausland als Lebensarbeitsende oder das letzte Arbeitsdatum in Deutschland? Ich vermute aber, in *diesem* Fall greift dann wieder das Sozialversicherungsabkommen mit dem Datumsende im Ausland, da Vater Staat ja Geld wittert.

    Also – kontaktieren Sie die DVKA, schildern Sie Ihren Fall und bitten Sie um Rat. Vielleicht gibt es hier bezogen auf Ihren Einzelfall doch noch eine Lösung. Ich drücke Ihnen und Ihrem Mann beide Daumen.

    Beste Grüße
    Jörg Schultze-Lutter

    • Marianne Pelz auf 13. Juni 2016 bei 12:45

    “Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages ist das Petitionsverfahren beendet”…
    Bezogen wird sich auf die Beschlussempfehlung (BT-Drucksache 18/8412) des Petitionsausschusses.
    “Zur Eingabe fand am 5.11.2015 ein Berichterstattergespräch statt, an dem Vertreter der Bundesregierung teilnahmen”…… Das ist ja wohl ein Witz? Meine Petition ist vom 18.4.2016!!!!
    Also weiter gehts mit der Petition an das Europäische Parlament! Nicht aufgeben!
    Viele Grüße an alle
    Marianne Pelz

      • Irma Stephan auf 16. Juni 2016 bei 13:54

      Am Wochenende habe ich das gleiche Antwortschreiben vom Deutschen Bundestag zu meiner Petition vom 05.April 2016 erhalten. Einen Widerspruch gegen den Beschluss werde ich nicht einlegen, denn die Antwort kann ich mir vorstellen (siehe Frau Hammel). Das war`s`für mich wohl auf nationaler Ebene.
      Über meine Petition an das Europäische Parlament habe ich noch keine Antwort erhalten.
      Ich hoffe, dass wir uns weiterhin in diesem Blog gegenseitig informieren und kommentieren.
      Mit solidarischen Grüßen
      Irma Stephan

    • Heidi Manszek auf 16. Juni 2016 bei 19:52

    Hallo,
    na das habe ich ja endlich mal einen thread gefunden , der dieses Problem behandelt. Denn ich gehöre auch zum Kreis der Rentner, denen haufenweise Vorversicherungszeiten unterschlagen wurden. Petitionen nützen garnichts. Die habe ich nämlich auch schonmal mit 0 Erfolg eingereicht, so wie das bei anderen Petitionen auch der Fall ist. Jedoch bin ich mittlerweile politisch tätig und könnte das mal zur Sprache bringen, inwiefern man das aufgreifen könnte. Der Lauterbach, den ich dem Zusammenhang auch schon vor ein paar Jahren angesprochen habe, hat mir lediglich eine freche Antwort auf meinen Einwand und meine Nachfrage zurückgeschrieben. Von Gröhe bekommt man erst garkeine. Das sind Systemknechte und da kann man nichts erwarten. Solche Geschichten muß man auf eine andere Art öffentlich machen. Wie ich sehe , haben sich ja hier schon einige zusammengefunden. Das wäre es sicher gut, wenn man evtl. mal einen Verteiler erstellen könnte, so daß wir über Privatmail in Kontakt bleiben und überlegen können, wie wir am besten vorgehen. Auch der Sozialverband hab bisher nichts unternommen. Sondern der Sachbearbeiter kannte das Gesetz nicht mal… sowas ist einfach ein schwaches Bild. Das sind alles Pseudoverbände, die von der Politik gesponsort werden und auch da kann man nichts erwarten. Ich weiß nicht, ob meine mailaddy hier sichtbar ist. Vorsichtshalber setze ich sie mal noch öffentlich rein HManszek@aol.de
    Gruß Heidi Manszek

    • Edeltraud Schauer auf 16. Juni 2016 bei 20:41

    Antwort meiner Petition an Brüssel:

    Sehr geehrte Dame,
    im Namen des Generalsekretärs bestätige ich den Eingang Ihrer übermittelten Petition vom 20.04.2016. Ihre Petition wurde in das Register aufgenommen. Nach der Registrierung wurde diese an den Petitionsausschuss weitergeleitet, der zunächst über ihre Zulässigkeit befinden wird, d.h. ob sie in den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union fällt. Die Entscheidung über die Zulässigkeit Ihrer Petition wird Ihnen vom Ausschuss auf direktem Wege in schriftlicher Form mitgeteilt. Ich möchte Sie allerdings darauf hinweisen, dass die Prüfung einer Petition aufgrund der großen Zahl eingehender Petitionen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen kann.
    Weitere Schreiben richten Sie bitte direkt an den Petitionsausschuss, Europäisches Parlament, rue Wiertz, B-1047 Brüssel (Telefax: 0032-2284 6844).

    Edeltraud Schauer

    • Marianne Pelz auf 20. Juni 2016 bei 20:07

    Mir kam da gerade so ein Gedanke…… wenn die privat Versicherten- bzw. Beamtenehemänner als “unterhaltsverpflichtet” mit dem halben Gehalt zur (Kranken)Kasse gebeten werden….
    – wir wären doch unseren Ehemännern ebenfalls “unterhaltsverpflichtet” – und müssten unsere halbe Rente an ihn abgeben, oder? Dann könnte doch nur unsere halbe Rente für die Berechnung der Beiträge herangezogen werden? Oder liege ich da völlig falsch?
    LG Marianne Pelz

      • Anneli Fuchs auf 21. Juni 2016 bei 15:38

      Hans-Peter Fuchs

      Äh – liebe Frau Pelz, nicht schlecht gedacht – aber: Die Krankenkasse berücksichtigt ja von Ihnen als ´Freiwillig Versicherte` auch nur Ihre halbe Rente bei der Beitragsbemessung – plus des halben Einkommens Ihres Ehemannes. Das ´hälftige Familieneinkommen` wird zu Grunde gelegt – resultierend aus der Definition Ihrer ´wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit`…

        • Johanna auf 12. Juli 2016 bei 16:06

        Wie kommen Sie auf halbe Rente? Bei mir wird die ganze Rente plus Mini-Betriebsrente plus Versor gungsausgleich berrechnet

          • Anneli Fuchs auf 19. Juli 2016 bei 12:51

          Sie zahlen Ihren Beitrag von Ihrem eigenen Renteneinkommen, wo ist da das Problem? Offensichtlich leben Sie nicht mit einem privat versicherten Lebens-/Ehepartner zusammen. Darum wird auch kein Ehegatteneinkommen angerechnet. Nach den Beitragsverfahrensgrundsätzen werden die Einkommen beider Eheleute zusammengerechnet und dann durch zwei geteilt. Rein rechnerisch ist die Hälfte vom jeweiligen Einkommen des Ehemannes bzw. Ehefrau ebenfalls das halbe Familieneinkommen.
          Liebe Grüße Anneli Fuchs

    • Egon Knaus auf 29. Juni 2016 bei 17:55

    Hallo zusammen,

    ich bin auch ein Betroffener, derzeit nur mit meiner KV-Zuordnung vor Gericht. Ich melde mich später. Ich will meine laufenden Verfahren abwarten

    Grüße, Egon Knaus

    LA am Bodensee

      • Marianne Pelz auf 30. Juni 2016 bei 14:07

      Hallo Herr Knaus,
      wir sind gespannt auf den Ausgang des Verfahrens. Bitte berichten sie zu gegebener Zeit!
      Viele Grüße
      Marianne Pelz

    • Koesling Karin auf 5. Juli 2016 bei 21:24

    Nachdem ich mich wieder über die Mitteilung meiner Krankenkasse über eine Beitragserhöhung geärgert habe habe ich zum Glück dieses Forum gefunden( Danke) ! Irre seid geraumer Zeit durch das Netz um Infos über die 9/10 Regelung zu bekommen!
    Ich Jahrgang 1952 – Lehre von 1966-69 Berufstätig bis zur Geburt des 1 Kindes 1972
    Keine Berufstätigkeit ( Ehemann Soldat – und war Ca. 100 Km. entfernt in der Kaserne)
    1975 Auslandsaufenthalt Canada ( 9 Monate)
    1977 Geburt 2 Kind
    Keine Berufstätigkeit ( Kindererziehung)
    1980 + 1981 Auslandsaufenthalt Canada ( jeweils für 9 Monate)
    Keine Berufstätigkeit ( Kindererziehung)
    1989-1994 Auslandsaufenthalt Canada ( keine Berufstätigkeit)
    1994 Ausbildung zur Krankenschwester( mein Beitrag zum Fam. Einkommen)
    Bis 2009 Diagnose Brustkrebs kam.
    Bis 2011 – Rente für Schwerbehinderte mit 60 Jahren und 10%Abzug der Rente
    Hätte ich dich bloß vorher erfahren das ich als freiwillig versicherte in der Krankenkasse 50% meiner Rente abgeben muss um versichert zu sein! Ich bin mehr als traurig das Niemand uns darüber informiert hat das die Pension meines Mannes auf meine Krankenversicherungsbeiträge angerechnet werden! 50% ich hätte besser nie arbeiten sollen! Oder?
    Mit solidarischen Grüßen! Weiß garnicht was ich noch machen kann!
    Karin Kösling

      • Nicole Schöneborn auf 9. Juli 2016 bei 20:07

      Hallo Frau Koesling,

      es gibt noch einen Blog von dem ehemaligen Fernsehmoderator Michael Opoczynski. Dieser hat auch das Buch “aussortiert und abkassiert” geschrieben. Der Blog heißt. Diskriminierung: die Opfer der 9/10Regelung.
      Ich fände es gut, wenn Sie auch an dieser Stelle ihren Fall ausführlich darstellen. Wir dürfen keine Möglichkeit außer Acht lassen, um auf das Problem aufmerksam zu machen. Ich denke, dass es noch viel mehr Leute betreffen wird, die eine Zeitlang im Ausland gelebt haben. Die wissen es nur noch nicht. Beim Einreichen der Rente kommt dann die böse Überraschung!
      Außerdem wäre es gut, wenn sie , wie die meisten von uns, eine Petition an das Europaparlament schicken. Weiter oben wird beschrieben, wie das geht. (Frau Fuchs hat viel dazu geschrieben)
      Bloß nicht aufgeben!
      Mit solidarischen Grüßen
      Nicole Schöneborn

      • Joerg Schultze-Lutter auf 20. Juli 2016 bei 18:50

      Hallo Frau Kösling,

      ohne Ihnen große Hoffnung zu machen: setzen Sie sich mit der DVKA (http://www.dvka.de) in Verbindung. Die Mitarbeiter dort kümmern sich um alle Belange betreffend vorangegangener Versicherungszeiten im Ausland; der Service ist kostenfrei.

      Letztendlich zählen aber alle Versicherungszeiten im Ausland mit als Lebensarbeitszeit; diese werden aber immer als private Krankenversicherungszeiten angerechnet – selbst wenn diese im Ausland über eine dortige gesetzliche KV abgeleistet worden sind.

      VG
      Jörg Schultze-Lutter

    • Anneli Fuchs auf 27. Juli 2016 bei 11:16

    Hallo, liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter gegen die 9/10-Regelung.

    Endlich mal ein Silberstreif am Horizont!
    Ich habe heute Post von Frau Cecilia Wikström, Vorsitzende des Petitionsausschusses des Europäischen Parlamentes, erhalten.

    Sie teilt mir mit, dass der Petitionsausschuss meine Petition geprüft und nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Europäischen Parlamentes für zulässig erklärt hat, da die aufgeworfene Frage in den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union fällt.

    Der Ausschuss hat mit der Prüfung meiner Petition begonnen und beschlossen, die Europäische Kommission um eine erste Untersuchung der verschiedenen Aspekte des Problems zu ersuchen. Der Ausschuss wird die Prüfung meiner Petition fortsetzen, sobald er die erforderlichen Informationen erhalten hat.

    Ich werde über alle weiteren Maßnahmen, die im Zusammenhang mit meiner Petition getroffen werden, auf dem Laufenden gehalten werden.

    Soweit das Schreiben von Frau Wikström, wohlgemerkt eine Schwedin! Vermutlich sieht sie sofort, dass wir Frauen während der “Familienzeit” freien Zugang zu den Sozialsystemen haben müssen und nicht mit einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV als Rentnerinnen finanziell beschwert werden, so dass von der Rente nicht mehr viel übrig bleibt.

    Mit solidarischen Grüßen
    Anneli Fuchs

    • Edeltraud Schauer auf 28. Juli 2016 bei 00:34

    Danke Frau Fuchs für die Info. Endlich ein Hoffnungsschimmer. Habe auch eine Petition an die EU eingereicht.

    Herzliche Grüße
    Edeltraud Schauer

    • Heß, Hermann auf 12. August 2016 bei 16:48

    Hermann Heß
    Meine Frau ist auch von der 9/10-Regelung betroffen. War 34 Jahre gesetzl. Zwangsmitglied in der gesetzl KV, hat 2 Kinder erzogen und wurde mit Rentenbeginn von der AOK aus der gesetzl. KV verabschiedet.
    Werde gegen diese ungerechte Gesetzesbestimmung auf allen Ebenen aktiv.

    • Diane Eggers auf 13. August 2016 bei 11:53

    Hallo,
    auch ich bin eine verärgerte Betroffene! Ich war mit einem Beamten verheiratet und mit unseren drei Kindern über ihn familienversichert!
    Nach der Scheidung habe ich dann wieder versicherungspflichtig gearbeitet und war dadurch gesetzlich Krankenversichert! Dann musste ich aus gesundheitlichen Gründen in volle Erwerbsunfähigkeits- Rente gehen.
    Leider habe ich die letzten zu Grunde gelegten 15 Jahre in einer gesetzlichen Krankenkasse nicht erfüllt und musste mich “freiwillig” versichern, was mich mtl. 175€ gekostet hat. Nach der letzten Rentenerhöhung von ca. 50€ zahle ich jetzt aktuell jeden Monat 220€ für Kranken – u. Pflegeversicherung! Ergo habe ich keinen Cent mehr in der Tasche da die “Rentenerhöhung ” voll von der Krankenkasse “geschluckt” wurde!
    Nicht nur das wir älteren Mütter sowieso schon schlechter gestellt sind, bei den Rentenpunkten für die Kindererziehung, gegenüber den jüngeren Müttern, werden wir geschiedenen Beamtenfrauen nochmal bestraft Kinder groß gezogen zu haben!
    Ich finde das eine unglaubliche Ungerechtigkeit!!!
    Was können wir tun???

    • Anneli Fuchs auf 14. August 2016 bei 20:32

    Hallo, Frau Eggers,
    Sie fragen, was wir als “Beamtenehefrauen” tun können? Krach schlagen, vor Gericht ziehen, Petitionen schreiben!
    Ich möchte Ihnen auch raten, auf den Zeitpunkt zu achten, wenn Ihre EU-Rente in eine Altersrente umgewandelt wird. Dann wird nämlich von der Krankenkasse erneut geprüft, ob Sie als Altersrentnerin nicht doch pflichtversichert sein können. Die freiwillige Mitgliedschaft während der EU-Rentenzeit wird nämlich für die 9/10-Regelung mitgezählt. Lesen Sie mal dazu den Eintrag von Frau Nolting in dem Blog von Herrn Michael Opoczynski, Krieg der Generationen. Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie mich an 0511 – 533 2057.
    Liebe Grüße
    Anneli Fuchs

    • Diane Eggers auf 15. August 2016 bei 17:43

    Liebe Frau Fuchs,
    vielen Dank für Ihre Info!
    Laut der Aussage meiner Krankenkasse komme ich nie mehr aus der freiwilligen KV heraus, es sei denn ich würde wieder heiraten oder wieder sozialversicherungspflichtig arbeiten. Tolle Aussage!!
    Man fühlt sich so ungerecht behandelt und ist nur noch wütend!
    Aber seit ich Ihren Blog gelesen habe, hab ich wieder Hoffnung das wir zusammen etwas erreichen können!
    Liebe Grüße
    Diane Eggers

    • Joerg Schultze-Lutter auf 15. August 2016 bei 21:38

    Ein kurzes Update von meiner Seite – ich habe in den letzten Wochen mehrfach versucht, die Thematik sowohl in den überregionalen Medien unterzubringen als auch diverse Bundestagsabgeordnete anzuschreiben und hier um eine Stellungnahme zu bitten.

    Bezüglich des Kontakts mit den Abgeordneten ist der Tenor leider unisono – man bedauere die gegenwärtige Situation und sieht sich aber nicht in der Lage, in naher Zukunft positive Änderungen für alle Betroffenen zu erreichen. Ich rechne mir insbesondere im Bereich der (bundesdeutschen) Petitionen als auch im Kontakt zu Abgeordneten keine Chancen aus, irgendwelche Änderungen zu erreichen und bin mir noch nicht sicher, ob ich diesen Weg noch weiter beschreiten werde.

    Noch schlimmer sieht es allerdings im Rahmen der überregionalen Medien aus. Niemand scheint sich dieses heißen Eisens annehmen zu wollen (warum eigentlich?) und Themeneinreichungen werden von den Verlagen entweder abgelehnt (“Andere Themen sind wichtiger”) oder aber wie in der Mehrzahl der Fälle erfolgt überhaupt keine Antwort. Auch Leserkommentare (z.B. in Bezug auf die gerade heute angesprochene GKV-Beitragserhöhung mit Referenz auf die KVdR-Problematik) schaffen es gar nicht mehr bis zur Veröffentlichung. Eigentlich sollte die Presse ja ein Interesse haben, solche offensichtlichen Mißstände in die Öffentlichkeit zu bringen.

    Aktuell bin ich noch guter Hoffnung, daß dieses Thema dennoch durch eines der in Deutschland meistgelesenen Blogs aufgegriffen wird (mein Nachbar arbeitet dort und versteht den Ernst der Lage – seine Mutter ist auch betroffen). Sollten sich auch diese Kollegen nicht dazu durchringen, sich dieser Thematik anzunehmen, bin ich allerdings auch langsam mit meinem Latein am Ende. Ich vermute/befürchte, daß das Thema letztendlich EU-seitig entschieden werden muß, bevor die Bundesregierung um Sinne der Betroffenen agiert.

    Beste Grüße
    Jörg Schultze-Lutter

    • Brigitte Munzinger auf 19. August 2016 bei 19:06

    Liebe Frau Fuchs,
    als Betroffene der 90/100 Regelung wende ich mich an Sie. Es geht um die Petition an die EU. Mit dem Link schnuckel64@gmx.de kam ich nicht weiter.
    Können Sie mir auf die Sprünge helfen: wie kann ich mich an der Petition beteiligen, oder wäre es besser, selber eine zu verfassen?
    Ich empfinde Ihre Beiträge als sehr hilfreich!
    Beste Grüße

    Brigitte Munzinger

    • Anneli Fuchs auf 19. August 2016 bei 21:36

    Hallo, Frau Munzinger

    ich finde es prima, wenn Sie auch eine Petition an das Europäische Parlament schreiben wollen. Auf diese Weise können wir betroffenen “Beamtenehefrauen” uns gegenseitig unterstützen. schnuckel64@gmx.de ist kein Link sondern meine E-Mail-Adresse. Schreiben Sie mir eine E-Mail, dann habe ich Ihre Adresse und kann Ihnen als Anhang meine Europa-Petition zusenden. Sie können diese als Vorlage verwenden und dabei Ihre persönlichen Daten einfügen, oder auch abändern. Sie muss dann als Brief nach Brüssel geschickt werden.

    Mit solidarischen Grüßen
    Anneli Fuchs

    • Manfred Leimkühler auf 21. August 2016 bei 20:16

    Sehr geehrte Frau Fuchs,

    bitte schicken Sie auch mir Ihre Europa-Petition. Ich möchte Sie in Ihrem Kampf gegen die offenkundige Diskriminierung von Frauen gerne unterstützen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Manfred Leimkühler

      • Anneli Fuchs auf 22. August 2016 bei 07:15

      Ohne E-Mail-Adresse geht das nicht…

    • Breucker, Angelika auf 12. September 2016 bei 18:09

    Liebe Frau Fuchs, Frau Koslowski und alle anderen Betroffenen,
    auch ich gehöre zu diesem Kreis der Frauen und wurde kalt erwischt..
    Auf Nachfrage bei meiner Krankenkasse DAK 1984 vor einem eventuellen Wechsel wurde ich beruhigt mit den Worten: “wenn Sie wieder arbeiten sind Sie automatish gesetzlich krankenversichert und es gibt keine Probleme”.
    Das stellt sich heute anders dar. Auch meinen Petitionen wurde nicht stattgegeben oder man war nicht zuständig.
    Die politischen Parteien sind gar nicht richtig auf mein Begehren oder Nachfrage eingegangen (SPD und CDU) oder haben nicht geantwortet.
    Ich beziehe schon Rente und war 33 Jahre in der gesetzlichen Krankenkasse! Nur leider zählen die ersten 14 Jahre nicht mit.
    Jetzt kommt der 2. HAMMER. WEGEN DES ERHÖHTEN MÜTTERGELDES hat mein 1. Mann Antrag auf Abänderung des Versorgungsausgleichs gestellt. Alles wird neu berechnet, zu meinen Lasten. Das Müttergeld sollte ein Plus von ca. 30 € pro Kind bringen, ich habe nun mehrere hundert € Einbuße.
    Das bedeutet: ich bekomme meine eigene Rente weiter von der Rentenstelle mit dem Krankenkassenzuschuss. Der neu errechnete Betrag, der mir von meinem Exmann übertragen wurde wird demnächst vom Landesamt für Besoldung und Versorgung direkt gezahlt, ohne Krankenkassenzuschuss. D.h. da nach neuem Recht gerechnet wird bekomme ich erheblich weniger Rente, muss aber mehr Krankenkasse bezahlen.
    Das ist eine unglaubliche Diskriminierung gegenüber anderen Müttern, die über ihre Männer in der Familienversicherung versichert waren.
    Mit solidarischen Grüßen
    Angelika Breucker
    Mit solidarischen Grüßen
    Angelika Breucker

    • Hans - Peter Fuchs auf 13. September 2016 bei 08:08

    Hans-Peter Fuchs – 13. September 2016

    Auch meine Ehefrau Anneli Fuchs, die gerade in Schweden bei Tochter und Enkelsohn weilt, wollte wissen, ob der Fernsehbeitrag zur 9/10tel-Regelung Sonntag, 11.09.2016, um 18:00 Uhr in ´hr – defacto` gezeigt worden ist: Das ist geschehen und ich habe die Sendung erfolgreich aufzeichnen können: Es wurden eine ehemals selbständige Friseurgeschäftsinhaberin gezeigt, die zeitweilig privat versichert war und eine angestellte Erzieherin, die als Beamtenehefrau während der Kindererziehungszeit einige Zeit bei ihrem Ehemann beihilfeberücksichtigungsfähig gewesen ist und deren Ehemann für sie hinsichtlich der nicht von der Beihilfe gedeckten Aufwendungen wohl eine private Restkostenversicherung abgeschlossen hattte, denen jetzt große Teile ihrer bescheidenen Renten als Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung weggenommen wird. Eine Äußerung des Bundesgesundheitsministeriums wurde auch gesendet: ´Das BSG habe in mehrfachen Urteilen die 9/10tel-Regelung als rechtmäßig bestätigt und die Bundesregierung beabsichtige derzeit nicht, diese gesetzliche Regelung zu ändern`. Einziges Zugeständnis: ´Man wolle künftig die Betroffenen rechtzeitig vor Rentenantragstellung über die Gesetzeslage aktiv aufklären, was bisher gar nicht oder nur unzulänglich geschehen sei. Sinn der Regelung sei es verhindern zu wollen, dass sich die Leute ´die Rosinen aus beiden Krankenversicherungs-Systemen (GKV / PKV – hier als Restkostenversicherung i.V.m. Beihilfeanspruch gegenüber dem Dienstherrn des Beamten) herauspicken` könnten`…
    Antworten

    • Brigitte K. auf 15. September 2016 bei 07:14

    Ich bin eine Neueinsteigerin. Genau wie alle anderen erfuhr ich im Rentenamt von der 90/100 er Regelung, fragte sofort, ob die Versicherung meine oder unsere Einnahmen zur Berechnung heranzieht, erhielt eine falsche (!) Antwort, regelte notariell, dass ich keine weiteren Einahmen außer meiner Rente habe und erfuhr dann das Gegenteil von der Krankenversicherung. Ich werde für meine unfreiwillige “freiwillige” Versicherung deutlich mehr zahlen, als mein Mann für seine private Komplettabsicherung. Er ist nämlich nicht Beamter, sondern war Angestellter im öffentlichen Dienst und bekam Beihilfe nur bis zum Eintritt in den Ruhestand.
    In diesem Zusammenhang habe ich bereits einmal im bayerischen Landtag zusammen mit wenigen Mitbetroffenen ein komplett sinnloses neues Gesetz durch ein weiteres neues Gesetz “gekippt”. Das war mühsam, aber es hatte sich gelohnt.
    Ich möchte gerne helfen, bei Maßnahmen gegen diese frauenfeindliche und in meinen Augen auch Frauen diskriminierende Regelung. An wen kann ich mich wie wenden?
    Brigitte K.

