Chaos im Kreistag

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Sigi Müller, Schongau

»Chaostage im Kreistag«, so kommentierte der Merkur die letzte Kreistagssitzung. Grund der aufgeregten Debatte war der Antrag von Bündnis90/Die Grünen zu überprüfen, ob die CSU-Fraktion durch die Fraktionsgemeinschaft mit FDP und Bayernpartei in den großen Ausschüssen durch diesen Zusammenschluss jeweils einen Ausschusssitz mehr bekommen darf. Dazu gibt es einschlägige Gerichtsurteile und Rechtskommentare zur Landkreisordnung, welche die Ausschusswirksamkeit solcher Fraktionsgemeinschaften als rechtswidrig qualifizieren. Wohlgemerkt, es geht dabei nicht darum, ob solche Fraktionsgemeinschaften gebildet werden dürfen, das ist selbstverständlich möglich. Es geht nur darum, ob große Parteien dadurch zusätzliche Sitze in Ausschüssen erhalten dürfen.

Kommentarauszug aus der Landkreisordnung (§ 27 Abs. 2 Satz 5 LKrO): Art. 27 Abs. 2 Satz 5 LKrO dient wie Art. 33 Abs. 1 Satz 5 GO ausschließlich dem Schutz von Minderheiten im Kreistag, sodass sich nur einzelne Kreisräte (sog. Einzelgänger) und kleine Gruppen, die aufgrund ihrer eigenen Stärke keine Vertretung im Ausschuss erhalten würden, zur Entsendung gemeinsamer Vertreter in Form einer Ausschussgemeinschaft zusammenschließen dürfen … Dies bedeutet, dass sich lediglich „kleine Gruppierungen“ zusammenschließen dürfen, nicht eine „große Gruppierung“ mit einer „kleinen“ Gruppierung.

Dies ist übrigens im Gemeinderat nicht anders (Art. 33 Abs. 1 Satz 5 GO), hier der Kommentarauszug zu diesem Thema:

Zu einer Ausschussgemeinschaft können sich nur sog. Einzelgänger und solche Fraktionen und Gruppen zusammenschließen, die sonst keinen Ausschusssitz erhalten würden, also nur Kleine mit Kleinen, nicht aber Kleine mit Großen oder gar Große mit Großen. Art. 33 Abs. 1 Satz 5 GO ist damit eine Regelung zum Schutz von Minderheiten mit der Folge, dass es nicht zulässig ist, auf diese Weise eine starke Fraktion noch zu verstärken.

Da auch eine Anfrage der Landrätin bei der Rechtsaufsicht zu diesem Thema erbrachte, dass die Ausschussgemeinschaft CSU/FDP/BP wohl nicht ausschusswirksam sein dürfe, verzichtete die CSU auf die zunächst zusätzlich errechneten Sitze in den Ausschüssen, kündigte aber gleichzeitig an, die Sachlage juristisch überprüfen zu lassen. Gemäß ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sind „bei der Ausschussbesetzung allerdings nur solche Zusammenschlüsse zu berücksichtigen, die ein gemeinsames Sachprogramm haben und nicht nur zum Schein oder zur Gesetzesumgehung eingegangen wurden.

Ein Übertritt oder Beitritt (anderer) zu einer Fraktion sei nur dann anzuerkennen, wenn dieser Schritt anhand der äußerlich erkennbaren Gesamtumstände als Ausdruck eines geänderten politischen Verhaltens zu werten sei. Das setze im Allgemeinen eine für Außenstehende erkennbare Abkehr von bisherigen Positionen und Wählerschaften, verbunden mit der Hinwendung zu der neuen Gruppierung voraus. Dabei gehe es weniger um eine inhaltliche Bewertung politischer Überzeugungen als um äußere Umstände, aus denen sich erkennen lasse, dass sich der Beitretende von den Personen gelöst habe, die ihm ursprünglich zu seinem Mandat im Kreistag verholfen haben, also der Partei oder Wählergruppe, auf deren Wahlvorschlag er erfolgreich kandidiert habe.“ (vgl. Urteil des VG Regensburg vom 18.2.2009, Aktenzeichen RN 3 K 08.01408).

Und hier wurde es im Kreistag noch einmal hochinteressant. Kreisrat Hans Schütz stellte nämlich die berechtigte Frage, wenn man schon mehr Sitze haben wollte, wer dann beim Zusammengehen der Fraktion CSU/FDP/BP seine politische Überzeugung, also eine „Abkehr von bisherigen Positionen und Wählerschaften“ vollzogen habe? Zur Verdeutlichung wollte er Forderungen aus dem Parteiprogramm der Bayernpartei vortragen (Ende der Auslandseinsätze der Bundeswehr, Ausscheiden aus dem Euro, Rauchverbot aufheben, Volksentscheid über eine bayerische Unabhängigkeit, …). Weit kam er damit allerdings nicht, denn die Landrätin drohte mit Wortentzug, da diese Einlassungen nichts mit dem Kreistag zu tun hätten! Ein inzwischen von der AfD gestellter Antrag auf Ende der Debatte, der der Landrätin und der CSU sehr gelegen kam, musste auf Intervention der Grünen aufgrund eines Formfehlers zurückgewiesen werden. Schütz durfte daher noch seinen Redebeitrag mit dem Hinweis, dass es auch bei der FDP entsprechenden Klärungsbedarf gäbe beenden. Ein weiterer Antrag auf Ende der Debatte von Kreisrat Deibler (CSU), den die Landrätin dankbar aufnahm und sofort zur Abstimmung stellen wollte, musste ebenfalls zurückgestellt werden, weil eine Meldung für die Rednerliste noch Vorrang hatte. Dann endlich konnte das leidige Thema beendet werden.

Sigi Müller, Schongau

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