Beitrag zum Eisner-Artikel aus Lech-Isar-Land 2020


Aus einem Brief an Bernhard Wöll, dem Herausgeber von »Lech-Isar-Land«, in dem der Bezirksrat, Professor Dr. Klaus Weber, Stellung zum Beitrag von Helmut Schmidbauer über Kurt Eisnerund dessen Mörder Graf Arco auf Valley nimmt (siehe auch OHA-Februar– und OHA-März-Ausgabe 2020)

(…) Der Mörder ist das Opfer. Schmidbauer betont in seinem Beitrag (S. 144/45), viele Historiker würden den „Fehlschritt begehen“ (einen Fehlschritt kann man machen, aber nicht begehen, begehen kann man einen Fehler; der Autor meint wohl den Fehltritt, ist aber der deutschen Sprache – wie ich an vielen Beispielen demonstrieren könnte – nicht allzu mächtig), einen „Grundsatz nicht zu beachten, der lautet: Opfer wie Täter sind ausschließlich aus ihrer Zeit und den damaligen Umständen in gleicher Weise zu beurteilen“. Wer diesen Grundsatz als Grundsatz behauptet hat, ob er wissenschaftliche Dignität genießt; was es bedeuten soll, dass die Nichtbeachtung eines unbelegten Grundsatzes ein begangener Fehlschritt sei, das verrät uns Schmidbauer nicht. Was er uns allerdings eine Seite später verrät, (…) ist der Zusammenhang zwischen dem jungen Grafen und seiner Mutter, die meint, ihren Mördersohn als „Opfer“ bezeichnen zu dürfen. Der Zusammenhang, aus dem ich das gerissen habe – den ich aber nun wieder herstellen will – ist der alte deutsche Grundsatz, den die Nazis ebenso beherzigten wie die Nazitäter nach 1945 und heute ein Großteil der neuen Nazis in der AfD: Wir sind die Opfer und werden verfolgt. Wenn Schmidbauer tatsächlich etwas über aktuelle historische Forschungen sowie Forschungs- und Veröffentlichungspraxis wissen will, könnte er das Vorwort der 2016 erschienenen kritischen Mein-Kampf-Ausgabe (Institut für Zeitgeschichte; ich konnte als psychologischer Fachberater drei Jahre mit den Historikern zusammenarbeiten) lesen, in dem deutlich geschrieben steht, dass es keinesfalls genügt, historische Sachverhalte nur „in ihrer Zeit“ zu betrachten. Schmidbauer meint damit (das belegt er selbst wunderbar), dass Graf Arco auf Valley (den er durchgängig Graf Arco-Valley nennt) die „Katastrophe für Bayern und Deutschland“, welche „der von Eisner initiierte Umsturz“ (S. 141) war, in weiser Voraussicht habe abwenden wollen und also eher ein Freiheitsheld denn ein Mörder gewesen sei. (…) Der Mord sei ja eh nur gemeinschaftlich geplant gewesen (siehe S. 145, unten), was Schmidbauer als mildernden Umstand für Graf Arco gelten lässt. Heutzutage (da genügt ein Blick ins Strafgesetzbuch) ist gemeinschaftlich begangener Raub oder Totschlag kein „mildernder“, sondern ein strafverschärfender Umstand. Der Mord an einem Sozialisten galt in der Weimarer Zeit kaum mehr als ein Diebstahlsdelikt (Emil Julius Gumbel; suchen Sie sich das Buch über die politischen Morde und die Verurteilungen aus dem Internet selbst raus;) das sah auch Hitlers Richter so und verurteilte ihn wegen des Putschversuchs (nicht wenige Menschen starben dabei) „nur“ zu einer Festungshaft (was aus „der Zeit und den damaligen Umständen“ aber erklärbar ist). Es ist derselbe Richter, Oberlandesgerichtsrat Neithardt, der den zum Tode verurteilten Mörder Graf Arco bereits im Januar 1920 zu Festungshaft begnadigt hatte. Einen Zusammenhang zwischen diesen beiden Urteilen herzustellen, vermag ich nicht. Das schafft nur Herr Schmidbauer, wenn er einen Zusammenhang zwischen einer friedlichen Revolution gegen den Krieg, den Adel und das deutsche Kapital als „Katastrophe für Bayern und Deutschland“ bezeichnet.

Von den freundlichen Worten über Hofmiller gegen Eisner (S. 131/ Hofmiller, Herausgeber der Süddeutschen Monatshefte, Unterstützer der rechtsextremen Deutschen Vaterlandspartei), über den Antisemiten Ludwig Thoma, dessen Stücke verboten wurden (warum, schreibt Schmidbauer nicht, weil er dann ja den Zusammenhang zerreißen, besser gesagt, den Vorhang lüften müsste), über den demokratieverachtenden und die Nazis unterstützenden Kardinal Faulhaber, der vor 1933 die Nazis protegierte und nach 1945 jedem Nazi einen Persilschein ausstellte, falls er ihn denn benötigte (siehe Rudolf Reiser: Kardinal Michael von Faulhaber. Des Kaisers und des Führers Schutzpatron, 2000; Gerhard Besier: Die Kirchen und das Dritte Reich, 2001), will ich weiter nicht schreiben. (…)

Prof. Dr. Klaus Weber, Bezirksrat, Neuried

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