    • Nicole Schöneborn auf 27. September 2016 bei 12:34

    Hallo, alle zusammen,

    am 5.4.2016 habe ich eine Petition an das Europaparlament in Brüssel geschickt wegen der 9/10 Regelung und habe nun Antwort erhalten. Ich zitiere:

    “Sehr geehrte Frau Schöneborn
    ,ich möchte Ihnen mitteilen, dass der Petitionsausschuss Ihre Petition geprüft und nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments für zulässig erklärt hat, da die aufgeworfenen Frage in den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union fällt.
    Der Ausschuss hat mit der Prüfung Ihrer Petition begonnen und beschlossen, die Europäische Kommission um eine erste Untersuchung der verschiedenen Aspekte des Problems zu ersuchen. Der Ausschuss wird die Prüfung Ihrer Petition fortsetzen, sobald er die erforderlichen Informationen erhalten hat.
    Ich werde Sie über alle weiteren Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Ihrer Petition getroffen werden, auf dem Laufenden halten.
    Mit freundlichen Grüßen
    Cecilia Wikström
    Vorsitzende des Petitionsausschusses”

    Das lässt doch hoffen! Immerhin nimmt man unser Anliegen ernst und will die Angelegenheit prüfen. Nun möchte ich bitten, dass möglichst viele Betroffene auch eine Petition einreichen, soweit sie es noch nicht getan haben. Je mehr Leute sich beteiligen, um so größer sind unsere Chancen!!!
    Vielen Dank an alle, die mitmachen.
    Mit solidarischen Grüßen

    Nicole Schöneborn

    • Guenter Czauderna auf 7. Oktober 2016 bei 11:50

    Hallo,
    ich weiß nicht ob das Ihrer aller Sache dienlich ist, aber ab dem 01.01.2017 sollen alle Waisenrentner in der KVdR. pflichtversichert werden und dies unabhängig von der 9/10 Regelung. Es wäre u.U. interessant in dieser Richtung zu recherchieren und anschließend die Frage zu stellen, warum es in Fällen wie hier geschildert an
    wenigen Tagen oder Wochen liegt um die KVdR. zu verhindern und dort die Vorversicherungszeit offenbar keine aber auf jeden Fall eine untergeordnete Rolle spielt. Kann sein, dass ich Äpfel und Birnen miteinander vergleiche – war auch nur so ein Gedanke.
    Gruss
    Czauderna

    • Anneli Fuchs auf 8. Oktober 2016 bei 19:01

    In meiner Mitgliederzeitung wird auch der Grund für den Verzicht auf die Vorversicherungszeit genannt: “Mit der Versicherungspflicht oder freiwilligen Krankenversicherung gehen für den Waisenrentner Beitragspflichten einher, die von den Betroffenen zunehmend als erhebliche Belastung empfunden werden. Besonders deshalb, da für sie häufig bis zum Rentenantrag eine beitragsfreie Familienversicherung bestand.” Und weiter heißt es: Ausgenommen von der zeitlich begrenzten Beitragsfreiheit sind Waisenrentner,die vor der Rentenantragstellung privat krankenversichert waren. Also auch hier strikte Systemabgrenzung!
    Natürlich ist auch für uns Rentnerinnen der freiwillige Beitrag mit Anrechnung von Ehegatteneinkommen eine erhebliche Belastung, was von den Krankenkassen und den Sozialgerichten nicht wahrgenommen werden will. Für die ist es keine “unbillige Härte”, zur Erfüllung der Vorversicherungszeit eine freiwillige GKV, berechnet vom halben Familieneinkommen (AG und AN-Anteil) vorauszusetzen. Da ist ja noch der Ehemann, der das bezahlen kann. Man kann Waisenrentner und Altersrentner im Hinblick auf die Vorversicherungszeit nicht vergleichen.
    Viele Grüße
    Anneli Fuchs

    • Manfred Drexler auf 1. November 2016 bei 19:31

    Hallo liebe Damen,
    kann mir jemand eine Vorlage zusenden wie ich widerspruch bei der KK machen kann, Ich habe in der 2.Hälfte die 9/10 Regelung auch nicht erfüllt, weil ich im Ausland gearbeitet habe und bei einer gesetzlichen KK dfort versichert war 5 jahre die hier nicht angerechnet werden.
    Was kann ich jetzt für einen Widerspruch schreiben?
    Meine Email ist mdr_250353@gmx.de

    Herzlichen Dank
    Manfred Drexlöer

    • Anneli Fuchs auf 2. November 2016 bei 13:53

    Hallo, Herr Drexler,
    es kommt darauf an, in welchen Land Sie 5 Jahre lang tätig waren. Wenn es ein EU-Land gewesen ist und Sie dort gesetzlich krankenversichert waren, dann muss diese Zeit auch berücksichtigt werden. Das kann man im “KVdR Rundschreiben GKV Spitzenverband” ab Seite 28 nachlesen (bitte googeln).
    Wenn das alles zutrifft, schreiben Sie ganz formlos an Ihre Krankenkasse, dass Sie aufgrund der Mitgliedschaft in der Krankenkasse des Landes xxx in der Zeit vom xxx bis xxx der Auffassung sind, dass Sie die erforderliche Vorversicherungszeit für die KVdR erreicht haben.
    Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
    Anneli Fuchs

    • Elke Greeff-Vogler auf 3. November 2016 bei 13:02

    Hallo … gibt es eine facebook Gruppe?

    • Regina Finzel auf 3. November 2016 bei 22:40

    Auch ich bin von dieser 9/10 Regelung betroffen weil ich in meiner Selbständigkeit 1994 – 2006 (für Otto Versand) bei der DKV privat versichert war. Ich kann gar nicht verstehen, weshalb diese Versicherung nicht mit gezählt wird. Man hat doch trotzdem Beiträge in diese Krankenkasse gezahlt. Auf jeden Fall will ich erst einmal in Wiederspruch gehen. Ob ich eine Chance habe, weiß und glaub ich zwar nicht. Aber bekanntlich stirbt die Hoffnung zuletzt.

    Viele Grüße
    Regina Finzel

    • Hans-Peter Fuchs auf 4. November 2016 bei 07:40

    Unsere unerschütterliche Mitstreiterin, Frau Eva Koslowski, hat von der gesundheitspolitischen Sprecherin der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Hilde Mattheis / MdB, eine Antwort zum Unrecht der 9/10tel-Regelung erhalten, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte:

    Sehr geehrte Frau Koslowski,
    >
    > wie bereits in unserem Telefongespräch kürzlich besprochen, melde ich mich erneut bei Ihnen.
    >
    > Auf der Grundlage Ihrer E-Mail vom 22.08.2016 an Thomas Oppermann haben wir intern recherchiert und die von Ihnen empfohlenen Internetseiten durchstudiert. Ihre missliche Situation wurde hier mit Betroffenheit zur Kenntnis genommen. Obwohl die 9/10tel-Regelung eingeführt wurde, um soziale Ungerechtigkeit zu vermeiden, hat sie offensichtlich auch einige Verlierer mit verursacht.
    >
    > Es ist leider eher unwahrscheinlich, rückwirkend etwas für die betroffenen Frauen tun zu können. Aber seien Sie versichert, dass Ihr Fall sowie auch weitere ähnliche Fälle im gesundheitspolitischen Bereich der SPD registriert wurden und auch weiter beobachtet werden.
    >
    > Als SPD setzen wir uns nun schon seit Jahren für die Etablierung einer Bürgerversicherung ein, um genau diese Fallstricke, die sich aus den zwei parallel existierenden Krankenversicherungssystemen ergeben, in Zukunft zu vermeiden. Der Wechsel von einer privaten hin zu einer gesetzlichen Krankenversicherung löst auch in anderen Kontexten Probleme aus.
    >
    > Sobald es Entwicklungen auf diesem Gebiet gibt, werden wir Sie weiter auf dem Laufenden halten. Bitte melden auch Sie sich gerne bei uns, wenn Sie Fragen oder Anregungen haben. Ihre Anfragen sind hier jederzeit willkommen.
    >
    > Vorerst aber bedanken wir uns recht herzlich für Ihr Engagement und den Hinweis auf diese brisante Problematik.
    >
    > Mit freundlichen Grüßen
    > Bahar Sen>
    >
    > —
    > Bahar Sen
    > wissenschaftliche Mitarbeiterin
    >
    > Büro Hilde Mattheis, MdB
    > Platz der Republik 1
    > 11011 Berlin
    > Tel. 030 – 22 77 91 22
    > Fax:030 – 22 77 67 13
    > Email: hilde.mattheis.ma02@bundestag.de
    >
    > http://www.hilde-mattheis.de

    • Heß, Hermann auf 8. November 2016 bei 21:42

    meine Frau hat Ende September auch eine Beschwerde beim Petitionsausschuss des Europaparlaments eingereicht..
    Ich spreche fast alle Leute mit denen ich für längere Zeit ins Gespräch komme auf die unmögliche 9/10 Regelung an und zeige gleichzeitig Beispiele auf wo bei uns Leistungen ohne entsprechende Gegenleistungen gewährt werden. Dann will ich wissen ob sie dies gerecht finden, ob sie auch eigene Erfahrungen von solch Ungerechtigkeiten kennen und welche Schlüsse sie daraus ziehen.

    • B. Kropp auf 12. November 2016 bei 08:54

    Die Antwort von Frau Hilde Mattheis/MdB ist an Spott und Ironie nicht mehr zu toppen.

    Unsere “missliche Situation” beruht einzig und allein darauf, dass wir Mütter geworden sind. Wenn es für einen Staat eine “missliche Sitation” ist, dass Frauen Mütter werden und so für den Fortbestand der Sozialsysteme sorgen, dann habe ich etwas nicht richtig verstanden.

    Wenn Mütter in diesem Land keine Lobby haben und sich zu den Verliererinnen zählen dürfen, dann werde ich zukünftig die Wahlprogramme der Establishment Parteien sehr viel sorgfältiger lesen müssen. Denn nur “mit Betroffenheit zur Kenntnis genommen” ist ein bischen wenig für eine Partei die sich sozialdemokratisch nennt.

    Mit solidarischen Grüßen
    Brigitte Kropp

    • Hammel, Veronika auf 18. November 2016 bei 11:35

    Hallo, möchte an dieser Stelle auf die Seite bei facebook zur 9/10-tel Regelung verweisen. Wäre schön, wenn jemand einen Kommentar verfassen könnte und mithelfen würde um auf das Problem aufmerksam zu machen.

    Zur Zeit ist Frauen/Männern nur wirklich zu helfen, wenn ihnen die 9/10-tel Regelung vor Rentenantragstellung bekannt ist.

    • Haselbeck Friederika auf 19. November 2016 bei 13:25

    Von 46 Arbeitsjahren war ich 43 1/2 Jahre pflichtversichert. Weil ich wegen einer selbstständigen Tätigkeit 3 1/2 Jahre privat versichert war und davon 2 Jahre in die 2. Lebensarbeitshälfte fallen, zahle ich von meiner Rente 1/3 an die Krankenkasse (= derzeit 378 €) als Beitrag. Hinzu kommt noch, dass ich wegen Schwerbehinderung vorzeitig in den Ruhestand gehen musste und gar keine Möglichkeit mehr hatte, diese fehlenden zwei Jahre einzuarbeiten. Meine Rente liegt damit unter dem Sozialsatz von 800 €. Dafür habe ich ein Leben lang gearbeitet. Trotz zweimaliger Beratung durch die Rentenversicherung und Antragstellung durch den VdK wurde ich an keiner Stelle darauf aufmerksam gemacht, was mich hier erwartet.

    • munzinger brigitte auf 19. November 2016 bei 19:53

    Liebe Mitbetroffene,
    ich habe in letzter Minute meinen Rentenantrag zurückgenommen. Habe aber meine sichere Arbeitsstelle wegen einer langen Kündigungszeit aufgegeben.Diese Rücknahme hat mir jetzt einen Aufschub gegeben,es nützt mir aber längerfristig nichts, weil ich meine Kinder spät bekam, müsste ich bis 70 arbeiten, weil 4 Jahre PKV mit meinem Beamtenehemann am Anfang der zweiten Hälfte meiner gesamten Versicherungszeit liegt. Die letzten 20 Jahre war ich wieder gesetzlich versichert.
    Ich habe mit Hilfe meiner Tochter meine Petition an das Europäische Parlament geschickt. Ist es sinnvoll gleichzeitig auch ans Sozialgericht zu gehen oder weiterhin die Parlamentarier zu nerven?
    Wie schätzen andere die Situation ein?
    Beste Grüße
    Brigitte Munzinger

    • Anneli Fuchs auf 20. November 2016 bei 12:12

    Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter gegen die 9/10-Regelung,

    wir müssen weiterhin die Parlamentarier und auch die Sozialgerichte nerven! EINE Mitstreiterin wird es irgendwann schaffen, das Bundessozialgericht trotz des Anwaltszwanges (kostet viel Geld) zu überwinden, um das Bundesverfassungsgericht anrufen zu können. Das ist für die “Gleichheit vor dem Gesetz” zuständig!

    Gleichheit vor dem Gesetz (§ 5, Abs. 1, Ziffer 11 SGB V) bedeutet nach herrschender Auffassung, dass die GKV während der 2. Hälfte des Erwerbslebens für 9/10 dieser Zeit Beiträge bekommen haben muss. Die Höhe der Beiträge und wer sie bezahlt, spielt keine Rolle. Und auf die Gründe, warum die Vorversicherungszeit im Einzelfall nicht erfüllt worden ist, kommt es nach Aussage der Bundesregierung nicht an. Im Jahre 1999 war die Antwort der Bundesregierung nicht so arrogant und willkürlich. Während einer Fragestunde im Bundestag lautete die Antwort: “Nach Auffassung der Bundesregierung soll die Erziehung von Kindern nicht zu Nachteilen in anderen Gebieten führen.” (Quelle: diptb.14/360 vom 5.2.1999) Und welche Antwort hören wir 2016? Man bedauert unsere missliche Lage, in die wir geraten sind, und bedanken sich auch noch für den Hinweis auf die brisante Problematik.

    Die Realität ist, dass uns Beamtenehefrauen auch schon in der Vergangenheit keine “missliche Lage” zugestanden wird. Beamtenehefrauen sind sowieso schon privilegiert, weil sie einen Beamten geheiratet haben. Die müssen ja nicht erwerbstätig sein, sich eine gesetzliche Rente erarbeiten und dann auch noch als Rentnerin Mitglied der KVdR sein. Die hat – wie ihr Beamtenehemann – in der Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten absolut nichts zu suchen.

    Vorurteile bestimmen meine/unsere Art der Krankenversicherung im Alter, die von den Sozialgerichten als bare Münze genommen werden, wie z.B. das während der “Familienzeit” Beamtenehefrauen in der Beihilfe ihres Ehemannes nicht gleich zu behandeln sind wie Ehefrauen, die mit einem GKV-versicherten Ehemann verheiratet
    sind. Und warum? Weil die Krankenkassen während der “Familienzeit” nur von dem GKV-versicherten Ehemann Beiträge bekommen haben. (Was nicht ganz richtig ist: Die Familienversicherung nach § 10 SGB V wird durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt finanziert)

    Wenn wir etwas erreichen wollen, dann müssen viele Betroffene den Rechtsweg ausschöpfen, um vor dem Bundesverfassungsgericht zu gelangen. Danach gibt es immer noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg. Ich bin so wütend darüber, dass wir immer noch wie im 19. Jahrhundert als “Anhängsel” unserer Ehemänner betrachtet werden. Als ob die Bundesregierung nicht den Art. 3 unserer Verfassung nicht kennt: “Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.”

    Mit solidarischen Grüßen
    Anneli Fuchs

    • Hans-Peter Fuchs auf 26. November 2016 bei 07:29

    Und man bewegt sich doch:
    Sehr geehrte Frau,
    herzlichen Dank für Ihre Email die ich Ihnen gern im Auftrage von Frau Kipping und in Absprache mit den Fachreferenten der Bundestagsfraktion DIE LINKE beantworten möchte.
    Zunächst stimme ich Ihnen in Ihrer Beurteilung zu: Wenn Sie mich fragen, ob das was Sie schildern gerecht ist, würde sagen, dass dem nicht so ist. Auch scheint es sich um eine respektable Zahl an Betroffenen zu handeln.  Uns schreiben häufig Frauen, die mit Beamten verheiratet waren, mittlerweile verwitwet oder geschieden sind und nun im Ruhestand große Problem bei der Tragung ihrer Krankenversicherungsbeiträge haben. Daher finden wir die 9/10-Regelung sehr problematisch.
    Wieso gibt es dann diese Regelung? Es muss eine wie auch immer geartete Regelung geben, die es unmöglich macht oder zumindest erschwert, die unterschiedlichen Preisfindungssysteme der Gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen auszunutzen. Konkret muss vermieden werden, dass man sich in jungen und gesunden Jahren billig privat krankenversichert, wenn man dann aber älter und gebrechlicher ist und die privaten Versicherungsunternehmen entsprechend Geld sehen wollen, wieder in den sicheren Hafen der Gesetzlichen Krankenversicherung zurückkehrt und von den übrigen Versicherten Solidarität einfordert. Solidarität funktioniert nicht als Einbahnstraße. Verstehen Sie mich nicht falsch, ich werfe ich Ihnen persönlich nicht vor, dass Sie das System ausnutzen wollten. Es gibt sehr viele solche Härtefälle, in denen wir die bestehende Regelung alles andere als gerecht finde.
    Die Regelung, wie sie derzeit besteht, setzt eine recht restriktive und völlig willkürliche Grenze: 90 Prozent der zweiten Hälfte des Erwerbslebens müssen als gesetzlich Versicherte/r verbracht werden, sonst ist eine Versicherung in der Krankenversicherung der Rentner nicht möglich. Ich kann mir hier durchaus gerechtere Regelungen vorstellen. Beispielsweise wäre es möglich, für jedes Prozent oder Jahr des Erwerbslebens, in dem man nicht Gesetzlich krankenversichert war, einen kleinen Solidaritätsaufschlag in der Krankenversicherung der Rentner zu verlangen. Dann gäbe es keine starre Grenze, wie derzeit und falls Versicherte nur wenig über 10 Prozent außerhalb der GKV versichert waren, wäre dies keine große Härte mehr. Auch wäre es möglich, Kindererziehungszeiten zu berücksichtigen. Und noch viele andere Modelle wären denkbar. DIE LINKE ist mehr als bereit, die 9/10-Regelung im Sinne der Betroffenen zu ändern und eine gerechtere Lösung herbeizuführen. Von der Koalition habe ich aber leider keine Signale, dass sie dazu bereit wäre. Ich gehe davon aus und hoffe, dass Sie auch Politikerinnen und Politiker aus der Koalition anschreiben, denn hier ist offenbar noch Überzeugungsarbeit notwendig.
    Klar ist aber: Solange es das Nebeneinander von Gesetzlicher und privater Krankenversicherung, von solidarischer Beitragszahlung und Beitragsbemessung nach Risiko gibt, wird es auch Hürden geben müssen, die das Gesamtsystem vor einem freien Wechsel schützen. Und solange werden diese Hürden Ungerechtigkeiten verursachen, die vielleicht zu lindern, aber nicht ganz zu beseitigen sind. Die einzig „saubere“ Lösung des Problems wäre, diese Dualität zu beenden, indem man, wie DIE LINKE es vorschlägt, die private Krankenversicherung als Krankenvollversicherung zugunsten einer solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung abschafft und damit alle gesetzlich versichert sind. Mit ihr wollen wir für mehr soziale Gerechtigkeit sorgen und Kranken- und Pflegeversicherung fit für die Zukunft machen:
    –    Jeder Mensch, der in Deutschland lebt, wird Mitglied. Eine freiwillige Krankenversicherung gibt es nicht mehr.
    –    Alle Einkommensarten einbeziehen: Alle, auch die heute privat Versicherten, zahlen entsprechend ihrem Einkommen aus Löhnen, Honoraren sowie Miet-, Pacht- und Kapitalerträgen in die Bürgerversicherung ein.
    –    Beitragsbemessungsgrenze abschaffen: Der Beitrag richtet sich damit nach der finanziellen Leistungsfähigkeit: Wer wenig hat, zahlt wenig, wer mehr hat, zahlt mehr. Letztlich würden Menschen mit Einkommen unter etwa 6500 Euro monatlich weniger, die darüber mehr bezahlen.
    –    Parität herstellen: Die Arbeitgeber tragen die Hälfte der Beiträge ihrer Beschäftigten auf Löhne und Gehälter.
    –    Private Krankenversicherung als Vollversicherung abschaffen: Die private Krankenversicherung wird auf Zusatzversicherungen beschränkt. Das in Europa einzigartige Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung wird damit beendet.
    –    Patientinnen und Patienten entlasten: Zuzahlungen, Zusatz- und Sonderbeiträge werden abgeschafft.
    Der Beitragssatz könnte laut einer Studie von derzeit 15,7 Prozent dauerhaft auf 10 bis 11 Prozent des Einkommens sinken – bei gleichzeitiger Abschaffung aller Zuzahlungen. Auf Löhne und Gehälter sowie Renten müssten die Versicherten nur noch einen Anteil von 5,25 Prozent statt derzeit 8,2 Prozent zahlen. Eine 9/10-Regelung gäbe es nicht, da alle Ruheständlerinnen und Ruheständler pflichtversichert wären. In der sozialen Pflegeversicherung schafft die solidarische Bürgerinnen- und Bürgerversicherung finanziellen Spielraum für eine Versorgung, die sich an Teilhabe und Selbstbestimmung orientiert und Pflegebedürftigen wie Pflegenden ein Leben in Würde ermöglicht.
    Jeder Mensch soll nach seinen finanziellen Möglichkeiten zur Finanzierung des Solidarsystems beitragen. Das bedeutet den gleichen Beitragssatz für alle – egal ob Einkommensmillionär oder Rentner. Für Sie würde sich ein Beitragssatz von etwa 5,25 Prozent Ihres Einkommens ergeben.
    Solange dieses umfassende Konzept aber noch nicht umgesetzt ist, fordern wir im derzeitigen System eine Besserstellung der freiwillig Versicherten. Näheres dazu können Sie dem angehängten Antrag entnehmen, der derzeit im Bundestag auf Initiative der LINKEN beraten wird. Auch dieser würde ihnen vermutlich helfen. Es zeichnet sich aber leider ab, dass Union und SPD ihn mit ihrer Mehrheit ablehnen werden.
    Es tut mir leid, dass ich Ihnen konkret nicht helfen kann, alleine schon deshalb, weil uns die parlamentarischen Mehrheiten fehlen.
    Wenn Sie Rückfragen haben, können Sie sich gerne an unser Büro wenden.
    Oder Sie wenden sich an das Büro von  MdB Harald Weinberg. Er ist Sprecher der Fraktion für Gesundheitspolitik und Mitglied im Bundestagsausschuss für Gesundheit. https://www.linksfraktion.de/fraktion/abgeordnete/profil/harald-weinberg/
    Mit freundlichen Grüßen – Ute Bortlik (Wahlkreismitarbeiterin)
    Wahlkreisbüro MdB Katja Kipping
    Martin-Luther-Straße 21
    01099 Dresden
    Tel.: 0351/5006165
    Fax:0351/5006167
    http://www.katja-kipping.de
    Katja.kipping.wk@bundestag.de

    • Anneli Fuchs auf 13. Dezember 2016 bei 19:45

    An alle Mitstreiter und Mitstreiterinnen gegen die 9/10-Regelung

    Die 9/10-Regelung soll geändert werden, so dass wir Beamtenehefrauen als Rentnerinnen pflichtversichert sein können. Es gibt einen Änderungsantrag Nr. 8 der Fraktionen der CDU/CSU und SPD vom 18.11.2016, Bundestagsdrucksache 18/10186. Der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages, Ausschussdrucksache 18(14)02261 hat sich am 29.11.2016 damit befasst.

    Anrechnung von Kindererziehungszeiten auf die Krankenversicherung der Rentner
    Dem § 5, Absatz 2, Satz 2 wird folgender Satz angefügt: “Der nach Absatz 1, Nr. 11 erforderlichen Mitgliedszeit stehen für jedes Kind drei Jahre der Erziehung gleich; die Erziehungszeit ist einem Elternteil zuzuordnen.”

    Aus der Begründung: Ist der andere Ehepartner nicht Mitglied der GKV, weil er/sie z.B. Beamter/Beamtin ist und damit über seinen Beihilfeanspruch und eine ergänzende private Krankenversicherung (PKV) abgesichert ist, besteht keine Möglichkeit einer beitragsfreien Familienversicherung. Dies kann eine Benachteiligung von Müttern und Väter darstellen, die ihre Beschäftigung für die Kindererziehung zweitweise unterbrechen und deren Ehepartner nicht in der GKV versichert ist.

    Da kann ich uns nur noch Fröhliche Weihnachten wünschen und abwarten, wie die Bescherung ausfallen wird.
    Mit solidarischen Grüßen
    Anneli Fuchs

      • Simon auf 27. Januar 2017 bei 15:35

      Da kann ich nur laut darüber lachen, eure Eingaben beim Peditionsausschuss werden erfolglos bleiben, nichts ändert sich daran, Es hilft nur der Klageweg zum Europäischen Gerichtshof in Strasbourg. Macht alle eine Klage, Ich habe meine Klage schon eingereicht ! Die ganze 9/10 Kassenregelung ist sowas von unmenschlich unmenschlicher geht es garnicht, zb. zerstört diese auch sehr viele Existenzen und treibt Familien regelrecht in den Ruin und zerstört diese ! Kämpfen kämpfen gegen diese Ungerechtigkeit. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
      .MfG

    • Marianne Pelz auf 14. Dezember 2016 bei 12:56

    Das wäre ein großer Erfolg, Frau Fuchs!
    Ein besseres Weihnachtsgeschenk können wir uns gar nicht wünschen!
    Ich wünsche, dass diese – hoffentlich – neue Regelung vielen Frauen (Müttern) dazu verhilft, doch noch in die KVdR aufgenommen zu werden. In meinem Fall werden die 6 Jahre jedoch nicht helfen, da ich in der zweiten Hälfte der Lebensarbeitszeit (23 Jahre) nur 15 Jahre pflichtversichert war….hätte ich also nur 21 Jahre erreicht. Sollten jedoch auch hier noch die 9/10 gelten, könnte ich jubeln!
    Warten wirs ab.
    Auf meine Petition ans Europaparlament habe ich bisher noch keine Antwort erhalten.
    Ich wünsche allen hier anwesenden eine friedliche Vorweihnachts – und Weihnachtsezeit und einen guten Start in das Jahr 2017, das für uns alle mit großen Hoffnungen erfüllt ist!
    Marianne Pelz

    • Hammel, Veronika auf 17. Dezember 2016 bei 17:05

    Die 9/10- Regelung betrifft nicht nur Frauen von Beamten, sondern alle Frauen, welche einen Mann geheiratet haben, welcher privat krankenversichert ist.

    Obwohl ich während meiner gesamten Berufstätigkeit – 45 Jahre – gesetzlich krankenversichert war, musste ich mich während den Zeiten, in welchen ich nicht berufstätig war z.B. Erziehung unseres Sohnes, Pflege meiner Eltern, privat krankenversichern, da mein Mann privat krankenversichert war.

    Meine Beiträge wurden während dieser Zeit ausschliesslich von meinem Ehemann entrichtet.

    Mir fehlen in der zweiten Hälfte meiner Lebensarbeitszeit 9 Monate, in welchen ich noch privat krankenversichert war. Trotz Nachfrage vor Rentenbeginn hat mich niemand über die 9/10- Regelung informiert.
    Mir wurde von der Personalstelle, der Rentenanstalt und der Krankenkasse mitgeteilt, dass ich auch als Renterin weiterhin gesetzlich krankenversichert sein werde.

    Niemand fand es erwähnenswert, dass es einen großen Unterschied macht, ob ich gesetzlich oder freiwillig gesetzlich krankenversichert bin. Es wäre für mich durchaus möglich gewesen, erst ein Jahr später meinen Rentenantrag zu stellen — hätte mich irgendjemand über die 9/10- Regelung und ihre Folgen hingewiesen.

    • Hans-Peter Fuchs auf 18. Dezember 2016 bei 09:11

    Es ist richtig,, dass die neue 9/10-Regelung nicht nur für Beamtenehefrauen gelten soll, wenn diese denn tatsächlich kommen wird. Es spricht derzeit allerdings mehr dafür als dagegen, dass SPD,CDU/CSU ihren Antrag im Gesundheitsausschuss auch durchsetzen werden – die dafür nötigen Mehrheiten hätte die GroKo ja.

    Ehefrauen von Beamten und privat Vollversicherten haben nach bisheriger Rechtslage nicht die Möglichkeit, während der Erziehung eines Kindes in der beitragsfreien Familienversicherung nach § 10 SGB V versichert zu sein. Darum sollen nunmehr pro Kind 3 Jahre Mitgliedszeiten für die Vorversicherungszeit angerechnet werden. .
     
    Was allerdings noch Sorgen macht ist, ob die ab 1.3.2017 geltende Gesetzesänderung auch für die Vergangenheit gilt oder nur für die Neurentnerinnen. Wir haben zwar ein “Weihnachtspäckchen” bekommen, wissen aber noch nicht so richtig, was da drin ist! In der Europa-Petition und auch in der Verfassungsbeschwerde meiner Ehefrau Anneli ging es darum, dass mit den Ehefrauen gleichgestellt zu werden, die einen GKV-versicherten Ehemann geheiratet haben und damit bei Nichterwerbsarbeit (egal ob wegen Kindererziehung oder Pflege der Eltern) für die Vorversicherungszeit der 9/10-Regelung wie eine familienversicherte Ehefrau nach § 10 SGB V behandelt werden – ohne Zeitbegrenzung! Der Gesetzesgeber will uns zwar ein “Almosen” von 3 Jahren pro Kind schenken, die strikte Systemabgrenzung zwischen GKV und privater Versicherung für uns Ehefrauen von privat versicherten Ehemännern wird jedoch nicht aufgehoben. Letzteres wäre erst vollständige Gleichheit vor dem Gesetz. So bekommen wir nur für 3 oder 6 oder 9 Jahre eine “Teilzeit-Gleichheit”!!!
     
    Es ist auch noch offen, ob und wie man denn die neue Regelung auch für die Vergangenheit durchsetzen kann, schließlich ist Anneli schon seit dem 1.9.2006 Rentnerin und hat z.zt. rund 24.000,00 Euro ´Schulden` bei der Krankenkasse, weil sie sich geweigert hatte, den freiwilligen Beitrag vom hälftigen Familieneinkommen zu zahlen: Sie hatte immer nur den Pflichtbeitrag gezahlt, weil ich es einfach nicht hinnehmen wollte, dass sie auch noch vom Einkommen ihres Ehemannes Beitrag bezahlen soll. Im Laufe der Jahre hat sie dann hautnah erleben müssen, was unser Staat in Gestalt der Krankenkasse, der Deutschen Rentenversicherung und der Sozialgerichte mit einer aus guten Gründen zahlungsunwilligen Rentnerin macht. Außerdem gibt es auch noch eine Gruppe von ´geschlagenen` Rentnern und Rentnerinnen, die als Ledige den Mindestbeitrag in der freiwilligen GKV zahlen müssen, von z.Zt. 968,33 € berechnet, obwohl ihre Mini-Renten bis zu 300,00 € geringer sind als dieses fiktive Mindesteinkommen.
     

      • Heß, Hermann auf 18. Dezember 2016 bei 19:49

      Hermann Heß
      Die beabsichtigte Gesetzesänderung entschärft die 9/10 Regelung nur unwesentlich
      Am besten wäre man würde auf diese ganz verzichten. Herr Kubicki von der FDP hat mit dieser Auffasung absolut recht und verdient dafür Unterstützung.
      Richtigerweise müssten die Ehefrauen die auf Grund der Geburt und der Erziehung ihrer Kinder ihr Beschäftigungsverhältnis aufgegeben haben und nur noch “Hausfrau” waren und sich deshalb privat kranken versichern mussten in der Zeit der Kindererziehung den GKV-Ehefrauen (also ohne zeitl. Beschränkung) gleich gestellt werden.
      Zumindest sollte die gesamte Versicherungszeit in der der Frauen in der GKV eine Berücksichtigung finden. So z. B. in der Art, dass Personen die über 30 Jahre Beiträge in die GKV bezahlt und Kinder erzogen haben der Zugang zur GKV der Rentner ermöglicht werden. Schließlich haben diese dann mindestens 30 Jahre Beiträge bezahlt, Kinder erzogen und somit ihre Solidarität gezeigt. Wo bleibt die Solidarität dann mit diesen Frauen?
      Die 9/10 Regelung benachteiligt, ja man kann sagen bestraft insbesondere folgende Frauen:
      a)Frauen die sehr jung angefangen haben zu arbeiten und gleich in den Arbeitsprozess voll eingestiegen sind, oft ohne Ausbildung. So auch bei meiner Frau, die bereits ab dem 17 Lebensjahr gearbeitet hat. Hätte sie erst mit 25 Jahren oder noch später mit arbeiten begonnen (z. B. durch Studium…)wären erst ab diesem Zeitpunkt Beiträge an die GKV geflossen mit der Folge dass dann die 2. Hälfte des Erwerbslebens später begonnen hätte und auch noch der Zeitraum der 2. Hälfte des Erwerbslebens kürzer gewesen wäre..

      b) Frauen die sehr spät Kinder bekommen haben und für deren Erziehung zu Hause waren ohne eigene Einkünfte (Hausfrauen). Meine Frau hat ihre Beiden Kinder mit 36 und 38 Jahren bekommen. Die Haupterziehungszeit fällt bei diesen Frauen dann in die 2. Hälfte des Erwerbslebens.

      Mit Gerechtigkeit und Solidarität hat die 9/10 Regelung , wie man sehen kann überhaupt nichts zu tun. Deshalb sollte diese entfallen oder zumindest stark eingeschränkt werden. Somit könnte dann Rechtsfrieden geschaffen werden. Die gesamte Versicherungszeit und die Kindererziehungszeiten gehören gestärkt.

    • Hammel, Veronika auf 20. Dezember 2016 bei 10:58

    Habe mich bei facebook abgemeldet, da für die Gruppe zur 9/10- Regelung kein Interesse bestand.

    Vielleicht hat jemand eine Idee, wie man Personen erreicht, um auf die 9/10- Regelung aufmerksam zu machen und zwar vor Rentenantragstellung. Danach ist es zu spät.

    Habe keinen Grund zur Hoffnung, dass die ab 1.3.2017 geltende Gesetzesänderung auch mir nützt.

    Unser Sohn wurde 1983 geboren. 1992 habe wieder angefangen zu arbeiten. Meine zweite Hälfte der Lebenarbeitszeit beginnt 1989.

    Kann Herrn Heß nur zustimmen:
    – Die beabsichtigte Gesetzesänderung entschärft die 9/10 Regelung nur unwesentlich.
    Am besten wäre man würde auf diese ganz verzichten. Herr Kubicki von der FDP hat mit dieser Auffasung absolut recht und verdient dafür Unterstützung.
    Richtigerweise müssten die Ehefrauen die auf Grund der Geburt und der Erziehung ihrer Kinder ihr Beschäftigungsverhältnis aufgegeben haben und nur noch „Hausfrau“ waren und sich deshalb privat kranken versichern mussten in der Zeit der Kindererziehung den GKV-Ehefrauen (also ohne zeitl. Beschränkung) gleich gestellt werden-.

    • Edeltraud Schauer auf 20. Dezember 2016 bei 12:55

    Hallo, Frau Hammel

    habe die Personalabteilung meines früheren Arbeitgebers auf die 9/10-Regelung hingewiesen. Ob diese die Frauen darauf aufmerksam machen ist fraglich.

    Bin ganz auf Ihrer Seite. Herr Kubicki ist doch Anwalt, Könnte er vielleicht etwas für uns tun bzw. raten, wie wir weiterkommen.

    Wünsche allen ein frohes Weihnachtsfest im Kreise der Familie und ein (für uns) erfolgreiches neues Jahr.

    Edeltraud Schauer

    • Heß, Hermann auf 29. Dezember 2016 bei 20:29

    Meine Frau war während ihres gesamten Erwerbslebens in der gesetzlichen Krankenversicherung. Über 34 Jahre hat sie in diese Beiträge bezahlt. Nur wegen der Geburt ihrer beiden Kinder und Pflege ihrer Mutter zu Hause hat sie ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben und war dann in diesem Zeitraum privat kranken versichert . Ab dem 50 Lebensjahr war sie wieder erwerbstätig und deshalb gesetzlich kranken versichert. Mit Rentenbeginn (nach 45 versicherungspflichtigen Jahren) ging sie in Rente. Mit Rentenbeginn wurde ihr die gesetzliche Krankenversicherung für Rentner verwehrt mit Hinweis auf die 9/1o Regelung. Wo bleibt hier die Soldarität mit meiner Frau?

    Wir haben deshalb gegen den Bescheid der Krankenkasse Widerspruch eingelegt. Gegen den Widerspruchsbescheid dann Klage beim Sozialgericht. Dort ist die Angelegenheit zur Zeit anhängig. Sollten wir dort eine Abfuhr erhalten gehen wir vor das Landessozialgericht.
    Ich denke alle Betroffenen sollten diesen Weg gehen, denn bis einschließlich landessozialgericht braucht man keinen Rechtsanwalt und es enstehen für uns keine Kosten. Wie der Widerspruch bzw, die Klage begründet wird ist meines Erachtens zweitrangig, da immer eine Ablehnung kommen dürfte.
    Die zahl der Fälle die Widerspruch bei der Krankenkasse einlegen und vor das Sozialgericht gehen kann nicht groß genug sein. Nur so dürfte eine halbwegs befriedigende Lösung derb 9/10 Regelung möglich sein.
    Ich habe vor, wenn notwendig die Angelegenheit das BVerfG oder den EuGH entscheiden zu lassen. Die Kosten die uns dann entstehen kann ich verkraften. Ich will wenn notwendig dann eine Entscheidung auf allerhöchster Ebene.

    Bei den von dern 9/10 Regelung betroffenen Frauen lehnt die Bundesregierung ja angeblich eine Änderung der Gesetzeslage ab auch mit der Begründung dies würde die Krankenkassen zuviel kosten. Gleichzeitig sind jedoch bei einem türkischen Arbeitnehmer, der bei uns arbeitet, dessen Eltern die in der Türkei leben, beitragsfrei in dessen Krankenversicherung versichert und auch bei anderen Nationalitäten ist dies der Fall. Mit Schreiben vom 03.04.2016 habe ich diesdem persönlichen Referenten der Bundeskanzlerin Frau Merkel, Herrn Kablitz-Kühn mitgeteilt und erklärt, wenn dies nicht zutreffe er mich bitte informiere, da ich diesen Sachverhalt dann in der Öffentlichkeit kund tun werde. Eine Antwort habe ich nicht erhalten. Deshalb gehe ich davon aus, dass dem auch so ist. Meines Wissens geht diese Regelung auf das “Deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen” das am 30.04.1964 in Kraft getreten ist zurück. Auch Bosnien, Herzogowina, Serbien und Montenegro sind meines Wissens dem Abkommen beigetreten (deutsch-jugoslawisches Abkommen vom 12.10.1968)
    Dafür ist also Geld vorhanden. Für die deutschen Mütter die nur auf Grund der Geburt und Erziehung ihrer Kinder die Erwerbstätigkeit auf gegeben haben hat man kein Geld. Wo bleibt da die Gerechtigkeit? Ich gönne dem o. g. Personenkreis die Regelung aber dann muß man auch Geld haben für die eigene Bevölkerung.

    Ein schwäbisches Sprichwort lautet: wie man in den Wald hinein ruft so schallt es zurück.
    Also Wahltag ist Zahltag wenn sich nichts entscheidendes ändert.

    • Gabi Kürschner auf 19. Januar 2017 bei 11:17

    Hallo miteinander!!
    Irgendwann im letzten Jahr bin ich auf diese Seite gestoßen und merkte: ich bin ja nicht alleine!! Und auch ich “falle” unter die 9/10 Regelung – Mann Lehrer (kein Beamter, deshalb in der Rente keine Beihilfe) und durch (unsere) Dummheit und falsche Beratung der Krankenkassenmitarbeiter in die private Falle getappt. Mir würde die Anrechnung der Kindererziehungszeiten helfen – mir fehlt ein Jahr und ich habe vier Kinder! Aber wo erfahre ich, dass die Gesetzesänderung auch tatsächlich positiv entschieden wird? Im Internet habe ich nach langem Suchen den Änderungsantrag gefunden – mehr nicht… Aber vielleicht suche ich auch falsch?
    Grüße aus Köln und ganz herzlichen Dank an all die aktiven Menschen, die sich um “unsere” Belange kümmern – auch wenn sie nicht mehr davon profitieren können!!!

      • Anneli Fuchs auf 28. Januar 2017 bei 22:47

      Der Deutsche Bundestag wird am 16.2.2017 unter TOP 6 das Gesetz zur Heil- und Hilfsmittelversorgung verabschieden. Darin ist auch die Regelung – 3 Jahre pro Kind – enthalten. Der Bundespräsident muss dann noch unterschreiben und das Gesetz wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Wahrscheinlich wird das Gesetz am 1.3.2017 in Kraft treten.

    • Frank Rogalski auf 24. Januar 2017 bei 16:25

    Hallo zusammen,
    mit Interesse habe ich den Blog zur Kenntnis genommen. Ich bin bei der Recherche zu der Thematik darauf gestoßen. Auch mich als Mann betrifft es. Ich war insgesamt 25 Jahre Soldat und Beamter bis 1998. Als solcher war mir kraft Gesetz der Zugang zur gesetzlichen KV verwehrt. Ich wurde also mit Rentenbeginn 2012 mit Hinweis auf die 9/10 Regelung freiwilliges Mitglied der KV. Ohne die Zeit als Beamter würde ich mit den verbliebenen 14 Jahren die Zugangsvoraussetzung locker erfüllen.

    Sehr spannend war die Lektüre des  Bundesverfassungsgerichtsurteils von 2000. Dort ist auch eine Übergangsregelung erwähnt bis 2002. Das ist lange vorüber. Nach meiner Überzeugung ist die 9/10 Regelung seit 2002 nicht mehr anzuwenden bzw.die Anwendung rechtswidrig. Von einer Nachfolgeregelung ist mir nichts bekannt. Jedenfalls wurde bei mir mit der 9/10 Regelung 2012 argumentiert und in  den Merkblättern der DRV wird noch heute darauf verwiesen.  
    Offensichtlich ist der Gesetzgeber bisher untätig geblieben. Nun habe ich heute eine Petition an den Bundestag abgeschickt, das zu regeln und mit dem Hinweis auf das Urteil die Aufnahme in die KVdR bei meiner KV und der DRV beantragt. 
    Jetzt muss ich abwarten, wie die Reaktion ist. Bei Ablehnung werde ich beim VdK vorstellig und werde diesen beauftragen, durch die Instanzen zu klagen. 

    Der Grund für die 9/10 Regel lag darin, den privat versicherten Freiberuflern und Selbständigen den Zugang zu verschließen, da diese vorher von günstigen privaten Tarifen profitiert haben und im Alter dann in der Schoß der Solidargemeinschaft zurück wollten. Soldaten und Beamten war der Weg in das Solidarsystem aber kraft Gesetz verschlossen. Da diese Personengruppe per Definition nicht erwerbstätig war, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Dienst und Treueverhältnis, kann diese Zeit nicht als Erwerbsleben definiert werden. Das wäre auch ein Verstoß gegen Art. 33 Abs.4 GG, denn das Alimentationsprinzip für diese Personengruppe und deren Angehörige ist ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums und hat Verfassungsrang. Alimentationsprinzip und Sozialversicherungssystem schließen sich gegenseitig aus. 

    Mit freundlichem Gruß
    Frank Rogalski
    Dipl.-Verwaltungswirt

      • Karin Jotz-Wacker auf 15. März 2017 bei 13:14

      Guten Tag, Herr Rogalski,,

      ich beziehe mich auf Ihren Kommentar vom 24.01.2017. Da ich in einer ähnlichen Situation bin, möchte ich Sie bitten, mich über den Fortgang der Angelegenheit per E-Mail auf dem Laufenden zu halten.

      Meine E-Mail Adresse lautet: karin.jotzwacker@gmail.com

      Vielen Dank und freundliche Grüße
      Karin Jotz-Wacker
      Dipl.-Verwaltungswirtin (FH)

    • Eva Koslowski auf 27. Januar 2017 bei 19:20

    Hallo liebe Mitstreiter und Mitstreiterinnen,
    am Donnerstag, 2. Februar 2017, kommt auf »Frau TV« im WDR um 22:10 Uhr ein Bericht über uns Mütter, die durch die Kindererziehungszeiten in die 9/10-Regelung fallen.

      • Gudrun Weber auf 7. Februar 2017 bei 17:19

      Liebe Eva Koslowski,
      auch ich bin von dieser unmenschlichen Regelung betroffen. Leider hat auch mich kein Mensch vorher darüber informiert.
      Ich habe aus 2 Ehen insgesamt vier Kinder. Bei meinen beiden ersten Kindern (1968 u. 1971) war es selbst in NRW damals nicht anders möglich, als zuhause zu bleiben. Nachdem meine beiden Töchter in den Kindergarten kamen, hat meine Schwiegermutter die beiden mittags oder bei Krankheit gehütet. Also konnte ich wenigstens halbtags arbeiten.
      Nachdem meine erste Ehe gescheitert war durch den Alkoholkonsum meines Ehemannes, lernte ich dann meinen 2. Ehemann kennen. Er wünschte sich natürlich auch noch eigene Kinder. Diese beiden wurden dann 1983 und 1988 geboren. Er fand es selbstverständlich, dass ich bei den Kindern zu hause blieb. Außerdem waren die Töchter aus erster Ehe damals auch noch Teenager und brauchten mich öfter. Daher war ich in dieser Zeit über ihn privat mit versichert, ebenso meine beiden Kinder aus dieser Ehe.
      Im Jahr 2005 verstarb mein Ehemann innerhalb von 4 Monaten an einer Leukämie. Ich fiel aus allen Wolken, dass ich große Probleme hatte, meine beiden Kinder aus dieser Ehe überhaupt über meine Krankenversicherung mit zu versichern. Dies ging nur dadurch, dass meine Kinder ebenfalls damals freiwillig versichert wurden. Ich hatte bis dahin bei meinem Mann geringfügig gearbeitet, war also gesetzlich krankenversichert. Gottseidank hatte ich ein Jahr nach dem Tod meines Ehemannes eine Arbeitsstelle in einer Klinik als Chefarztsekretärin gefunden.
      Als ich dann meine eigene Altersrente beantragt habe, dies schon ein Jahr später als normal, also mit ca. 66 Jahren, fiel ich aus allen Wolken, dass ich mich freiwillig krankenversichern musste. Wenn ich nicht die Witwenrente von meinem Mann hätte, wäre ich ein Sozialfall. Mit meiner eigenen Rente könnte ich nicht überleben.
      Augenblicklich bin ich bei meinem alten Arbeitgeber zu 25 % wieder beschäftigt. Dies aber auch nur aushilfsweise und zeitweise. Daher bin ich jetzt wieder über den Arbeitgeber krankenversichert. Aber das alte Versäumnis kann ich durch meine jetzige Arbeit nicht ändern oder aufholen.
      Um es kurz zu machen, ich wäre gerne bereit, falls es um irgendwelche Unterschriften, Klageschriften oder auch Demos usw. geht, Ihnen behilflich zu sein.
      Noch etwas muss ich sagen, es wurde immer wieder als unwahrscheinlicher Kostenfaktor angeprangert, dass wir “alten Mütter” jetzt 2 Rentenpunkte gutgeschrieben bekamen. Kommt eigentlich keiner dieser tollen Politiker, die dies anprangern, auf die Idee, dass es in den Jahren, als wir Kinder bekamen, kaum eine andere Möglichkeit gab, als zuhause bei den Kindern zu bleiben. Ausser, man hatte genug Geld, um eine Tagesmutter zu bezahlen. Wäre es nicht eine vernünftige Idee gewesen, allen Müttern 2 Rentenpunkte zuzugestehen?

      Also, liebe Frau Koslowski, vielen Dank für die Info in “Frau-TV”. Ich helfe Ihnen, wenn es nötig ist, gerne.
      Viele Grüße, Gudrun Weber
      Dies war kurz meine Geschichte. Jetzt bin ich 68 Jahre alt, gottseidank wirklich fit und arbeite augenblicklich

      • Kern auf 10. Februar 2017 bei 11:34

      Hallo, Frau Koslowski
      auch mein Man von dieser unmenschlichen Regelung betroffen. Leider hat auch uns kein Mensch vorher darüber informiert. Mein Man ist Spätaussiedler mit §7 BVG. 180euro monatlich muss er zum KK zahlen. Obwohl er während sein gesamten Berufstätigkeit – 48 Jahre und nur 19 Jahre in Deutschland. Von 550 euro Rente – !80 euro Freiwillige KV -unmenschlich!!!

        • Anneli Fuchs auf 10. Februar 2017 bei 13:02

        Hallo, Frau und Herr Kern,
        so ist es: Unser Staat/unsere gesetzlichen Krankenkassen handeln hinterlistig und gemein!
        Sie sind nämlich schon länger als 10 Jahre in der BRD und haben damit den Status nach dem Fremdrentengesetz verloren. Sie werden nun – wie jeder andere – beurteilt, wenn es um die Vorversicherungszeit für die Rentnerkrankenkasse geht, mit dem Ergebnis, dass Ihre persönliche Rahmenfrist mit dem Beginn der Erwerbstätigkeit beginnt, also in dem Land, aus dem Sie ausgesiedelt sind. Der KK ist es sowas von egal, ob Sie überhaupt die Möglichkeit hatten, Mitglied der GKV zu sein. So geht es vielen Staatsbürgern, die eine Zeitlang im Ausland gearbeitet haben, z.B. in Kanada. Viele bezahlen dann auch wie Sie den Mindestbeitrag für die freiwillige GKV-Mitgliedschaft, obwohl ihre Rente weit unter der Mindestbemessungsgrenze liegt.
        Und was sagen unsere Bundestagsabgeordneten im Petitionsausschuss des Bundestages? Auf den Grund, warum die erforderliche Vorversicherungszeit für den Einzelnen nicht erreicht wurde, kann es nicht ankommen.
        Sie verschleiern mit dieser Aussage die Tatsache, dass die KK-Mitglieder finanziell ausgebeutet werden zum Wohle der gesetzlichen Krankenkasse. Die müssen ja vor Rosinenpickern geschützt werden.
        Mit solidarischen Grüßen
        Anneli Fuchs

    • Heß, Hermann auf 1. Februar 2017 bei 19:25

    Hermann Heß
    Simon hat geschrieben dass er Klage beim Europäischen Gerichtshof erhoben hat. Mich würde interssieren zu welchem Zeitpunkt und ob er schon eine Antwort erhalten hat.
    Mit freundlichem Gruß
    Hermann Heß

    • Edeltraud Schauer auf 13. Februar 2017 bei 16:00

    Vielleicht haben ja noch andere diese Nachricht bekommen – ein Fortschritt!

    Sehr geehrte Frau Schauer,

    ich möchte Ihnen mitteilen, dass der Petitionsausschuss Ihre Petition geprüft und nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments für zulässig erklärt hat, da die aufgeworfene Frage in den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union fällt.
    Der Ausschuss hat mit der Prüfung Ihrer Petition begonnen und beschlossen, die Europäische Kommission um eine erste Untersuchung der verschiedenen Aspekte des Problems zu ersuchen. Der Ausschuss wird die Prüfung Ihrer Petition fortsetzen, sobald er die erforderlichen Informationen erhalten hat.
    Ich werde Sie über alle weiteren Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Ihrer Petition getroffen werden, auf dem Laufenden halten.
    Mit freundlichen Grüßen – Cecilia Wikström, Vorsitzende des Petitionsausschusses

    Sollte man diese Nachricht an unsere politischen Institutionen weiterleiten oder abwarten?

    Herzliche Grüße
    Edeltraud Schauer

    • E. Meyer auf 16. Februar 2017 bei 15:20

    Allen Kämpferinnen einen herzlichen Glückwunsch. Das Gesetz zur Verbesserung der 9/10el Regelung für Mütter in der Krankenversicherung ist soeben in dritter Lesung verabschiedet worden.
    Herzliche Grüße
    E. Meyer

    • Rahe auf 16. Februar 2017 bei 16:37

    Hallo Mitstreiterinnen,
    leider kann ich keine genauen Details zum Bundestagentscheid §5 SGB Abs. 11 finden. Was ist genau beschlossen worden.
    Welche Verbesserungen sollen umgesetzt werden?

    Liebe Grüße
    R.Rahe

    • Marianne Pelz auf 16. Februar 2017 bei 17:52

    Ich möchte mich hier bei allen, insbesondere Frau Koslowski und Familie Fuchs, bedanken, die durch ihre unermüdliche Arbeit zu diesem großen Erfolg für uns (Rentner)Mütter beigetragen haben!!!!!

    Ich habe die Gesetzes-Verabschiedung im Internet verfolgt.

    Jetzt müssen wir wohl abwarten, bis das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht wird und dann eine Eingabe zur Neuberechnung unserer Anrechnungszeit für die KVdR bei den KK machen?
    Wird diese Gesetzesänderung auch rückwirkend gelten?

    Was ich nach wie vor nicht verstehe: Als Antwort auf unsere Petitionen haben wir alle eine lapidare Ablehnung unseres Gesuchs erhalten – wussten die vom Petitionsausschuss nicht, dass hier eine Änderung geplant war?
    Sprechen die in der Politik nicht miteinander?

    Ich jedenfalls genehmige mir ein Glas Sekt heute abend 🙂

    Herzliche Grüße
    Marianne Pelz

      • Edeltraud Schauer auf 17. Februar 2017 bei 02:03

      Hallo, Frau Pelz

      ich freue mich mit Ihnen. Nach meiner Rechnung müsste ich auch unter die Begünstigten fallen. Wollte eigentlich nur bemerken, dass vielleicht unsere Petitionen doch etwas gebracht haben und durch die Anfragen von Brüssel erst die Sache in Bewegung gekommen ist.

      Wer überprüft eigentlich unseren Status und wie geht man am besten vor?

      Solidarische Grüße
      Edeltraud Schauer

    • Anneli Fuchs auf 16. Februar 2017 bei 18:21

    Hallo, liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter!

    Der Bundestag hat beschlossen, dass dem § 5, Absatz 2 SGB V folgender Satz anzufügen ist:
    “Auf die nach Absatz 1 Nummer 11 erforderliche Mitgliedszeit wird für jedes Kind, Stiefkind oder Pflegekind (§ 56, Absatz 2 Nummer 2 des Ersten Buches) eine Zeit von drei Jahren angerechnet.”
    Diese Änderung tritt am 01.08.2017 in Kraft.

    Also, ich kann mich nicht über diese Neuregelung freuen, weil wir “alten Rentnerinnen” mal wieder die Gelackmeierten sind, wie auch bei der Mütterrente. Da gab es auch für ab 1992 geborene Kinder 3 Jahre, für die “alten Rentnerinnen” 2 Jahre. Was ist das für eine Gerechtigkeit, wenn die Beamtenehefrau pro Kind mehr als 3 Jahre über ihren Ehemann privat versichert gewesen ist?

    Ich werde weiter darum kämpfen, dass wir Beamtenehefrauen während der “Familienzeit” in der Beihilfe des Ehemannes mit den GKV-verheirateten Frauen in der Familienversicherung nach § 10 SGB V gleichgestellt werden, wenn es um die 9/10-Regelung geht.

    Mit solidarischen Grüßen
    Anneli Fuchs

      • Marianne Pelz auf 16. Februar 2017 bei 22:30

      Hallo Frau Fuchs,
      wo haben sie denn das Datum zur Inkrafttretung gefunden?
      Hab gesucht und gesucht – bin zu doof 🙁
      LG Marianne Pelz

      • Karin Jotz-Wacker auf 19. Februar 2017 bei 15:34

      Hallo Frau Fuchs,

      ich freue mich für alle Mütter und Väter, die künftig unter die Neuregelung des HHVG fallen.

      Meine Freude wird jedoch dadurch getrübt, dass wohl auch nach Inkrafttreten der Änderung zu § 5 Abs. 2 SGB V für jene (Beamtenehe-)Frauen und Mütter meiner Generation, die Kindererziehungszeiten in Anspruch genommen haben, eine Pflichtversicherung im Rahmen der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nicht in Betracht kommt. Diejenigen Frauen landen nach wie vor in der teuren freiwilligen oder privaten Krankenversicherung.

      Diese Ungleichbehandlung ist meines Erachtens durch keinen hinreichenden sachlichen Grund gerechtfertigt!

      Herzliche Grüße aus Fürth (Bay.)
      Karin Jotz-Wacker

    • Hans-Peter Fuchs auf 23. Februar 2017 bei 17:27

    Es gibt bekanntlich Neuigkeiten seit 16.02.2017 (16. Februar 2017 / 218. Sitzung des Deutschen Bundestages,Uhrzeit 13:20; TOP 6):
    Änderung im § 5 SGB V zur 9/10 Regelung in der KVdR
    § 5 wird wie folgt geändert: Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: „Auf die nach Absatz 1 Nummer 11 erforderliche Mitgliedszeit wird für jedes Kind, Stiefkind oder Pflegekind (§ 56 Absatz 2 Nummer 2 des Ersten Buches) eine Zeit von drei Jahren angerechnet.“ Die Neuregelung tritt ab 01.08.2017 in Kraft und gilt von da an pauschal für alle Rentnerinnen und Rentner – es findet dabei keine Unterscheidung zwischen Neurentnern und Bestandsrentnern statt. Diese Regelung gilt nicht rückwirkend – wenn Sie widersprüchliche Informationen dazu von Ihrer Krankenversicherung erhalten sollten, ist ein eigenständiges Veranlassen (Antrag!) der Neuberechnung der Krankenversicherungsbeiträge bzw. der Art der Mitgliedschaft in der KVdR unbedingt ratsam. Nach Informationen aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen geht selbst der Spitzenverband der GKV nach erster Sichtung der Rechtsänderung davon aus, dass die Neureglung in § 5 Absatz 2 SGB V ab 01.08.2017 auch für Bestandsversicherte gilt – d.h. Mitglieder, die in der GKV freiwillig versichert sind, können ab 01. August d.J. von ihrer Krankenkasse feststellen lassen, ob sie nunmehr nach neuem Recht versicherungspflichtig in der KVdR sind. Die Kasse muss das erneut prüfen! Wenn ja, besteht ab 01.August 2017 Versicherungspflicht in der KVdR, aber leider wohl nicht rückwirkend. Der SPV-GKV geht jedenfalls nicht davon aus, dass es zu Rückzahlungen für vor dem 01.08. liegende Zeiträume kommt. Dies stellt m.E. ein nunmehr vom Gesetzgeber offen eingeräumtes und längst überfälliges Eingeständnis eines Unrechts in der seit 1988 in unterschiedlicher Ausgestaltung bestehenden 9/10tel-Regelung zum Eintritt in die KVdR dar, das nunmehr (kurz vor den Bundestagswahlen im September!) mal eben (wählerwirksam?!) wenigstens für die Zukunft bereinigt werden soll. .

      • B. Kropp auf 26. Februar 2017 bei 15:24

      Hallo Herr und Frau Fuchs,
      liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

      ich sehe es genauso wie Herr Fuchs. Dieses Unrecht an Familienfrauen ist auch durch diese kleine Korrektur nicht aus der Welt geschafft.

      Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass sogar der Anruf bei einem Rentenversicherungsberater zwecks Terminvereinbarung zur Rentenantragstellung als RENTENANTRAGSTELLERDATUM hinterlegt wird, selbst wenn der Termin für die schriftliche Antragsstellung noch in der Zukunft liegen wird. Diese Information habe ich mir nochmals durch unseren Personalchef bestätigen lassen. Bitte gut aufpassen, es könnten wertvolle Tage verloren gehen!

      Mit solidarischen Grüßen
      Brigitte Kropp

      • Victor Zander auf 1. September 2017 bei 18:01

      Sehr geehrter Herr Fuchs,

      ist es richtig, daß die 9/10-Regelung erst seit 1988 existiert?
      Wenn die Problematik schon zuvor entstand: Kann sie dann noch nachträglich angerechnet werden?

      Mit freundlichen Grüßen
      Victor Zander

        • Anneli Fuchs auf 1. September 2017 bei 21:04

        Hallo, Herr Zander
        die 9/10-Regelung, das ist der Wortlaut des § 5, Abs. 1, Ziffer 11 im SGB V, besteht seit dem 1.1.1988. Diese wurde auch nicht zum 1.8.2017 geändert, sondern mit Inkrafttreten des HHV-Gesetzes am 1.8.2017 wurde in Abs.2 des § 5, SGB V der oben zitierte Satz eingefügt. Wer also zum 1.8.2017 in Rente geht, dem werden 3 Jahre pro Kind für die Vorversicherungszeit angerechnet, obwohl man privat versichert war.

        Und nun wird es etwas undurchsichtig, weil die Voraussetzungen für die KVdR-Mitgliedschaft bei Rentenantragsstellung nicht mehr von Amts wegen geprüft werden. Vielmehr dürfen sog. Bestandsrentner den Antrag auf Überprüfung der Vorversicherungszeit stellen. Diese Vorgehensweise für Bestandsrentner steht aber nicht im Gesetz, und es gibt auch keinen Tatbestand im § 5, SGB V, wonach Rentner nachträglich ab 1.8.2017 pflichtversichert sein können. Das ganze Verfahren ist aber im Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes vom 10.4.2017 niedergelegt und sicherlich das Ergebnis von Absprachen zwischen den Parteien CDU/CSU und SPD sowie dem Gesundheitsministerium. Die Frage muss erlaubt sein, ob Rundschreiben des Spitzenverbandes Gesetzescharakter haben dürfen?

        Ich habe zu Ihrer Frage, ob “dann noch nachträglich angerechnet werden kann”, keine eindeutige Antwort parat, sondern nur meine eigene Meinung.

        Mit freundlichen Grüßen
        Anneli Fuchs

    • Elvira Seligmann auf 24. Februar 2017 bei 12:33

    Ich habe ein sehr interessantes Video über den SPD-Populismus gefunden, den ich zur Info pposte.
    https://youtu.be/i4ocldNj5aI

    Liebe Grüße
    Elvira Seligmann

    • Monika Munkler-Hansen auf 27. Februar 2017 bei 11:40

    Monika Munkler-Hansen

    Ich bin ebenfalls von der 9/10-Regelung betroffen und ebenfalls vor bzw. bei Beantragung der vorgezogenen Rente nicht informiert worden. Ich beabsichtige Widerspruch einzulegen. Ob es sinnvoll ist weiß ich nicht. Hätte aber noch gerne gewußt, wie ich mich der Gruppe um Frau Koslowski anschliessen kann.

    • Eva Koslowski auf 27. Februar 2017 bei 23:37

    Hallo Frau Munkler- Hansen,
    bitte schreiben Sie mir doch eine Mail,ich melde mich dann.
    E.Koslowski
    E- Mail. kollokoslowski @web.de

    • Hammel, Veronika auf 2. März 2017 bei 10:44

    Ges. zur Stärkung der Heil-und Hilfsmittelversorgung (HHVG) vom 1.03.2017

    Soziale Gerechtigkeit sieht anders aus.

    Nach wie vor wird die Öffentlichkeit nicht über die 9/10-tel Regelung und ihre Folgen informiert und auch nicht über die Neuregelung.

    Pflichtverletzungen eines sozialen Leistungsträgers, insbesondere aus dessen Verpflichtung zur Aufklärung, zur Beratung und zur Erteilung von Auskünften sind auszugleichen. Erwächst dem Bürger ein Nachteil, weil er von einer Sozialbehörde falsch oder unvollständig beraten worden ist, so kann er unter den Voraussetzungen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs verlangen, so gestellt zu werden, wie er stehen würde, wenn die Behörde sich rechtmäßig verhalten hätte, heißt es dort.

    Es besteht weiterhin die Benachteiligung und Diskriminierung von Frauen, die auf Grund der Geburt und der Erziehung ihrer Kinder ihr Beschäftigungsverhältnis aufgegeben haben und nur noch „Hausfrau“ waren und sich deshalb privat kranken versichern mussten.
    In der Zeit der Familienzeit sind die von der 9/10-tel Regelung Betroffenen den GKV-Ehefrauen (also ohne zeitl. Beschränkung) gleich zu stellen!

    Klage z.Zt. vor dem SG. Werde in Berufung gehen, auch wenn ich ab 1.08.17 in die KVdR aufgenommen werde.

    • Peckruhn auf 2. März 2017 bei 14:30

    Den Kommentar von Frau Hammel können wir nur unterschreiben. Wir sind gespannt, wie die Ausführungsbe-
    stimmungen zu der Gesetzesänderung aussehen. Ob die Renten- oder Krankenversicherungen wohl eine
    Berichtigung des Versicherungsverhältnisses automatisch vornehmen werden? Wenn man die gesamte Ver-
    fahrensweise in dieser Sache betrachtet wird dies wohl nicht der Fall sein. Es ist durchaus möglich, dass die Betroffenen selbst entsprechende Anträge stellen müssen. Somit gehen dann nicht informierte Betroffene wieder leer aus.
    In unserer ehemaligen Dienststelle haben wir evtl. demnächst Betroffene über die Tücken der 9/10-Regelung informiert. Es wäre schön, wenn etliche Teilnehmer dieses Forums es auch machen würden.

    Gruß an alle Mitstreiter
    Günther und Monika Peckruhn

    • Hammel, Veronika auf 2. März 2017 bei 18:06

    Habe am 14.04.2016 auch eine Beschwerde an den Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments gesendet. Habe keine Antwort erhalten.

    Der Richter beim SG hat jetzt nachgefragt, welche Antwort ich erhalten hätte.
    Werde also eine erneute Beschwerde senden. Anderen Mitstreitern wurde ja geantwortet.

    • Heß, Hermann auf 2. März 2017 bei 19:33

    Habe meinem CDU Bundestagsabgeordneten schriftlich mitgeteilt, dass meine Frau und ich sowie weitere bei der kommenden Bundestagswahl und auch bei den dann noch folgenden Wahlen die Cdu nicht mehr wählen werden und zwar solange bis die unsägliche 9/10 Regelung, wie sie zur Zeit besteht, beseitigt ist. Habe ihm auch erklärt was wir dann wählen. Er konnte das nicht verstehen. Ich habe ihm aber mitgeteilt, dass die CDU die jetzige 9/10 Regelung eingeführt hat und für mich das Verursacherprinzip gelte. Die Politiker verstehen leider keine andere Sprache. Auch Martin Schulz der jetzt Wahlkampf macht mit “mehr soziale Gerechtigkeit” verhöhnt doch auch uns, sonst würde er etwas gegen die Ungerechtigkeit der 9/10 Regelung unternehmen. Deshalb gilt:Wahltag ist Zahltag

      • Klaus Kroeker, 82435 Bad Bayersoien auf 24. Juli 2021 bei 10:21

      Sehr geehrter Herr Heß, liebe OHA-Leser,

      durch “Zufall” oder “Fügung” bin ich gerade auf der Online-Ausgabe des OHA und Ihren Kommentar gestoßen.
      Ich möchte alle Leser des OHA einladen, sich über die basisdemokratische Bewegung “Die Basis”( http://www.diebasis-partei.de ) zu informieren und VOR ALLEM (!), sich in den entsprechenden Arbeitsgruppen (z.B. Rentenpolitik) einzubringen. “DIe Politiker” sind WIR! Weil WIR haben die Probleme, die WIR auch gemeinsam lösen können!

      Übrigens muß man nicht unbedingt Mitglied der Basisdemokratischen Partei Deutschland sein, um in den Arbeitsgruppen mitzuwirken und diese zu bereichern (“Schwarmintelligenz”).

      Um überhaupt mediale Aufmerksamkeit zu erlangen ist es natürlich besser, möglichst schnell viele Mitglieder aufzubauen. Und generell geht es einfach darum, die Verantwortung nicht mehr irgendwelchen Berufspolitikern in die Hände zu legen, die sich von den Interessensverbänden des Mammons (Lobbyisten) “beraten” lassen, sondern wieder SELBST Verantwortung zu übernehmen und Zukunft zu gestalten.

      Kommen Sie gerne zu einer unserer Informationsveranstaltungen und bringen Sie sich ein!
      Die aktuellen Termine finden Sie auf der Website unseres Kreisverbandes:
      http://www.diebasis-weilheim-schongau-garmisch.de

      Mit freundlichen Grüßen,

      Klaus Kroeker
      Kreisvorsitzender der Basis im Wahlkreise226 Weilheim / Garmisch

    • Karin Jotz-Wacker auf 26. März 2017 bei 21:20

    Hallo an alle Betroffenen,

    seit Februar dieses Jahres bin ich Rentnerin. Mit Bescheid vom 10. Februar 2017 wurde mir von der GKV mitgeteilt, dass bei Rentenbeginn die KVdR-Vorversicherungszeit nicht erfüllt sei. Folglich kann ich mich nur freiwillig in der GKV versichern lassen.

    Vor dem Hintergrund der vorgesehenen Änderung im § 5 SGB V zur 9/10 Regelung in der KVdR habe ich die freiwillige Mitgliedschaft bei der Techniker Krankenkasse beantragt, unter dem Vorbehalt der Nachprüfung mit Inkrafttreten der Änderung des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG).

    Zudem habe ich darauf hingewiesen, dass ich bei Anrechnung von Erziehungszeiten die Vorversicherungs-
    zeiten der KVdR erfüllen werde.

    Vorgestern erhielt ich einen Anruf meiner gesetzlichen Krankenkasse. Die Sachbearbeiterin hat mir mitgeteilt, dass die gesetzliche Neuregelung erst am 1. August 2017 in Kraft treten werde und derzeit noch nicht abschließend geklärt sei, ob die Neuregelung zur 9/10 Regelung auch für alle BestandsrentnerInnen gilt. Deshalb sollte ich im August noch einmal bei der Krankenkasse nachfragen.

    Die neue Regelung wird ab 1. August 2017 in Kraft sein. In diesem Punkt stimme ich der Sachbearbeiterin zu. Ich gehe jedoch davon aus, dass die Regelung zur KVdR sowohl für Bestands- als auch für NeurenterInnen anzuwenden ist.

    Wo finde ich den vollständigen Gesetzestext (Änderung des HHVG und des § 5 SGB V)?
    Ich habe gesucht und bin nicht fündig geworden.

    Schöne Grüße aus Fürth (Bay.) und einen guten Start in die Woche!

    Karin Jotz-Wacker

    • Anneli Fuchs auf 27. März 2017 bei 07:53

    Hallo, Frau Jotz-Wacker

    Im Bundesgesetzblatt Teil I ist die Gesetzesänderung noch nicht veröffentlicht. Die Gesetzesänderung besteht aus einem einzigen Satz: “Auf die nach Absatz 1 Nummer 11 erforderliche Mitgliedszeit wird für jedes Kind, Stiefkind oder Pflegekind (§ 56, Absatz 2 Nummer 2 des Ersten Buches) eine Zeit von drei Jahren angerechnet.”
    Inkrafttreten des Gesetzes: 1.8.2017

    Wie die neue Gesetzesnorm umgesetzt wird, das wird sich aus den “Arbeitsanweisungen” des Spitzenverbandes der GKV ergeben. Die Politiker, wie z.B. Herr Gröhe oder Frau Ursula Schmidt verkünden, dass alle Rentnerinnen davon profitieren. Bestandsrenter haben aber keinen Anspruch auf die Rückzahlung der überzahlten Beiträge.

    Mir ist unverständlich, wie aus dem Inkrafttreten 1.8.2017 und der Formulierung der neuen Gesetzesnorm die Entscheidung des Gesetzgebers abgeleitet wird, dass kein Anspruch auf Rückzahlung für uns Bestandsrentner besteht. Aber in unserem “Sozialstaat” ist alles möglich, auch z.B. dass die Höhe der Mütterrente davon abhängt, wann das Kind geboren wurde.

    L.G. Anneli Fuchs

      • Karin Jotz-Wacker auf 28. März 2017 bei 10:30

      Guten Morgen, Frau Fuchs,

      vielen herzlichen Dank für Ihre schnelle und informative Antwort.

      Einen schönen Tag!

      Karin Jotz-Wacker

    • Schmiade Lothar auf 8. April 2017 bei 00:29

    Ich bin zwar ein Mann, aber in der gleichen Situation. Ich komme aus dem Osten und nach der Wende (unwissend wie wir waren) habe ich mir für paar Jahre eine Private KV aufschwatzen lassen. Bin dann aber wieder in die gesetzliche DAK zurück gewechselt. Mit Mitte fünfzig wurde ich arbeitslos und dann im Harz 4. Da im Osten kaum Arbeit und schon gar nicht für über 50 jährige da ist, bin ich dann mit 63 in Rente gegangen. Was ich nicht wusste, dass ich in der KV 40 Pflichtjahre benötige. Hätte ich es gewusst, wäre ich noch 2 Jahre also bis 65 in Harz 4 geblieben. Jetzt bekomme ich 666,50 Bruttorente und muss davon 185,00 Krankenkasse zahlen. Obwohl ich nur 666,50 € bekomme, wir zur Beitragsberechnung ein Mindesteinkommen von über 900,00 € zu Grunde gelegt. Der blanke Irrsinn. Wer macht solche bekloppten Gesetze?

    • Hans-Peter Fuchs auf 11. April 2017 bei 08:46

    Das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) vom 04.10.2017 (BGBl. I Nr. 19, S. 778 vom 10.04.2017) ist gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
    Die uns interessierenden Gesetzestexte finden sich auf S. 778 in Artikel 1, 0a – Buchst. b) und auf S. 790 in Artikel 3, Abs. 2 HHVG.
    Nun bleibt noch abzuwarten, wie die Handlungsanweisungen des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen zur Umsetzung des neuen Gesetzes aussehen werden, die wohl den Gesetzestext für die praktische Anwendung noch näher konkretisieren werden (Verfahren, pp.)

    • Hans-Peter Fuchs auf 12. April 2017 bei 10:24

    Unsere Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Frau Ulla Schmidt (SPD), hat am 14.03.2017 auf ihrer Webside folgende Erläuterungen zur Überarbeitung der 9/10 Regelung im Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) vom 04.04.2017 (BGBl. I Nr. 19, S. 778 vom 10.04.2017) im Internet veröffentlicht:

    STATEMENT
    14. März 2017
    Überarbeitung der 9/10-Regelung im HHVG

    Am 16. Februar 2017 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) beraten und verabschiedet.

    Darin ist eine Änderung des Sozialgesetzbuches (SGB) V enthalten, die sich mit der 9/10-Regelung befasst. Diese regelt die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). In der KVdR können nur Rentner und Rentnerinnen Pflichtmitglied werden, die 9/10 der zweiten Hälfte des Erwerbslebens Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung gewesen sind. Alle anderen sind freiwillige Mitglieder mit einem anders berechneten, oftmals höheren Beitrag.

    Vor allem Frauen von Beamten hatten während ihrer Kindererziehungszeit auch nicht die Möglichkeit der kostengünstigen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung – oftmals fehlen ihnen Beitragsjahre bei der Berechnung der 9/10-Regelung und damit der Einstufung als Pflichtmitglied in der KVdR.

    Mit der Gesetzesänderung konnte nun für viele Eltern Abhilfe geschaffen werden: Zukünftig können unabhängig von der Krankenversicherung des Ehe- und Lebenspartners jeweils pauschal drei Jahre pro Kind als Vorversicherungszeit für die KVdR angerechnet werden. Damit wird der Zugang zur Pflichtmitgliedschaft in der KVdR wesentlich verbessert.

    Das HHVG wurde am 16. Februar 2017 vom Bundestag beschlossen und am 10. März 2017 vom Bundesrat bestätigt. Die Regelung zur KVdR tritt am 1. August 2017 in Kraft und gilt sowohl für Bestands-, als auch für NeurentnerInnen. Die Übergangszeit bis dahin dient den Krankenkassen zur Information und Neuberechnung der Beiträge bzw. dem Einpflegen der neuen Rechtslage. Die Krankenkassen sind verpflichtet, die Gesetzeslage ab 1. August 2017 umzusetzen.

    Als Nachweis der Kindererziehungszeit kann eine Geburtsurkunde dienen oder aber, einfacher, der Rentenbescheid, auf dem die Anzahl der Kinder vermerkt ist.

    Weil es sich dabei um eine Pauschalregelung handelt, ist es unerheblich, wann die Kinder geboren und erzogen worden sind. Die Erziehungszeit kann immer auf die zweite Hälfte des Erwerbslebens, und damit zur Erfüllung der 9/10-Regelung, angerechnet werden.

    Mir ist bewusst, dass mit der Neuregelung vielen, aber nicht allen Betroffenen geholfen wird. Wie bei den meisten politischen Entscheidungen handelt es sich hierbei um einen Kompromiss, der nach ausführlicher Diskussion und Abwägung getroffen worden ist.

    Ihre
    Ulla Schmidt

    Damit ist dem mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers insoweit Ausdruck verliehen worden, als quasi ein begangenes früheres Unrecht wieder gut gemacht werden soll. Diese Neuregelung gilt uneingeschränkt auch für Bestandsfälle – also für Mütter, denen bisher z.B. als Beamtenehefrauen wegen der nicht erfüllten Vorversicherungszeiten zur 9/10 Regelung (also entweder eigene GKV-Mitgliedschaft aufgrund Erwerbstätigkeit oder Familienversicherung beim GKV-Ehepartner) bei ihrer Rentenantragstellung die Aufnahme in die KVdR verweigert wurde und denen stattdessen nur die ungleich teurere freiwillige GKV- Versicherung blieb, die somit dadurch jahrelang überhöhte Beiträge zu zahlen hatten. Es wird notfalls gerichtlich zu klären sein, ob die ab 01.08.2017 geltende neue Rechtslage nunmehr eine rückwirkende Entschädigung für die zu viel erhobenen Beiträge tatsächlich ausschließt, wie verschiedentlich inzwischen von Politikern behauptet wird!

      • Margareta Richter auf 23. Juli 2017 bei 18:49

      Hallo Herr Fuchs,
      wenn ich Ihren Beitrag richtig verstehe, dann wäre es tatsächlich so, dass die drei Jahre Erziehungszeit pro Kind für die Berechnung der 9/10 Regelung auf die Zeit der zweiten Lebensarbeitshälfte angerechnet werden kann. Ist dies definitiv in der neu geltenden Rechtslage so definiert? Ich kann leider keine diesbezügliche offizielle Bestätigung des Gesetzgebers finden.
      LG

    • Elvira Seligmann auf 18. April 2017 bei 11:16

    Hello Liebe Mitstreiter/ innen,
    Ich bin zwar keine Beamtenfrau, jedoch als Handwerker-Ehefrau mit 2 Kindern ebenso von dieser sozial
    ungerechten 9/10 Regelung betroffen. Als ich am 01.01.2016 meinen Rentenantrag stellte, hat mir die
    AOK mitgeteilt, daß ich nicht in die KVdR komme und mich privat gesetzlich bei der AOK versichern
    müßte zu einem erheblich höheren Beitrag, da auch noch das Einkommen meines Mannes (Rentner)
    hinzugerechnet wurde. Ich habe am 06.02.2017 Widerspruch eingelegt und warte bis heute auf eine
    Antwort.
    Da ich von dieser bürgerfeindlichen Regierung mit einer Ablehnung rechne, möchte ich weitere
    rechtliche Schritte unternehmen. Die nächste Instanz ist wohl das Sozialgericht.
    Wenn jemand Erfahrung damit hat, wäre ich für jede Hilfe dankbar, ggfs. auch von einem Juristen oder
    Juristin.
    LG Elvira Seligmann

    • Hammel, Veronika auf 27. April 2017 bei 16:31

    Habe vor ca. 2 Jahren Klage beim SG eingereicht. Bis jetzt noch keine Antwort.
    Habe nun über meinen Rechtanwalt die Gesetzesänderung an das SG mitgeteilt und nochmals auf mein Anliegen hingewiesen –
    Aufnahme in die KVdR, Erstattung der zuviel gezahlten Beiträge seit Rentenbeginn, da fehlende Information vor Rentenantragstellung, Ungleichbehandlung, Diskriminierung.
    Durch die Gesetzesänderung müsste ich zum 1.8.2017 in die KVdR aufgenommen werden. Bin mal gespannt, ob die Änderung – da ein laufendes Verfahren besteht- meinem Anliegen nutzt.

    • Anneli Fuchs auf 28. April 2017 bei 21:49

    Warum kriegen wir Rentnerinnen, verheiratet mit einem privat Versicherten oder Beamten, nur 3 Jahre pro Kind für die erforderliche Vorversicherungszeit für die KVdR angerechnet, und dann nur ab 1.8.2017?

    Der Bundestagsabgeordnete der CSU, Herr Irlstorfer, hat eine Rede zur Verabschiedung der 3-Jahre-pro-Kind-Regelung gehalten. Ich hatte den Eindruck, dass Herr Irlstorfer vor allen Dingen die Rente aller Mütter mit Hilfe der Kindererziehungszeiten erhöhen will, um die Leistung der Mütter anzuerkennen. Sie haben sich der Erziehung der künftigen Rentenzahler gewidmet.Seit dem 1.7.2014 gibt es “Mütterrente” für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, 3 Entgeltpunkte pro Kind.

    Herr Irlstorfer und auch Frau Stamm-Fibich haben im Bundestag nicht ein Wort darüber verloren, ab wann wir Rentnerinnen pflichtversichert sein sollen. Die neue Gesetzesnorm besteht aus einem einzigen Satz und soll am 1.8.2017 in Kraft treten. In dem Rundschreiben des Spitzenverbandes GKV vom 10.4.2017 steht unter
    Punkt 2.1 Allgemeines “Nachfolgend gehen wir auf die nach der ersten Bewertung auslegungsfähigen Punkte im Zusammenhang mit der neuen Regelung ein.” Und weiter unter Punkt 2.4 Bestandsfälle: “Da das Gesetz eine Übergangs- bzw. Stichtagsregelung nicht vorsieht, können auch Personen, die ihren Rentenantrag vor dem 1.8.2017 gestellt haben ……… durch Anrechnung der drei Jahres für jedes Kind Zugang zur KVdR erhalten. Die Versicherungspflicht beginnt dann am 1.8.2017.”

    Irgendwie wird uns Rentnerinnen unterstellt, wir könnten nicht lesen. Das Gesetz enthält keine Übergangs- bzw. Stichtagsregelung, aber wir der Spitzenverband der GKV legen den Stichtag 1.8.2017 fest. Ich finde, der einzig richtige und gerechte Beginn der Versicherungspflicht in der KVdR ist der Tag des Rentenbeginns! Die Bundestagsabgeordneten/unser Gesetzgeber haben sich zu der Gerechtigkeitsfrage ausgeschwiegen und schieben dem Spitzenverband GKV die Rolle des Gesetzgebers zu. Das macht mich sehr wütend. Im Bundestag wird die “Frohe Botschaft” verkündet, in der Realität müssen wir um die “Gleichheit vor dem Gesetz” kämpfen. Neurentner und Bestandsrentner müssen gleich behandelt werden, weil nur mit dem Tag des Rentenbeginns die Pflichtversicherung in der KVdR beginnen kann.

    • Hammel, Veronika auf 13. Mai 2017 bei 14:29

    Habe am 12.05.17 bei meiner Krankenkasse den Antrag auf Neuberechnung meiner Vorversicherungszeiten und die Aufnahme in die KVdR gestellt:

    Neureglung in § 5 Absatz 2 SGB V ab 1.8.2017

    aufgrund der Gesetzesänderung beantrage ich die Neuberechnung meiner Vorversicherungszeiten und die Aufnahme in die KVdR.

    Gesetzesänderung: „Auf die nach Absatz 1 Nummer 11 erforderliche Mitgliedszeit wird für jedes Kind, Stiefkind oder Pflegekind (§ 56, Absatz 2 Nummer 2 des Ersten Buches) eine Zeit von drei Jahren angerechnet.“
    Inkrafttreten des Gesetzes: 1.8.2017

    Bin gespannt auf die Antwort.

      • Edeltraud Schauer auf 29. Juni 2017 bei 11:25

      Hallo, Frau Hammel

      haben Sie schon Nachricht von Ihrer Krankenkasse. Warte noch immer auf meinen neuen Bescheid.

      Herzliche Grüße
      Edeltraud Schauer

    • Heß, Hermann auf 5. Juni 2017 bei 22:32

    Die Neuregelung bringt meiner Frau nichts. Sie hat mit 16 Jahren begonnen zu arbeiten, als Angestellte. Hat keine Ausbildung absolviert sondern gleich aus ihrem Angestelltengehalt Krankenversicherungsbeiträge an die gesetzliche Kv bezahlt. Dann 2 Kinder recht spät bekommen, ihre Mutter zu Hause gepflegt und mit 50 Jahren wieder zu arbeiten begonnen, bis zum 64 Lebensjahr, dem Renteneintritt. Insgesamt hat sie über 34 Jahre Beiträge in die gesetzl. Krankenversicherung bezahlt. Für ihre 2 Kinder bekommt sie auch nur jeweils 2 Jahre bei der Rente angerechnet, andere bekommen pro Kind 3 Jahre. Bei einen türkischen Arbeitnehmer sind jedoch noch immer dessen Eltern, die in der Türkei wohnen, in dessen gesetzl. Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert. Auch für andere Natoinalitäten werden Leistungen gewährt, die zu hinterfragen sind, wenn man deutschen Frauen den Zugang zur gesetzl. Ktankenversicherung der Rentner mit dem Hinweis auf die 9/10 Regelung verwehrt, obwohl sie viele Jahre Beiträge in die gesetzl. Kv bezahlt haben und auch noch sonst vieles für die Gesellschaft geleistet haben. Da muss sich doch Martin Schulz fragen lassen, der von mehr Gerechtigkeit redet, kennt er diese Fälle nicht oder willer uns und damit die SPD für dumm verkaufen.
    Auch die CDU, die ja viel Wert legt auf das C (christliche, das auch sehr viel mit Gerechtigkeit zu tun hat) verteidigt dieses Unrecht. So eine Partei kann so lange nicht mehr gewählt werden, so lange die jetzige 9/10 Regelung gilt.
    Fazit: Spd und Cdu bekommen von uns bei der Bundestagawahl keine Stimme.

    • Ingeborg deutz-Ruppert auf 9. Juni 2017 bei 16:18

    Guten Tag,

    auch ich gehöre zum Kreis der Betroffenen.
    Ich bin seit November 2016 in Rente und ebenfalls von der 9/10 Regelung betroffen. Leider wurde ich diesbezüglich vor bzw. bei Beantragung der vorgezogenen Rente von der Rentenberatungstelle nicht informiert. Ich war völlig überrascht, als mir von der TK mitgeteilt wurde, dass bei Rentenbeginn die KVdR-Vorversicherungszeit nicht erfüllt sei und ich mich folglich nur freiwillig in der TK versichern lassen kann. Ich habe meinem Sohn erst mit 38 Jahren geboren und meine Familienzeit dauert 7 Jahre. Dies war nicht zuletzt der Tatsache geschuldet, dass mein Arbeitgeber ( öffentlicher Dienst) mir zum damaligen Zeitpunkt keine Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung eingeräumt hat. In dieser Zeit war ich in der Privatversicherung meines Mannes (Beamter) familienversichert.
    Von der gesetzl. Neuregelung hatte ich mir mehr erhofft. Wenn ich nicht falsch gerechnet habe führt sie bei mir dazu, dass mir nun 3 Monate und 5 Tage fehlen werden. Damit möchte ich mich natürlich nicht abfinden und werde mir überlegen, welche Wege ich gehen kann. Über die Diskriminierung später Mutterschaft, damalig fehlendem Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung, fehlender Beratung der Rentenberatungsstelle und Ungleichbehandlung der Familienversicherungszeit ist alles drin. Soziale Gerechtigkeit sieht anders aus.

    • Judith Kaminsky-Prem auf 22. Juni 2017 bei 09:33

    Guten Tag,

    ich gehöre leider auch zum Kreis der Betroffenen und mir fehlen auch nur 3 Monate. Auch mit Hilfe eines Anwalt war da nichts zu machen, da jetzt auch noch voll meine Mieteinnahme angerechnet wird. Im Fazit geht die komplette Miete zur Freiwilligen Versicherung der Techniker. Inzwischen habe ich aufgegeben.
    Es ist schon eine Schande, dass ich nach der Geburt des zweiten Kindes in die private Versicherung meines Mannes wechseln mußte, da auch hier keine Weiterbeschäftigung möglich war und nach der Scheidung ersteinmal unversichert war bis ich einen neuen Job hatte.
    Dem Amtsarzt habe ich bei der Untersuchung nach meiner Erkrankung mitgeteilt, dass ich gerne Halbtags arbeiten würde. Trotzdem wurde ich zu 100% Erwerbsunfähig geschrieben. Am Ende 3 Monate zu früh. Ich weiß, dass es diesbezüglich schon Petitionen beim Bundestag gab und gibt, aber keiner sich daran traut. Es gibt viele geschiedene Beamtenfrauen die sich eine Krankenversicherung schlichtweg nicht leisten können.

    • Hammel, Veronika auf 9. Juli 2017 bei 10:29

    Hallo,
    meine Krankenkasse hat mir unverzüglich die Aufnahme in die KVdR ab 1.08.2017 bestätigt und mir auch die neue Versicherungskarte zugesandt.

    Da ich auch beim SG gegen die Krankenkasse Klage hat sie auch, da der Klagepunkt nun entfällt, die Übernahme der Kosten des Verfahrens durch mich angenommen.
    Mein Rechtsanwalt hat dies an das SG weitergeleitet und darauf hingewiesen, dass dies die Entscheidung des SG ist.
    Gehe davon aus, daß das SG die Kostenübernahme durch mich bestätigt und das Verfahren somit eingestellt wird.

      • Edeltraud Schauer auf 10. Juli 2017 bei 23:18

      Hallo, Frau Hammel

      werde Ihren Kommentar an meine Krankenkasse weiterleiten. Wäre ja mal an der Zeit, dass ich eine Nachricht bekomme über die Aufnahme in die KVdR.

      Herzliche Grüße
      Edeltraud Schauer

      • Peckruhn auf 11. Juli 2017 bei 14:58

      Hallo Frau Hammel,
      dass hört sich ja gut an. Wir haben von unserer Krankenkasse, Barmer Ersatzkasse, nur eine telefonische Eingangsbestätigung erhalten. Angeblich besteht bei der Krankenkasse noch Beratungsbedarf. Bei welcher Krankenkasse sind Sie Mitglied? Der Mitgliederservice scheint ja in der jetzigen Phase nicht schlecht zu sein.

      Mit freundlichen Grüßen
      Günther u. Monika Peckruhn

        • Gabi Kürschner auf 11. Juli 2017 bei 18:42

        /www.tk.de/tk/versicherung-und-beitraege/versichert-im-ruhestand/aenderungen-kvdr-2017/948656

        Diese Info steht auf der TK Seite – müsste mittlerweile ja auch bei anderen Kassen angekommen sein!!

        Viele Grüße

        Gabi Kürschner

          • Anneli Fuchs auf 13. Juli 2017 bei 10:02

          Guten Tag, Frau Kürschner

          ich bin Ihrem Rat gefolgt und habe die Seiten im Internet der TK mehrfach gelesen. Dort steht doch tatsächlich: “Die Anrechnung der drei Jahre erfolgt bei beiden Elternteilen. Es kommt nicht darauf an, ob für die Betreuung oder Erziehung eines Kindes eine Erwerbstätigkeit unterbrochen worden ist.”

          Sollten die 3 Jahre pro Kind nicht ein Ausgleich für die benachteiligten Frauen/Mütter sein, die ihre Erwerbsarbeit wegen für der Betreuung der Kinder unterbrochen haben und deshalb nicht die 9/10-Regelung erfüllen können ?
          Nun können sich viele Männer/Väter freuen. Auch sie können jetzt ihre Vorversicherungszeit mit der neuen gesetzlichen Regelung auffüllen und Mitglied der KVdR sein, obwohl sie ihre Erwerbsarbeit nicht unterbrochen haben! Ist das nicht eine wunderbare Gleichheit vor dem Gesetz? Privat versichert ist privat versichert, das reicht, um gleichbehandelt zu werden.

          Ich finde, dass das eine Unverschämtheit seitens des Gesetzgebers ist. Auf der einen Seite wird den privat versicherten Männern/Vätern die KVdR-Mitgliedschaft regelgerecht nachgeworfen; auf der anderen Seite wird vielen Frauen/Müttern die KVdR-Mitgliedschaft verweigert, weil sie für die Betreuung der Kinder länger als 3 Jahre pro Kind aus guten Gründen nicht erwerbstätig waren.

          Aber diese Vorgehensweise kennen wir ja schon bei der sog. Mütterrente. Diese Rentenpunkte sollen die Benachteiligung der Frauen/Mütter etwas abmildern, weil sie während der Kindererziehungszeiten keine Rentenpunkte erwerben konnten. Kommt es aber zur Ehescheidung, bekommt der Ex-Mann im Versorgungsausgleich die halbe Mütterrente zugesprochen.

          Um das klarzustellen: Ich habe nichts gegen Männer, aber ich bin gegen diese Art von Gerechtigkeit!
          Mit freundlichen Grüßen
          Anneli Fuchs

    • Eva Koslowski auf 9. Juli 2017 bei 13:56

    Hallo liebe Mitstreiterinnen,
    ich lese in den Kommentaren oft davon ,dass bis zur Altersrente eine Erwerbsunfähig vorliegt.
    Ein Gesetz ,das auch die Krankenkasse gerne vergisst besagt ,dass die Erwerbsunfähigkeit so angerechnet werden muss ,wie die Zeit der Arbeit.
    Die Krankenkassen streiten das ab,aber es ist Gesetz und sie müssen es anerkennen.
    Es haben von unseren Mitstreiterinnen schon einige durchgeboxt.
    Ich helfe gerne.

      • Hartwig Wollbrink auf 31. Juli 2017 bei 21:34

      Hallo Frau Koslowski,
      seit langen nichts von einander gehört. War aber nicht untätig. In einem seit langen gehenden Schriftwechsel mit Herrn Schreier vom SPD-Parteivorstand stellte Er mir in Aussicht sich einer Änderung der Fehlzeiten anzunehmen. Vorstellbar nach Ablauf der Fehlzeiten in die Pflichtversicherung zu wechseln. Das wäre auch ein Stück weit gerechter als unabhängig der Fehlzeiten lebenslänglich dafür zu zahlen. Mein drängen gilt noch vor der Wahl zu einem Ergebnis zu kommen.
      Wer dieser Forderung Nachdruck verleihen möchte, hier die Kontakte: e-mail Adresse: parteivorstand@spd.de oder Postanschrift: SPD-Parteivorstand, Wilhelmstr. 141, 10963 Berlin.
      Hoffe es werden viele mitmachen.
      LG Hartwig Wollbrink

    • Heß, Hermann auf 20. Juli 2017 bei 16:24

    Hallo Frau Fuchs,
    ich bin Ihrer Meinung, in unserem Staat geht es sehr ungerecht zu. Die Leistungsträger unseres Landes werden immer unverschämter zur Kasse gebeten um die Staatsausgaben zu finanzieren.
    Die 9/10 Regelung gehört für Frauen die Kinder bekommen haben abgeschafft und in ein vernünftiges Verhältnis zur Beitragszeit in der gesetzl. Krankenversicherung gesetzt. So muss z. B. Frauen die 30 Jajhre und mehr Beiträge in die gesetzl. Krankenversicherung bezahlt und Kinder erzogen haben eine Mitglied schaft in der gesetzl KV der Rentner ermöglicht werden. Solange dies nicht der Fall ist bekommt von uns die SPD/CDU keine Stimme mehr.

      • Margareta Richter auf 23. Juli 2017 bei 11:40

      Hallo Herr Heß,
      ich gebe Ihnen unumwunden Recht. Auch ich bin betroffen und mir fehlen etwas mehr als 1 Jahr (mehr als 32 Jahre gesetzlich pflichtversichert), um als Rentnerin in der KK rentenversichert zu sein.
      Es ist eine unglaubliche Ungerechtigkeit, denn auch für mich war die Erziehung meiner beiden Kinder vorrangig vor der Berufstätigkeit. Wir Ehefrauen von Beamten werden auch dadurch bestraft, dass wir in der Phase des “Nichtberufstägigseins” keine Mitversicherung in einer gesetzlichen KK aufweisen können, sondern in den meisten Fällen mit dem Ehemann privat versichert gewesen sind.
      Wie kann ich mich einbringen, um eine gerechtere Beurteilung für alle Betroffenen zu erhalten?
      Liebe Grüße M. Richter

    • Hans Hofmann auf 23. Juli 2017 bei 20:11

    Geehrte Frau Anneli Fuchs,
    ich als Mann und Rentner freue mich, dass die neue Regelung ab 1.08.2017 auch (hoffentlich) männliche Rentner betrifft. Auch ich bin 1988 bei meiner Arbeitsaufnahme in Hong Kong nicht von meiner Krankenkasse auf eine nötige Anwartsschaftsversicherung aufmerksam gemacht worden, trotz mehrmaliger Vorsprache in deren Büro. – Da die GKV laut Gesetz nicht im außereuropäischen Ausland versichern darf, sind wir, die wir außerhalb Europas arbeiten, gezwungen uns privat zu versichern. Ich habe dann erst nach vier Jahren in Hong Kong erfahren, dass ich zusätzlich eine Anwartsschaftversicherung brauchte (40,– Euro pro Monat ohne jegliche Leistung seitens der GKV). Die habe ich dann auch abgeschlossen und war danach noch weitere 22 Jahre in Asien. Aber es reichte nicht ganz. Mir fehlen drei Jahre zur gesetzlichen KVdR und das, obwohl ich insgesamt 45 Jahre in die GKV einbezahlt habe (ich habe mit 16 Jahren begonnen). Jetzt kann ich hoffen, dass mein Status von freiwilliger KVdR auf gesetzliche KVdR abgeändert werden kann. Allein über 200 Personen habe ich auf die Anwartsschaftversicherung hingewiesen, Zehntausende wissen es bis heute noch nicht.
    Hans Hofmann

    • Hans-PeterFuchs auf 24. Juli 2017 bei 08:50

    Moin, liebe Frau Richter!

    Auf Ihre Anfrage vom 23.07.2017 kann ich Ihnen mitteilen, dass das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) vom 04.04.2017 im BGBl. I Nr. 19, S. 778 am 10.04.2017 veröffentlicht worden ist.
    Die Ergänzung der bisherigen 9/10 Regelung zur gesetzlichen Kranken(pflicht)versicherung der Rentnerinnen und – Rentner (KVdR) laut § 5 Abs. 1 Nr. 11 Sozialgesetzbuch/SGB V findet sich im neuen § 5 Abs. 2 SGB V (lt. Artikel 1, Abs. 0a – Buchst. b) HHVG, welche zum 01.08.2017 in Kraft tritt (lt. Artikel 3, Abs. 2 HHVG). Hier ist nun der Gesetzeswortlaut dieser Rechtsänderung:

    ´Auf die nach Absatz 1 Nummer 11 erforderliche Mitgliedszeit wird für jedes Kind, Stiefkind oder Pflegekind (§ 56 Absatz 2 Nummer 2 des Ersten Buches) eine Zeit von drei Jahren angerechnet.
    Artikel 3 – Inkrafttreten:…(2) Artikel 1 Nummer 0a und 0b sowie Artikel 1c treten am 1. August 2017 in Kraft.`

    Hierbei kommt es für eine pauschale Berücksichtigung im Rahmen der 9/10-Regelung nicht etwa auf irgendwelche ´Erziehungszeiten` der Kinder an und / oder wann diese ggf. gelegen haben (so wie bei der ´Mütter-Rente` in der Rentenversicherung), sondern pauschal nur auf die reine Kindeseigenschaft. Es kann dabei für ein Kind ggf. sogar mehrfache Berücksichtigungsmöglichkeiten geben – etwa als leibliches Kind für die natürliche Mutter oder als Pflege-, bzw. Stiefkind für die Pflege-, bzw. Stief-Mutter – ja sogar der Vater kann u.U. auch noch davon profitieren sowie ebenfalls die Adoptiveltern.

    Im Rundschreiben des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherungen RS 2017/185 vom 10.04.2017 ´Versicherungs- und beitragsrechtliche Änderungen durch das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz ` heißt es erläuternd weiterhin:

    ´2.4 Bestandsfälle
    Da das Gesetz eine Übergangs- bzw. Stichtagsregelung nicht vorsieht, können auch Personen, die ihren Rentenantrag vor dem 1. August 2017 gestellt haben und mangels Erfüllung der Vorversicherungszeit bisher nicht in der KVdR pflichtversichert bzw. als Rentenantragsteller Pflichtmitglied sind, durch Anrechnung der drei Jahre für jedes Kind Zugang zur KVdR erhalten. Die Versicherungspflicht beginnt dann am 1. August 2017.`

    Sie sollten also umgehend bei Ihrer Krankenkasse vorstellig werden und die Aufnahme in die KVdR beantragen, falls Ihre Kinderzahl ausreicht, die 9/10 – Regelung nunmehr zu erfüllen.

    • Edeltraud Schauer auf 1. August 2017 bei 21:15

    Liebe Frau Fuchs,
    lieber Herr Fuchs und alle MitstreiterInnen

    habe nun auch die Benachrichtigung, dass ich in die KVdR aufgenommen werde aufgrund der angerechneten Jahre für meine 3 Kinder – Gottseidank sind es 3, sonst wäre alles umsonst gewesen.

    Ich möchte mich bei allen herzlich für die Rückendeckung und Informationen bedanken, die auch mich dazu animierten gegen diese Ungerechtigkeit zu kämpfen – wobei davon immer noch Frauen betroffen sind. Nicht nur der finanzielle Aspekt zählt, sondern auch die Anerkennung als Mutter für die Erziehung der Kinder da gewesen zu sein.

    Alle guten Wünsche
    Edeltraud Schauer

      • Ingrtid Schlöder auf 22. März 2018 bei 14:20

      Sehr geehrte Frau Schauer,

      ich gehöre auch zu den Betroffenen und mir fehlen 2 1/2 Jahre in der GKV. Habe 3 Kinder und war vor 1993 familienversichert in der Privaten KV meines Exmannes. Bin durch eine Bekannte jetzt aufmerksam gemacht worden, dass man einen Antrag auf Neuberechnung stellen kann, da es seit 1.8.17 eine Gesetzesänderung gibt.
      Habe ich eine Chance, in die KV der Rentner umgestellt zu werden.

      Für eine Rückmeldung Ihrerseits würde ich mich freuen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Ingrid Schlöder

    • Peckruhn auf 2. August 2017 bei 10:39

    Hallo an alle Mitstreiter/innen,
    offensichtlich haben schon einige bei den Krankenversicherungen die Übernahme in die gesetzliche Krankenversicherung erreicht. Es wäre schön, diese Krankenversicherungen auch namentlich zu benennen (für einen evtl. späteren Versicherungswechsel), denn diese bieten ja wohl offensichtlich einen guten Service gegenüber ihren Versicherten.
    Bei unserer BEK besteht offensichtlich noch immer ein größerer Beratungsbedarf. Außer einer telefonischen Eingangsbestätigung (wir hatten um schriftliche gebeten) haben wir bisher nichts erhalten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Günther und Monika Peckruhn

    • Marianne Pelz auf 2. August 2017 bei 11:23

    Hallo alle zusammen,
    ich habe bereits am 20.2.2017 meinen Antrag auf Neuberechnung der Vorversicherungszeit (TK) eingereicht und bis heute, trotz mehrfacher Nachfragen, noch immer keinen positiven Bescheid bekommen.
    Ich solle mich gedulden…..
    Aber mit der Beitragsnachberechnung für erhöhte Rente (ab Juli) und der Nachfrage nach dem Steuerbescheid, um daraus eventuelle Kapitalerträge ablesen zu können…..da sind sie schnell!

    Herzliche Grüße
    Marianne Pelz

    • Anneli Fuchs auf 3. August 2017 bei 20:13

    BEI RISIKEN UND NEBENWIRKUNGEN FRAGEN SIE IHREN ARZT ODER APOTHEKER

    Heute Nachmittag hat mir mein Zahnarzt gesagt, dass ich ab 1.8.2017 pflichtversichert bin, das ist kein Scherz!
    Offensichtlich bin ich schon im IT-System meiner Krankenkasse Knappschaft eingepflegt. Für einen schriftlichen Bescheid hat es wohl nicht gereicht.

    Ich bin sprachlos
    Anneli Fuchs

    • Marianne Pelz auf 3. August 2017 bei 21:33

    ….ich sollte vielleicht auch mal zum Zahnarzt gehen 🙂

    • Birgit B. auf 3. August 2017 bei 23:31

    Hier mein Problem mit der Gleicchstellung der déutschen Mitbürger in der kvdr. Ich komme aus der DDR, nach der Wende habe ich mich selbständig gemacht, da ich keine Arbeit bekam. Den aufgerufenen Beitrag zur GKV konnte ich mir nicht leisten, deshalb wechselte ich zur PKV. 1993 – 2008 war ich privat Versichert. Davor und danach war ich in der GKV. Jetzt 2017 erhalte ich Erwerbsminderungsrente, da ich mir auch die Beiträge zur gesetzlichen. Rentenversicherung nicht leisten konnte erhalte ich nur eine Rente von 480,00 €, davon muss ich 170,00 € kV-beitrag iinkl. Pflegeversicherung bezahlen – bekomme einen Zuschuss von 39,00 €. Ich empfinde es als diskriminieren auf eine Rente von 980,0 € Krankenkassenbeiträge zahlen zu müssen die ich nicht bekomme, obwohl ich mein ganzes Arbeitsleben immer für mich eingestand habe und andere die seit etl. Jahren sich ihr Einkommen vom Staat ( von meinen Steuern zahlen lassen ) besser gestellt sind wie ich.
    Sollte es unter Euch Leute geben die ähnlich Probleme haben würde ich mich über Rückmeldungen freuen.
    Gruß
    Birgit Beetz

      • Bernd B. auf 4. August 2017 bei 14:15

      Hallo Birgit B, wieviel Rente bekommst Du ?? 480€ oder ? aus oben
      Meiner Frau geht es ab heute auch so AOK Bescheid – das die 9/10 Regelung die Nichterfüllung zur Pflichtversicherung bei der Rente führt. Es fehlen sieben Jahre ((minus 2x Kinderfreiheit von 6 Jahren)
      Ab jetzt ist auch klar warum die Krankenversicherungszeiten beim RA verlangt wurde.
      Gruß
      Bernd Bachmann

    • Marianne Pelz auf 4. August 2017 bei 11:08

    ES IST VOLLBRACHT 🙂

    Heute morgen hatte ich die Bestätigung von der TK, dass ich seit 1.8.2017 pflichtversichert bin, in meinem Postfach!

    Danke an alle, die sich hierfür eingesetzt haben und uns allen ein Anlaufpunkt für so viele Fragen waren.

    Nun hoffe ich, dass auch die anderen Ungerechtigkeiten noch beseitigt werden und bin dankbar für laufende Informationen.

    Herzliche Grüße
    Marianne Pelz

    • Sigrid M. auf 4. August 2017 bei 15:26

    Auch ich verpasse das 9/10 Ziel. Mir fehlen trotz ,2 Kindern immer noch 8 Monate plus x-Tage. Ich bekomme 575€ Rente und bezahle 178€ Krankenkasse incl. Pflegeversicherung. Es ist ein Witz, wenn ich bedenke, dass die “Netto-Rente” von Jahr zu Jahr weniger wird und die Inflation auch noch ihren Teil nimmt.

    Herzlichst
    Sigrid M.

    • E. Meyer auf 13. August 2017 bei 15:43

    Ich habe wegen der besonders für Mütter unglücklichen 9/10el-Regelung (gibt es übrigens seit 1989) von 2004 bis 2009 vergeblich durch alle Instanzen geklagt, habe mit unzähligen Krankenkassen, Ämtern, Gewerkschaften, Sozialverbänden und vielen Personen gesprochen, bin oft auf Unverständnis gestoßen, manchmal allerdings unerwartet auch auf Unterstützung. Jetzt habe ich meine Gesundheitskarte für die KVdR bekommen und möchte mich bei allen Mitstreiterinnen bedanken, besonders bei Frau Ritter, die diesen Blog erfolgreich gestartet hat, bei Frau Koslowski, die sich mit anderen sehr mutig immer wieder mit den Medien auseinandergesetzt hat und nicht zuletzt beim Ehepaar Fuchs, das sich immer wieder an Politiker gewandt hat, mich mit Informationen versorgt und mir Mut gemacht hat.
    Ich bin mir aber darüber im Klaren, dass es immer noch große Ungerechtigkeiten im Beitragssystem der Krankenversicherungen gibt und dass diese Öffnung nur ein kleiner Schritt sein kann. Es wird Zeit, das es einheitliche Regelungen gibt, die für ALLE verständlich sind. Mit der 9/10el-Regelung waren nicht nur wir Frauen, sondern leider oft auch Sachbearbeiter der Renten- und Krankenversicherung überfordert.

    • Peckruhn auf 15. August 2017 bei 22:52

    Liebe Mitstreiter/innen,
    auch wir haben inzwischen die Mitteilung der Barmer und auch die der Rentenversicherung über die Aufnahme in die KVdR erhalten. Dank an alle, die zu diesem “kleinen Sieg der Gerechtigkeit” beigetragen haben.
    Ein ganz besonderer Dank an Frau Ritter, Frau Koslowski und dem Ehepaar Fuchs.
    Noch eine allgemeine Frage: Wie sollen wir es mit den eingereichten Petitionen beim Europa Parlament halten? Nach unserer Meinung sollte keine Rücknahme erfolgen. Vielleicht lassen sich aus den Entscheidungen des Europa Parlaments noch Ansprüche für die Vergangenheit ableiten.
    Mit freundlichen Grüßen
    Monika und Günther Peckruhn

    • Anneli Fuchs auf 16. August 2017 bei 16:03

    Ich erinnere daran, dass wir uns beim Petitionsausschuss des Europäischen Parlamentes über den Verstoß gegen die Richtlinie 79/7 EWG zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Bereich der sozialen Sicherheit beschwert haben. Der Petitionsausschuss ist über die neue Gesetzeslage informiert. Es gibt noch keinen Beschluss des Petitionsausschusses.

    Sollte der Petitionsausschuss zu unseren Gunsten entscheiden, dann wird der Ausschuss bestenfalls empfehlen, den nationalen Rechtsweg zu beschreiten. Dabei hat so ein positiver Beschluss naturgemäß ein besonderes Gewicht beim einem Rechtsstreit vor den Sozialgerichten.

    Ich bin der Meinung, dass die neue 3-Jahre-pro-Kind-Regelung keine Gleichstellung von Frauen und Männern bewirkt hat. Weiterhin sind Rentnerinnen von der KVdR ausgeschlossen, weil sie länger als 3 Jahre pro Kind ihre Erwerbsarbeit zu Gunsten der Kindererziehung unterbrochen haben. Viele Rentnerinnen sind nun mehrere Jahre “freiwillig” in der GKV, ab 1.8.2017 aber pflichtversichert. Mit einer KVdR-Mitgliedschaft in der GKV hat das nichts zu tun, die beginnt gewöhnlich mit Rentenbeginn.

    Oder wird “listiger Weise” die Gleichbehandlung von Frauen und Männern nach Richtlinie 79/7 EWG damit erreicht, dass nun auch privat versicherte Männer/Väter die 3 Jahre pro Kind für die Vorversicherungszeit in Anspruch nehmen können, obwohl sie für die Kindererziehung ihre Erwerbsarbeit nicht unterbrochen haben?

    Auf der Internetseite des Europa Parlamentes wurden die Petitionen 226, 409, 585, 586, 613, 1106, 1415, 1430, 1431, 1507, 1517, 1535, alle aus dem Jahr 2016 veröffentlicht. Man kann sie dort auch weiterhin im Internet unterstützen.

    Anneli Fuchs

    • Beate Braun auf 16. August 2017 bei 20:59

    An all die Unermüdlichen!
    Bin seit 2013 in Rente, mit der 9/10 Regelung und ärgere mich monatlich, wie alle, die dieser Ungerechtigkeit ausgesetzt sind.
    Kann ich noch etwas unterschreiben, mich anschließen, unternehmen usw.
    Komme aus dem Bodenseeraum.
    Mit freundlichen Grüssen
    Beate Braun

    • Irma Stephan auf 19. August 2017 bei 17:47

    Liebe Mitstreiter/innen,
    auch ich habe die Neuberechnung meiner Rente von der RV zum 01.08.2017 und eine neue elektroninische GK ohne Kommentar von der KKH erhalten.
    Ich hoffe, dass der Informationsaustausch wegen der Petitionen beim EU Parlament und die Sammelklagen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Beamtenfrauen) weiterhin so klappt.
    Ein ganz besonderer Dank an alle Mitstreiter/innen, besonders Frau Ritter, Frau Koslowski und der Familie Fuchs.
    Mit freundlichen Grüßen.
    Irma Stephan

    • Heß, Hermann auf 20. August 2017 bei 10:51

    Hallo Beate Braun,
    würde gerne mit Ihnen in Kontakt treten. Wohne auf der Schwäb. Alb. Könnten Sie mich anrufen um mich mit Ihnen auszutauschen. Meine Tel.: 07125/3391.
    Auch meine Frau wird trotz einer Beitragszahlung von über 34 Jahren wegen der 9/10 Regelung der Zugang zur GKV der Rentner verweigert. Wir kämpfen mit allen Mitteln, dass diese mehr als ungerechte Regelung so wie sie zur Zeit ist für Frauen die Kinder bekommen und erzogen haben (und nur deshalb ihre Erwerbstätigkeit unterbrochen haben) entschärft wird. Hier gehört die Regelung, die vor der 9/10 Regelung gegolten hat wieder eingeführt.
    Ich habe den Eindruck unsere Politiker haben für alles Geld, nur oft nicht für die Leistungsträger der deutschen Bevölkerung. Bei diesen wird immer unverschämter abkassiert.
    Grß
    Hermann Heß

    • Seligmann auf 28. August 2017 bei 09:41

    Hallo liebe Mitstreiter/innen,
    ich habe meinem Widerspruch ausgeweitet und die erneute Überprüfung nach dem neuen Gesundheitsgesetz zum 01.08.2017 beantragt. Inzwischen habe ich einen Bescheid erhalten, daß die Kindererziehungszeiten meiner beiden Kinder angerechnet werden, und ich ab 01.08.2017 in die KVdR aufgenommen werde. Mein Beitrag von 62,34 Euro wird von der Rente abgezogen und direkt an die AOK überwiesen, bisheriger Zwangsbeitrag 278,03 Euro.
    Wichtig für alle ist, der Antrag muß von Ihnen selbst gestellt werden, da die GKV von sich aus nicht tätig wird.
    Viel Glück allen Betroffenen und liebe Grüße
    Elvira Seligmann

      • Victor Zander auf 7. September 2017 bei 17:59

      Sehr verehrte Frau Seligmann,

      es kann nicht richtig sein, daß Sie auf den hohen Zwangskosten von 278,03 € sitzen bleiben.
      Und das gilt für alle, die in den letzten Jahren zu viel zahlten!
      Welche Partei(en) tragen die Verantwortung für dieses 1988 erlassene Gesetz – und für die ex nunc-Regelung?
      Insofern bleibt der EuGH weiterhin aktuell…

      Mit freundlichen Grüßen
      Victor Zander

    • Gabi H. auf 4. September 2017 bei 12:15

    Hallo,

    auch ich gehöre zu den Betroffenenen er 9/10-Regelung. Ich war selbst 2,5 Jahre Beamtin auf Zeit und wurde dann vom Dienstherrn krankheitsbedingt entlassen.
    Gestern habe ich von der neuen regelung erfahren und sofort meine KK angerufen. An der Hotline wolle man mich erst abwimmeln. Es hieß dabei ginge es um Rentenanträge. Erst als ich sagte, dass es m.W. auch für “Altrenten” gilt, wurde ich zur Sachbearbeiterin weitergeleitet. Da ich 2 Kinder habe, müsste ja diese Sache endlich ausgestanden sein. Dafür möchte ich mich recht herzlich bei allen, die dafür gekämpft haben, bedanken.
    Ich möchte auch sagen, dass ich gerne bereit bin, mich dem Widerstand gegen diese Ungerechtigkeit, vom Tisch ist es ja nicht nur etwas gemildert, anzuschließen. Über eine Kontaktaufnahme würde ich mich freuen.

    • Brigitte Munzinger auf 6. September 2017 bei 21:13

    Liebe Frau Koslowski, liebe Frau Fuchs und weitere Mitstreiterinnen,
    seid 2 Jahren treibt mich die 9/10 Regelung um. Briefe an Bundestagsabgeordnete, Petition an den Europäischen Gerichtshof – auch von mir verschickt – haben nun für viele zu einem teilweise guten Ende geführt. Ich bin Ihnen außerordentlich dankbar für Ihre Initiative. Sie hat mir immer wieder Mut gemacht und spüren lassen, dass sich ein gemeinsamer Kampf gegen diese Ungerechtigkeit lohnt.
    Mit solidarischen Grüßen
    Brigitte Munzinger

    • Hans K. auf 7. September 2017 bei 18:29

    Hans K.

    Meine Frau ist seit 12 Jahren aufgrund der 9/10 Regelung Freiwillig in der GKV.
    Der letzte monatlich Beitrag war 283 Euro minus 38 Euro Zuschuss Rentenversicherug.
    Ab 1.8.17 KVdR versichert Beitrag 60 Euro.Besteht überhaupt die Mõglichkeit der
    Rûckabwicklung auf Rentenbeginn?

    Hans K.

      • Anneli Fuchs auf 25. Oktober 2017 bei 19:48

      Ja, es ist möglich, mit Hilfe des § 48 SGB X – Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse – eine Rückabwicklung der jahrelangen freiwilligen GKV-Mitgliedschaft zu erreichen.
      Der erste Absatz beginnt mit dem Satz: “Soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die beim Erlass eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eintritt, ist der Verwaltungsakt mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben.” Der Bescheid der Krankenkassen über die Nichtmitgliedschaft in der KVdR bei Rentenbeginn ist zweifelsfrei ein “Verwaltungsakt mit Dauerwirkung”. Und die 3-Jahre-pro-Kind-Regelung ist eine “wesentliche Änderung der rechtlichen Verhältnisse”.

      Der alte Bescheid muss also aufgehoben werden, soweit die Änderung zugunsten des Betroffenen erfolgt. Daraus schließe ich, dass man bereits bei Rentenantragstellung bzw. Rentenbeginn pflichtversichert nach § 5 Abs. 1, Ziffer 11 SGB V sein muss. Ich kann Herrn Zander in seinem Eintrag vom 7.9.2017 nur beipflichten.

      LG Anneli Fuchs

    • Ursula Kernler auf 12. September 2017 bei 20:05

    Ein herzliches Grüß Gott zusammen,
    ich bin ebenfalls betroffen und bei Recherchen auf diesen Blog gestoßen. Bis jetzt dachte ich, dass ich eine Ausnahme bin. Ich ebenfalls Mutter zweier Kinder, Mann Beamter. Mit 41 Jahren bin ich urplötzlich chronisch erkrankt. Unser gesamtes Leben hat sich um 180 Grad gedreht. Arbeit verloren, Klinikaufenthalte, Reha, GdB. Irgendwann war das Krankengeld zu ende. Dann noch ein Jahr Arbeitsagentur. Danach erstmal nichts. Mein Mann hat 2 Jahre gekämpft um die Erwerbminderungsrente durchzuboxen. Erst befristet mittlerweile voll und unbefristet. Gott sei Dank. Dann der Schock bei der Barmer. Zum ersten Mal hörte ich etwas von der 9/10 Regelung. Die Sachbearbeiterin meinte: „Wird schon passen“ Es passte nicht! Mein Mann (Wir) wurde(n) häufig versetzt. Zeitweise auch ins Ausland. Ich war somit häufig Beihilfeberechtigt. Also nichts mit KVdR. Die Barmer wollte nach der ersten Berechnung 530 EUR bei 980 EUR Rente. Das macht einen Sprachlos. Glücklicherweise hatte mein Mann eine Anwartschaft in der PKV für mich abgeschlossen somit kam ich noch mit einem „blauen Auge“ davon. Allerdings ist die PKV immer noch viermal teurer als die KVdR und man muss ständig um Erstattungen kämpfen und Kürzungen hinnehmen. Nun hatte ich Hoffnung aufgrund der genannten Gesetzesänderung von der ich hier erst erfahren habe. Ich hatte nun Mitte Juli die Neuberechnung der Vorversicherungszeit sowie die Aufnahme in die KVdR bei einer GKV beantragt. Zwei Tage später rief mich ein Sachbearbeiter an und teilte mit, dass er für mich zuständig wäre. Weitere zwei Tage später erhielt ich einen Fragebogen in dem ich meinen GKV – Lebenslauf darlegen musste. Dann habe ich Nachricht erhalten, dass man noch Informationen der DRV-Bund benötigt um meinen Antrag zu bescheiden. Vor zwei Tagen nun die Überraschung, es kam ein Begrüßungsschreiben und die Aufforderung ein Foto für die Gesundheitskarte zu schicken. ich bin rückwirkend zum 01.08. aufgenommen. Der jahrelange Kampf ist erstmal vorbei. Ich bin überglücklich.
    Vielen Dank im für die Hilfe und die herzlichsten Glückwünsche an diejenigen deren Kampf jetzt erst einmal vorbei ist. Viel Kraft und Mut denen die noch kämpfen, es lohnt sich.
    Liebe Grüße U. Kernler
    P.S. Dass diese Regelung eine himmelschreiende Ungerechtigkeit darstellt brauche ich hier nicht weiter auszuführen. Mein Mann dient seit über 25 Jahren diesem Land und ich erziehe immer noch zwei „Beitragszahler“ und habe bis zu meiner Erkrankung immer gearbeitet. Man fühlt sich ziemlich verlassen von unserer Politik.

    • Heß, Hermann auf 20. September 2017 bei 10:32

    Heß Hermann
    Ich habe genug von der Gerechtigkeit von Herrn Schulz und der Familienpolitik der CDU. Diese hätten genügend Zeit gehabt die mehr als ungerechte 9/10 Regelung zu entschärfen. Ich werde deshalb AFD wählen. Nicht weil deren Positionen gut finde, sondern damit es im Bundestag wieder eine echt Opposition gibt. Dazu kommt, dass wir von der AFD bei der 9/10 Regelung sicher auch nicht schlechter behandelt werden als von CDU und SPD. Mein Kampf zur Änderung der 9/10 Regelung geht weiter.
    Gruß Hermann Heß

      • Ritter Ursula auf 20. September 2017 bei 16:27

      Ich bin doch ziemlich irritiert, um nicht zu sagen, entsetzt, dass meine Kampagne gegen die 9/10 Regelung nun dazu führt, dass hier ein Betroffener darüber nachdenkt, die AfD bei der bevorstehenden Bundestagswahl zu wählen.
      Es ist zwar richtig, dass eine echte Opposition im Bundestag dringend notwendig ist. Diese kann und darf aber nicht von einer Partei gestellt werden, die fremdenfeindliche Parolen verbreitet und sich in keiner Weise weder durch ihre Aussagen im Wahlkampf, noch in ihrem Parteiprogramm, für soziale Gerechtigkeit einsetzt.

      Ich möchte hier ganz klar betonen, dass diese Partei für mich nicht wählbar ist. Ich meine, dass sich unter den Parteien, die sich zur Wahl für den Deutschen Bundestag stellen, doch eine Partei findet, die sich konsequent darum bemüht, für soziale Gerechtigkeit einzutreten. Die AfD gehört für mich in jedem Fall nicht dazu.

    • Wilfried Hennen auf 26. Oktober 2017 bei 13:22

    Guten Tag!
    Mit Genugtuung habe ich gelesen, dass der Deutsche Gesetzgeber im HHVG eine Ergänzung der bisherigen 9/10-Regelung beschlossen hat. Der Gesetzeswortlaut der Rechtsänderung findet sich im neuen § 5 Abs. 2 SGBV. Darin ist geregelt, dass auf die nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 erforderliche Mitgliedszeit für jedes Kind, Stiefkind oder Pflegekind eine Zeit von drei Jahren angerechnet wird.
    Diese Anrechnung ist mehr als gerecht und hilft sicherlich einer ganzen Reihe von Betroffenen doch noch in die KVDR zu gelangen.
    Allerdings besteht meines Erachtens eine weitere Ungerechtigkeit, die unbedingt beseitigt werden sollte:

    Im Sinne einer Gleichbehandlung sollten auch die Zeiten aus der häuslichen Pflege von Angehörigen als Mitgliedszeit angerechnet werden.

    Der Nachweis dieser Zeiten kann sehr einfach aus dem Rentenversicherungsverlauf, gekennzeichnet als „Pflichtbeitragszeit für Pflegetätigkeit“, erfolgen.

    Begründung:
    Die Pflege von Angehörigen ist sozialpolitisch nicht schlechter zu stellen als die Aufnahme und Betreuung von Pflegekindern.

    Wer als Angehöriger, Verwandter oder Freund eine pflegebedürftige Person in der häuslichen Umgebung betreut und deshalb seinen Job ganz oder teilweise aufgegeben hat, erfüllt eine gesellschaftspolitisch wertvolle Aufgabe, die von der Politik hoch gelobt wird. Deshalb ist eine Anrechnung dieser Zeiten der Aufopferung für Angehörige mehr als gerechtfertigt und würde ein weiteres Unrecht der 9/10-Regelung beseitigen!

      • Ilse Wichmann auf 24. November 2017 bei 21:40

      Hallo Herr Hennen,

      mit Ihrem Schreiben sprechen Sie mir aus der Seele.

      „Die Arbeit pflegender Angehöriger muss doch gleichgesetzt sein mit der Eltern- und Erziehungsarbeit,“
      so war mein erster Gedanke, als ich von der Änderung der 9/10 Regel gelesen habe.
      Pflegepersonen, die wegen der Pflege eines Angehörigen nicht erwerbstätig sein können, nehmen viele Nachteile in Kauf ( z.B. kein Einkommen, Gefahr sozialer Isolation …). Trotzdem pflegen viele ihre Angehörigen. Unsere Gesellschaft ist auch auf diese Personen angewiesen.
      Da für die Kindererziehung jetzt 3 Jahre pro Kind auf die Vorversicherungszeit angerechnet werden, muss auch die Pflege von Angehörigen entsprechend berücksichtigt werden.
      Wenn wir wieder eine richtige Regierung haben, werde ich eine Petition in diesem Sinne an den Bundestag schicken.

      Mit freundlichen Grüßen
      Ilse Wichmann

        • Wilfried Hennen auf 19. Dezember 2017 bei 11:55

        Guten Tag Frau Wichmann,

        ich habe einen Brief(text) entworfen, in welchem Thematik und Anliegen detailliert beschrieben wird. Vielleicht können wir uns unter Tel. 02723/3670 einmal austauschen.

        freundliche Grüße
        aus dem Sauerland
        Wilfried Hennen

        • Doris Schneider auf 12. Januar 2019 bei 15:04

        Guten Tag Frau Wichmann, in bin Betroffene der 9/10-Regelung mit einem schwerbehinderten Sohn.
        Ich lese regelmäßig die Briefe der OHA. Würde gerne mit Ihnen in Kontakt treten bezüglich der
        Petition an den Bundestag!
        Mit freundlichem Gruß
        Doris Schneider aus Bochum
        E-Mail: hs1938@t-online.de und Tel. Nr. 0234 / 862071

    • Ulrich Müller auf 1. November 2017 bei 19:20

    Ich habe vor 2 Wochen meinen Rentenbescheid erhalten. 985 € pro Monat incl. Zuschuss für die freiwillige KV.
    Da ich noch Mieteinahmen erziele, erhöht sich nun nach Eintritt ins Rentenalter mein Beitrag zur freiwilligen KV/PV in der GKV um ca. 300 € pro Monat auf ca. 530,- € pro Monat.
    Weiterhin kassiert die GKV noch Beiträge für Zinsen, die ich gar nicht mehr erziele. Es gibt auch nach Einreichen des nächsten EKST-Bescheides keine Rückerstattung der bereits gezahlten Beiträge. Dies ist in meinen Augen gesetzlich legitimierter Diebstahl! Auch ich bin leider von der 9/10 Regelung betroffen und habe davon auch erst durch eigene Recherche vor 2 Jahren erfahren.

    Vor meinem Eintritt ins vorgezogene Rentenalter mit Abschlag war ich trotz akademischer Ausbildung
    4 Jahre arbeitslos. Diese Zeit habe ich aus Ersparnissen überbrücken können. Leider sind die nun weitgehend aufgebraucht. Der Versuch mein Haus zu verkaufen konnte trotz hoher Immobilienpreise leider durch die Immobilienabteilung der Sparkasse nicht realisiert werden.

    Unter dem Strich bleiben mir von meinen monatlichen Einnahmen nach Abzug von Instandsetzungen für das Haus, EK-Steuern, KV und PV nur noch ca. 40-45% Netto übrig. Große Sprünge kann man davon wahrlich nicht machen und durch die zunehmende Besteuerung der Rente und jährliche Anpassungen (nach oben) der KV/PV wird dieser Betrag leider noch geringer.

    Mein Bruder ist seit 35 Jahren bei der Agentur für Arbeit beschäftigt. Neben seinem Gehalt erzielt er ebenfalls aus Mieteinkünfte. Für die Mieteinnahmen zahlt er keinen Cent an die KV/PV.

    Ist dies sozial gerecht? Viele Politiker haben schon lange keine Empathie mehr für die Sorgen ihrer Bürger. Es wundert mich nicht, dass sich immer mehr Bürger von den etablierten Eliten abwenden und Alternativen suchen. Ich fühle mich immer noch in der Mitte der Gesellschaft verankert, habe aber das Gefühl, dass der sichere Boden unter den Füßen sehr weit verrückt ist.

    • Hammel, Veronika auf 20. November 2017 bei 11:56

    Info

    Habe am 15.11.17 Antwort von Brüssel-Europaparlament- auf meine Petition erhalten.

    ” -Der Ausschuss wird die Prüfung Ihrer Petition fortsetzen, sobald er die erforderlichenInformationen erhalten hat.

    … Ihre Petition an den Ausschuss für Rechte der Frauen und Gleichstellung der Geschlechter zur Information weiterzuleiten.”

    Die Schlussfolgerung der Petitionen- von Frauen, die mit einem Beamten verheiratet sind, lautet:
    ” Angesichts der vorstehenden Erwägungen wird die Petition als unbegründet zurückgewiesen.”

      • Anneli Fuchs auf 6. Dezember 2017 bei 12:49

      Hallo, Frau Hammel
      und an alle an der EUROPA-Petition Interessierten!

      Ja, die EU-Kommission hat unsere Petitionen als unbegründet zurückgewiesen. Die Begründung dazu lautet: “Die vorstehend beschriebenen deutschen Regelungen (die 9/10-Regelung) würden eine Diskriminierung darstellen, wenn sie zu einer ungünstigeren Behandlung einer Person aufgrund des Geschlechts führen würde. Allerdings beklagen die Petentinnen, dass eine andere Gruppe Frauen mit vergleichbaren beruflichen Werdegängen durch das Recht günstiger behandelt würden. Mit der Richtlinie (79/7/EWG) soll die Diskriminierung zwischen Personen verschiedenen Geschlechts, jedoch nicht zwischen Frauen untereinander, bekämpft werden.”
      Zu diesem Urteil kann nur jemand kommen, der von der Funktionsweise der 9/10-Regelung keine Ahnung hat.

      Schon am 25.06.2017 habe ich in der 2. Ergänzung meiner Petition 0226/2016 dem Petitionsausschuss dazu folgendes mitgeteilt:
      “Ich möchte klarstellen, dass ich mich gegenüber GKV-verheirateten Frauen weiblichen Geschlechts nicht benachteiligt bzw. diskriminiert fühle. Die Darstellung der unterschiedlichen Behandlung der beiden Frauengruppen als Rentnerinnen in Bezug auf die 9/10-Regelung hatte die Aufgabe aufzuzeigen, dass die gravierende Diskriminierung durch die Anrechnung von Ehegatteneinkommen bei der Beitragsberechnung tatsächlich auch stattfindet.

      Meine unmittelbare Diskriminierung fand statt, als ich meine Erwerbsarbeit wegen Kinderbetreuung eingestellt habe. Es ist keine Gleichheit vor dem Gesetz, wenn mir (weiblichen Geschlechts) in dieser Zeit der private Versichertenstatus meines Ehemannes (männlichen Geschlechts) aufgezwungen wurde. Zur Erinnerung: Ich bin nach § 6 Abs. 1 Ziffer 2 des fünften Sozialgesetzbuches kein Beamter und daher auch nicht beihilfeberechtigt. Als Ehefrau gehörte ich – wie auch unsere gemeinsamen Kinder – zu den beihilfeberücksichtigungsfähigen Angehörigen des beihilfeberechtigten Beamten!

      Diese Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes kam erst zum Tragen, als ich Rentnerin aufgrund der 9/10-Regelung nach § 5, Abs. 1, Ziffer 11 des fünften Sozialgesetzbuches nicht mehr pflichtversichert sein konnte. Im Gegensatz zu mir (weiblich) sind die Zeiten der Kinderbetreuung an dem Beamtenstatus meines Ehemannes (männlich) spurlos vorüber gegangen. Er gehört weiterhin dem Beamtenstand an.”

      Vor einiger Zeit habe ich erfahren, dass uns Rentnerinnen, die nun mit Hilfe der 3-Jahre-pro-Kind ab 1.8.2017 KVdR-Mitglieder geworden sind, eine weitere “Variante der Diskriminierung” erwartet, wenn wir unseren Beamtenehemann überleben und ein sog. Witwengeld bekommen. Davon müssen wir – im Gegensatz zu einer Witwenrente – dann den “vollen” Beitrag bezahlen. Bei einer Witwenrente bezahlt die DRV den halben KK-Beitrag.

      Ich finde es sehr erfolgversprechend, wenn nun unsere Angelegenheit dem Ausschuss für Rechte der Frauen und Gleichstellung der Geschlechter (FEMM) des Europäischen Parlamentes weiter geleitet wird.

      Mit solidarischen Grüßen
      Anneli Fuchs

    • Heinz Schubert auf 23. November 2017 bei 20:47

    Guten Abend,
    seit einigen Tagen beschäftige ich mich mit dem Rentenantrag meiner Ehefrau und in diesem Zusammenhang auch mit einem Antrag auf Aufnahme in die KVdR.

    Ich selbst bin Bundesbeamter im Ruhestand. Nachdem meine Frau aus persönlichen Gründen nicht mehr beruflich tätig ist, ist sie bei mir über Beihilfe und Zusatzversicherung mitversichert (zusätzlicher Beitrag).

    Durch Änderung der 9/10 Regelung vom 01.07.2017 (Anrechnug für 2 Kinder) erfüllt sie die Voraussetzung der Vorversicherungszeit für die 2. Hälfte ihres Berufslebens.

    Laut AOK scheidet jedoch eine Aufnahme in die KVdR wegen “Versicherungsfreiheit” nach Vollendung des 55. Lebensjahres entsprechend §6 Abs. 3a Sätze 1-3 SGB V kraft Gesetzes aus.

    Finale Antwort der AOK: Ihr Ehegatte gehört als Beamter bzw. Ruhestandsbeamter zum Kreis der in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfreien Personen.
    Somit tritt bei Ihnen), selbst bei Nachweis der Vorversicherungszeit für die KVdR, keine Versicherungspflicht als Rentnerin nach § 5 Abs. 1 Nr. 11. SGB V mehr ein.

    Soviel zu hochgepriesenen Änderung der 9/10 Regelung.

    Freundliche Grüße

    H. Schubert

      • E. Meyer auf 2. Dezember 2017 bei 09:15

      Hallo Herr Schubert,
      ich glaube nicht, dass die Auskunft der AOK richtig ist. Wir “alten” Rentnerinnen sind alle über 55 Jahre alt und selbst ich, die ich als Rentnerin vorübergehend bei meinem Ehemann Beihilfe/privat versichert war, bin in die KVdR aufgenommen worden, da ich nach der neuen Regelung die Voraussetzung für die 9/10el Regelung bei Renteneintritt erfüllte.
      Sprechen Sie doch noch mal mit anderen Krankenkassen bzw. einem Rechtsanwalt. Viel Erfolg.
      Freundliche Grüße Ellen Meyer

    • Frank Burkhardt auf 8. Dezember 2017 bei 15:01

    Die Techniker Krankenkasse betrügt mich in letzter Zeit ständig. Erst werde ich gegen meinen Willen zu einem Freiwilligen Mitglied gemacht, obwohl ich nicht gekündigt habe. Meine Widersprüche wurden alle abgelehnt. Ich soll jeden Monat 175 € zahlen und bekomme nur 317 € im Monat für eine Erwerbsminderungsrente wegen voller Erwerbsunfähig. Ich kann keine Gewinne machen. Ich bin arbeitsunfähig. Ich hatte die Erwerbsminderungsrente vorher schon nur meine Ansprüche nach Leistungen nach ALG II fielen weg, da meine Lebenspartnerin ihre Altersrente bekam und einen geringen Nebenverdienst aus selbstständiger Tätigkeit erhält.
    Ich werde wie ein Neueinsteiger behandelt und durch die 9/10Regelung wird mir die Weiterführung als Pflichtmitgliedschaft verwehrt!
    Da ich den hohen Betrag nicht zahlen konnte hat die TK seit September 2016 meine Karte gesperrt. Mir wird aber Monat für Monat in Rechnung gestellt. Sie haben auch mit dem Hauptzollamt Potsdam versucht die Forderung mittels Vollstreckung durchzusetzen. Alles an Gerichten vorbei. Ohne Titel oder Vollstreckungsbescheid vor Gericht! Alle gesetzlichen Hinweise meinerseits wurden von der TK und vom Hauptzollamt Potsdam ignoriert. Für mich ist das seelische Grausamkeit da ich in meiner Kindheit und Jugend in ähnlicher Form traumatisiert wurde. Ich habe viele Therapiestunden bei meiner Primärtherapeutin erhalten, die ich selbst zahlen musste, da die Kasse so etwas nicht übernimmt.
    Zur Zeit kann ich noch nicht einmal zum Arzt gehen, denn die TK hat mich einfach von der Krankenversorgung ausgeschlossen. Ich möchte eigentlich dass mein Vertrag zum 30.04.2016 beendet ist weil nach BGB Gesetzen einer Änderung zugestimmt werden muss. Der Herr Bachmann von der TK versteckt sich hinter dem Gesetzgeber. Aber der hat das sicher nicht angeordnet. Der Gesetzgeber wird hier missbraucht um auf Kosten der Armen Gewinne zu machen!
    Eine Anwältin habe ich auch schon, die mir kaum hilft. Muss ich denn als ehrlicher und gläubiger Mensch der die Gesetze Gottes einhält aus Deutschland auswandern um Frieden zu finden?
    Hier wird alles missachtet, mein freier Wille, meine Menschenwürde, meine Gesundheit. Wenn ich nicht an Gott glauben würde, so hätte ich meinem Leben längst ein Ende gesetzt, aber das verbietet mir zum Glück mein Glauben. Ich bin auch kein Einzelfall. Im Internet finden sich viele Betrogene. Und der Chef der TK Herr Dr. Baas hat ja öffentlich Betrug zu gegeben!
    Auch wenn das ein anderes Thema ist. Aber Betrug ist Betrug! Und als Christ muss ich auch an andere Mitglieder denken. So eine Versicherung möchte ich nicht weiter als Mitglied unterstützen. Ich möchte das die Forderung sofort gestoppt wird und das ab dem 30.4.2016 rückwirkend meine Freiwillige Mitgliedschaft beendet ist. Denn alles andere wäre unfreiwillig. Sie haben mir ja auch schriftlich mitgeteilt, dass eine Fortsetzung als Pflichtversichertes Mitglied nicht möglich ist.
    So ein Unrecht habe ich noch nie erlebt. Das ist arglistige Täuschung, Betrug, Mit dem SGB 5 werden einfach alle anderen Paragraphen das Grundgesetz und Menschenrechte ausgehebelt.
    Ich stelle entsetzt fest Deutschland ist ziemlich unmenschlich geworden. Und die CDU ist weder christlich noch demokratisch!
    Ich hoffe langsam auf ein Wunder und bete jeden Tag!
    Mit freundlichen Grüßen
    Frank Burkhardt

    Von meinem iPhone gesendet

    • Andreas Müller auf 5. Januar 2018 bei 00:45

    Guten Abend,

    ich habe nur einen Teil der Kommentare in diesem Forum gelesen. Allerdings sehe ich die Ungerechtigkeit, um die es hier geht, da ich in anderer Weise ähnlich betroffen bin und von der Krankenkasse gnadenlos abkassiert werde. Ich bin als Selbständiger freiwillig krankenversichert und zahle trotz niedriger Einkünfte hohe Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Ich hatte eine Petition unter change.org/selbstaendig gestartet und Kontakt zu den Medien bekommen, ohne die, so glaube ich, keine Veränderung möglich ist. Und so konnte ich bereits Kontakt zu Bundestagsabgeordneten knüpfen. Als Don Quichotte kommt man nicht weiter. Die öffentlichkeit zu erreichen ist wichtig. Und Verbündete in der Politik. Vielleicht versuchen Sie es, Frau Uschi Ritter, mal auf change.org. Wäre einen Versuch wert. Was hier passiert ist pures Unrecht.
    Viele Grüße
    Andreas Müller

    • Dagmar Kador auf 9. Januar 2018 bei 17:07

    Hallo Frau Richter,
    ich bin heute über Ihren Blog gestolpert, weil ich auch Betroffene bin. Ich bin seit 1.12. 17 als langjährig Versicherte Rentnerin und habe erst da mitbekommen, was die 9/10 Regel ist, bzw. bedeutet.
    Ich war Zeit meines Lebens berufstätig, 45 Jahre im öffentlichen Dienst im Krankenhaus. Durch ungezählte Wochenenddienste, Nacht- und Feiertagsdienste wurde mein Bruttogehalt so hoch, dass ich in 1990 aus der GKV gefallen bin, mich freiwillig bei der AOK weiter versichert habe. 1993 bin ich in die private Versicherung gewechselt, weil die Beiträge für die freiwillige Versicherung in der GKV immer höher wurden. 2005 wurde dann durch die Ehöhung der Beitragsbemessungsgrenze und Umsetzung von Gesundheitsreformen durch meinen Arbeitgeber mein Gehalt zu niedrig, um in der privaten KV zu bleiben. Ich wurde gezwungen, wieder in die GKV einzutreten. Nun gehen mir anscheinend knappe 2 Jahre ab, um in die RentenKV aufgenommen zu werden. Mein Mann ist Beamter, mehr brauch ich nicht zu sagen. Von 45 Berufsjahren war ich 33 Jahre in der GKV, aber das ist anscheinend völlig egal, wie ich in den ganzen Beiträgen gelesen habe. Ich fühle mich so ungerecht behandelt und regelrecht abgezockt.
    Wo kann ich Petitionen unterschreiben?
    Viele Grüße
    D. Kador

    • Heß, Hermann auf 21. Januar 2018 bei 21:09

    Sehr geehrte Frau Kador,
    ich kann Ihnen nur voll zustimmen. Auch meine Frau fühlt sich ungerecht behandelt und regelrecht abgezockt.
    Meine Frau hat mit 17 Jahren ihre Erwerbstätigkeit als Angestellte im öffentlichen Dienst aufgenommen. Während dieser Zeit Zwangsmitglied in der GKV.
    Nach der Geburt des 1. Kindes im Alter von 36 Jahren hat sie ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben (u.a. auch da es keine Kinderbetreuung gab – für das 1. kind gab es erst mit 4,5 Jahren einen Kindergartenplatz) Ich musste meine Frau dann über mich privat kranken versichern (Beamter) Das 2. Kind bekam meine Frau mit 38 Jahren. Nach der Kindererziehung hat sie noch Ihre Mutter zu Hause gepflegt. Dafür bekam sie über mehrere Jahre Pflegegeld. Die Pflegekasse hat dafür aber keine Krankenkassenbeiträge entrichtet.
    Nach dem Tod der Mutter hat meine Frau ihre Erwerbstätigkeit wieder aufgenommen, im Jahre 2002 bis zum Renteneintrtitt 2016. Auch während Diesem Zeitraum wieder Zwangsmitglied in der GKV.
    Meine Frau war also während ihrer Erwerbstätigkeit zu 100% in der Gkv und hat nur während der Kindererziehung und der Pflege der Mutter ihre Erwerbstätigkeit unterbrochen. Sie hat also über 33 Jahre Beiträge in die GKV geleistet.
    Nach der jetzigen Gesetzeslage bekommt sie für ihre beiden kinder jeweils 3 Jahre, also 6Jahre in der 2. Hälfte des Erwerbslebens angerecht. Sie kämm somit dann auf über 39 Jahre (33Jahre und 6 Jahre für die beiden Kinder) und erreich nicht die Zugangsvoraussetzungen zur GKV für Rentner. Solche Gesetze machen unsere Abgeordneten.
    Bei der Einführung der 9/10 Regelung im Jahre 1988 wurde dies u. a. wie folgt begrüdndet:
    “Die Neuregelung betont den Gedanken der Soplidarität stärker als das geltende Recht Es soll vermieden werden, die Versichertengemeinschaft mit Krankheitskosten von Personen zu belasten, die während der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens der GKV nicht längere Zeit angehört haben.”
    Ich frage mich wo bleibt die Solidarität für meine Frau. Solidarität ist keine Einbahnstrasse und es muß bei Frauen das gesammte Erwerbsleben betrachtet werden oder schreibt der Staat auch noch vor zu welchem Zeitpunkt sie Kinder bekommen sollen.
    Zu der himmelschreienden Ungerechtigkeit kommt noch, daß meine Frau für ihre beiden Kinder nur 2 Jahre bei der Rente angerechnet bekommt. Für Kinder die nach 1992 geboren wurden gibt es 3 Jahre.
    Herr Schulz wo bleibt hier die soziale Gerechtigkeit, die die SPD propagiert. Frau Merkel und die CDU müssen sich fragen lassen ob diese Regelungen christlich sind.
    Ich kann die CDU und SPD nur auffoprdern in den Koalitionsvereinbarungen die oben genannten 2 Punkte entsprechend zu regeln. Ansonsten gilt: Wahltag ist Zahltag.
    Viele Grüße
    Hermann Heß

    • Rüdiger Specht auf 30. Januar 2018 bei 13:58

    Hallo, Es sind nicht nur Beamtenfrauen von 9/10 Regel betroffen. Jetzt wird es auch von den Ärmsten (ich Betonbauer 2005 an der LWS und HWS erkrankt) ich bekomme eine Erwerbsminderungsrente bei Berufsschutz von Brutto 440 €, davon soll ich 180€ an die GKV bezahlen. DANKE DEUTSCHLAND
    Gruss
    Rüdiger

      • Ruth auf 19. Juli 2018 bei 17:53

      Hallo, habe erst heute, 19.07.18 erfahren, dass das ein Riesenproblem für viele ist.
      Nicht nur Sie als EU-Rentner, sondern auch die vielen Ostrentner wie wir, die jetzt und künftig in Rente gehen werden sind davon betroffen. Mein Mann und ich, die wir ganz niedrige Renten haben durch die damaligen Subventionierungen von Lebensmitten, Miete usw. in der DDR, was dann nicht in unserer Lohntüte angekommen ist, wir aber dennoch voll (damals noch 8 3/4 h täglich bei ca. 14 Tagen Jahresurlaub usw.) gearbeitet haben.
      Nach der Wende hat sich mein Mann selbständig gemacht, weil wir beide unsere Arbeitsplätze verloren haben durch die Abwicklung bzw. Auflösung unserer Betriebe.
      Mein Mann war in seinem ganzen Berufsleben nicht einen einzigen Tag krank und bekommt jetzt eine gesetzliche Rente für ca. 20 Jahre Arbeit in der DDR von 470 € Brutto. Nach der 9/10 Regelung muss er sich nun auch freiwillig in KV versichern. Das sind 179 € im Monat. Ich bekomme eine Rente von derzeit 645 € Netto für ca. 22 Jahre DDR. Weitere Einkünfte haben wir nicht. In der DDR gab es keine privaten Versicherungen über die man sich hätte vielleicht minimal absichern können. Es gab zwar die FZR, aber bei einem Bruttoverdienst über 600 Mark der DDR wurde nur die Beiträge versichert, die über den 600 Mark lagen und wer hat schon über 600 Mark verdient als Facharbeiter.
      Der Gesetztgeber weiss das alles ganz genau. Er hat ja die Zahlen vor sich liegen und genau deswegen, weil er Geld braucht, wird das alles so gemacht. Wir haben alle keinerlei Chance, wenn sich hier nichts grundlegend ändert.
      Wir wissen nicht, was wir verbrochen haben sollen, um am Ende unseres Lebens so dazustehen. Es ist eine Schande. Und das weiss man ganz genau. Der sog. Gesetzgeber ist nichts anderes als unsere gewählte Regierung. Und wir sind nichts anderes als Steuer- und Beitragszahler in einer Person. Warum dann Unterschiede in der Finanzierung überhaupt gemacht werden, ist nicht nachvollzehbar. Nur Gemache.
      Wenn es nicht reicht zum Leben, nach jahrelanger Arbeit, muss mit Steuermitteln aufgestockt werden. Bei den Rüstungsausgaben ist man da ja auch nicht zimperlich. Nur wenn es um die eigene Bevölkerung geht, die jahrelang diese Werte erarbeitet hat, fängt man an zu feilschen. Furchtbar!!!!!
      Wir sind perpektiv- und ratlos.
      Erbitte ev. Rückantwort, um zu erfahren , ob meine Nachricht angekommen ist.

    • Frank Burkhardt auf 4. Februar 2018 bei 22:36

    Für alle Rentner die nach 2000 Rente erhalten ist dir 9/10 Regelung Verfassungswidrig. Betroffene von der Techniker Krankenkasse können sie bei mir melden, damit man gemeinsam dagegen vor gehen kann. Denn ich bin selbst Betroffener und führe gerade einen Rechtsstreit gegen die TK. Interessenten können mich per E-Mail anschreiben. Meine E-Mail Adresse lautet. PcFreakFrank@googlemail.com. Ich biete auch an im Raum Berlin jemand zu begleiten, damit er sein Recht erhält.

    • Zitz auf 8. Februar 2018 bei 19:41

    Hallo,

    ich suche nach Antworten und finde keine.

    Meine Mutter (heute 70 Jahre) ist mit einem pensionierten Lehrer verheiratet. Sie hat gearbeitet und 6 Kinder groß gezogen. Sie erfüllt nach der Gesetzesänderung zum 01.08.2017 die 9/10er Regelung. Aktuell ist sie lediglich über die Beihilfe versichert und (leider hatten wir keine Kenntniss davon) haben meine Eltern beschlossen auf eine private Zusatzversicherung für die fehlenden 30% zu verzichten (bzw. nur Krankenhaus). Bei meinem Vater sehe ich keine Chance etwas zu ändern. Meine Mutter habe ich versucht über die 9/10 er Regelung in die DAK zu bekommen. Diese lehnt ab, da sie in den letzten 5 Jahren krankenversicherungsfrei gewesen sei. Ich verzweifele langsam. Wir haben Widerspruch eingelegt.
    Natürlich hat sie sich mit Renteneintrittsalter nicht freiwillig versichert, da der Beitrag bei 600 DM gelegen hätte. Sie erhält eine kleine Rente. Bei den laufenden monatlichen Belastungen wäre dieser Beitrag nicht realisierbar gewesen. Hattet ihr Euch alle freiwillig versichert oder tatsächlich nur ergändend privat. Wer weiß, wo ich mich wirklich fachlich unabhängig beraten lassen kann. Ich werde klagen. Eine anwaltliche Beratung wäre ok. Klage und co. müssten wir selber zahlen. Da würde ich schon gern wissen, ob das Aussicht auf Erfolg hat.

    Vielen Dank für die Hilfe.

    Gruß
    Anna

      • Anneli Fuchs auf 8. Februar 2018 bei 22:14

      Hallo, Frau Zitz,

      die DAK kennt sehr wohl das “Rundschreiben 2017/185 vom 10.04.2017 des GKV-Spitzenverbandes”, auf Seite 4, unter Punkt 2.4 Bestandsfälle heißt es:
      Da das Gesetz eine Übergangs- bzw. Stichtagsregelung nicht vorsieht, können auch Personen, die ihren Rentenantrag vor dem 1. August 2017 gestellt haben und mangels Erfüllung der Vorversicherungszeit bisher nicht in der KVdR pflichtversichert bzw. als Rentenantragssteller Pflichtmitglied sind, durch Anrechnung der drei Jahre für jedes Kind Zugang zur KVdR erhalten. Die Versicherungspflicht beginnt dann am 1. August 2017.
      Und weiter heißt es, dass man ein Recht auf Befreiung von der Versicherungspflicht hat. Aber dieses Recht will Ihre Mutter auf keinen Fall in Anspruch nehmen – wie es die Krankenkassen gerne möchten – sondern sie will ab 1.8.2017 in der KVdR pflichtversichert sein.

      Neben den Gesetzesmaterialien gibt es auch noch das Papier “Besprechung des GKV-Spitzenverbandes und der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner am 11.4.2017”, welches die DAK offensichtlich nicht zur Kenntnis nehmen will. Zitat aus Seite 6, Ziffer 4.3: Personen, die zurzeit nicht gesetzlich krankenversichert sind (insbesondere privat Krankenversicherte (das ist zweifellos Ihre Mutter)) können sich an jede wählbare Krankenkasse wenden.

      Sie haben schon mal Widerspruch gegen die Nichteinstufung der DAK in die KVdR erhoben. Wenn die DAK sich weigert, keinen Widerspruchsbescheid zu erteilen, können Sie auch ohne diesen Widerspruchsbescheid Klage beim Sozialgericht einreichen, das geht auch ohne Anwalt.

      Sie wollen gern wissen, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat? Ich bin mit einigen “Mitstreiterinnen” in Kontakt, deren Krankenkassen zunächst auch Ausreden suchten, sie nicht in die KVdR aufzunehmen zu müssen, z.B. dass sie schon über 55 Jahre alt wären und “kein Recht” mehr hätten, in die Pflichtversicherung zu wechseln.
      Ich sehe sehr gute Aussichten für Ihre Mutter, zum 1.8.2017 in die KVdR zu kommen, wahrscheinlich ist ein Klageverfahren überhaupt nicht notwendig.

      Ich stelle Ihnen gern die öffentlich zugänglichen Materialien zum Gesetzgebungsverfahren für die “3Jahre-pro-Kind-Regelung” zur Verfügung. Meine E-Mail-Adresse ist schnuckel64@gmx.de , meine Telefonnummer ist 0511 – 5332057
      Mit solidarischen Grüßen
      Anneli Fuchs

    • Rolf Gäde auf 13. März 2018 bei 15:04

    Moin moin!
    Auch ich bin von der 9/10 Regelung betroffen. 570,47 Euro Rente darf aber 399,46 Euro an die Krankenkasse bezahlen. Das schlimme ist, das mein Lebenspartner voll mit angerechnet wird – er ist Privatversichert. Und dann wollen sie noch alle Einkünfte von Gespartem, Lebensversicherung, und und und.
    Ich finde das ist eine Bereicherung am Volk.
    Was kann man dagegen tun?
    Gruß Rolf Gäde

    • Kunitz, Ulrich auf 20. März 2018 bei 14:16

    Hallo Ihr Betroffenen,
    meine Frau war von diesem Schicksal auch betroffen. Sie ging 2016 nach 45 Berufsjahren in Rente.
    Weil ich 25 Jahre im öffentl. Dienst beschäftigt war, habe ich mich sowie meine Frau und Kinder
    privat versichert, weil Beihilfe. War günstig. Nun bei der Rente fehlten Ihr 8 Monate um in die
    Rentnerkrankenkasse zu kommen. Nun ab 1.8.2017 neues Gesetz für 9/10 Regelung.
    Habe bei Krankenkasse neuen Antrag gestellt, da wegen 2 Kinder 6 Jahre angerechnet werden
    und siehe da, es funktioniert.
    Meine Holde ist nun in der Krankenkasse für Rentner und Bfa überweist Krankenkassen- und Pflegeanteil.
    Die Krankenkasse erstattet die zuviel gezahlten Beiträge bei der freiw. KV. Geht doch.
    Werde ich warhscheinlich auch machen, weil ich sonst nicht aus der Privaten herauskomme. Auch
    hier werden 6 Jahre für Kindererziehungszeiten angerechnet. Mal sehen.

    • Hans-Peter Fuchs auf 21. März 2018 bei 22:36

    Moin aus Hannover!

    Da meine Ehefrau Anneli noch in Schweden auf ´Enkelbesuch` ist und erst nächste Woche zurück kommt möchte ich die Zeit nutzen und Sie, lieber Herr Kunitz, fragen, wie denn das mit der Erstattung der in der bisherigen ´freiwilligen Krankenversicherung` zu viel gezahlten Beiträge tatsächlich abläuft. Es ist nämlich das erste Mal, dass ich so etwas höre! Bisher war die Ansage der Politiker ja immer: Erst ab 01.08.2017 wird bei Erfüllung der 9/10tel-Regelung durch genügend anrechenbare Kinder die Pflicht- KV der Rentner zugebilligt; auch für sog. Bestandsfälle, aber nur von diesem Zeitpunkt an.. Für die Vergangenheit in der ´freiwilligen KV` waren und sind hingegen keine Erstattungen durch die Krankenkassen vorgesehen. Sollte das bei Ihnen anders sein, wäre dies ein bemerkenswerter Präzedenzfall, auf den man sich ggf. berufen könnte. Bitte teilen Sie doch Näheres mit – gern auch vertraulich unter meiner E-Mail-Adresse schnuckel64@gmx.de; vielen Dank!

    • Günther Peckruhn auf 25. März 2018 bei 20:23

    Hallo zusammen,
    sollte die Rückforderung oder Erstattung auch der vor dem 01.08.2017 in der “freiwilligen Krankenversicherung” zu viel gezahlten Beiträge tatsächlich möglich sein, wäre es ja fast wie ein Lottogewinn. Es wäre wünschenswert, wenn Herr Kunitz aus Solidarität nähere Einzelheiten (Antragsweg, Namen der Krankenversicherung usw.) mitteilen würde, um allen Betroffenen eine Möglichkeit der Rückforderung zu ermöglichen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Günther u. Monika Peckruhn

    • Anneli Fuchs auf 11. April 2018 bei 14:01

    An alle Rentnerinnen,

    die zwar die Vorversicherungszeit für die KVdR mit Hilfe der 3-Jahre-pro-Kind-Regelung erfüllen, aber trotzdem nicht pflichtversichert sein können, weil der § 6 Versicherungsfreiheit Abs. 3 a, SGB V einen Wechsel im Alter von 55 Jahren von der privaten Versicherung in die Pflichtversicherung verbietet. Es geht um die Zeit vom 31.07.2012 bis 31.07.2017.

    Unter http://www.presseportal.de gibt es eine gut verständliche Erklärung des § 6, Abs. 3 a, SGB V speziell für uns Rentner/innen. Dort wird auf Seite 3 genauestens die Voraussetzungen beschrieben, von denen es genügt, eine einzige nicht erfüllt zu haben, um trotzdem von der privaten Versicherung in die KVdR wechseln zu können.

    Mit solidarischen Grüßen
    Anneli Fuchs

    • Hans-Peter Fuchs auf 11. April 2018 bei 16:39

    Hier noch der vollständige LINK zum vorstehenden Hinweis.

    https://www.presseportal.de/pm/126054/3738831

    • Jutta Nette auf 8. Mai 2018 bei 20:19

    Hallo Zusammen,

    ich weiß nicht ob ich hier richtig bin.
    Frau Koslowski meinte nach einem Telefongespräch mit ihr ich solle mein Anliegen Ihnen mitteilen.

    Kurz zu meiner Person:
    2011 bin ich mit 60 Jahren in Rente gegangen und war zu dieser Zeit seit 39 Jahren mit einem Berufssoldaten verheiratet.
    ich habe neben meiner Berufstätigkeit 2 Kinder großgezogen und bin immer versicherungspflichtig arbeiten gegangen. Bis ich 1997 meinen Enkel bekam den ich dann bis zum 16 Lebensjahr großgezogen habe. Von 1997 bis 2011 bin ich leider nur auf Minijob- Basis arbeiten gegangen. Was ich heute zutiefst bereue.

    Ab 1997 bis ich 2017 geschieden wurde war ich über meinen Mann Beihilfeversichert war hatte ich erst keineAngst das mir das jemals zum Verhängnis würde.
    2011 teilte mir die BFA und die Barmer Ersatzkasse mit ich hätte keinen Anspruch mehr in die gesetzliche Krankenkasse zu kommen. Ich seihe zu alt . 2013 trennte sich dann mein Mann von mir und reichte die Scheidung ein. Seit Januar 2017 bin ich nun geschieden und muss mich seit diesem Zeitpunkt zu 100% Privat versichern. Das macht einen Monatbeitrag von 543,86€ aus. Damit ich diese Summe aufbringen kann muss ich neben meiner Rente / Versorgungsausgleich auf 450,00€ Basis arbeiten gehen.
    Bis jetzt spielt meine Gesundheit noch mit. Arbeitsmäßig bin ich auf das Wohlwollen meines Arbeitsgebers angewiesen denn ich bekomme nur Zeitverträge und dann ist immer das Bangen kann ich bleiben oder muss ich gehen.
    Sollte ich dieses Einkommen nicht mehr haben muss ich Grunsicherung beantragen.
    Seit 2013 habe ich schon mehrmals an den Peditionsausschuss in Berlin wegen meinem Anliegen geschrieben und darauf Aufmerksam gemacht welche Ungerechtigkeit uns Partnern von Beamten im Alter bevorsteht.
    Ich habe mich an die Medien gewandt,dort ist die Sache auch bekannt und man hat mehrere Sendungen zu diesem Thema gebracht . Doch die konnten mir auch nicht weiterhelfen.
    An die Barmer Ersatzkasse habe ich auch geschrieben und auf die 9/10 Regelung hingewiesen in der die Kindererziehungszeiten berrücksichtigt werden.
    Da die Krankenkassen nur die zweite Hälfte der Berufstätigkeit berücksichtigen plus die 2 Kinder + den Enkel fehlen mir 2 Jahre , 3 Monate und 5 Tage.
    Ganz Ehrlich ich weiß nicht mehr was ich noch unternehmen kann um doch noch die Aufnahme in die gesetzliche Krankenkasse zu schaffen.
    Ich bin jetzt 67 Jahre arbeite seit ich 2011 in Rente bin jeden Monat auf 450,00€ Basis. Wie lange ich das noch schaffe weiß ich nicht. An das was mich danach erwartet mag ich garnicht denken weil ich davor fürchterliche Angst habe.

    Ich würde mich sehr darüber freuen wenn von Euch Irgendjemand noch eine Möglichkeit wüsste was ich noch unternehem kann um doch noch in die gesetzliche Krankenkasse zu kommen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Jutta Nette

    • Anneli Fuchs auf 9. Mai 2018 bei 19:25

    Hallo Frau Nette,

    die Barmer Ersatzkasse hat Sie mächtig über den Tisch gezogen! Durch die Ehescheidung ist für Sie die Absicherung über die Beihilfe Ihres Ehemannes im Januar 2017 weggefallen. Sie hätten zu diesem Zeitpunkt Anspruch auf die gesetzliche Krankenversicherung gehabt, wie sie vor dem Wegfall der Beihilfe bestanden hat. Warum sind Sie seit Januar 2017 privat versichert? Wahrscheinlich hat die Barmer Ersatzkasse Ihre Unwissenheit ausgenutzt, Ich rate Ihnen mit dem Urteil vom Bundessozialgericht, AZ B 12 KR 11/09 R vom 12.01.2011, zu einer Rechtsvertretung zu gehen, damit diese Ihr Recht auf Versicherungspflicht nach § 5, Abs. 1, Ziffer 13 einklagen kann.

    Weiterhin möchte ich aber darauf hinweisen, dass wir “Beamtenehefrauen” etwas naiv sind in dem Glauben, wenn wir als Rentnerinnen in der GKV pflichtversichert sind, dann zahlen wir nur den halben Beitragssatz von unserer eigenen Rente. Die andere Hälfte zahlt ja die DRV. Die Versorgungsbezüge = “Rentenpunkte” aus der Zeit der Ehe mit einem Beamten werden mit dem vollen Beitragssatz belegt. Sind diese Rentenpunkte aus einer Rente der DRV, bezahlt die DRV wiederum die 2. Beitragshälfte. Das gleiche gilt für Witwenrenten und Witwengeld.

    Mit solidarischen Grüßen
    Anneli Fuchs

    • Jutta Nette auf 11. Mai 2018 bei 19:24

    Hallo Frau Fuchs,

    erstmal möchte ich mich rechtherzlich für Ihre Antwort bedanken. Ich werde versuchen dieses Urteil vom Bundessozialgericht im Netz zu finden und mir ausdrucken.
    Leider verstehe ich Ihren zweten Absatz nicht so ganz.
    Da ich 42Jahren verheiratet war musste ich die Hälfte meiner Rente an meinen abtreten genauso bekam ich seine Hälfte der Pension.
    Vom Zoll wo ich die Pension herbekomme die zahlen aber nichts für die Krankenkasse.
    Vielleicht können wir mal telefonieren dann könnten wir uns mal austauschen und ich würde das dann eventuell besser verstehen.

    Ich schreibe Ihnen mal meine Mailadresse. Jutta.Nette@web.de Wenn Sie mir eine Nachricht zukommen lassen schicke ich ihnen meine Telefonnummer. Sie können mir auch gerne Ihr Nummer schicken und ich rufe Sie an.

    Erstmal ein schönes Wochenende
    Jutta Nette

    • Hannelore Manning auf 12. Mai 2018 bei 09:34

    Hallo Frau Ritter,
    ich habe eben Ihren Artikel durch Zufall gefunden.
    Ich bin in der gleichen Lage. Ich bin seit 2016 in Rente mit 63 und Abschlägen und arbeite weiterhin für 450 € und Zahlung die freiwillige Krankenversicherung an die AOK für meine VBL Rente und 450 €. nur die Pflegeversicherung. Von der gesetzlichen RV bekomme ich den Zuschuß ausgezahlt. Ich bezahle jeden Monat an die AOK 202 € und meine Rente ist nur 900 €!
    Ich finde diese Lösung nicht gerecht und wundere mich ob und was man dagegen unternehmen kann.
    Fast vergessen – ich rutschte in diese 9/10 Regelung weil ich von 1996 bis 2007 im Ausland gelebt habe.

    Meine e mail Adresse ist petergeoffrey@t-online.de. Vielleicht könnten Sie mir dazu Näheres schreiben und Ihre persönliche Meinung.
    Beste Grüße zum Muttertag
    Hannelore Manning

    • Karin Jotz-Wacker auf 9. September 2018 bei 11:57

    ‘Rentenbesteuerung abschaffen / Keine Doppelbesteuerung’

    Liebe Freundinnen und Freunde,

    ich habe gerade die Petition ‘Rentenbesteuerung abschaffen / Keine Doppelbesteuerung’ unterschrieben und würde mich sehr freuen, wenn ihr auch mitmacht.

    Je mehr Menschen die Petition unterstützen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie Erfolg hat.

    Hier könnt ihr mehr über die Kampagne erfahren und unterzeichnen:

    https://weact.campact.de/petitions/rentenbesteuerung-abschaffen-keine-doppelbesteuerung-1

    Vielen Dank!

    Karin Jotz-Wacker

    • Anneli Fuchs auf 10. Oktober 2018 bei 12:51

    Ich habe heute einen Brief an den Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, Herrn Marian Wendt, geschrieben.

    PET 2-19-15-8273-000 124 vom 1.11.2017
    9/10-Regelung für die Mitgliedschaft in der KVdR

    Sehr geehrter Herr Wendt,

    ich danke Ihnen für die Überlassung der Beschlussempfehlung an den Deutschen Bundestag. Leider taucht in diesem Papier wieder der Satz auf: “Auf die Gründe, warum die Vorversicherungszeit im Einzelfall nicht erfüllt worden ist, kann es dabei nicht ankommen.” Ich bin aber so ein Einzelfall, und ich kann aus diesem Schreiben nicht erkennen, warum ich als Rentnerin nicht von meiner Rente, sondern vom halben Familieneinkommen Krankenkassenbeitrag bezahlen muss.

    In war in der 2. Hälfte meines Erwerbslebens für 3 1/2 Jahre über die Beihilfe meines “Beamtenehemannes” (mit dem ich auch weiterhin verheiratet bin) für den Fall der Krankheit abgesichert. Es geht aus § 6, Abs 1, Ziffer 2 SGB V nicht hervor, dass auch die Ehefrau des Beamten versicherungsfrei ist, was ja die zwingende Voraussetzung für eine private Krankenversicherung wäre. Vermutlich, weil ich während der Beihilfezeit auch vom Unterhalt meines Ehemannes gelebt habe, der nach § 6, Abs 1, Ziffer 2 SGB V aus der “Fortzahlung der Bezüge” bestand, erstreckte sich die Versicherungsfreiheit meines “Beamtenehemannes” auch auf mich.

    Ich finde es unerträglich, dass mir auf diese Art und Weise mein soziales Grundrecht auf Pflichtversicherung in der Krankenkasse – gerade auch im Alter – genommen wird. Sind Männer und Frauen nicht gleichberechtigt? Der Staat soll die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirken. Der Nachteil, den ich hier hinnehmen soll, ist nicht aus der Welt geschaffen, wenn ich mich freiwillig in der GKV versichern kann.

    Der Petitionsausschuss des Europäischen Parlamentes hat meine Petition 0226/2016 vom 05.02.2016 in Bezug auf die Richtlinie 79/7/EWG für zulässig erklärt. Aus der Antwort der Kommission vom 28.02.2017: “Dass sich ein vorübergehendes Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt für die Betreuung im Haushalt lebender Kinder für eine Frau, die mit einem GKV versicherten Arbeitnehmer verheiratet ist, nicht negativ auf ihren Zugang zur Krankenversicherung der Rentner auswirkt. Auf die Petentinnen, deren Ehegatte als Beamte gesonderten öffentlichen Versicherungssystem zur Alters- und Gesundheitsvorsorge, die außerhalb des Geltungsbereichs der Sozialgesetzbücher des Bundes liegen, trifft dieses Szenario nicht zu.

    Diesen Brief werde ich im Internet unter der “OHA-Zeitung” veröffentlichen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Anneli Fuchs

    Telefon 0511 – 5332057

    schnuckel64@gmx.de

    • Ritter, Ursula auf 5. Dezember 2018 bei 00:14

    Meine Klage gegen die Techniker Krankenkasse wurde am 7.8.2018 vom Sozialgericht München ohne mündliche Verhandlung abgelehnt.
    Ich habe dagegen Anfang September 2018 Berufung eingelegt. Nun wurde relativ zügig die mündliche Verhandlung beim Bayerischen Landessozialgericht festgelegt auf Dienstag, 11. Dezember 2018 um 10.30 Uhr.
    Da diese Verhandlungen üblicherweise öffentlich sind, wäre es möglich, dass alle Interessierten, die in München odeer Umgebung wohnen, der Verhandlung beiwohnen.
    Vielleicht wäre dann der Druck auf die Richter etwas größer.
    Landessozialgericht Ludwigstr. 15 in München, Sitzungssaal 001 Erdgeschoß.

    Ich bin gespannt und hoffe, endlich mal auf eine Richterin zu treffen, die sich traut, noch einmal das Verfassungsgericht damit zu beauftragen, damit diese ungleiche Behandlung der Beamten-Ehefrauen endlich abgeschafft wird.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ursula Ritter
    Schongau
    Tel. 08861 93918
    e-mail: uschi.ritter.schongau@web.de

    • Marianne Pelz auf 7. Dezember 2018 bei 11:56

    Liebe Frau Ritter,
    ich drücke Ihnen die Daumen!!!!
    Bitte berichten Sie nach der Verhandlung!
    Herzliche Grüße
    Marianne Pelz
    Erbach/Odenwald

    • Anneli Fuchs auf 11. Januar 2019 bei 12:32

    Hallo Frau Richter
    und an alle Interessierten!

    Meine mündliche Verhandlung beim SG Hannover am 11.01.2019 über das Inkrafttreten der 3-Jahre-pro-Kind-Regelung ab 01.08.2017 endete damit, dass ich die Klage zurückgenommen habe. Mir wurde ein Zwangsgeld und die Übernahme der Gerichtskosten angedroht. Das Datum 01.08.2017 ist “Recht und Gesetz” und nicht verhandelbar. Ein Klageverfahren darüber sei aussichtslos und bedeute einen Mißbrauch nach § 192, Abs. 1 SGG. Schließlich sei ich ja schon ab 01.08.2017 als Rentnerin mit Hilfe des 3-Jahre-pro-Kind-Regelung pflichtversichert.

    Mir bleibt nur noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Präsidenten des Sozialgerichtes. Aber wie heißt der Spruch? Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus . . . . . . .

    Das war es wohl!
    Liebe Grüße
    Anneli Fuchs

    • Wünscher auf 4. Februar 2019 bei 15:42

    Für Witwen, Witwer und Waisen gilt die Vorversicherungszeit grundsätzlich als erfüllt, wenn der Verstorbene bereits eine Rente bezog und in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert war. Text Deutsche Rentenversicherung

      • Anneli Fuchs auf 6. Februar 2019 bei 19:12

      Die Vorversicherungszeit gilt grundsätzlich als erfüllt, wenn der (verstorbene) Ehemann ebenfalls GKV-Mitglied war. Das ist richtig. Nur sind/waren wir betroffenen GKV-versicherten Ehefrauen mit einem nicht GKV-versicherten Ehemann verheiratet. Das soll es doch tatsächlich geben! Die Antwort des Gesetzgebers darauf war: Die Versicherungsfreiheit des Beamten erstreckt sich auch auf die Ehefrau, wenn diese über die Beihilfe ihres Ehemannes für den Fall der Krankheit abgesichert ist. Und wenn diese “Beihilfezeit” länger als 1/10 in der 2. Hälfte des Erwerbslebens gedauert hat, ist die ansonsten immer GKV-pflichtversicherte Ehefrau als Rentnerin oder auch als Witwe nicht mehr pflichtversichert.

    • Achim Künsebeck auf 13. April 2019 bei 15:21

    Sehr geehrte Frau Ritter, sehr geehrte Forumsteilnehmer/innen,

    mit großen Interesse sind wir auf dieses Forum aufmerksam geworden, da auch meine Ehefrau das gleiche Schicksal teilt. Ich selbst bin Bundesbeamter und meine Frau hat immer wieder gewechselt von der GKV in die PKV bzw. wieder zurück. Derzeit begleitet sich mich dienstlich im Ausland und hat eh keine andere Wahl, als sich privat zu versichern. Da auch ihr die Auslandszeiten nicht anerkannt werden , wird die PKV dann auch weiterhin Fortbestand haben bei Ihrem Renteneintritt.
    Nun aber zur eigentlichen Frage: I.d.R. sind Partner/Partnerinnen, die mit einem Beamten verheirat sind, auch beihilfeberechtigt. Normalerweise beträgt hier der Satz 30% eigene PKV und 70% Beihilfe bei etwaigen Aufwendungen. Nun habe ich von irgendwoher die Information (leider ist mir die Quellenangabe abhanden gekommen) dass bei Renteneintritt der Beihilfeanspruch ganz entfällt. Ergo, meine Ehefrau sich dann als Rentnerin zu 100% privat krankenversichern müsste. Dies wäre natürlich äußerst fatal und eine erhebliche finanzielle Einbuße. Kann mir vielleicht jemand sagen, ob diese Info richtig ist und wo man sich genauer informieren könnte. Herzlichen Dank für jedwede Antwort im Voraus. Beste Grüße A. Künsebeck

    • Ritter, Ursula auf 14. April 2019 bei 18:17

    Hallo, Herr Künsebeck,
    die Quellenangabe über die Information, dass der Beihilfeanspruch der Ehefrau bei Rentenantritt entfällt, wäre natürlich nötig.
    Eine korrekte verbindliche Antwort darauf kann und muß Ihnen meines Erachtens die für Sie zuständige Beihilfestelle geben.
    Ich selbst bin ja nun seit 2014 Altersrentnerin, derzeit wie bekannt aber noch in der gesetzlichen KV freiwillig versichert. Trotzdem habe ich Anspruch auf Beihilfe in Höhe von 70 % für Heilpraktikerleistungen und Zahnersatzleistungen.
    Es wäre schön, wenn Sie uns das Ergebnis Ihrer Nachfrage bei Ihrer Beihilfestelle mitteilen könnten.
    Vielen Dank und Gruß Uschi Ritter

    • Vollmer, Wilfried auf 14. Mai 2019 bei 19:44

    Sehr geehrte Frau Ritter,
    sehr geehrte Betroffene/Beitragsersteller,
    in den meisten Fällen sind hier wohl Frauen von der 90% Regelung betroffen deren Mann Beamter war.
    Bei mir ist es etwas anderes, bin aber auch von dieser Regelung betroffen. Vorher natürlich nichts von dieser Regelung gewusst, dabei dachte ich alles rechtzeitig richtig erkannt zu haben.
    Mit den von mir eingereichten ausgefüllten Formularen Rentenantrag nach erreichen der Regelaltersgrenze
    wurde mir von der Rentenversicherung mitgeteilt, das ich eine Altersrente von etwas unter 500€ bekomme,
    pflichtversichert sei und die KVDR die andere Hälfte u. a. Krankenkassenbeitrag übernimmt und die Rentenversicherung die Beträge reguliert. Die AOK lehnte es ab, mit Verweis das ich die Vorversicherungszeit (90% oder 9/10) nicht erfüllt hätte und nurmit erforderlichen Antrag freiwilliges Mitglied in der GKV sein könnte. Die Rentenversicherung zog den Beitragsanteil aber ein. Grund für das Procedere war, in der 2te Berufsjahreshälfte später von der Gesetzlichen in die private Krankenversicherung wegen selbständig im Berufsleben. Nicht aufgeklärt gewesen, mit der Information, denkbar dann schlecht wieder in die Gesetzliche zu kommen. Trotzdem rechtzeitig vor dem 55ten Lebensjahr wieder in der Gesetzlichen pflichtversichert. Private Krankenversicherungszeit wird ja bei der 90% Regelung nicht mitgerechnet. Somit nicht mehr pflichtversichert nach Rentenzahlung. Problem beseitigt durch Antrag und dann familienversichert. Scheidung nach 6 Jahren und wieder nicht Krankenversichert. Jetzt nur freiwillig versichert, wegen angeblichen Wegfall KVdR mit Beitrag nach vorgegebenen Mindesteinkommen. Dieses wurde auf die bezogene Rente fiktiv hochgerechnet. Diesseitige Aktivität Widerspruchsverfahren, Klageeinreichung auf Feststellung warum nicht pflichtversichert, obwohl die Rentenversicherungsbescheid mit diesen Angaben vorliegt. Gesetzliche Krankenkasse teilte mit, wenn der rückständige Beitrag freiwillig Krankenversichert nicht bis zum vorgegebenen Zeitpunkt bezahlt, ab da nicht mehr krankenversichert und nur Notfälle. Widerspruch mit Verweis auf das anhängige SG Verfahren und einstweilige Anordnung beim SG beantragt. Darauf hin wurd dem Widerspruch abgeholfen, weiter krankenversichert und Antrag SG als erledigt erklärt. Auch die Rentenversicherung ist mit involviert. Habe den Eindruck, so etwas hatten sie noch nicht und wissen selbst noch keine Lösung RV und GKV. Somit erstmal Gerichtsentscheid abwarten, obwohl nicht besonders zuversichtlich, weil aus Erfahrung es sich Gerichte zumindest in der ersten Instanz es sich einfach machen.

    • Hans-Peter Fuchs auf 21. Mai 2019 bei 09:49

    Hallo, Herr Künsebeck,
    eine der Voraussetzungen der Beihilfeberechtigung nach § 1 Abs. 2 Bundesbeihilfeverordnung ist der Bezug von Witwengeld. Ist das Witwengeld die einzige Einnahmequelle, so ist die hinterbliebene Ehefrau, pp. auch selbst beihilfeberechtigt. Besteht jedoch daneben ein Anspruch auf Krankenversorgung nach anderen Vorschriften, etwa als Pflichtmitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung nach § 10 SGB V aufgrund eigenen Rentenbezuges, so ist dieser vorrangig und die Beihilfeberechtigung erlischt. Die Betroffene ist dann voll auf die Sachleistungen der GKV beschränkt. Bei freiwillig in der GKV Versicherten gilt das zwar grundsätzlich auch, aber in den Fällen, bei denen die GKV lediglich Zuschüsse gewährt (z.B. Zahnersatz) kann in bestimmten Fällen der über den Zuschuss hinausgehende Teil der Kosten beihilfefähig sein. Näheres weiß sicherlich Ihre Beihilfestelle.
    Übrigens: Partner/Partnerinnen, die mit einem Beamten verheiratet sind, sind auch nicht selbst ´beihilfeberechtigt`, sondern lediglich ´berücksichtigungsfähige Angehörige` einer beihilfeberechtigten Person, also des Beamten – nur dieser ist selbst beihilfeberechtigt! Und bei der 30%-igen Privatversicherung etwa bei der DEBEKA ist der beihilfeberechtigte Beamte ´Versicherungsnehmer`, nicht z.B. seine Ehefrau – diese ist lediglich ´Versicherte Person`, also der ´Versicherungsgegenstand` des Versicherungsnehmers.

    Mit freundlichem Gruß!
    Hans-Peter Fuchs
    Diplomverwaltungswirt /FH)
    Regierungsrat a.D.

    • Ilona auf 18. Oktober 2020 bei 09:52

    Hallo ich bin 2013 in rente gegangen von der rentenkasse war alles ok
    Wurde bei der der Krankenkasse für rentner angemeldet doch dann kann nach 3 monaten dder bescheid von der krankenkasse da mir 600 tage fehlen
    Ich habe über 42 jahre in die krankenkasse eingezahlt doch in der 2.hälfte habe ich nur ca.20 jahre gehabt ich hätte aber 21,5 jahre gebraucht
    Da konnt ich meinen rentenantrag auch nicht mehr zurückziehen
    Seitdem zahle ich jeden Monat 199,10 von meiner minirente an die Krankenkasse
    Für mich persönlich ist das ein Gesetz was nicht nachvollziehbar ist
    Da hätte die Rentenversicherung darauf hinweisen müssen l.g.ilona

    • Marie Langer auf 29. Oktober 2020 bei 15:07

    Hallo ihr Lieben,

    wie ist die aktuelle Lage?
    Ich bin mit einem Beamten zusammen und wir überlegen zu heiraten.
    Leider habe ich durch Corona meinen Job verloren und ich bin aktuell auf der Suche.
    Ab März 2021 müsste ich entweder freiwilliges Mitglied in der GKV werden oder wir heiraten noch schnell, sodass ich ab März 2021 privat versichert bin zu 30% und zu 70% beihilfeberechtigt.
    Jetzt bin ich durch Zufall auf diese 90/10 Regelung gestoßen.
    Ist es also sicherer nicht zu heiraten und auch keine Kinder zu bekommen und einfach auf ewig in der GKV zu bleiben? Bei Heirat wird ja das Gehalt meines Partners miteinbezogen, falls ich keinen Job finden sollte und freiwillig versichert sein müsste.

    Gibt es da auch im Jahre 2020 noch immer keine Verbesserung?

    Und wie wäre das, wenn wir uns scheiden lassen? Müsste ich dann von meiner Rente noch die freiwillige Krankenversicherung berappen?! Wie soll das funktionieren? Oder bekomme ich dann auch was aus der Pension?

    Ich bin ziemlich überfordert wie wir da jetzt am besten vorgehen. Ich dachte immer, dass man als Staatsdiener besser gestellt wäre.

    Mit freundlichen Grüßen
    Marie Langer

    • Lieselotte Till, 70771 Leinfelden-Echterdingen auf 28. März 2021 bei 14:13

    Hallo zusammen,

    da ich die 9/10 Regelung (war mit einem Lehrer verheiratet) trotz Kinderanrechnungszeiten nicht erfülle und mir ca. 2 Jahre fehlen, würde ich gerne wissen, ob es hier neue Informationen gibt. Bei meiner Krankenkasse muss ich mich freiwillig versichern. Ich bin eine späte Mutter und war wegen meines Kindes , welches unter Allergien und Asthma litt länger zuhause und während dieser Zeit bei meinem geschiedenen Ehemann über die Beihilfe und die Private mitversichert. Als jüngere Mutter, die Kinder in der ersten Hälfte der Erwerbstätigkeit bekommen hatte fühle ich mich als ältere Mutter bei der 9/10 Regelung benachteiligt.

    Hoffentlich gibt es hier neuere Informationen und dieses Thema ist noch aktuell hier.

    Vielen Dank für eine Antwort.

    Mit freundlichen Grünen
    Lieselotte Till

      • Uschi Ritter, 86956 Schongau auf 28. März 2021 bei 15:00

      Hallo Frau Till,
      ich muß Sie da leider entäuschen. Die gesetzliche Regelung sieht nach wie vor keine Änderung der geltenden 9/10-Regelung vor.
      Ich war selbst bei Renteneintritt 2014 bis 2020 freiwillig weiter bei derTK versichert, habe in dieser Zeit 2 x Klage beim Sozialgericht erhoben und das letzte Urteil im Dezember 2018 hat mir nur bestätigt, daß diese Handhabung der 9/10-Regelung rechtlich in Ordnung ist.
      Zwar hat mir der Richter Verständnis dafür gezeigt, daß die Regelung in meinem Fall (ich habe fast 40 Jahre Beiträge in die gesetzliche KV gezahlt) nicht gerecht ist. Aber eine Änderung konnte er nicht vornehmen, da nur die politischen Entscheidungsträger diese Ungleichbehandlung zwischen gesetzlich versicherten Ehefrauen und privat versicherten Ehefrauen ändern können.
      Vielleicht versuchen Sie es noch einmal mit einer weiteren Petition oder zumindest Anfragen an die Kandidaten der Parteien, die ja im Herbst wieder gewählt werden möchten. Sie können Auch gerne den Artikel aus dem OHA dazu mit verwenden.
      Ich selbst habe aufgegeben, mich für diese Ungerechtigkeit bei den Parteien einzusetzen, weil so gut wie niemand es wirklich verstanden hat, worum es geht.
      Nun bin ich seit Juli 2020 durch den Versorgungsbezug meines Mannes mit 70 % selbst behilfeberechtigt, d.h. ich habe eine private KV abgeschlossen über 30 %, um eine 100 %-ige Absicherung evtl.Krankheitskosten zu haben.
      Auch das war nicht einfach, da ich ja mit dem höheren Eintrittsalter auch höhere Beiträge zahle. Aber durch ein faires Angebot der HUK kann ich mir trotzdem monatlich ca. 300 € sparen, die ich beim Verbleib in der gesetzlichen KV als freiwilliges Mitglied hätte mehr bezahlen müssen.

      Die Poliker und vor allem auch die, die meine Petition von 2015 und viele weitere aus den Vorjahren überhaupt nicht verstanden haben, sind sich vor allem nicht im klaren darüber, daß die Kosten, die jetzt der Staat für mich in Form von Beihilfe zahlt, mit Sicherheit viel höher ausfallen, als wenn ich in die gesetzliche KV (KVdR) aufgenommen worden wäre.

      Gerne können Sie auch telefonisch mit mir Kontakt aufnehmen. 08861 93918

      Mit freundlichen Grüßen
      Uschi Ritter

        • Lieselotte Till, 70771 Leinfelden-Echterdingen auf 30. März 2021 bei 18:35

        Hallo Frau Ritter,
        vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. Ich habe mir das fast gedacht. An das Gesundheitsministerium hatte ich bereits geschrieben und meinen Fall geschildert. Als Antwort kam nur die Information über die gesetzliche Lage. Als ob ich diese nicht schon vorher kannte. Kein Eingehen auf mein geschildertes persönliches Anliegen. Ich denke aber, dass ich hier nochmals nachhaken werde. Evtl. Ist es besser direkt an den Gesundheitsminister zu schreiben. Aber vermutlich kommt das Schreiben dort eh nicht an.
        Auch wenn ich mir davon keinen Erfolg verspreche, man muss nicht alles hinnehmen und wenn man sich nicht wehrt passiert eh nichts. Diese Regelung ist sozial nicht gerecht. Es gibt so viele persönliche Situationen und 3 Jahre pro Kind ist in der Berücksichtigung nicht viel. Besonders bei älteren Müttern die in der 2. Hälfte der Erwerbstätigkeit Kinder bekommen haben ist es nicht möglich in die KVdR zu kommen.
        Es ist einfach so, dass die Politiker nicht mehr nah an den Bürgern sind.
        Schön, dass Sie eine einigermaßen gute Lösung für sich selbst gefunden haben.
        Herzliche Grüße und alles Gute
        L.Till

    • Lieselotte Till, 70771 Leinfelden-Echterdingen auf 10. April 2021 bei 14:16

    Hallo Frau Ritter,
    ich habe nochmals eine Frage, vielleicht können Sie mir diese ja beantworten.
    Die Krankenkasse hat meinen Widerspruch bezüglich der Versicherung in der Krankenkasse der Rentner abgelehnt. Ich habe nun eine Frist erhalten um mich nochmals zu äußern, danach würde die Angelegenheit an den Widerspruchsauschuss der Krankenkasse abgegeben werden.
    Ist das ein übliches Vorgehen und wenn ja wenn ich die Frist unkommentiert verstreichen lasse hat das irgendwelche Nachteile für mich? Ich gehe nämlich davon aus, dass der Widerspruchsausschuss das Vorgehen der Krankenkasse bestätigt.

    Vielen Dank für eine nochmalige Rückantwort.

    Herzliche Grüße
    L. Till

    • Dieter Weichenhain, 21077 Hamburg auf 31. Mai 2021 bei 14:17

    Hallo Frau Ritter,
    meine Frau ist in einer ähnlichen Lage.
    Durch die 9/10 Regelung, trotz Kinderanrechnungszeiten, erfüllt sie nicht die Vorversicherungszeit in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Sie muss sich bei Ihrer Krankenkasse freiwillig weiter versichern.
    Es fehlt eine Informationspflicht der Krankenkassen ( hier die TK ), besonders auch zum “Rentenantragsdatum”.

    Wir würden gern wissen, ob es hier neue Informationen gibt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dieter Weichenhain

    • Kurt Lehle, Meckenbeuren auf 19. März 2022 bei 20:08

    Hallo zusammen,
    Ich bin 2013 in Behindertenrente und habe die 9/10 nicht erfüllt weil ich nichts davon wusste. Ich hätte ohne weiteres weiter arbeiten können. Deshalb würde mich interessieren ob die Rentenversicherung eine Aufklärungspflicht hat.
    Freundliche Grüße
    Kurt Lehle

    • Monika Grundmeier, 26639 Wiesmoor auf 30. August 2022 bei 14:57

    Freundliches Moin liebe Frau Ritter, Betroffene und Interessierte

    Von 1972 bis 1996 war ich ges. versichert. Dann heiratete ich einen Soldaten und wechselte in die PKV. 70% Beihilfe, 30% PKV. Mit 50 Jahren absolvierte ich meine 3. Ausbildung zur AP. Durch meinen beruflichen Wiedereinstieg wurde ich in der ges. KV wieder aufgenommen.

    Im September 2014 verstarb mein Mann. Die TK hat mich angeschrieben und mir erklärt, dass ich ab Todesdatum meines Mannes nun nicht mehr gesetzlich sondern “freiwillig” versichert bin. Dementsprechend waren dann auch die monatlichen Beiträge hoch.

    Miit 63 Jahren habe ich vor 2 Jahren meine eigene Altersrente beantragt und diese wurde bewilligt, weil ich die Zeiten für langjährig Versicherte, erfüllt habe. Die Freude hielt nicht lange vor. Mir wird zwar von der DRV Bund die Hälfte des KV-Beitrages erstattet, aber die TK rechnet die Witwenrente und meine Altersrente zusammen und daraus ergibt sich ein monatlicher Beitrag von 430,00 €. Die 9/10 Regelung greift bei mir auch nicht lt. Aussage der TK. Die Zeiten 1972 bis August1996 werden nicht berücksichtigt.

    Das ist einfach nicht nachvollziehbar und jetzt kommt zu dem “freiwillig” KV- Status hinzu, dass zu meiner Rente, die Witwenrente zusammengerechnet wird und davon werden noch einmal Steuern erhoben. Sorry…wieviel Doppelbesteuerung gibt es denn? Von der Witwenrente werden “monatlich” alle Sozialabgaben abgezogen. Im Prinzip ist es eine 3-fach Besteuerung. Ist das richtig?

    Freundliche Grüße aus Ostfriesland

    Monika Grundmeier

    • Eva Henke, 56626 Andernach auf 23. Oktober 2022 bei 13:18

    Sehr geehrte Frau Ritter,
    die 9/10 Regelung hat mich auch mit voller Wucht getroffen. Ich war in meiner zweiten Berufshälfte wegen einer internationalen Verwendung im Interesse des Dienstherrn beurlaubt und wurde automatisch international privat versichert, konnte also nicht wählen und in der TK bleiben. Mein Fall weicht von den hier beschriebenen ab, da ich alleinstehend bin und durchgehend beim selben Arbeitgeber beschäftigt war. Mein Arbeitsverhältnis ruhte lediglich während der internationalen Verwendung. Sind Ihnen solche Fälle auch bekannt? Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
    Freundliche Grüße,
    Eva Henke

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